Molkereistraße von Privaten in Angriff gekommen werden.
♦ Da« kgl. Lrndrathsamt bringt nachfolgende Polizei-Verordnung zur Kenntniß unserer Stadt- bewobner:'
Auf Grund des $ 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. Sept. 1867, sowie der SS 143 und 144 deS Ge- kxtzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 Ges.-Slg. S. 105 ff. wird unter Zustimmung des hiefigen Stadraths und mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Cassel für die Stadt Fulda Folgendes angeordnet:
§ 1. Jede Abtrittsgrube muß mindestens zweimal im Jahre entleert werden. Sie hat im einzelnen Falle auf Verlangen der Polizeibehörde auch öfters und überhaupt so oft stattzufinden, als dies di« Größe der Grube, die Benutzung des Abtritts oder sonstige sanitäre oder tech. Nische Gründe nach dem Ermessen der Polizeibehörde noth- wendig erscheinen lassen und darf niemals zum Ueber- lausen angefüllt sein.
§ 2. Die Entleerung der Abtrittsgrube muß vollständig aufgeführt und eS muß namentlich auch der feste Grubeninhalt bis auf den Boden ausgeschöpft werden.
§ 3. Vor Beginn jeder Entleerung der Grube ist dieselbe zu desiufiziren. Eine nochmalige Desinfektion der Grube hat nach der Entleerung stattzusinden.
§ 4. DaS Einschöpfen und Ableiten deS flüssigen Grubeninhalts in die städtischen Kanäle bezw. in die Straßenkandeln oder sonstigen Abläufe ist streng unter, fajt.
S 5. Die Ausleerung der Gruben darf nur Nachts erfolgen und zwar in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August und September von Abends 10 biS Morgens 4 Uhr, in den Monaten Oktober, November, Dezember, Januar, Februar und März von Abends 9 bis Morgens 6 Uhr.
§ 6. Die Abtrittsgruben müssen nach höherer Anordnung der Ortspolizeibehörde wasserdicht hergestellt und in dichtem Zustande erhalten werden. Nach dem Entleeren der Gruben sind schadhafte Stellen ausbessern zu lassen.
§ 7. Jeder Hauseigenthümer bezw. Vertreter hat vom 1. Januar 1889 ab binnen 24 Stunden nach jeder Entleerung einer Abtrittsgrube mündlich oder schriftlich bei der Polizei-Bebörde dahier Anzeige zu erstatten. Die Unterlassung dieser Anzeige ist strafbar. Das Oberbürgermeisteramt dahier legt Verzeichnisse der Häuser nach den Revieren der Schutzmannschaft getrennt an und übergibt dieselben dem Landrathsamt, welches den Tag der Entleerung der Gruben einträgt und die Kontrole übernimmt.
§ 8. Der Passus I. III der Gassenreinigungs-Ordnung vom 15. März 1779, wonach die Ausleerung der Private nur im Winter vorgenommen werden durfte, wird aufgehoben.
§ 9. Mifijauche darf nur in wasserdichten Fässern transportirt und muß die Oeffnung mit Stroh genügend verschlossen sein, damtt eine Verunreinigung der Straßen vermieden wird.
§ 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder im Un- vermögenSfalle mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
* Durch eine gemeinsamen Erlaß de« preußischen Kulturministers und des Minister» de« Innern ist den Regierungen die allgemeine Durchführung neuer, auf die Beseitigung der Thier quäle r ei beider jüdisch.n Methode des Viehschlachten» gerichteten Bestimmungen als wünschenSwerth bezeichnet worden.
? Schmalnau, 26. Jan. Die Bemühungen de« Herrn Lehrers v. Keitz zu Schmalnau um Bildung eines Afrika-Zwetgvereins find von demselben glücklichen Eifolge begleitet gewesen, wie diejenigen seiner Kollegen zu Thalau, so daß nun- wehr in der Gesammtpfarrei zwei Zweigvereine destehen, beide mit je 60 bis 64 Mitgliedern, lie Ee ihre Vereinsbeiträge für das laufende Jahr bereits entrichtet haben. Zu wünschen bleibt nur, daß der Elfer der PfarrangehS eigen ein dauernder ist, und die Beiträge in den künftigen Jahren wit derselben Bereitwilligkeit entrichtet werden, wie diesmal.
! Cassel, 26. Jan. In Nr. 22 der ,Cafl. Algemeinen Zeitung' steht folgende« Eingesandt: »Schon mehrfach ist von der Stadt-Schuldeputalion W hiesigen Blättern zur Anmeldung schulpflichtig« Kinder Wo Ostern 89 aufgesordert worden. Von dem Vorstände katholischen Schule verlautet nichts. Geht die kath. schule in den Organismus der Stadt über? und wo lollm katholische Eltern ihre Kinder anmelden?
Mehrere Interessenten."
Al« Beitrag der höchst traurigen Schulverhältniffe °une Nachstehende«. Bezüglich der Anmeldung schulpflichtiger Kinder scheint man in hiefiger Etadt die 7000 Katholiken gänzlich zu übersehen, wa« ja auch bei der vor einiger Zeit zu ©teuer« ^ducken vorgenommenen Seelenzählung sehr stark dufgesallen ist. Jedenfalls werden doch auch die «tholjscheu Einwohner zu allen Gemeindesteuern, also auch zu den sämmtltchen Schullasten heran- Mgen. ©ie dürften demnach wohl erwarten, wan auf ihre ©chulbedürfniffe die gleiche ^»ckficht nimmt, wie auf diejenigen der übrigen Steuerzahler. E« ist kaum zu glauben, daß 30 'dtholifche Kinder, welche die städttsche Vorschule v«w Gyumastum und die vielen anderen Kinder,
welche die protestantischen Schulen besuchen, dem evangelischen Religionsunterricht beiwohnen sollen, weil man einen katholischen Religionslehrer nicht für nöthig e: achtet. Einer gleichen freundlichen Fürsorge erfreut stch die katholische Volksschule, welche schon seit einigen Jahren für jedes Kind aus städtischen Mitteln einen Zuschuß von 16 Mark bezieht, während die evangelischen Schulen den doppelten Betrag erhalten. Wenn der ver- ehrliche Bürgerausschuß sich nicht dazu entschließen kann, die Unterhaltung der katholischen Schule zu übernehmen, so sollte er wenigsten» die von den katholischen Mitbürgern zu den städtischen ©Lullasten geleisteten Beiträge der katholischen Gemeinde zurückerstatten laffen. Alles Weitere würden dann die Katholiken schon selbst besorgen.
Mit di-ser für die katholische Gemeinde so wichtigen Frage beschäftigt man stch schon Jahre lang, aber bis jetzt ohne Erfolg. Woran die» liegt, ist ja Vielen bekannt, namentlich aber denjenigen Eltern, welche schwer darunter gelitten haben und noch leiden. Soll die Sache endlich geregelt werden, bleibt nicht» andere» übrig, al» in einer öffentlichen Versammlung da» Recht zu fordern, wa« den Katholiken zusteht und nicht länger mehr zuzusehen, wie man uns, unsere Kinder und unsere Gemeinde hintenansetzt und schädigt.
* Eassel, 26. Jan. Im Entführungrprozeß Möller-Elia» wurde heute Mittag die am Donnerstag Nacht abgebrochene Verhandlung wieder ausgenommen. Nach längerer Berathung wurde gegen 3 Uhr da» Urtheil gefällt und zwar wurde da» Strafmaß in öffentlicher Sitzung verkündet, bei Verkündigung der Motivs des Urtheil» aber wurde die Ö ffentlichkeit wieder ausgeschlossen. Kaufmann Oskar Möller wurde laut der ,H. M.' nach § 237 des Reichsstrafgesetzbuches, der Entführung derlminderjährigen Elsa Eli'Qr für schuldig befunden und dieserhalb zu einer Gefängnißstrafe von 9 Monaten vrrurthetlt, wovon 4 Monate jedoch durch die seit dem 24. September v. I. erlittene Untersuchungshaft für verl übt erachtet wurden, sodaß Möller nur noch 5 Monate zu verbüflm hat. Die beiden Mitangeklagten wurden der Beihülfe zur Entführung für schuldig befunden und F äulein A. zu 2 Monaten und Kaufmann W. zu 14 Tagen Gefängnißstrafe verurthM. Die Anträge auf sofortige Haftentlassung Möller'» Seiten» des Verthei- digers wurden abgelehnt, dagegen beschloß das Gericht den Angeklagten Möller eventuell gegen Stellung einer Kaution von 20,000 Mark ander Haft vorläufig zu entlassen. Die Publikation der Motive dauerte über eine halbe Stunde.
• Eschwege, 25. Jan. Der Kreistag der Kreise» Ejchwege bewilligte 3000 «M. zur Errichtung einer Volksküche.
• Philippsthal, 25. Jan. Nachdem im vergangenen Herbste die Juwelen der Frau Landgräfin von H ssen-Philipp«thal verkauft wurden, wird nunmehr auch mit Beginn des Frühjahr e» zum Verkauf der Raritätensammlung geschritten werden; die Sammlung soll eine äußerst werthvolle und reichhaltige sein.
• Wiesbaden, 26. Jan. Herr Robert Misch, der Kritiker de» .Wiesbadener Tageblatt»', dem der Eintritt in da» Wiesbadener Hoftheater verboten wurde, ist gegen die Direktion klagbar geworden. Das Amtsgericht erkannte, daß Misch einstweilen ans Grund seiner Abonnementikarte in das Theater einzulassen sei. Ein Gerichtsvollzieher in voller Uniform, mit dem richterlichen Urtheil bewaffnet, führte Hrn. Misch während der „Nathan" - Vorstellung auf feinen Platz, was im Zuschauer- raum große» Aufsehen erregte. Die Intendanz wurde mit 100 Mark Strafe für jede Hrn. Misch verweigerte Vorstellung bedroht.
* Au« der Diözese Limburg wird dem,Limb. Sonntagsbl.' geschrieben: Der hochwürdigste Herr Bischof von Fulda überfandte al» besonderer Gönner der Misstonrstation Sonnenberg dem dortigen Herrn Pfarrer 100 Mark. — Herr Geistlicher Rath Direktor Bernard in Frankfurt übergab unlängst 500 Mark dem St. Bartholomäus- Comitä zur Unterstützung unbemittelter Knaben, welche Priester werden wollen. — In einem Dörfchen H. auf dem Westerwald hat der Kirchenvorstand dem Herrn Pfarrer eine Summe Gilde» übergeben, damit er daraus die Kosten einer Mission bestreite. Ist da« nicht eine „Perle auf
dem Westerwald" ? Das Verlangen nach Missionen ist eben in unserer Diözese ein allgemeines. Leider fehlen uns noch immer die Missionäre. Franziskaner und Kapuziner find zuviel sonst in Anspruch genommen und die Redemptoristen, die früher so viel Misstonen bei uns gehalten, find noch au« dem Deutschen Reiche ausgeschlossen.
Vermischtes.
* Lahr, 24. Jan. Ueber den Mord Förderer'« schreibt der ,Anz. für Stadt und Land', das Organ des Getödtiten: Je näher man die Einzelheiten erfährt, desto grausiger erscheint die That. Nicht nur 11 oder 14 Stichhat Förderer erhalten, sondern 28, darunter 11, die bis in die Lunge und Leber drangen, mehrere in das Herz, einer hat am Unterhalse die Aorta vollständig durchschnitten. Die lödtlichen Stiche scheinen nicht die ersten gewesen zu fein, sondern die Verletzungen des Kopfes, der an mehreren Stellen wie versäbelt ist. Haar mit Fleisch- theilen lag im Zimmer. Der Kampf muß ein furchtbarer gewesen sein. Die ersten Stiche wurden dem sitzenden Dekan versetzt, hernach scheint der Unmensch sein Opfer an den Füßen auf den Boden gezogen zu haben; dort stach er dann in bestialischer Weise auf den armen Mann ein. Der treue Bernhardiner des Herrn Dekan war von ihm kur, zuvor in den Hof gelassen worden. Der Mörder Ada wurde einem dreistündigen Verhör unterzogen, in dessen Verlaufe es ihm einmal Übel geworden sein soll. Der Herr Dekan hat ein eigenhändiges Testament vom 16. Januar 1888 hinterlassen, in welchem er zu Gunsten kirchlicher Zwecke Verfügungen trifft. Sein nicht unbedeutendes Vermögen, „das er nicht im Kirchendienste erwarb, da er erst int 24. Pfarrjahre in den ungeschmälerten Pfründegenuß kam, sondern sich mft der Feder verdiente, deren Arbeit Gott gesegnet hat/ vermachte er zum größten Theile der römisch-katholischen Pfarrei Lahr und der Erzbischof-Hermannsstiftung. Das Eigenthum am Anzeiger hat er im Testamente an Herrn Schömperlm übertragen. Zu seinen Testaments-Vollstreckern «nannte der Herr De- kan die H«ren Rechtsaktwalt Konstantin Fehrenbach in Freiburg i. B. und Pfa«er Strittmatter in Kürzell. — Wie der ,Bad. Landesztg.' aus Baden-Baden mttgeiheitt wird, ist der IGroßh erzog durch die Nachricht von dem schrecklichen Ende des Dekans Förderer in tiefste Bewegung versetzt worden. Er ließ sich darnach erkundigen, ob Herr Dekan Förderer keine Verwandten besitze, da er diesen se ine Theilnahme aussprechen wollte. Der Ermordet hat indeß keine näheren Verwandten hinterlassen.
* Münster i. W., 25. Jan. Aus dem Orte Welv« bei Soest wird gemeldet: Im Kamps mit Weidedieben wurde einem hiesigen Knechte der Schädel gespalten. Die Mörder sind bislang noch nicht entdeckt. (Fr. Z.)
sLorsorglich.j Reichstagsabgeordneter.- .Lieber Kollege, jetzt werde ich reden. Hier haben Sie mein Manuskript. Bitte, verfolgen Sie es, und da, wo in Klammern Beifall steht, klatschen Sie."
(Gegen die Gewohnheit.^ Hausfrau (zum Besuch): „Ich würde Sie gern zum Mittag einlaben, ab« — das Röthigen ist einmal meine Sache nicht!"
(Aus der Schule, j Lehrer: „WaS für ein Wort ist das Wort Miet her?" - Fritz (Söhnchen eines Hausbesitzers): „Ein Eigenschaftswort — denn es läßt sich steigern!"
* Fulda, 26. Jan. Dem heutigen Schweinemarft waren ca. 170 Süuf« und 200 Ferkel angetrieben. Läuf« 25 bis 40 Mk., Ferkel 6—15 M. Handel gewöhnlich.
«elrgritztzischrr Schis,bericht »er ,Ie» St« littit" A«t»er»ei.
Newyork, 25. Jan. Der Postdampfer „Pennland" der ,Red Star Line' ist von Antwerpen wohlbehalten hi« angekommen.
Philadelphia, den 25. Januar. Der Postdampf« „Switzerland" d« ,Red Star Line' ist von Antwerpen heute wohlbehalten hi« angekommen.
Meteorologische Beobachtungen
der Station Fulda.
1
Z
Batom.
Millim.
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2 9
7
2 9
7
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746,5
747,8
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1,8
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NNW2 NNW1
NO1 SW1
Bettet
bedeckt
walkig
o. heiter wolkig
Luftströmung, welche durch NW und N nach NO übergegangen war, ist seit heute Morgen unter Bedeckung des Himmel« mit Cum. Strati
wieder südwestlich geworden. Luftdruck, welcher in Folae dessen etwa» gefallen, steht doch noch 18 Mill, über normal! — Die gestrige Temp. war 3° über normal.
Letzte Beobachtung 10V, Uhr Morgen«. Luftdruck — 754,8 mm. — Lufttemperatur — 0,0 o C. — Luftfeuchtigkeit — 9O<>/o. — Wolkenzug (Cum. Str.) — WSW. — Windrichtung — SW2. — Himmels- ansicht — bewölkt.
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