Jli 269
Samstag, den 24. November 1894.
21. Jahrgang
mit UntrrhaLtrrngs-Kettage „Sterne und Klumen".
grfsSrätt täqkich. Sv,i»> «öd Stierteqe ausqenomme«. — BierteljLhrlicher AbonaemtntspreiS ohne Brinaerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswär« 1 Mark 50 Pfennig Inserate kosten die einspaltige Aarmondzeile oder deren Raum 15 Ps., Reklamen die Petitzeile 25 Ps., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
(*) Die Ergänzungssteuer.
Am 1. April 1895 tritt das Gesetz vom 14. Juli 1893 über die Ergüuzungssteuer (Vermögenssteuer) in Kraft. Die umfangreichen Vorarbeiten zur Ausführung des Gesetzes sind im vollen Gange, und in kurzem wird die erste Veranlagung stattfinden. Ein kurze Besprechung der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes dürste daher manchem unserer Leser willkommen sein.
Zur Ergänzungssteuer werden nur die physischen Personen, nicht aber die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, eingetragene Genossenschaften re. herangezogen. Dieser Steuer unterliegt das Vermögen, insbesondere der Grundbesitz nebst allem Zubehör, das irgend einem Betriebe oder Gewerbe dienende Anlage- oder Betriebskapital und das Kapitalvermögen, einerlei ob diese Vermögensgegenstände einen Ertrag abwerfen oder nicht. Dagegen unterliegen der Steuer nicht die Möbeln, Hausgeräthschaften, Kleidungsstücke, Schmucksachen, Bücher, Reit- und Wagenpferde, Equipagen, Sammlungen rc., insofern diese Gegenstände nicht Erwerbszwecken dienen, sondern lediglich zum persönlichen Gebrauch, zum Verbrauch im Haushalt, zur Belehrung oder Unterhaltung bestimmt sind. Dem eigenen Vermögen des Steuerpflichtigen wird das besondere Vermögen seiner Angehörigen, z. B. der Ehefrau, in der Regel zugerechnet.
Bei Berechnung des steuerbaren Vermögens wird der gemeine Werth, d. i. derjenige Werth, den der Gegenstand für jeden Besitzer haben kann, zu Grunde gelegt. Wie dieser gemeine Werth bei ländlichen Besitzungen und bei Gebäuden, namentlich Geschäftshäusern, zutreffend zu bemessen ist, darüber werden wohl noch manche Meinungsverschiedenheiten zwischen Schätzungs- und Veranlagungsbehörden eurerseits und den Eigenthümern anderseits enfftehen. Als Kapitalvermögen gilt auch das Recht auf Renten, Altentheils- bezüge und dergleichen, mit Ausnahme der Bezüge aus privaten und öffentlichen Pensionskassen, der Krankengelder, der Unfall-, Alters- und Invalidenrenten. Der Kapitalwerth der steuerpflichtigen Renten rc. wird nach einer dem Gesetze beigegebenen Tabelle ermittelt. Als Regel gilt, daß der Kapitalwerth bei zunehmendem Alter des Rentenempfängers geringer wird. Ferner gilt als Kapitalvermögen eine noch nicht fällige Lebensversicherung, jedoch nur bis zu dem Betrage, für den die Versicherungsgesellschaft nach ihren Statuten die Police zur Zeit zurückzahlen würde. Von dem Vermögen werden die dringlichen und persönlichen Schulden abgezogen. Der Kapitalwerth einer zu leistenden Rente oder eines Altentheils gilt als eine Schuldsumme.
Das Vermögen bis zu 6000 Mk. wird zur Steuer überhaupt nicht 'herangezogen. Ferner wird nicht versteuert:
1. das Vermögen bis zu 20,000 Mk., sofern das
Dolores.
Roman von Th. K.
(13. Fortsetzung.)
In diesem Augenblick wurde Don Pablo gemeldet, der, obschon er sich beinahe als täglicher Gast eingebürgert hatte, doch auf Dolores stets den ängstlichsten Eindruck machte, wie auf den Singvogel der Falke. Sie floh seine Gegenwart, und nur der gebieterische Blick ihres Mannes bannte sie in das Zimmer, vermochte sie, die freundlichen Worte des Gastes höflich zu erwidern. Den Wechsel ihrer Gesichtsfarbe konnte sie ebensowenig verhindern, wie ihre nervöse Aufregung.
„Ich störe doch nicht?" sagte Pablo mit freundlichem Händedruck zu Dolores. „Sie blicken mich ja ganz entsetzt an." Es war immer der halblaute, sanfte Ton, den er führte.
„Nicht doch, Pablo, Du bist immer willkommen," antwortete Marcial mit Offenheit. „Mein Frauchen ist noch immer ein scheues Reh, sie glaubt, es dürfe Niemand sehen, wenn ich sie streichele und liebkose. Pablo weiß doch, daß ich Dich küsse." Mit diesen Worten zog er Dolores auf ihren Platz zurück und sah tief in ihre feuchten Augen, ihren rosigen Mund küssend. Er bemerkte nicht den bitteren, höhnischen Zug, nicht den giftigen, haßerfüllten Blick, den ihm
Jahreseinkommen des Besitzers 900 Mk. nicht übersteigt,
2. das Vermögen vaterloser, minderjähriger Waisen und vollständig erwerbsunfähiger Per sonen, deren Jahreseinkommen 1200 Mk. und deren Vermögen 20,000 Mk. nicht übersteigt, und
3. unter denselben Voraussetzungen das Vermögen von weiblichen Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unterhalten haben.
Die Veranlagung erfolgt nach dem dem Gesetze beigefügten Steuertarif. Die Skala steigt von 6000 bis 24,000 Mk., um je 2000 Mk., von 24,000 bis 60,000 Mk. um je 4000 Mk. und von da ab um je 10,000 Mk. Die Steuer beträgt ein halb pro Mille des Anfangssatzes der betreffenden Stufe, also beispielsweise bei einem Vermögen von 60,000 bis 70,000 Mk. — 30 Mk. Der Steuerpflichtige kann bei der Veranlagung mitwirken, indem er von seinem Rechte, dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission sein steuerbares Einkommen anzugeben, Gebrauch macht. In diesem Falle muß er versichern, daß seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind. Unwahre Angaben werden mit dem 10- bis 25fachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß eine Verpflichtung zur Abgabe vou Vermögenserklärungen in dem Gesetze nicht ausgesprochen ist. Der Vorsitzende der Veranlagungskommission ist befugt, sich behufs vollständiger Ermittelung des steuerbaren Vermögens der Mitwirkung der Gemeindevorstände und der Voreinschätzungskommissionen zu bedienen, auch sind sämmtliche Staats- und Kommunalbehörden und Beamte, mit Ausnahme der Notare und der Sparkassen, verpflichtet, die Einsicht aller Bücher, Akten und Urkunden zu gestatten, rvklcke über die Vermögensverhältnisse eines Steuerpflichtigen Aufschluß geben.
Die gegen die Veranlagung zur Ergänzungssteuer zulässigen Rechtsmittel sind im wesentlichen dieselben, welche' bei der Veranlagung zur Einkommensteuer gestattet sind.
Schließlich sei noch bemerkt, daß die Ergänzungssteuer bei Vertheilung von Kommunal-, Schul-, Kirchen- und ähnlichen öffentlichen Abgaben nicht herangezogen werden kann.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. November.
* Der Kaiser hat sich am Dienstag Abend mittelst Sonderznges nach Schloß Rumpenheim begeben, um seiner erlauchten Mutter, der Kaiserin Friedrich, zu deren gestrigen Geburtstage persönlich seine Glückwünsche darzubringen. Von Rumpenheim hat sich heute der Kaiser nach Letzlingen zu den morgen und übermorgen dort stattfindenden Hofjagden begeben.
Pablo zuwarf. Als Marcial aufsah, spielte wieder das stereotype Lächeln um Pablo's Mund. Ein tiefer Seufzer sollte Dolores die Erinnerung an sein verlorenes Glück bekunden, — wie Marcial glaubte. Der junge Ehemann bedauerte darum auch seine Taktlosigkeit, mit der Liebe zu prunken, die ihn so übermäßig glücklich und den Freund zum einsamen Manne machte.
Dolores machte gut, was er gefehlt; graziös befreite sie sich aus ihres Mannes Armen mit den Worten: „Hindere mich nicht an meiner Pflicht, eine aufmerksame Wirthin zu sein. Don Pablo muß bei dieser Hitze lechzen nach einem kühlen Trünke, den ich zu besorgen eile."
Dolores war froh, unter diesem Vorwande sich entfernen zu können. Die Blicke der beiden jungen Männer folgten stumm der hübschen Frau. Man hätte beide als Charaktertypen bezeichnen können, als Modell für den Künstler. Erst das Klirren der Gläser, die der Bediente servirte, weckte die beiden Herren aus ihrem Nachdenken. War der Ausdruck in dem männlichschönen Gesichte Marcials ein freudig bewegter, so spielten in Pablo's Mienen die zurückgedrängten Leidenschaften, die nur darauf zu warten schienen, entfesselt auf ihr Opfer los zu stürmen, um es zu vernichten. Er mochte wohl selbst fühlen, wie er nicht Herr werden konnte über den Ausdruck von
* An der Eröffnung des neuen Reichstagsgebäudes wird nicht nur eine Deputation des österreichischen Reichsrathes, sondern auch das preußische Abgeordnetenhaus (vielleicht vertreten durch feinen Gesammtvorstand) theilnehmen. Wie die ,Nat.-Ztgst hört, ist auf die Absicht, zur Einweihungsfeier ein gemeinsames Festmahl der Abgeordneten und der Mitglieder der Regierung zu veranstalten, verzichtet worden, man weiß nicht, ob mit Rücksicht auf die Sozialdemokraten oder auf den „Umsturz" in der Regierung.
* Der Bundesrath überwies heute den Gesetzentwurf betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches, des Militär-Strafgesetzbuches und des Preßgesetzes (Umsturzgesetz) sowie den Gesetzentwurf wegen Bestrafung von Sklavenraub und Sklavenhandel den zuständigen Ausschüssen zur Vorbe- rathung.
* Die „Organisation des Handwerks" ist, wie die ,N. A. Z.' gegenüber einigen Blättern schreibt, nicht gescheitert; man hoffe vielmehr, den Plan als preußischen Antrag wenigstens bis zur nächstjährigen Reichstagssession an den Bundesrath zu bringen. Um ihn definitiv fertigstellen zu können, solle im ersten Theil des nächsten Jahres eine Enquete veranstaltet werden.
* Die ,Vossische Ztgst fragt ob endlich unter dem neuesten Kurs die oft verheißene Reform der Militärgerichtsbarkeit zur That wird? Heute seien bereits fünf Monate nach der Verhaftung des Zeremonienmeisters von Kotze verstrichen und noch keinerlei amtliche Nachrichten über das Ergebniß der Untersuchung erfolgt. Auch seit der Verhaftung der Oberfeuerwerker feien über sieben Wochen bereits ins Land gegangen, ohne daß über bereit Schuld Näheres bekannt geworden.
* Ueber den Ernte-Ertrag des Jahres 1893 bringt der,Reichsanz? eine Zusammenstellung für das Deutsche Reich, die mit den Zahlen früherer Jahre verglichen, Folgendes ergibt: Die Roggen-Ernte belief sich auf 7,460,383 Tonnen gegen 6,827,712 Tonnen im Vorjahre. Die Roggen-Ernte war die bei Weitem beste, die das Deutsche Reich seit dem Bestehen einer gemeinsamen Ernte-Statistik, dem Jahre 1878, gehabt hat. Sie übertrifft die beste Ernte von 1878 noch um über 1la Million Tonnen. Die Weizen-Ernte betrug 2,994,823 Tonnen gegen 3,162,885 im Vorjahre; in den früheren Jahren war die Weizen - Ernte stets geringer. Spelz wurden 423,152 Tonnen geerntet gegen 497,813 int Vorjahre. Die Gersten-Ernte belief sich auf 1,946,944Tonnen gegen 2,420,736 int Vorjahre. Die Gersten-Ernte war gering, von allen früheren Jahren hatte nur 1889 eine um rund 8000 Tonnen geringere Ernte. Kartoffeln sind 32,277,851 Tonnen geerntet gegen 27,988,557 int Vorjahre. Die Kartoffel-Ernte war beispiellos groß, da sie die vorjährige, die bisher die beste gewesen war, noch um über 4^4 Million Tonnen übertraf. Sehr gering war
Haß und Neid; er preßte seine Zähne auf einander, damit kein Ton ihn verrathe, den Kopf wie zum Schutze in beide Hände stützend. Eine solch' tiefe Neigung für Dolores hatte Marcial, der theilnehmend die Anstrengungen Pablo's bemerkte, nicht geahnt.
„Pablo, Du hast Kopfweh, wie es scheint; soll ich Dir kalte Umschläge besorgen? Du hast Dich wieder unvorsichtig den Sonnenstrahlen ausgesetzt. Kommst Du von den Gruben?"
Pablo erschrack fast über die sanften, vorwurfsvollen Worte; hastig griff er nach dem Glase und trank es bis zur Neige, um nur das stockende Blut wieder in Wallung zu bringen.
„Leiber muß ich Dir Recht geben; aber was thnt man nicht einem Freunde zu Liebe. Es ist mir (jedoch fchou bester und ich kann jetzt über den Zweck meines Kommens mit Dir berathen:
Du mußt zum Transport acht bis zehn Paar Ochsen kaufen, um das Mineral selbst weiter zu schaffen, dann ist der Transport nicht beständig unterbrochen, wie eben jetzt. Viele Familien haben jetzt den Nutzen davon, der dann in Deine eigene Tasche flösse, oder in die der Gesellschaft", verbesserte sich Pablo bei dem Stimmnzeln Marcials. - Kz-
„Nein, nein!" protestirte Marcial energisch, mit beiden Händen abwehrend. „Auf den Voranschlag kann und darf ich nicht eingehen. Ich verstehe nichts