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Samstag, den 13. April.

1889

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Zweites Blatt.

O lieber Hagelgefahr und Hagel­versicherung.

Da« Heft XOVIL des amtlichen Qnellenwrrke« der „Preußischen Statistik" «eist nach, daß 1887 von der durch Hagel beschädigten Fläche von 347,892 ha nur 174,567 ha oder 50.2% ver­sichert, mithin nur die Hälfte der verhagelten Bodenflächen Preußens immer noch unversichert war und hieraus der Landwirthfchaft wiederum große Summen durch Hagel verloren gegangen sind. Die Erhebungen haben ferner ergeben, daß sich der größte Theil ker verhagelten und unver­sichert gewesenen Landwirthe au» sogenannten Mit­tel- und Kleinbauern zusammensetzt, also Ange­hörigen derjenigen Landbevölkerung, welche vor­zugsweise unter der gegenwärtigen Misere der Landwirthfchaft zu leiden hat und einen erheblichen Bestandtheil des auf diesem Gebiet vorhandenen Nothstandes repräsentirt. Forscht man nach der Ursache dieser Erscheinung, so ergibt sich (neben einer leider noch immer in vielen Gegenden herr­schenden Sorglosigkeit über den Eintritt eine« Hagelwetters, wegen Höhenschutz, günstiger Lage, etwaige Unwetter abhrltende und ableitende sogenannte Wetterscheiden u. bergt.), daß die mitt­leren und kleineren Landwirthe von den meisten Hagelverstcherungs-Gesellschasten nicht in dem Maße zur Versicherung angeregt werden, als die großen, weil in der kleinen Versicherungssumme kein so lohnende» Objekt für die betreffende« An­stalten erblickt wird und die Thätigkeit der meisten Direktionen und Agenten derartiger Institute vor Allem auf die Acqaisttion großer Versicherungen zugeschnitten ist. Und am Schluffe eines Jahres mit einer belangreichen Anzahl Millionen Zugang im Versicherungsbestande vor die O.ffentlichksit treten zu können, müffen in erster Linie große Abschlüffs zu erzielen versucht, die kleineren aber dann so nebenbei mitgenommen werden, letztere selbstverständlich ohne besonderen Aufwand an Opfern. In der Größe einer Hagelversicherungs- Gesellschaft und in ihrem rapide steigenden Wachst hum wird heut' zu Tage allein das Heil derselben gesucht und erblickt und unter dem Drucke dieser Anschauung aber Jagd auf die Güter und umfangreicheren R siken gemacht. Weiter bestehen grade für den mittleren und kleinen Landwirth keine derartigen Erleichterungen bei den Hageloer« sicherungs'Gesellschaften, al« für den Großgrund­besitzer, indem die zu leistenden Prämien bei den meisten Gesellschaften nur dann gestundet werden (und zwar gegen Wechsel und Zinsen), wenn si: sich auf 50 Mk. und mehr belaufen. Die vielen, vielen Landwirthe, welche also keinen so großen Besitz haben, um für denselben 50 Mk. Prämie entrichten zu können, müffen daher ihren Prä- mienbeitrag sofort zahlen, was sie im Frühjahr, wo ihnen das Geld schon so knapp zubemeffen ist, scheuen, nicht thun wollen und oft, sehr oft auch nicht thun können. Ehe sich diese Landwirthe durch die sofortige Prämienzahlung Unbequemlich­keiten oder Bedrängntfle schaffen, versichern sie lieber gar nicht und überlaflen ihre Früchte, das Produkt ihres Schweiße», ihrer Mühe und Arbeit, die Hoffnung eines ganzen Jahres, dem Schutze dc» lieben Gotte«. — Wie schön solches Gottver­trauen auch sein mag — Mancher hat e» doch schon bitter büßen und erkennen lernen müffen, daß Jeder auch selbst zum Schutze von Hab und Gut da» ©einige beitragen und sich nicht allein auf die Vorsehung vrrlaffrn soll. Wir entledigen uns nun angesichts des eben Ausgeführten einer , «genehmen Aufgabe, an dieser Stelle registriren

zu können, daß (nach den uns gewordenen Infor- mationen) befonder« die auf Gegenseitigkeit ihrer Mitglieder beruhende Magdeburger Ver­sicherungs-Gesellschaft gegen Hagel­und begleitenden Wetterschaden eine Hauptaufgabe ihres Zwecke» darin sucht, sich auch grobe den mittleren und kleineren Landwirthen zugänglich zu machen und bereit Interessen zu dienen. In diesem Streben hat diese Anstalt allerdings keinen alljährlichen Zugang von so und so vielen Millionen Versicherungs-Kapital zu ver­zeichnen gehabt, sie hat aber in ihrer bescheidenen und soliden Weise da» Vertrauen ihrer Versicher­ten immer zu rechtfertigen gesucht. Und doch hat wohl von allen im letzten Jahrzehnt gegründeten Hagelversicherungs-Anstalten keine mit so großen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt, al« die er­wähnte Magdeburger Versicherungsgesellschaft gegen Hagel- und begleitenden Wetterschaden. Von Land­wirthen in« Leben gerufen, sollte sie einem allge­mein empfundenen Bedürfniffe abhelfen, nämlich nicht allein gegen den Hagel an und für sich, sondern gleichzeitig auch gegen den diesen begleiten­den Wetterschaden au« Sturm und Regen Ver­sicherung gewähren. Ueber da« Zweckentsprechende und Gesunde dieser Idee ist kein Wort zu ver­lieren, steht ihr doch die Anerkennung hervorragen­der Landwirthe (wir «ollen nur den Freiherrn von Schorlemer-Alst, Reich«-und Landtag«- abgeordneten, Schöpfer und Vorsitzenden des West­fälischen Bauernvereins, und den königlichen Amts­rath Philipp Kühne-Wanzleben nennen) zur Seite. Wie sich aber jede Neuerung in unfe- rem lieben Deutschland, besonders aber bei den landwirthschaftlichen Kreisen, schwer Eingang ver­schafft, so hat auch die in Rede stehende Gesell­schaft einen umgemein schwierigen Entwickelungs­verlauf durch machen müffen. Aber trotz dieser Hemmnisse, trotz des grabe im Hagel-Versicherung«- wesen so stark ausgebilbeten Konkurrenzkampfes, trotz ber Thatsache, baß ble Gründung der Ge­sellschaft in die hagelreichen Jahre 1884/85 fiel und trotz des Umstandes, baß besonder» in ber Hagel-Verstcherungsbranche während ber letzten Jahre bedenkliche Erscheinungen mit den entsprechen­den Rückwirkungen speziell für jüngere und kleinere derartige Anstalten an den Tag getreten find, hat es die Magdeburger Wetterschaden-Verstcher- ungS-Gesellschast doch verstanden, sich eine feste und sichere Grundlage zur weiteren Entwickelung zu erringen und zu bewahren. E« waren bei ihr im Verlaufe ihres fünfjährigen Bestehens für rund 43 Millionen Mark Früchte versichert, an welche sie insgefammt etwa 180,000 Mk. Entschädigungen zu leisten gehabt hat. Die von ber Gesellschaft erhobene fünfjährige Durchschnittsprämie beträgt (für ble Hagelabtheilung und einschließlich Nach- schuß) 88 Pfg. für 100 Mk. Versicherungssumme sie ift also mit die billigste aller bestehenden Hagel- Versicherungs-Anstalten. Ihre Garantiemittel be­stehen au» rund 170,000 Mk. Betriebs- bezw. Reservefonds, außer diesem verfügt dis Gesellschaft über einen nennenswerthen Bankkredit. Neben diesen Qualifikationen hat sich jedoch die Magde­burger Wetterschaden-Gesellschaft neuerdings durch eine für den mittleren und kleinen Landwirth ganz besonders werthvolle Reform verdienstlich gemacht, als sie ihren Mitgliedern nach ihrem revidilten, durch Genehmigung« • Urkunde des Herrn Minister« für Landwirthfchaft rc., datirt vom 25. Februar 1889, landespolizeilich konzessiv- nirten Statute die Prämien zinsfrei und ohne Wechsel bis zum 31. Oktober jeden Jahres standet und hierdurch den Eingang» erwähnten mittleren und kleineren Landwirthen die Versicherungsnahmr bei ihr gart besonders erleichtert. Wir weisen

auf die erfreuliche Thatsache, welche un» Anlaß zu gegenwärtiger Besprechung gab, noch ganz be­sonder» hin, damit von dieser Vergünstigung in ergiebigster Weise Gebrauch gemacht und hierdurch ein weiterer großer Theil landwirthschastllchm Besitzthum«, speziell de» kleinbäuerlichen Stande«, ber Versicherung erschlossen und fernerhin vor Wetterschäden geschützt werde. Schließlich sei noch de« Umüande« Erwähnung gethan, daß bei der Magdeburger Versicherungsgesellschaft gegen Hagel­und begleitenden W tterschad n im März b. I. eine elngehenbe Prüfung ber Geschäftslage und besonders des Rechnungsabschlusses für 1888 und und ber hierzu int Csnnex stehenden Verhältnisse durch die königliche Regierung in Magdeburg unter Beihülfe eines gerichtlichen vereidigten Sach­verständigen stattgkfunden hat. Die Verhältnisse der Gesellschaft erwiesen sich al« geordnete, ber Rechnungsabschluß als den bestehenden gesetzlichen und ministeriellen Vorschriften und ber Geschäfts­lage entsprechend. E» dürfte die Thatsache ange« sich!» der in letzter Zelt grabe in der Hagel-Ber- sicherungsbranche hervorgetretenen Mißstände (wir erinnern nur an ble „Allgemeine Deutsche", beten früherer Direktor Michels bekanntlich unterm 13. September 1888 von der vierten Strafkammer des Landgericht» I. Berlin wegen Betrug« und Unterschlagung zu einem Jahr Gefängniß und 1000 Mk. Geldstrafe verutheilt wurde) zur ganz besonderen Beruhigung undW:ckung de« Vertrauen» zu der „Magdeburgerin" dienen.

Wird Parität gehandhabt oder nicht?

Katholische Glaubensgenoffen I Bon den verschieden­sten Theilen des Arbeitsfeldes des Bonifatius-Bereins sind seit Jahren Klagen über Klagen geführt worden und wer­den es noch, daß den katholischen Privat-Elementarschulen in den Diaspora - Gegenden bei Anträgen auf Erhebung derselben zu öffentlichen Schulen Schwierigkeiten über Schwierigkeiten gemacht werden, und daß protestantische Gemeinde - Majoritäten es selten über sich gewinnen kön­nen, den katholischen Minoritäten in dieser Beziehung ge­recht zu werden. Sind auch in manchen politischen Ge­meinden 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100, ja 200 bis 250 katholische Schulkinder, so wird doch die Rothwendigkeit einer öffentlichen katholischen Elementarschule seitens der protestantischen Gemeinde-Majori- tät bestritten und tritt eine Intoleranz zu Tage, wie man sie in unserem 19. Jahrhundert nicht mehr für mög­lich halten sollte.

Bekannt ist, daß unsere im Glauben von uns getrenn­ten protestantischen Brüder in früher rein katholisch!» Gegenden in Folge der Einwanderung in dieselben oder Anstellung als Staats- und Kommunalbeamten zahlreiche protestantische Kirchengemeinden gegründet haben, und daß in Folge besten auch protestantische Elementar­schulen entstanden sind. Es ist uns nicht unbekannt, daß manchs dieser Schulen gleich bei ihrer Entstehung als öffentliche Schulen in's Leben getreten, und daß viele, die als Privatschulen mit Hilfe des Gustav - Adolph - Vereins in's Leben gerufen wurden, bald nachher von den Regie­rungs-Behörden zu öffentlichen erhoben sind. Als öffent­liche Schulen hatten sie Anspruch auf Unterstützung aus Kommunalmitteln, falls die vorhandenen öffentlichen Schulen hieran» unterstützt wurden, oder der Staat unter­stützte sie aus seinen Mitteln, falls die protestantische Schul-Sozietät für ihr- Schule nicht leistungsfähig genug war. Daß eine katholische Gemeinde-Majorität so intole­rant gewesen, bei einer erheblichen Anzahl protestantischer Schulkinder der Erhebung der protestantischen Schule zu einer öffentlichen entgegenzutreten, ist ebenso wenig zu unserer Kenntniß gekommen, als daß ein solches Entgegen­treten je mit Erfolg geschehen sei.

Um nun die Handhabung der Parität auf diesem Ge­biete beleuchten zu können, bitten wir unsere katholischen Glaubensbrüder in den katholischen Gemeinden , in welchen in den letzten 60—70 Jahren protestan­tische Elementarschulen in's Leben gerufen sind, uns mittheilen zu wollen:

1) Ist die dortige protestantische Elementar­schule eine öffentliche?

2) Wie viele Kinder besuchen dieselbe a) aus der politischen Gemeinde, in welcher die schule liegt, b) aus anderen umliegenden politischen Ge­meinden, und gehören dis Protestanten in den umliegenden politischen Gemeinden zum Be­zirk der protestantischen öffentlichen Schule ?