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tz2 Freitag, den 15. März.

Fuldaer W >itnng.

1889

Die Verwendung der Sperrgelder.

SeUdem Herr Kulturminister v. Goßler eine Vorlage wegen Verwendung der in Folge de« sogen. Brodkorbgesetze« von 1875 dem ka- lholischen Klerus nicht au-gezahlten Beträge, die sich nach amtlichen Angaben auf 15,952,776 Mk. 23 Pfg. belaufen, in Ausstcht gestellt, haben ver- fchiedene protestantische Blätter nicht» Ängelegent» kichere» zu thun, al» immer von Neuem zu wie­derholen, daß die Spsrrgelder den katholischen Geistlichen oder der katholischen Kirche nicht aur- geliefert werden können. Von welcher Art die Gründe dieser Blätter falb, mögen folgende Zeilen darthun.

Der Berliner .Reichsbote', in welchem die An­sichten und Wünsche der Prediger »um Ausdrucke »u kommen pflegen, führt au«, die Gelder seien Staatsgelder, Beträge au» Staatsmitteln; wären sie katholische Stiftungsgelder, dann wären sie nicht sein Eigenthum und er müßte sie der katholischen Kirche ohne Weitere« zurückgeben; allein sie seien Staatsgelder, die der Staat als Beiträge zur Besoldung der Bischöfe und Geist­lichen hätte zu zahlen gehabt, und die Einbehal­tung derselben sei als Strafe auf Grund eines Gesetze» geschehen; die Gesetze seien zwar inzwischen aufgehoben, aber e« sei wohl noch nie erhört wor­den, daß eine wegen Ungehorsam gegen ein später aufgehobenes Gesetz verhängte Strafe vom Staate nachträglich zurückvergütet worden fei. Dieser Auffaffung gegenüber ist zuerst zu bestreiten, daß die Sperrgelder Beträge seien au» Staatsmit­teln. Sie sind Beträge au» kirchlichen Mitteln, die der Staat im Anfang diese» Jahrhundert», al» er Geld brauchte, an sich zog, mit dem Ver­sprechen, für die Befriedigung der kirch­lichen Bedürfnisse Sorge zu tragen; sie sind Beträge au» kirchlichen Stiftungen, die von den Katholiken in früheren Zetten zu bestimmten Zwecken gemacht worden falb. Daß ble Mittel, qu» betten ber Staat die Zahlungen an ben katho­lischen Klerus leistete nicht Staatsmittel im vollen unb wahren Sinne, die Sperrgelder dem­nach nicht Eigenthum de» Staate» find, ist in unzweideutiger Weise dadurch zum Ausdruck gebracht worden, daß der preußische Staat die Verpflichtung Übernommen hat, Güter und Wal­dungen im Wertheber ber Vereinbarung von 1821 gemäß an bie Birthümer zu zahlenden Beträge

während dieser Zeit eine Unmenge Zucker und Baumwoll-Ballen geladen, so daß selbst da» Ver­deck al» Waarenplatz benutzt werden mußte. Wir gingen nicht an'« Land, da man dort, sobald man da« Schiff verläßt, nicht einmal seiner Kleider ficher ist, die man auf dem Leibe trägt. Wir verbrachten die Zett, den Negern zuzuschauen, die leicht und gewandt ihre Maaren brachten und um­tauschten, wir beobachteten den regen Verkehr der ein- und auslaufenden Schiffe; am meisten aber tnteresstrten uns die kleinen Fischerboote oder b.ffer Flöße. Au« zwei oder drei langen, zusammen­gebundenen Bambu-röhren bestehend, find ste mit einem Stuhl al« Sitz, einem dreieckigen Segel und den rölhigsten Fischergeräthen auSgestattet, und auf diesen Überau« einfachen und leichten Fahrzeugen fahren die kühnen Schiffer, lauter Neger, meilenweit in die See, umdekümmert um die Wellen, die solch' ein Spielzeug auf- und nie­derwerfen, daß dem Beschauer angst und bange wird. — Doch auch diese Tage vergingen rasch, und der folgende Sonntag fand un« bereit» im Hafen von Bahia.

Die Erinnerung an die« kleine Paradier ist eigentlich der einzige Lichtpunkt unserer ganzen,

langen Reise. Die Küste bildet eine lange, mit Palmen bewachsene Hügelkette; an den Abhängen aber lagern Schichten schneeweißen Sande«, so daß man stch einbilden konnte, eine März- oder April- Landschaft vor fich zu sehen, wo der Schnee noch zwischen dem hervorbrechenden Grün liegt. Und unter den hohen Palmdächern lagern die Neger- Hütten Mit zerstreut, wie bunte Kiesel am Wiesen­bach, keiner den andern störend in seinem kleinen Reich.

Eine Anzahl Walfische, die sich spielend zwischen dem Strande und unserm Schiffe umhertummel­ten, bald mit dem Kopfe, bald mit dem Schwänze in die Tiefe tauchten und dann ihren Wafferstrahl hoch in die Last schleuderten, vervollständigte da« mit allen Reizen de» Fremdländischen ausgeschmückte Bild. So fuhren wir wohl zwei Stunden die Käste entlang, bi» da» Schiff zum zweiten Male um eine Bucht bog und Bahia vor un» lag.

Der erste Eindruck dieser reizenden Stadt ist ungemein stffelnd; ist fie doch selbst zu vergleichen mit einer lieblichen Blume in dem Strauße der Üppigsten Südpflanzen. Bald auf hohen, senkrechten Felsen, bald auf leicht adfallende Hügel gebaut, umgeben von einer Vegetation, wie fie Üppiger,

$ je Kresiliee.

«Us den Briefen eine» deutschen Auswanderer» von I. D.

(2. Fortsetzung.)

Erst al» in weiter Ferne die höchste Spitze der Insel Fernando in Sicht kam, sahen wir ab unb zu einzelne Vögel al« einzige lebenbe Wesen, die auch wieder verschwanben, sobalb wir die Insel hinter un» hatten. Von der Insel selbst erzählten utt« die Matrosen manch' abenteuerliche» Geschicht- chen von den Verbrechern Brasilien», die dort ihre lebenslängliche Strafe in Zwangsarbeiten verbüßen. So ging es ununterbrochen weiter, und bald sahen wir dann auch die Nordspitze Süd-Amerika'« vor un» liegen mit ihren dunkeln Palmwäldern und den ausgedehnten Plantagen. Auch viele Walfische begegneten un» hier und manches Schiff, das auf deren Fang auszog.

In Dem Hafen von Pernambuco legten wir an, unser Schiff war schlecht geladen und hing bestän­dig auf einer Seite, so daß, als es schließlich be­denklich wurde, die Rettungsboote auf der andern Seite mit Wasser voll gepumpt wurden, um einigermaßen da» Gleichgewicht herzustellen. Drei Tage blieben wir in Pernambnco liegen; e» wurde

den BisthÜmern al« Eigenthum zu überweisen, eine Verpflichtung, welche der Staat noch immer nicht erfüllt hat und auch kaum noch scheint er­füllen zu wollen. Sodann ist zu bestreiten, daß die Einstellung der Staatsleistungen e in e S t r a f e gewesen sei. Weder im Gesetz von 1875, noch in der Begründung desselben ist auch nur mit einem Worte die Rede von Strafe; da« Gesetz gibt nicht mal an, für welche „strafbare" Hand­lung die Einstellung der Staatsleistungen erfolgen soll; die Begründung aber sagt, die Einstellung sei nothwendtg, damit der Gegner de» Staate» nicht in seinem Widerstande gestärkt werde. Sei­ten« der meisten Geistlichen, die von der Einstellung betroffen wurden, lag überhaupt auch keine Handlung gegen die Maigesetze vor. Die in Rede stehenden Beträge find darum keine Strafgelder wie auch dadurch anerkannt wor­den ist, daß ste nicht, wie e« bei Strafgeldern geschieht, in die Staatskaffe abgeführt und für Staatszwecke verwandt, sondern zu einem beson- dern Fond« angesammelt worden falb, über besten Verwendung durch ein Gesetz erst noch be­stimmt werden soll.

Die Sperrgelder find nicht Beiträge au« Staats­mitteln; fie find nicht Strafgelder; fie können darum nicht bloß, ste müssen sogar zurückgegeben werden. Fragt man aber, wem sie zurückgegeben werden müffen, so kann die Antwort nur sein: denen, welchen fie wären aurbezahlt worden, wenn das Sperrgesetz nicht bestanden hätte, also den Berechtigten. Sie diesen auszahlen, ist auch durch die Begründung de» Sperrgesetze» nicht ausge- schlosten, in welcher nur gesagt ist, e» dürfe nicht von vorn herein festgestellt werden, daß die ein­behaltenen Bettäge früher oder später ben em­pfangsberechtigten Stellen nachzuzahlen seien.

Darauf wird nun gesagt, die in Betracht kom­menden Empfänger feien nicht mehr vorhan­den, die Gelder könnten deshalb zu ihrem bestimm- ten Zwecke nicht mehr verwandt werden. Daß Manche der Berechtigten inzwischen gestorben find, ist unzweifelhaft; aber find Alle gestorben? Es ist ficher die Mehrzahl der von der Gehalts- sperre Betroffenen noch am Leben, und für die Verstorbenen von den Berechtigten treten die Erben ein; es ist also ein Zurückgeben recht gut möglich. Wenn von den Gesperrten manche zur Zeit der Sperre Unterstützungen empfangen haben, so ist e« ihre oder der Erben Sache, da»,

wa« fie al« Unterstützung empfangen haben, in irgend welcher Weise zu ersetzen; einer nicht geringen Anzahl aber würde die Zurückgabe dazu dienen, die Schulden zu bezahlen, die fie zur Zeit der Sperre gemacht, oder in ihrem Vermögen zu ersetzen, wa» ste während der Sperre von dem­selben aufgebraucht haben.

Sollte die Zurückgabe an die Berechttgten bezw. deren Erben au« irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so bleibt nicht« andere« übrig, al­ber Gesammtheit der katholischen Kirche in Preußen die ganze Summe oder den einzelnen Diözesen den auf ste fallenden Thell zu über» weisen. Wozu in diesem Falle die Gelder werden verwandt werden, da» geht Niemanden etwa« an. Wenn der .Reichsbote' meint, die katholische Kirche würde die Gelder al» einen großen kirchlichen Disposittons- und Agitationsfond« zur Er­richtung katholischer Pfarreien und Kirchen in der evangelischen (?) Diaspora benutzen, und dann fragt, ob der Staat, da er wisse, daß die „römische" Propaganda gegen die preußische evangelische Landeskirche und gegen den historisch-traditionellen evangelischen Charakter de« preußischen Staate« gerichtet sei, der katholischen Kirche die Sperrgelder Überlaffen könne, so zeigt da« nur auf« neue die große Furcht, von welcher die Prediger erfüllt find. Werden die fast 16 Millionen Mark (der .Reichsbote' macht bereits 17 Millionen daraus) der katholischen Kirche zur beliebigen Verwendung übergeben, die Herren Prediger mögen sich be­ruhigen, die Millionen werden nicht dazu ver­wandt roetben bie preußische evangelische Landeskirche zu vernichten ober gar ben evangelischen Charakter des preußischen Staate«, der indeß ein evangelischer Staat gar nicht mehr ist, in einen katholischen umzuwandeln. Uebrigen« dürfte e« wohl kaum zu erwarten sein, baß bie Regierung ben Sperrfonb« zur beliebigen Verwendung btt Kirche Überläßt. Schon Herr Falk fanb e« nach ber Begrünbung „in hohem Grabe bebenklich für ben Staat, bebeutenbe Summen anzusammeln, bie später ohne Ernteten für ben Staat ben Lettern der römisch-katholischen Kirche zur Verfügung zu stellen sein würden."

Daß die Sperrgelber, wenn nicht ben eigentlich Berechtigten, ben Bischöfen zur kirchlichen Ver- wenbung gegeben werben müffen, ist so klar, baß e« kaum einer Frage unterliegen kann. Nicht«- destowengizer verlangt ber.Reichsbote' — unb

Sie ,Fuldaer 8eiW^

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