JM 47 Dienstag, den 26. Februar.
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1889
die Kirche zu verdrängen und ihren Bekenner den Religionsunterricht zu entziehen.
Vier Jahre darauf aber war die Kirche von diesem ursprünglichsten angeborenen Rechte depoffe- dirt, da» eigenste Recht der Kirche auf den Religionsunterricht durch Falk entrissen. Halten der Redner de» Fortschritt» Virchow nnd der nationalliberale Redner Gneist an ihren Anschauungen, die nur die de» gesunden Menschenverstandes find, fest, so müßten ste für den Antrag Windthorst eintreten,denn dieser fordert die Rückgabe der geschichtlichen Rechte der Kirche, wie sie seit Jahrhunderten bestanden haben in Preußen.
Augen mit einem seltsam warmem Blick sein Antlitz streiften.
„Vergib, Fernand, und sieh'her!" ruft sie mit vor Bewegung zitternder Stimme, indem sie die Krepphaube lüftet. „Mein Haar ist vor der Zeit gebleicht; die Natur hat uns geschieden, denn ich bin in Wirklichkeit auch dem H-rzen nach alt und der Welt abgestorben. Rur die Pflicht hält mich noch hier in meiner alten Tretmühle fest. Ja, vorlävfig darf ich so wenig meinen Stand ver- laffen, wie ein Soldat, der auf Wachtposten steht. Weiß Gott, welche heiße Schlacht meiner harrt," seufzt sie mit gesenkten Blicken. „Denn wie ein Luftdruck liegt es über mir, gerade wie--
doch wa» helfen alle Klagen. — Leb' wohl, Fernand ! Gott sei mit Dir. Hab' tausend Dank für alle Liebe und Treue und Güte; ich muß mein Joch weiter schleppen, bis ich die Augen schließe."
Sie verstummt und fährt mit dem Schürzenzipfel über dar Gesicht. Der Förster rafft seinen Hut vom Boden auf, läßt noch einmal den feucht- schimmernden Blick durch den Raum schweifen al» muffe er sich das Brld für ewig in seine Seele prägen und verläßt dann schweigend, betrübten Herzens da» Zemmer. —
Wieder stützt Diana ein Freudengeheul aus;
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gtek tot.
Novelle von I. v. Dirkink.
(7. Fortsetzung.)
Die verschiedenartigsten Empfindungen bekämpften sich in ihrem Innern. War sie e« werth, sein Weib zu sein? Durfte sie da« Geheimniß lüften, was Mauern zwischen ihnen aufgerichtet? Bittere Erfahrungen hatten ihren Glauben an die Menschen erschüttert. Dieser Edelmuth de» Mannes, ihr, der öffentlich Geächteten gegenüber, überwältigte sie br« zur Zerknirschurg. Allein durfte sie ihrer Neigung folgen? Hieß es nicht, sich selber untreu werden--Ste preßt die Lippen fest und
fester unter diesem Gedankensturm, der die Ftfleln ihres Innern sprengen will; denn sie ist nur ein Weib und niemals, war ste eine« Freunde« und Berather« so bedürsttg, wie in dieser Stunde. Und gab es einen selbstloseren Freund, al« er? Mit Gewalt drängen sich die Worte auf ihre Lippen, welche von der Qual ihre« Innern, von der verschwiegenen Hcrzensnoth all' dieser langen, vergangenen Jahre Zeugniß ablegen sollen. Da poltert e« die Stiege hinan, »ntrin stürmt, einen Biief in der Hand schwenkend, herein. Nöre wird leichenblaß. War da» Vorsehung oder Schicksals-
Deutsches Reich.
Berlin, 25. Februar.
* Zwischen dem Berliner nnd dem Kieler Schlosse besteht seit heute telephonische Verbindung. Der Kaiser hat bereit» von derselben Gebrauch gemacht und sich mit seinem Bruder, den Prinzen Heinrich, unterhalten. Der Apparat funktionirt befriedigend.
* Der Reichrkommiffar für Ostafrika, Hauptmann Wißmann ist in Alcxandrien ancekommen.
* Die katholischen Missionäre in Ostasrika sind leider noch immer in der Gefangenschaft der Araber. Als Vorbedingung der Freigebung fordern die Aufrührer die Freilassung aller in deutscher Gefangenschaft erhaltener Sklavenhändler. Ob man sich zur Erfüllung dieser schweren Bedingung entschließen wird, steht noch nicht fest. Inzwischen ist der Vortrupp de« Wißmann'schen Zuges mit dem Kriegsmaterial und Gepäck in Sansibar angelangt. Sechszig deutsche Offiziere und Unteroffiziere sollen folgen. Gleichzeitig scheint Ne Re- gierung nun auch energisch gegen den Häuptling Mataafa auf Samoa vorgehen zu wollen. Zweck dieses Vorgehens ist, wie au« dem „Weißbuch" hervorgeht, die Forderung von Genugthuung für die Ueberfallung deutscher Matrosen und für die Beschädigung deutschen Eigenthum« seitens der Anhänger Matafaa'«. Die Regierung hat den zu Genua weilenden vier Kreuzerfregatten den Befehl zugehen lassen, sofort nach Samoa fich zu begeben. Selbstverständlich wird durch die Genugthuung»- Forderung Deutschlands die Samoa-Konferenz, die demnächst in Berlin zusammcntreten soll, nicht auf« geschoben.
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I kannt machen wird." Alle» Religiöse stand also, I wie RmtelkN de» Weiteren nachweist, unter der Direktion der kirchlichen Oberen.
Ebenso war unter demLandrecht dasRecht der Kirche geachtet. Da« Landrecht bestimmt, daß die Geistlichen zu der Direktion der Schulen zvge- zogen werden „müssen", sieht in ihnen also geborene Schulinspektoren, die ein eigene«, nicht vom Staat gegebene« Recht auf die Schule haben. Unter dem Landrecht durfte ferner kein Lehrer angestellt werden, welcher richt vom Erzpriester geprüft war, kein Kind entlassen werden, da« nicht vom Seelsorger für hinreichend ausgebildet erachtet war.
An die Stelle der landrechtlichen B-stimmungen sowie an Stelle der provinziellen Schulverordnungen, welche der Kirche zum Theil noch weiter gehende Rechte einräumten, trat dann die Berfassun gr- bestimmun g; „den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften" (Art. 24. Abs. 2). Da» Wort „leiten" hat aber rach der Erklärung de» Minister« Laden- berg, gegen welche kein Widerspruch erhoben wurde und die demnach al« Sinn de« Gesetzgeber« zu betrachten ist, die Bedeutung, daß e« sowohl die Oberleitung al« auch die Ertheilung de« Religionsunterricht« durch die kirchlichen Organe in fich schließt. Au» den weiteren, ebenfalls ohne Widerspruch gebliebenen Erklärungen de« Minister» über die Bedeutung de« Art. 23. (Alle öffentlichen und Privatunterrichtsanstalten stehen unter- Aufstchl vom Sraate ernannter Behörden) ergibt fich ferner, daß die Staatsoberausstcht über den Religionsunterricht fich darauf zu beschränken hat, „darüber zu wachen, daß durch den Religion»- unterricht der religiöse Friedenszustand nicht gefährdet werde."
An diesem Rechte der Kirche auf den Religlonr- unterricht hat aber selbst da« Schulaufsichtsgesetz nicht« geändert. Von keiner Seite wurde die Ansicht ausgesprochen, daß der Religion«, unterricht im Auftrage de« Staates ertheilt werde. Selbst der Kulturkämpfer Virchow erklärte: „Ich will absolut nicht, daß es in die Hände des Staates gelegt werden soll, den Kindern einen bestimmten Religionsunterricht ertheilen zu lassen durch eine beliebige Person, die der Regierung genehm ist." Auch sogar der Erzkulturkämpfer Dr. Gneist erklärte, daß der Staat nie daran gedacht habe, tücke, daß in dieser Minute ein Brief von Johannes kommen muß? Nöre faßt e» als eine Mahnung de» Himmel» auf; die Offenbarung ihres verschwiegenen Jammer» unterbleibt; der Gedanke an die nächste Zukunft verdrängt jedes Interesse an die tobte Vergangenheit.
In Jahr und Tag Chatte Nöre keine Nachricht von Johanne» erhalten. Und dennoch streckt sie die Hand nicht zum Empfange des Briefe« aus, al« fürchtet sie, ihre Finger an glühenden Kohlen zu verbrennen. Ankin hat ihn auf oie dunkel- polirte T.schplatte gelegt. Nören'« Augen find wie magnetisch angezogen von dem weißen Viereck, da» fich gespenstisch wie ein unerbittlicher Mahner vor ihre Seele drängt. Furcht und Zweifel, Neugierde undHoffen streiten fich in ihr. Wieder unterbricht die Stimme de« Förster» die unheimliche Stille.
„Also au« und vorbei für immer und ewig ist Alle« zwischen uns?" murmelt er, mit nervöser Handbewegung seinen Vollbart streichelnd. „Verzeih, Nöre, daß ich alte begrabene Singe aufge- rührt habe — ich meinte e« gut — aber e» hat nicht sollen sein; — man muß sein Schicksal weiter tragen." —
In abgebrochenen Sätzen hatte e» fich au« seiner Brust gelöst. Er erschauert leicht, al» Nören'»
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* Zum Schulantrag des Centrums.
Die Gegner de« am morgigen Tage im Abgeordnetenhause zur Berathung gelangenden Schul- antrag» stellen denselben al« etwa« Unerhörte« hin, al« eine „Depoffedirung de« Staates", al» einen Bruch mit dem preußischen Schulsystem. Aber da» gerade Gegentheil ist wahr. Bi« zu dem Moment, wo Dr. Falk fein verfassungswidrige» Resprikl (1876) erließ, hat Preußen sowohl in der Z it vor dem Landrecht, al« auch unter diesem und unter bet Verfassung da« Recht d r Kirche auf den Religionsunterricht geachtet und der Antrag Windthorst fordert lediglich die Rückkehr zu den guten preußischen Traditionen während die Falksche Neuerung auf dem heidnischen Grundsätze der Sraatrallmacht auch in religiösen Dingen dasirt. Rückschrittlich, weil auf die vorchristliche Zeit zurückschraubend, war also Falk, nicht aber der Antrag de« Zentrum».
Preußen respektirte da« Recht der Kirche in der Zeit vor demLandrecht. Während, wie Rinteln nachweist, im protestantischem Schulreglement von 1765 der König als Landesbischof der protestantischen Kirche spezielle Vorschriften über den protestantischen Religionsunterricht erließ, überläßt das katholische Schulreglement von 1765 die Vorschriften über den katholischen Religionsunterricht der kirchlichen Behörde. In Nr. 50 de» katholischen Reglement» heißt e« wörtlich: „Wir schreiben nickt- in Al ficht auf darjenige, wa« und wie Pfarrer sowohl als die, welche ihre Stelle ve^Mdn, in der christlichen Lehre die Jugend theil» selbst, theil» durch den Schulmeister unterrichten sollen. Wir verweisen in diesem Stücke auf die Anordnungen, welche hierunter der Ge- neral-Vikariu» der Bceslauschen Diözese be-