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21. Jahrgang

Knmitag, den 2. Dezember 1894.

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werden Abonnements auf die

Magdeburg . ten, @ine ausgedehnte, bedeutungsvolle und arbeitsreiche Tagung gelangt uunmehr zum Abschluß. Die Durch- I b«a Hang d« Gefttzeutwürse, welche die Grundlagen sur die einbertliche Neuordnung der Gemeindeverhaltnisse in Ltadt und Land der Provinz Hessen-Nassau, sowie die Regelung des Grund- bnchwesens in einem erheblichen Theile der Pcomnz zum Ziele Laben bat Ihre Zeit und Arbeitskraft in ungewöhnlichem Maße in Anspruch genommen. Sie haben sich dieser Arbeit zum Wohle der Provinz mit Hingebung gewidmet und ich darf der Hoffnung Ansdruck aeben daß das Ergebniß Ihrer Berathungen und En - Ausdruck geven, °^m -ür die Provinz gedeihlichen Endziele führen möge. Im Allerhöchsten Auftrage Se. Maj. des Käfters schließe ich die sechste Tagung des Provinziallandtagetz der Pro vinz Hessen-Nassau."

Der Herr Präsident gibt alsdann den Gefühlen aufrichtiger Treue für Se. Maj. den Kaiser beredten Ausdruck und bringt ein dreifaches, begeistert aufge­nommenes Hoch auf Se. Ma;, den Kaiser aus. Schluß der Sitzung 12 Uhr Mittags.

ungestaltet werde und sich die gesammte Bevölkermig I einem alle Verhältnisse eingreifenden neuen Rechte gegenüber sehe, mit dem es sich nur langsam ^vertraut machen könne. Insbesondere werde es auch den Gunsten, 1 Richtern sowohl wie Rechtsanwälten schwer fallen, die j ganze Rechtsmaterie auf einmal derart sich anzueignen, daß sie bei der Umgestaltung den alsdann nothlgen und besonders gesuchten zuverlässigen Rechtsrath zu ertheilen im Stande seien. Die Einführung dieses Rechts, möglichst zu vertheilen, fei daher dringend empfehlenswerth und man stände aus allen diesen Gründen derselben Gesetzvorlage heute anders gegen­über, als im Jahre 1887 oder gar 1881, m welchen ^abren sich der Kommunallandtag allerdings emmutylg gegen die Einführung des Grundbuchs ausgesprochen ftabe Nach reiflicher Ueberlegung habe dann die Kom­mission beschlossen, die von der Minderheit beantragte Reguliruug der Stockbücher abzulehnen und den vor-

i liegenden Gesetzentwurf mit all' den Zusätzen versehen, die aus dem Stockbuch als nicht wegzulassen geeignet sind auf das neue Gesetz mit übernommen werden müßten. Referent bittet namentlich die hessischen Abgeordneten, die Kommissionszusätze anzunehmen.

Abg. Körner beantragt sodann im Namen der Abgg. Dr. Bertram, Schmitt, Epstein und Jamm den vorliegenden Gesetzentwurf als zur Zeit noch nicht nothwendig abzulehnen. Abg. Erbprinz zu Isenburg unterstützt^ den Antrag. Bei der Abstimmung wird jedoch dieser Antrag mit großer Majorität abgelehnt. Abg. Dr. Lieber gibt sodann solgende Erklärung zu id)neten, bcm Geltungsgebiete des nassauischen

Stockduchs angehörenden Mitglieder des ProvmMllandtages tonnen dem vorliegenden Gesetzentwürfe nur in dmemgen Fasfung | rustimmen welche derselbe von dem zu dessen V°rberathung niedergesetzten Landtagsausschusse erhalten hat, und halten sich für verpflichtet, zum Ausschluß reden Zweifels ausdrücklich zu erklären daß sie der Fassung der Regierungsvorlage, oder einer jeden anderen, welche insbesondere bezüglich der Entgegennahme I nnn Aullassungserklärungen durch Notare und Bürgermeister der Sicherung ^des ehelichen Güterrechtes der Beibehaltung der Feld- und Forstgerichte, der Belassung der Stock- und Lager, bücher nebst Kousolidationskarteu im Gewahrsam der Gemeinden und der Beglaubigungsbefugnisse der Bürgermeister von den I Beschlüssen des Ausschusses wesentlich abweichen wurde, unter keinen Umstünden beitreten könnten.

Hilf Dr. Lieber, Sturm, Freiherr von der Goltz, Groos, 'Beckmann, Herber, Born, Seifert, Hummel, ' von Jbell, Fresenius, Sartorius, Hesse, Freiherr von : her Heydt Alberti, Fromm und Flügel. Alsdann । wird in die Spezialberathung der Grundbuch ordnung einqetreten und der vorliegende Entwurf gemäß den Beschlüssen der Kommission angenommen. Abg. Dr. Lieber ergreift hiernach das Wort, betonend, daß es ihm eine Freude sei, am Ende der Thätigkelt des Land­tages konstatiren zu können, daß die Vertreter beider Regierungsbezirke zum Wohle der Provmz m steter Einmüthigkeit zusammengearbeitet hätten. Redner dankt sodann dem Herrn Präsidenten für ine umsickMvolle Führung der Geschäfte, ebenso den anderen Herren des Bureaus, Herrn Geh. Justizrath HuMd als Vizepräsidenten, sowie Herrn Justizrath Rieß als Vor­sitzender der Kommission und den Herren Berichter­stattern der einzelnen Ausschüsse für die entfaltete Thätiqkeit unter lebhafter Zustimmung des Hauses. Das Hohe Haus erhebt sich im Anschluß an die Worte des Abg. Dr. Lieber zur Entgegennahme folgender Ansprache Sr. Excellenz des Herrn Oberpräsidenten

Nach Eröffnung der Sitzung um 9 /- Uhr Morgens 1 durch den Präsidenten, Herrn Geh. Justlzraih Hckf-Lim- . bürg, wird nach Erledigung eüllger geschäftlichen Mstthel- iungen in die Tagesordnung eingetreten, deren erster Punkt die9 Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. das Grundbuchwesen und dieZwaugsvollstreckung m das unbe­wegliche Vermögen in den der Grundbuchordnung vom 5 Mai 1872 bisher nicht unterworfenen Theilen der Provinz Hessen-Naffau", betraf. Der Referent hierüber, Abg. Rechtsanwalt Dr. Alberti-Wiesbaden, führte aus, daß die vom Provinziallandtage eingesetzte Kommission von der ihr ertheilten Befugniß, ihre Sitzungen, soweit dies zur Beschaffung der erforderlichen Information nöthiq, in Wiesbaden abzuhalten, Gebrauch gemacht habe. Der Entwurf fei von der Kommission emer zwei­maligen Lesung unterzogen, an der sich als Reglerungs- kommissare die Herren Landgerichtsdirektor Dr. Rumpf- Wiesbaden und Oberlandesgerichtsrath Sprecher von Birneqq-Berlin betheiligten. Der Berathung der ein­zelnen Bestimmungen ging eine Berathung darüber voraus, ob überhaupt ein Bedürfmß für derj. Gesetz­entwurf anzuerkennen sei oder nicht, vielmehr die Neu­ordnung des Grundbuchwesens in den Landestheilen für welche das Gesetz bestimmt 'st, dem deutschen Reichsqesetzbuche vorzubehalten sei. Wahrend sur die in Betracht kommenden vormals hessischen Gebietstheile die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfs nicht m Zweifel gezogen und für das Gebiet der Stadt Frankfurt das Bedürfniß hierfür ausdrücklich betont und allerseits anerkannt wurde, hätte sich ein Theil der Kommisstons- mitglieder gegen die Einführung des Grundbuches m Nassau ausgesprochen, unter der Begründung, daß das in Nassau im Gebrauch befindliche Stockbuch keine | derartigen Mängel habe, daß eine Abschaffung des- | selben vor Einführung des Reichsgrundbuchrechts nicht geboten sei. Einzelnen im Stockbuche vorhandenen Miß­ständen könnte, soweit diese die Maßangaben betreffen, durch eine Nenvermesiung abgeholfen werdem Welter sei die Befürchtung ausgefprochen daß das Gesetz d e mit Jmmobiliarverkehr verbundenen Kosten ganz wesentlich steigern würde und diese Neuausgabe wollte man der Landwirthschaft, die meistens davon betroffen werde, nicht aufbürden. Dagegen fei ;edoch wieder geltend gemacht, daß die Einführung des Grundbuches nur eine Frage der Zeit fei. Nehme man an, daß das Reichsgesetzbuch mit dem Jahre 1900 ct«° '"Kraft trete so werde mit der Anlegung des Grundbuches, selbst wenn es jetzt nicht eingeführt werde, doch vor- aussichtlich in den Jahren 1898 bis 1899 begonnen | werden müssen. Es handele sich also tatsächlich nur um einen Zeitraum von 4—5 Jahren, um welche die Einführung auf Grund des jetzigen Gesetzentwurfs früher erfolgen würde. Dem ständen aber auch, da das Reichsgesetzbuch keinesfalls eine Neuaulage der preußischen Grundbücher erforderlich mache, Vortheite gegenüber, die nicht zu unterschätzen seiem Allerdings, ^führte Referent weiter aus, könne die Beunruhigung der Bevölkerung über das einzuführende Gesetz nicht abgestritten werden; dieses rühre aber zum großen Theile davon her, daß man fürchte, dre mit dem Stock­buchwesen verbundenen Vorzüge zu verlieren. Z größten Theile habe man es aber mit ber Beunruhi­gung zu thuu, die jede Neuerung mit sich bringe, <Set daher die Beunruhigung jetzt schon groß, so müsse sie noch viel größer werden, wenn das ganze Privatrecht

* Heber die Größenverhältnisse des neue» Reichs- tagshanses bringen die Fachblätter eingehende Anga­ben Das königliche Schloß in Berlin ist 200 MAer lang, 120 Meter breit und 33 Meter hoch. Die Höhe der Schloßkuppel beträgt vom Straßenpflaster bis zum Kreuz 781/« Meter. Das neue Reichstags- g,bS Miet eine Sänge °°n 13W eme Stete von 88,30 Metern, ungerechnet die Rampen der Ost- und Westseite. Die bebaute Flache belauft sich auf rund 12,000 Quadratmeter. Die Hohe des Baues von Oberkante Bürgersteig bis zum Hauptgesims der Fronten beträgt 26,40 Meter, bis zum oberen Haupt- qesims der Thürme 39,68 Meter, bis zur Platfform der Kuppel 58,70 Meter und bis zur Oberkante^ Kreuz der Krone auf der Laterne, 74,70 Meter. Der rm Grundriß 35 zu 39 Meter messende steinerne Unter­bau der Glashaube über dem Sitzungssaal reicht auf eine Höhe von rund 42 Metern. Das Baumateria zu dem Riefenbau ist aus ganz Deutschland geliefert worden. Der Granit wurde größtentheils aus dem Fichtelgebirge bezogen, der Sandstein aus Schlesien, Bayern und Lippe. Zum Bau wurden verbraucht 1211 Kubikmeter Granit, 30,583 Kubikmeter Sand­stein 12,354 Kubikmeter gewöhnlicher Kalkstein, aal Kubikmeter Lesima- und Merlerakalksteme, außerdem 322/a Millionen Ziegelsteine. - Der Fußbodenbelag in den Wandelhallen re. ist aus den Saalburger Mar­morwerken bezogen, der Kamm im Kaisersalon ist aus Porkormarmor, im Vorsaale dieses Salons aus Mar- zana-(Jstrianer)Kalkstein. - Bei dem ganzen Bau mußten Werksteine von ungewöhnlich großen Abmes­sungen beschafft werden. Blöcke von 4—6 Kubikmeter Jnbalt waren nichts Seltenes.

» Dreihundert Nachtwächter prozessiren gegent dre Stadt Berlin wegen Arftprnchs auf ihr bisheriges Gehalt undRuck- zahlnng der bisher geleisteten Jnvaliditätsbeilrage. Den R re seri-- ..,,, >, dessen erster gerichtlicher Termin bereits zu Anfang nnaeietit ist "führt der Rechtsanwalt Dr. Mnnckel. Dief" h°t zuuäckftt an das Polizeipräsidium das Ersuchen um We terzahluug des Gehaltes für die entlassenen Wachter gerichtet «mS ift hn dieses abschlägig beschieden wurde, hierauf beim Oberpräsidenten von Achenbach vorstellig geworden, der es ab« ebenfalls abgelehnt hat mit dem Bemerken daß es den Nacht- I wäckteru überlassen fei, den Rechtsweg zu beschreiten.

* Theefiilscher. Ein altes Gesetz Georgs III. bestimmt, daß in England Theeverfälfcher für jedes Pfund künstlich her- aestellten Thees 5 Pfd. ©tri. Strafe bezahlen muffen. Dl

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an das Zollamt zu entrichten haben. _______________ ,

Der Postdampfer „Pennsylvania" der „Red Star Linie in Antwerpen, ist laut Telegramm am 27. November wohl- behalten in Philadelphia angekommen.

Literarisches.

Pastor bonu<. Zeitschrift für kirchliche WistenW-ft und Praxis, herausqegeben von Dr. P. Einig und Dr. A. MülIer, Professoren am bischöflichen Priestersemmar m Trier. Mit bischöflicher Genehmigung. Monatlich erscheint em § f der Stärke von drei Bogen. Preis ;ahrlich 4 Mark. Be g der Baulinus-Druckerei in Trier.

csn6 alt des 12. Heftes 1894: Die unbefleckte Em-

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lüRre-Ablegungen und -Erneuerungen. (P. Aug. Lehmkuhl, lubde-Ablegungen Kapitals. (P. L. „Hammerstern,

s" j\ _ Schädliche Apologie der katholischen Presse. (Rektor

Mgr\,-.y**gÄr; lirsp&Ä

I KfiriW lBros Dr W Neyer.) — Haan, Philosophia natu- S - (Frick Ontoiogia. (Pfarrer Dr. L. Keill) - Hettmger, Aus Welt nnd Kirche. (Sch. M.) - Chaignon-Leuarz, Betracht- Der°hl^WAg°u??n Wort und Bild."St. Woftgaugs-Büch^

MMjuii^Li'ede? ”“mBfSrnmrinS°S?S)

nebst der illustrirten Sonntagsbeilage ,Sterne und Blumen^ von allen Postanstalten, fowie Landbrief­trägern, Zeitungsträgern nnd von unserer Expedition (Harmonie) zum Preife von 50 Pf. (nebst Bestellgeld) jederzeit entgegengenommen.

VI. Provrnziallandtag der Provinz Hessen-Nassau.

Kassel, 29. November.

mit Unterhaltungs-Hrilage „Sterne nnd Slnmen".