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270 . Sonntag, den 25. November 1894. 21. Jahrgang

FuldatrMZcitiiug

mit Unterhaltmrgs-Keilage „Sterne und Klumen".___________________

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Drittes Blatt.

* Auch ein Programmpunkt im Kampfe gegen den Umsturz.

Unter dieser Ueberschrift schreiben die Münchener .Neuesten Nachr.' zutreffend das Folgende:

Die Vorgänge in Fuchsmühl bergen eine be- herzigenswerthe Lehre auch sür den sogenannten „Zu­sammenschluß" aller ordnungsliebenden Elemente zum Kampfe gegen die umstürzlerischen Bestrebungen der Gegenwart. Wenn nämlich, wie billig, in erster Linie zu jenen Elementen die gesammte Beamtenwelt m Staat und Gemeinde zu rechnen ist. so fragt es sich: Geschieht hier, nämlich in den Gerichtsstuben, bei den Bezirksämtern und Polizei-Bureaus, von Seiten der Eisenbahn-, Post-, Steuer-, Zoll- und Forst-Beamten u. s. w., sowie bei den städtischen Behörden auch wirk­lich Alles, um dem in den unteren Volksschichten mit vollem Rechte sich mehr und mehr ausbreitenden Selbstbewußtsein Rechnung zu tragen und der wach­senden Unzufriedenheit den Boden zu entziehen? Wird hier wirklich Alles vermieden, was den kleinen Mann, der ja auch „Wähler" ist, in der Meinung bestärken könnte, daß man an maßgebenden Stellen die Leute mit zweierlei Maß mißt, mit zweierlei Augen ansteht und mit zweierlei Zungen anredet, je nachdem sie nn schlichten Arbeitskittel daherkommen oder als feine Her­ren mit Titel und Orden, Vermögen, Einfluß und hohen Konnexionen? Wir wollen uns, indem wir diese Fragen aufwerfen, heute nicht in Einzelheiten verlieren. Wir geben auch gern zu, daß gewisse Gepflogenheiten in der unterschiedlichen Behandlung des „Publikums", in der mehr oder weniger raschen Erledigung von Klagen, in der größeren oder geringeren Höflichkeit rc. sehr alten Datums, gewissermaßen vererbt und daher sehr schwer mit Rumpf und Stumpf auszurotten sind. Wenn man aber neuerdings fo gern die Pflichten der Gebildeten und Begüterten, der Arbeitgeber und Kapi­talisten gegenüber dem kleinen Manne betont und sich eine wesentliche Besserung der sozialen Verhältnisse von noch größerer privater Opferfreudigkeit verspricht, fo sollte mau auch nicht die Aufgaben übersehen, welche in ganz analoger Weise den Organen der herrschenden Gewalt zufallen. Gar mancher brave Mann ist schon mit einem „sozialistischen Keim" im Herzen davonge­gangen, wenn er da oder dort, wo er sein gutes Recht als Staatsbürger und Steuerzahler erwartete, auge- f ch u a u z t und in unhöflicher Weise zurückgewiesen wurde. Auch da, wo wir im Jrrthum sind, können wir von den Angestellten des Staates — unseres Staates, also gewissermaßen unseren berufenen Berathern! — nicht bloß gleiches Recht für Alle, fondern auch wohlwol­lendes Entgegenkommen und freundliche Belehrung ver­langen. Hierzu rechnen wir auch rasche Erledigung unserer Anliegen und gebührende Achtung vor unseren bürgerlichen Interessen, Ersparung unnützer Zeitver­säumnisse und Laufereien und dergl. — lauter Rück­sichten, die schon die allgemeine Nächstenliebe vorschreibt, die aber der Beamte, eben weil er dazu angestellt ist, in erhöhtem Maße walten lassen sollte. Es schmerzt uns, wenn wir durch das Aufwerfen dieser hochwich­tigen Frage vielleicht manchem Beamten wehe thnn, der in aufopfernder Pflichttreue und indem er seine Pflicht in wirklich bürger- unb menschenfreundlicher Weise er­füllt, schon bisher Alles gethan hat, was er in dieser Richtung thun konnte und durste. Aber das darf uns nicht abhalten, zu konstatiren, daß wir fortgesetzt zur Kenntniß einer Masse von Fällen kommen, in denen eben die amtlichen Organe im Verkehr mit den Staats­bürgern sich nicht der nöthigen Rücksichten und der sozialen Konsequenzen ihrer Unterlassung bewußt waren — oder fein wollten. Ja, wir haben leider die lieber- zeugung, daß in vielen Beamtenköpfen über diese Dinge noch Anschauungen herrschen, welche der hier vorge­tragenen diametral entgegengesetzt sind. Das mag zum Theil an angeborener Gemüthsart liegen, sicher aber auch zum großen Theile an dem Mangel einschlägiger Instruktionen und Kontrolle. Wer da erwägt, wie schwierig es trotz dem allerbesten Willen der Befehls­haber ist, im Militär alle und jede Ungerechtigkeit und unnütze Plagerei zu verhüten, der kann sich leicht den­ken, wie schwer der Geist der Herrschsucht und Gering­schätzung aus Beamtenkreisen zu verbannen ist, wo im

Verkehr mit dem Publikum meistens keinerlei Kontrolle durch Vorgesetzte existirt. Ob dem Beamten bezügliche Belehrungen und Ermahnungen zu Theil werden, das hängt wohl in der Regel nur von dem Befinden Der­jenigen ab, welche ihn in sein Amt einführen; bei den eigentlichen Staatsprüfungen fpielen derlei wichtige Dinge keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Man bemüht sich, um es kurz zu sagen, viel zu wenig, um dem Beamten die veraltete Meinung zu nehmen, daß er gewissermaßen der Vorgesetzte des Publikums sei, und daß das Publikum um die Geneigtheit des Beamten wie um einen Akt der Gnade und Herablassung petitioniren müsse. Diese Anschauung herrscht vielmehr sogar noch in manchen höhern Beamten aus der alten Schule, welche, mutatis mutandis, auch in ihren höheren Stel­lungen allerlei „unterschiedliche Rücksichten" zu nehmen pflegen, am meisten natürlich gegenüber solchen noch höher stehenden Persönlichkeiten, wo ihr Vorgesetzten- Dünkel klärlich in die Brüche geht. Wenn es also gewiß zu weit gehen würde, wollten wir hier gerade­zu von einem herrschenden „System" sprechen, so müssen wir doch behaupten, daß von Seiten der maß­gebenden Stellen nicht genug geschieht, um auch im gesummten Beamtenkörper die humanen Grundsätze, deren Befolgung man den Privaten so warm empfiehlt, zu Gunsten des sozialen Friedens und der Versöhnung des Volkes zu befestigen und zu ftuktifiziren. Um hier die letzten Vorurtheile vergangener Zeiten zu be­seitigen und den modernen Anschauungen zu ihrem vollen Rechte zu verhelfen, bedarf es mehr als ge­legentlicher Vorhaltungen; vielmehr müßte die Frage zum Gegenstand sehr ernster Erwägungen und Con- trolen gemacht und auch das Beschwerdewesen in zweckdienlicher Weise geregelt werden. Nur erwarte man von letzterm nicht zu viel, so lange nicht der Schwerpunkt auf die Beamten - Heranbildung gelegt wird: wo die Beschwerde prinzipiell unbeliebt und lästig ist, da wird sie auch nichts helfen, im Gegen- theil oft die Sache noch schlimmer machen. Das weiß das Publikum und namentlich der kleine Mann, der Arbeiter und Bauer, sehr wohl, und darum erträgt er lieber allerlei Ungemach und hält sich „schadlos", tn= dem er — Sozial-Demokrat wird! Sehr bedauerlich, aber eine gewisse Logik ist dem nicht abzusprechen. Und nun zum Schluß eine Betrachtung, die an höch­sten Stellen gewiß nicht mißverstanden wird: Jedes Weh, das einem noch so einfachen und unanfehnlichen Staatsbürger von der Seite zugefügt wird, wo er eigentlich Schutz und Hülfe erwarten und verlangen darf, ist aber auch ein Hammerschlag an den rocher de bronze, in welchem die Krone ihr Fundament erkennt. Es ist ja wohl nicht richtig, wenn schließlich der Herrscher für alles verantwortlich gemacht wird, was in seinem Namen geschieht; aber daß auch er unter vielem zu leiden hat, woran er keine Schuld hat — es sei denn die Schuld der mangelhaften Un­terrichtung durch sreimüthige Rathgeber und dnrch unabhängige Zeitungen — das ist eine feststehende Thatsache.

Vermischtes.

* Ist die Herrschaft berechtigt, einem Dienstbo­ten Lohnabzüge für zerbrochenes Geschirr, Porzellan re. zu machen? Diese sür Hausfrauen interessante Rechtsfrage ist vom Berliner Landgericht I im ver­neinenden Sinne entschieden worden. Die Köchin eines Kaufmanns hatte ihre Dienstherrschaft auf Aus­zahlung des innebehaltenen Theiles ihres Quartals­lohnes verklagt. Die Beklagte wendete ein, daß die Klägerin beim Abwafchen kostbaren Porzellans mehrere Stücke zerschlagen habe, deren Werth die Höhe der einbehaltenen Summe bei Weitem überträfe; die Haus­frau habe dem Mädchen wiederholt Vorhaltungen über das nachlässige Hantiren mit dem Geschirr und Por­zellan gemacht, bis schließlich, da dies nicht gefruchtet, dem Dienstmädchen Abzüge am Lohn gemacht worden seien. Die Klägerin wendete durch ihren Rechtsan­walt dagegen ein, daß derartige Gehaltsabzüge „beim Miethen" nicht ausgemacht feien und sie das Geschirr oder Porzellan nicht böswillig, sondern bei der ihr aufgetragenen Arbeit zerbrochen habe. Das Amts­gericht erkannte denn auch auf Herauszahlung des ab­gezogenen Lohnes, weil es in der That einer Ab­

machung beim Miethen bedurft hätte. Auf die von der beklagten Partei eingelegte Berufung hat die Civilkammer beim Landgericht I das amtsrichterliche Urtheil bestätigt.

* Anton Rubinstein, der berühmte Komponist und Meister des Klaviers ist, wie bereits berichtet, am Dienstag in Peter- Hof am Herzschlag gestorben. Rubinstein wurde am 28. Nov. 1830 zu Wechwotpnez in Bessarabien geboren; in Moskau, wo­hin bald daraus seine Eltern übersiedelten, erhielt er den ersten Klavirunterricht von seiner Mutter, später von dem namhaften Musiker Villoing. Dieser führte den 10jährigen Knaben nach Paris, wo der jugendliche Virtuose allgemeine Anerkennung fand. Auf Liszt's Rath hing ging Rubinstein, nach dem er eine Konzertreise durch Holland, England, Skandinavieu, Deutsch­land gemacht hatte, mit seinem achtjährigen Bruder Nikolaus, der hervorragendes Compositionstalent verrieth (er starb 1881 in Paris) im Jahre 1844 nach Berlin, wo das Brüderpaar auf den Rath Meyerbeers bei Dehn und Kullak studirte. Nach längeren Studienreifen in das Ausland kehrte er nach Ruhland zurück, übernahm 1859 die Leitung der Petersburger russischen Musikgesellschaft und gründete 1862 das Petersburger Kon­servatorium, an dessen Spitze er bis 1867 stand. Sodann beginnen seine großen Konzertreisen, auf denen er Europa und Amerika im Triumphe durchzog und die er nur während der Zeit von 1887 bis 90, in welcher er nach Davidows Weggang wieder die Direktion des Petersburger Konservatoriums führte, unterbrach.

* Ein Theilnehmer am Todesritt von Mars - la - Tour. Ein seltenes Fest wurde am 13. d. in der Kaserne des 1. Garde Dragonerregiments in Berlin begangen, dec Wachtmeister Mül­ler von der ersten Schwadron, der den Todesritt bei Mars-la- Tour mitgemacht hat, feierte sein fünfundzwanzigjähriges Ju­biläum als Wachtmeister. Er blickte auf eine 36jährige Dienst­zeit zurück. Nachdem ihm am Morgen vom Trompeterkorps des Regiments ein Ständchen gebracht war, trat die Mannschaft des Regiments um 11 Uhr auf dem Kasernenhof an. Oberst v. d. Knesebeck hielt eine in ein Hoch auf den Kaiser ausklingende Ansprache. Der Jubilar nahm schließlich zwischen dem Offizier­korps einen Parademarsch zu Fuß über das Regiment ab. Am Abend wurde ihm zu Ehren im Offizierkasino ein Mahl ver­anstaltet. Das Offizierkorps überreichte ihm eine werthvolle Stutzuhr, die Wachtmeister des Regiments ein silbernes Besteck, die Unteroffiziere einen Spiegel in Hufeisenform und die Ein­jährig-Freiwilligen eine Bronzestatuette des Kaisers.

■* Zwei Riesenteppiche sind im Auftrage einer Berliner Dekorationsfirma für das neue R e i ch s t a g s g e b ä u d e bei einer Schmiedeberger Teppichweberei bestellt und vor Kurzem fertig­gestellt worden. Der größere der beiden Teppiche, welcher für den Lesesaal des Gebäudes bestimmt ist, hat eine Ausdehnung von 9,93 zu 23,27 Meter. Neun Arbeiterinnen arbeiteten an diesem Monstrum von einem Teppich ca. 60 Tage. Nicht weniger als 4,575,825 Knoten oder Maschen sind in dieser Zeil von den Arbeiterinnen gemacht worden. Der zweite kleinere Riesenteppich in Form eines Achtecks hat eine Ausdehnung resp. einen Durch­messer von 11,27 Meter. Derselbe ist ebenfalls von der ge­nannten Teppichweberei verfertigt worden, und es kommen auf seinen gesammten Flächeninhalt 2,947,500 Knoten oder Maschen, welche in einem Zeitraum von etwa 40 Tagen von 12 Arbeite­rinnen geknüpft worden sind.

* Was alles als staatsgefährlich angefehen wird. Wie das deutsche Postamt in Konstantinopel einem Abonnenten mittheilt, ist den Münchener ,Fliegenden Blättern' der Eintritt in die Türkei verboten worden. Die Türkei dürfte das erste Land sein, das den harmlosen Witz der ,Fliegenden Blät­ter' als staatsgefährlich erklärt.

Literarisches.

Was ist Gustav Adolf den Deutschen: Glaubensheld oder Eroberer? Befreier oder Verwüster? 40 Seiten kl. 8°. Verlag der Bonifatius-Druckerei in Paderborn. Preis 15 Pfg. Zu be­ziehen durch alle Buchhandlungen. Zum bevorstehenden Gustav- Adolf-Feste, das am 9. Dezember d. I. gefeiert wird, werden sicher wieder die schon oftmals felbst von liberalen Geschicht- fchreibern widerlegten Lügen, welche noch immer über den Schwedenkönig im Umlauf sind, von neuem aufgetischt. Zur rechten Zeit erscheint daher gerade die vorliegende, aus hervor­ragend sachkundiger Feder stammende Broschüre, in welcher in klarer und leichtverständlicher Weise nachgewiesen wird, daß Gustav Adolf nicht der „uneigennützige Glaubensheld", der „Retter Deutfchland", der „fromme, tugendhafte" König, für welche ihn die Protestanten so gern ausgeben, sondern der un­bändige Eroberer und Verwüster Deutschlands war, der nur daraus ausging, zu schänden und zu rauben, und der unnenn­bares Weh und unsäglichen Jammer über unser deutsches Vater­land gebracht hat. Bei dem billigen Preise dürfte sich das Schriftchen zur Massenverbreitung, namentlich in ge­mischten Gegenden, ganz vorzüglich eignen. Katholischen Vereins­vorständen und Geistlichen sei daher dasselbe hierzu bestens empfohlen.

In Nr. 46 der „Gefiederte» Welt ", Wochenschrift für Vogelliebhaber, -Züchter und -Händler, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creutz'fche Verlags-Buchhandlung (Preis vierteljährlich 1 M. 50 Pf.s) wird der einheimische Wiedehopf als Stubengenosfe geschildert, ein Vogel, der seines schönen Gefieders und drolligen Wesens wegen wohl allbekannt ist, der aber in der Häuslichkeit wenig gehalten wird, obgleich seine Pflege nicht so schwierig ist als man gewöhnlich glaubt, und er dem Besitzer viel Freude macht. Weiter enthält die Nummer: Unsere Sumpfvögel in der Bogelstube (Fortsetzung); Plauderei über Kanarienvogelzucht; Briefliche Mittheilungen; Aus den Vereinen; Zum Vogelschutz; Anfragen und Auskunft u. s. w. Die Abbildung zeigt drei fremdländische Sittiche.