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mit Unterhaltungs-Beilage „Sterne nnd Klumen".

21. Jahrgang

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* Aus der Begründung der Umsturz­vorlage

seien folgende bemerkenswerthe Sätze herausgehoben, welche die Lage der gegenwärtigen Gesellschaft und des Staates gegenüber den revolutionären Umsturzbestre­bungen treffend kennzeichnen. „Schon bald, nachdem das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich in Geltung getreten war, ließen manche Wahrnehmungen erkennen, daß die neuen strafrechtlichen Vorschriften, soweit sie denSchutz derStaatsordnung und des öffent­lichen Friedens und damit die Sicherung der Grundlagen unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens zum unmittelbaren Zweck haben, an Lücken kranken, welche auf die Dauer nicht ohne bedenkliche Folgen bleiben können. Die Unzulänglichkeit des neuen Rechts machte sich immer fühlbarer, seitdem der wachsende Einfluß neuer gesellschaftlicher und wirtbschafllicher Theorien mehr und mehr dahin führte, Grundlagen unserer öffentlichen und privaten Rechtsordnung zum Gegenstand gehässiger Kritik und wühlerischer Angriffe zu machen.

Die ganze gefetzgeberifche Reform trat demnächst in den Hintergrund, als in Folge der Zeitereignisse und namentlich der verbrecherischen Anschläge wider das Leben des verewigten Kaisers Wilhelm I. mit dem Gesetze „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" vom 21. Oktober 1878 der Weg der Aus nähme maß­regeln gegen die Ausschreitungen bestimmier Partei­richtungen eingeschlagen wurde. Aber auch unter diesen veränderten Verhältnissen hat die Frage, ob nicht auf dem Boden des gemeinen Rechts eine Verstärk- ung der staatlichen Schutzmittel gegenüber den offenkundigen, Ordnung und Sitte untergrabenden Be­strebungen mancher unserm Staats- und Kulturleben feindlichen Elemente herbeizuführen sein möchte, wieder­holt praktische Gestalt gewonnen. Als das Ausnahme­gesetz am 1. Oktober 1890 außer Kraft getreten war, mußte jene Frage wieder zu verstärkter Bedeutung ge­langen. Daß den Versuchen, breite Schichten der Be­völkerung mit den Grundbedingungen unseres staat­lichen und gesellschaftlichen Lebens zu verfeinden, nicht lediglich mittelst des Strafgesetzes entgegen­gewirkt werden kann, daß vielmehr zu ihrer erfolg­reichen Bekämpfung auch Maßnahmen gehören, welche offenkundige Schäden unserer wirtbschaftlichen Entwicke­lung zu bessern und vor Allem die Lage der unteren Bevölkerungsklassen zu heben bezwecken, haben die verbündeten Regierungen unter Zustimmung des Reichstages durch wiederholte Akte der Gesetzgebung anerkannt. Dieser Weg soll auch in Zukunft nicht verlassen werden. Aber man darf sich dabei der Erkenntniß nicht verschließen, daß eine gesetzgeberische Thätigkeit, welche dieKlassengegensätze mildern, Auswüchse in unserer gesellschaftlichen Entwickelung abschneiden und den wirthschaftlich schwächeren Volkselementen in ibrem Kampfe um eine befriedigende

□ Die KHristbLurne.

Erzählung von C. Borges.

(1. Fortsetzung.)

Da traf unerwartet die Nachricht von dem plötz­lichen Tode einer alleinstehenden, entfernt lebenden Tante ein, deren Existenz auf dem alten Familien­schlosse fast vergesfen war. Noch mehr überraschte die Nachricht, daß Kurt als alleiniger Erbe ihres bedeuten­den Nachlasses ernannt war. Das war der Wende­punkt in dem Leben des strebsamen Jünglings. Er verließ die Universität und kehrte in das Elternhaus zurück, um schon nach kurzer Zeit eine mehrmonatliche Reise nach Amerika zu machen. Die Eltern, besonders die Mutter, hatten gern die Einwilligung zu einem kurzen Aufenthalt im fremden Lande gegeben. War es doch bis jetzt eine übertrieben ängstliche Sorge ge­wesen, den geliebten Sohn vor jeder Annäherung mit den Töchtern. der benachbarten Edelleute zu schützen, denn in ihren Augen durfte er in späteren Jahren nur die Tochter eines Grafen oder eines Herzogs als zukünftige Herrin in das Schloß seiner Väter heim­führen. Eingedenk feiner alten, ehrwürdigen Ahnen, die in der Bildergallerie des Schlosses aus breiten Goldrahmen so oft auf ihn herabgeschaut hatten, würde Kurt in fernem Lande vor jeder Annäherung

Existenz Beistand gewähren will, vergebliche Arbeit thut, so lange auf der anderen Seite die Bevölkerung durch böswilige Herabwürdigung der wich­tigsten gesellschaftlichen Institutionen,durch Aufstachelungen gegen die staatliche Gewalt, durch die Verbreitung grundloser, die Mißachtung der Staatsordnung fördernder Beunruhigungen in ihrer Auffaffung von der Aufgabe des Staates und von der Bedeutung unserer Kultur gerade vergiftet wird. Mancherlei Vorgänge asts neuester Zeit im Aus­lande wie auch im Jnlande drängen zu der lieber» zeugung, daß gesetzgeberisch Abwehrmaßnahmen nach der soeben bezeichneten Richtung hin nicht länger auf­geschoben werden dürfen.

Es folgt sodann ein eingehender Hinweis auf die zunehmende sozialistisch-anarchistische Pro­paganda, dann heißt es weiter:

Angesichts dieser Sachlage kann die Gesetzgebung , sich der Pflicht nicht entschlagen, Anreizungen zur ' Mißachtung von Gesetz und Obrigkeit, Verhöhnung und Schmähung der rechtlichen und sittlichen Grund­lagen von Staat und Gesellschaft, Verherrlichung oder Androhung von verbrecherischen Handlungen, plan­mäßige Vorbereitung oder Förderung des gewalt­samen Umsturzes der bestehenden Staatsordnung nachdrücklicher als bisher zu treffen. Daß eine in den bezeichneten Richtungen unzulängliche Strafgesetz­gebung die sittliche Verwilderung nnd die Erschütterung des Rechtsbewußtseins in der Bevölkerung leicht fördern, eben damit aber einer Aus­breitung des staatsfeindlichen Treibens Vorschub leisten kann, ist eine Erkenntniß, die sich gerade in der letzten Zeit immer mehr Geltung verschafft hat. Die hier­nach erforderlichen Aenderungen der Strafgesetze brauchen den Boden des allgemeinen Rechts nicht zu verlassen. Verfolgen sie auch zum Theil den ausgesprochenen Zweck, die Förderung von Umsturz- bestrebungen oder die Verleitung zu solchen unmittelbar zu treffen, so lassen sie doch solche Bestrebungen, ebenso wie hochverrätherische oder landesverrätherische oder gemeingefährliche Unternehmungen unabhängig von jeder politischen ober wirthschaftlichen Parteirichtung denken. Die dagegen gerichteten Strafbestimmungen sollen daher für Jedermann gelten, und eSjommt nur darauf an, daß ihnen, um auch nicht den Schein eines willkürlichen Ermessens bei ihrer Anwendung entstehen zu lassen, eine möglichst bestimmte Begrenzung gegeben werde. Im Sinne des Entwurfs gehören zur Staats­ordnung nicht nur die eigentlichen Verfasfungseinricht- ungen, sondern auch die gesellschaftlichen Grundlagen des staatlichen Verbandes, soweit sie im geltenden Rechte Anerkennung und Schutz finden, vor allem die Familie und das Eigenthum.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Dezember.

* Der Seniorenkonvent des Reichstages beschäftigte sich gestern mit der Frage, tote es mit der Numme- ■miirTti । ui ii ।

der „unzivilisirten Wilden", wie die Freifrau meinte, sicher sein.

So war der Tag der Trennung gekommen. Die Helle Herbstsonne goß ihren glänzenden Schimmer über Land und Meer, daß selbst die rauchbcschwärzten Häuser der Hafenstadt ein freundliches Aussehen be­kamen. Langsam wandte sich das mächtige Fahrzeug auf die offene See, in die ferne Welt hinaus. Die Wellen wurden länger und stärker; die dunkelgrüne Fluch schimmerte unter den Strahlen der funkelnden Sonne.

Abseits von den übrigen Passagieren an Bord des Schiffes stand Kurt von Hochstein. So lange er die Küste mit leinen Blicken erreichen konnte, winkte er mit dem Taschentuch seinen Eltern Lebewohl zu; mehr und mehr schwand das Land, und.ringsumher sah er nichts als Himmel, Wasser, Luft und Licht. Selbst die flinken Möven, die anfänglich auf leichten Schwingen das Schiff umkreist hatten, blieben zurück, und allein verfolgte das 'Schiff seine Bahn.

„Halloh! Kurt, alter Freund! Du hier? Warum so einsam und traurig?"

Eine schwere Hand hatte sich plötzlich auf die Schultern des Jünglings gelegt, der jetzt verwundert in die treuen Augen seines Freundes blickte. Seitdem Kurt das Gymnasium verlassen, hatte er Horst Saar-

rirung und Priorität der vor Konstituirnng des Reichs­tages eingebrachten Anträge zu halten sei. Es wurde anerkannt, daß keiner die Priorität habe, also z. B. der Jesuitenantrag nicht der erste sein soll. Wie nun aber die Reihenfolge geordnet werden soll, darüber ist man nicht einig. Auf den freisinnigen Vorschlag, das Loos entscheiden zu lassen, wird man sich kaum einigen. — Mit Anträgen ist der Reichstag bekannt­lich zu Beginn der Tagung gleich förmlich über­schwemmt worden. 60 bis 70 möchten schon vor­liegen. Ter erste in der Reihe der Anträge ist und bleibt mit Nr. 16 der Drucksachen (vorher gehen Re- gierungsvorlageu) der Jesuit en an trag des Cen­trums. Nr. 2 haben die Herren von Hammersteiu und Frhr. v. Manteuffel gezogen mit dem Antrag, daß ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, welcher die Ein­wanderung der Juden verbietet. Auch den dritten Platz haben die Konservativen mit dem Anträge, daß die Regierung alsbald Gesetze vorlegen soll, die von der Einführung des Befähigungsnachweises für das Hand­werk, dem Verbot für die Konsumvereine, an Nicht­mitglieder zu verkaufen, von Abzahlungsgeschüsten, Wanderlager, Haustrhandel, Jnnungswesen u. s. w. handeln. Dann kommt der Gesetzentwurf über die Heim­stätten, den Konservative und Centrumsmitglieder (unter Anderen Dr. Freiherr von Heereman) beantragt Huben. Die folgenden vier Nummern gehören wi-.der dem Centrum. Da ist zunächst wilder der Gesetzentwurf betr. die eingetragenen Berufsgenvsfenschasten (Ver­leihung der Korporationsrechte), dann ein A trag Lieber-Hitze, wonach die Regierung einen Gesetzenlwucf verlangen foll, wodurch entsprechend den kaiserlichen Februarerlassen eine geordnete Vertretung der Arbeiter geschaffen wird; weiter ein Antrag Lieber-Hitze wegen Erhebungen über die Arbeitszeit und über die Be- fcbäftigung verheiratheter Frauen; endlich ein von den Abgg. Hitze und Gen. beantragter Gesetzentwurf, betr. die Konsumvereine und Konsumanstalten (Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder, der Ausgabe von Marken u. s. w., die nicht auf den Namen lauten, Branntwein­schank re. behandelnd). Die weitere Aufzählung der vorliegenden, zumeist auch schon bekannten Anträge können wir uns sparen; zur Berathung kommen sie in dieser Session doch nicht mehr.

* Ter Reichstag setzte die erste Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1895/96 fort. Der Redner der Nationalliberalen, Abg. Dr. Böttcher, schloß sich zwar den Mahnungen, sparsam zu sein, an, erklärte aber, daß seine Freunde Alles das bewilligen würden, was zur stetigen Fortentwickelung des Reiches nöihig sei. Er befürwortete eine Finanz - Reform mit dem Ziele, den Einzelstaaten einen Zuschuß vom Reiche zu sichern, da eine Erhöhung der direkten Steuern, in den Einzelstaaten gerade den Mittelstand schwer treffen würde. Er begrüßte die kolonialfteundlichen Aeuße- i ungen des Reichskanzlers, sowie dessen Aeußerungen über die Nothwendigkeit der Erhaltung des Bauern­standes. Maßnahmen zur Hebung der Getreidepreise

seid nicht wieder gesehen, der als ältester Sohn von fünf Geschwistern seinem Vater in der Verwaltung und Bearbeitung eines Pachtgutes eine treue, kräftige Stütze gewesen war.

„Saatfeld? bist Dn's wirklich, was in aller Welt bringt Dich hier her?" rief der Angeredete mit gleichem Erstannem.

' „Ich will in der neuen Welt mein Glück machen, so heißt's ja oft in den Märchenbüchern, nicht wahr?" scherzte der Freund. „Doch Spaß bei Seite! Wir hatten in den letzten Jahren viel Mißgeschick — schlechte Ernte — Hagel rc. rc. — kurz und gut, totr sind arg zurückgekommeiü, so daß roir trotz aller Mühe den Pachthof nicht mehr halten können; da hat mein Vater mit vieler Mühe so viel Geld zusammengebracht, daß wir eine Besitzung in Kolumbia kaufen konnten. Dort will ich mein Glück versuchen, und wenn ich sehe, daß es gelingt, so kommen meine Eltern und Geschwister ""H.Unmöglich! Ich glaubte, Dein Vater liebte seine deutsche Hcimath, und wollte sich nicht von ihr trennen?"

Horst nickte trübe.

„Gewiß, so ist's auch. Aber wer für fünf Kinder von feiner Hände Arbeit zu forgen hat, darf nicht fentimental sein. Unsere Absicht ist, eine zeitlang in