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Samstag, den 13. April.
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Erstes Blatt.
6 Das Memorandum der Bischöfe Bayerns
und die ministerielle Antwort.
(Schluß.)
Auf die bereits skizzirlm „Zusicherungen" und „Erklärungen" beschränkt sich das ganze von gereiften liberalen Blättern bisher so ungemein gerühmte „überraschende Entgegenkommen" der Staatsregierung. Daß es sich in der Hauptsache nur um „Konzessionen" bezre. Restitutionen handelt, die Minister Lutz schon im Jahre 1882 öffentlich vor der Kammer kundgegeben hat, wurde bereits betont. Die Regierungs - Antwort macht auch gar kein Hehl daraus, daß „allerdings «och eine Reihe von Wünschen und Anträgen der hochwürdigsten Herren Erzbischöfe und Bischöfe des Landes unerfüllt" bleiben. Die unerfüllten Forderungen, die unberücksichtigt gebliebenen Klagen des Episkopates umfassen aber gerade jene Be- schreerdepunkte, die von den Bischöfen als die prinzipiell wichtigsten in den Vordergrund gestellt waren. Der Minister verschanzt sich bei seiner absoluten Weigerung, bei seinem schroffen Rein hinter die Ausrede, die Forderungen der Bischöfe richteten sich gegen die Kirchenhoheitsrechte des Landesherrn und gegen die gesetzliche Gleich, berechtigung der Konfessionen. Rur auf dem Wege der Verfassungsänderung seien die Wünsche der Bischöfe zu erfüllen,. dieser Weg sei aber in absehbarer Zeit nicht gangbar, auch müsse die Regierung an der unveränderten Geltung der Verfassung für die Folgezeit festhalten. In dem letzten Satze liegt der springende Punkt, das Ministerium Lutz will nicht, da treten alle anderen „Gründe" zurück. Wenn die Regierung wollte, wäre selbst eine Verfassungsänderung nicht unmöglich.
Das Verlangen der Bischöfe, das staatliche Auf- stchtsrecht auf die gesetzgebende, verwaltende und richterliche Gewalt der Kirche nicht zu beziehen, wird rundweg abgelehnt. Vor Allem aber hält das Ministerium Lutz an dem Placetum regium fest, diesem längst veralteten Ueberreste aus vergangenen Zeiten, von dem die Bischöfe mit Recht betonen, daß es in unseren Tagen der Preßfreiheit rc. die Bischöfe „in eine das kränkendste Mißtrauen kundgebende Ausnahmestellung versetzt" und die Rechte der Kirche „auf die empfindlichste Weise verletzt. Die Regie- rungs - Antwort hält an dem königlichen Placet selbst in Bezug auf die „rein geistlichen Gegenstände der Glaubens- und Sittenlehre" fest und sagt damit den Katholiken, daß selbst die lehramtlichen Entscheidungen der Päpste und Konzilien in Bayern nur mit Genehmigung der Regierung zu Recht bestehen können. Das ist die Staatsomnipotenz, die Bevormundung btr Kirche durch die Staatsgewalt in ihrer nacktesten und krassesten Gestalt. Diesen josephinistischen Grundsatz wendet Minister Lutz auch heute noch auf die Altkatholiken-Frage an und er konstatirt gegenüber den Beschwerden der Bischöfe, daß die Beschlüsse des Vatikanischen Konzils, weil ihnen das königliche Placet verweigert ist, in Bayern nicht vollzogen werden dürfen. Demnach werden also in Bayern die Altkatholiken nach wie vor als Katholiken angesehen und darnach behandelt und geschützt. Es kann kaum ausbleiben, daß die Bischöfe oder nöthigenfalls der hl. Stuhl selbst gegen eine solche Verletzung der kirchlichen R chte Verwahrung einlegen werden. Jedenfalls ist nichts
mehr geeignet, den Katholiken über die thatfäch- liche Lage ihrer Kirche in Bayern die Augen zu öffnen, als die Lutz'fche Stellung zur Altkatholikm- Frage in Verbindung mit feiner Auslegung des Placet.
Fassen wir den übrigen Inhalt der Regierungs- antwort kurz zusammen, so ergibt sich Folgendes: Die bischöfliche Schilderung der Verhältnisse auf den Universitäten, der unchristliche Geist, der von den Bischöfen als „bedauernswerthe, unbestrittene Thatfache" bezeichnet ist, wird von Herrn Lutz als weit übertrieben erklärt, ihm zufolge zeigt sich an den Hochschulen „neben mancher Ungebunden- beit tiefreligiöse Gesinnung und Lebensweise." Wer die thatsächlichen Verhältnisse kennt, wird sich über diese Charakterifirung der heutigen Universitäten sein Urtheil bilden können, ebenso wie über die Behauptung des Ministers, daß bezüglich der Anstellung streng kirchlich gesinnter Professoren allen billigen Ansprüchen entsprochen sei.
Die Bitte, die klösterlichen Lehrerinnen von der staallichen Prüfung zu befreien, wird nicht gewährt, die Simultanschulfrage ist durch die Verordnung von 1883 endgiltig geregelt. Für die Rückberufung der Redemptoristen besteht zur Zeit „keine Aussicht", deßhalb ist die Regierung nicht in der Lage, eine bezügliche Anregung zu geben. Daß Bayern als katholischer Staat die Pflicht hätte, in allen Reichs- Angelegenheiten, welche die Rechte der Katholiken beeinträchtigen, für diese Rechte so lange einzutreten, bis sie wieder gewährt find, dafür hat das Ministerium Lutz natürlich kein Verständniß.
So hat denn die Antwort der Staatsregierung auf das Memorandum der Bischöfe den Katholiken nur eine herhe Enttäuschung gebracht. Der Traum von der „vollen Befriedigung" ist gründlich zerstört, denn wie könnten Papst und Bischöfe, die maßgebenden Organe der Kirche, „befriedigt" sein, nachdem auf die ernsten Vorstellungen in der bekannten Encyklika und in dem Memorandum die Regierung eine s olche, alle prinzipiell wichtigen Forderungen ablehnende Antwort rrthrilt hat? Die Lage ist jetzt gründlich geklärt. So unerfreulich die Wahrheit für die Kirche und die Katholcken fein mag, fo erfreulich ist die Klarhett für unsere parlamentarischen und Partei-Verhältnisse. Niemals wohl ist fo eindringlich wie heute die Mahnung an die Katholiken herangetreten: Seid einig, einig, einig! Die bayerischen Katholiken können stch ihre Rechte nur im Kampfe erobern, im Kampfe gegen den Liberalismus, der heute noch das herrschende Ministerium in seinen Netzen gefangen hält. Durch die Bekanntgabe des Memorandums und der Regiernvgsantwort ist der zukünftigen Aktion der Katholiken und der Centrumspartei das Leitmotiv und die Richtschnur gegeben. Ein besseres und klareres kirchenpolitisches Programm als die mannhafte Vorstellung unseres hochwürdigsten Episkopates ist kaum denkbar. Möchten die Katholiken sich in den kommenden Tagen der nunmehr geklärten Sttuation voll gewachsen zeigen!_______
Deutsche- Reich.
Berlin, 12. AM.
* Kaum ist der Kriegsminister von Bronsart verabschiedet, so sällt diejenige „konservative" Presse übet ihn her, welche ihn bis dahin nicht genug preisen könnte, so das .Deutsche Tageblatt'. Dasselbe schreibt in einem Vergleich zwischen Bronsart und Verdy: „Der General von Bronsart ist mehr Compilator, ein fleißiger Arbeiter, der sich schwer vom „Altpreußischen" trennt, der
General von Verdy ist ein genialer Mann, von eigenen Gedanken, an Ursprünglichkeit in seinem ganzen Schaffen und Wirken ein Manu der Voraussicht. Beide lieben das Wort und die Feder, von Bronsart wat immer bereit, von Verdy immer kurz, schlagend, scharf und — sarkastisch." lieber das Verhältniß von Kriegsministerium und Generalstab bemerkt dasselbe Blatt, daß die Anforderungen des Generalstabs für die Thätig» keit des Kriegsministeriums bestimmend fein würden, fo daß letzteres mehr die Verwaltungsbehörde, jener mehr die Seele, in welcher Richtung die Verwaltung stch zu bewegen hat, vorstelle. Unter Bronsart habe die Feldartillerie nicht diejenige Pflege gefunden, „welche ihr in dem Wettstrett von rechts und links gebührt, bis in dieses wichtige Gebiet wichtigere Hände eingreifen." Unter Bronsart habe eine gewisse militärische Bureaukratie außerordentlich an Boden gewonnen, und seien die Truppen mit Schreibereien überhäuft worden.
• Der König von Italien trifft in Begleitung des Ministerpräsidenten Crispi in der zwetten Hälfte des Mai zum Besuche am Berliner Hofe ein.
• Das Reichspostamt läßt die Nachricht von einer geplanten Telephonverbindung zwischen Berlin und Petersburg dementiren.
* Der Reichstag hielt heute seine letzte Sitzung vor den Osterferien ab. Auf der Tagesordnung stand zunächst eine Petition des Verlegers der .Frankfurter Zeitung', Sonnemann um Er- theilung der Ermächtigung zur Einleitung einer Beleidigungsklage gegen den Reichstagsabgeordneten und Krenzzettungsredakteur Frhrn. v. Hammerstein. Die Kommission beantragte, die Petftion der GefchästordnungSkommifsionzn Übenoeifen event. die beantragte Ermächttgung nicht zu ertheilen. Abg. Kulemann (nl.) beantragte dagegen Erteilung der Ermächtigung, weil andernfalls Verjährung eintrete. Rach längerer Debatte, in der sich Abg. v. Schlickmann Namens eines großen Theils der Konservativen für und Dr. Meyer Namms der Freisinnig« gegen die Erteilung der Ermächtigung ausfprachen, wurde die Sache von der Tagesordnung abgesetzt. Alsdann wurde die zweite Beratung des Alters- und Jnvaliditätsversicher« ungsgesetzes bei dm an die Kommission zurückverwiesenen Bestimmungen über die Bemessung der Renten und Beiträge fortgesetzt. Die Äommiftton hat die Kompromißanträge der Ab-g. Graf Adelmann, Struckmann und Hahn angenommm. Staatssekretär v. Bötticher erklärte die Zustimmung der Regierung zu denselbm. Abg. Hitze beantragte den Reichszuschuß zu jeder Rente aus das dreißig- fache des ortsüblichen Tagelohns festzufetzen. Abg. Singer (Soz.) befürwortete eine wefmttiche Erhöhung der Rente, Freiherr v. Buol (Emir.) eine gerechtere Verteilung der Steueraufbringung. Abg. Schmidt-Elberfeld forderte eine Lohnstattstik als Unterlage für die Rentenberechnung und die Bemessung der Beiträge. Staatssekretär v. Bötticher besprach die Unmöglichkeit eine für diesen Zweck brauchbare Lohnstatistik aufzustellen. Bei der Festsetzung der Rentenhöhe müsse man vorsichtig sein, höhere Renten könne man immer noch beschließen, nicht aber auf niedrigere Sätze zurück« gehen. Hierauf wurde ein Vertagungsantrag angenommen und die nächste Sitzung auf den 7. Mai angesetzt.
* Die Hochwassergefahr der Weichsel ist leider noch immer nicht vorüber. Bei Bohn- sack, Neusähr und Plehnendorf haben bedenkliche Uferabrifte stattgefunden, auch find mehrere Häuser eingestürzt. ,\n
• Münster, 10. April. Herr Bischof KeM, der Rektor der Universität zu WLrtzhßg.to«, besuchte hier, ausschließlich die cheiiEÄcNavMt