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Sonntag, den 18. November 1894.
21. Jahrgang
uldilerMZeitiliiij
mit Untrrtzaltungs-Keilagr „Sterne und Kiumen".
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PJF* Erstes Blatt. "R
(*) Das Kommunalabgabengejetz.
(Schluß.)
lieber die Beitragspflicht zu den einzelnen Steuerarten gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
1) Reichen 100 Prozent oder noch weniger der Realsteuern aus, den Gemeindebedarf zu decken, so kann die Einkommensteuer von Zuschlägen ganz sreigelassen werden, keinesfalls darf sie höher als die Realsteuern belastet werden.
2) Müssen mehr als 100 Prozent bis zu 150 Prozenr der Realsteuern erhoben werden, so muß die Einkommensteuer belastet werden, und zwar mindestens mit 2/s des Realsteuerzuschlags, auf keinen Fall aber höher wie dieser.
3) Müssen mehr als 150 Prozent der Realsteuern erhoben werden, so bleibt das vorstehend zu 2 angegebene Verhältniß bestehen, jedoch nur so lange als die Prozente der Einkommensteuer nicht auch 150 Prozent erreichen. Werden mehr als 150 Prozent der staatlich veranlagten Steuern erhoben, und ist die Staatseinkommensteuer mit 150 Prozent belastet, so können von da ab je 2 Prozent für je ein Realsteuerprozent über 150 auf die Einkommensteuer gelegt werden.
Beispielsweise gestaltet sich hiernach die Belastung wie folgt:
Realsteuerbelastung
Einkommensteuerbelastung.
mindestens
höchstens
Prozent
Prozent
Zu 1
0
0
0
50
0
50
100
0
100
Zu 2
101
67'/-
101
120
80
120
140
93'/s
140
150
100
150
Zu 3
151
1002/s
152
152
101'/,
154
165
110
180
170
113'/-
190
200
133',,
250
Im Vorstehenden zeigt sich der zweite Grundsatz, welcher das Gemeindeabgabengesetzbeherrscht, daß für die direkteGemeind ehest euerung die haupt- fächlichste Grundlage die Realsteuern zu bilden haben, daß dagegen die Einkommensteuer ermäßigt werden soll. Es ist aber unmöglich, in größeren Gemeinden die Gemeindebedürfnisse sämmtlich durch Realsteuern ohne Gefährdung des Grundbesitzes und Gewerbebetriebes zu befriedigen. Sucht man nach den Gründen für die Steuernoth in den größeren Städten, so werden dieselben nicht in letzter Linie gefunden in dem Vorgehen der Reichsgesetzgebung und der Landesgesetzgebung: den Gemeinden eine Menge der durch die neuen Verhältnisse geschaffenen Aufgaben zu überweisen, ohne viel darnach zu fragen, ob und wie die Gemeinden finanziell in der Lage sind, diesen Verpflichtungen zu genügen. Ein nicht geringer Theil der wichtigsten Zweige der öffentlichen Thätigkeit des Staates, vorzugsweise auf dem Gebiete der Polizei, des Armen- und Schulwesens ist den Gemeinden übertragen. Namentlich sind es die Ausgaben für das Schulwesen, welche fast in allen größeren Städten sehr erhebliche Opfer verlangen und einen bedeutenden Theil der Gemeindesteuern erfordern. Mit Rücksicht auf diese öffentliche Thätigkeit der Gemeinde, welche in der Erfüllung der ihr überwiesenen staatlichen Aufgaben besteht, in der Ausübung unzähliger anderer Funktionen, die ihr jeden Tag von Neuem übertragen werden und ihre Kräfte und Mittel in Anspruch nehmen, können, für größere Städte wenigstens,, die Realsteuern ausschließlich die Grundlage der Gemeindebesteuerung nicht bilden, noch dazu, wenn in Rücksicht gezogen wird, daß der § 4 des Gesetzes die Grundbesitzer und Gewerbetreibenden mit Gebühren belastet, der § 9 sie zu Beiträgen heranzieht, und schließlich durch § 20 die Grundbesitzer und Gewerbetreibenden mit Mehrbelastungen bedacht werden können. Eine richtige Steuervertheilung kann daher nur in einer angemessenen Kombinirung der Realsteuern und der Einkommensteuer gefunden werden. Das Maß dieser Kombination, das stärkere oder geringere Ueberwiegen der Personal- und Realabgaben ist wesentlich bedingt
von den eigenthümlichen Verhältnissen jeder einzelnen Gemeinde.
Die Erhöhung des Zuschlags zur Einkommensteuer über 100 Prozent hinaus, bedarf der Genehmigung der höheren Aufsichtsbehörde. Diese Genehmigung wird nur, wenn ganz besondere Gründe dafür vorliegen, erlangt werden, keinesfalls wird sie ertheilt werden, so lange nicht die Prozente der Realsteuern auf 150 gestiegen sind. Aber auch, wenn die Realsteuerprozente diese Höhe erreicht haben, wird der Antrag auf Genehmigung der Erhebung eines Zuschlags von über 100 Prozent zur Einkommensteuer nicht geringen Schwierigkeiten begegnen. Die Aufsichtsbehörde wird bei Prüfung solcher Anträge jede Position des Haushaltsplans ihrer Kritik unterziehen und die Gemeindebehörde wird Rede stehen müssen, ob die Erschließung dieser ober jener Steuerquelle erwogen ist, sie wird ausführlich sich äußern müssen, aus welchen Gründen diese oder jene Steuern einzuführen oder die Realsteuern gegenüber der Einkommensteuer höher zu belasten,nicht zweckmäßig und räthlich ist.
Die Gemeindebehörden sind somit in einer wenig beneidenswerthen Lage, namentlich in denjenigen Städten, in welchen der Einkommensteuerzuschlag bisher bereits über 100 Prozent betragen hat. Geschieht nichts zur Herabsetzung des Einkommensteuerzuschlags, ist es der Aufsichtsbehörde nicht recht, wird versucht, ihn zu ermäßigen unter Zuhülfenahme indirekter Steuern, so zetern und schreien die Steuerzahler, welche davon betroffen werden.
Möge überall eine möglichst richtige Bemessung der Gebühren und Beiträge, die Auswahl geeigneter, den örtlichen Verhältnissen angepaßter indirekter Steuern und eine angemessene Vertheilung des durch die direkten Steuern aufzubringenden Gemeindebedarfs auf die Personal- und Realsteuern die Steuerzahler beruhigen und die Aufsichtsbehörde zufriedenstellen.
Drutfdjcs Reich.
Berlin, 16. November.
* In Gegenwart des Kaisers fand gestern Mittag im Lustgarten zu Berlin die Vereidigung der Rekruten der Garnisonen Berlin, Spandau, Charlottenburg und Gr. Lichterfelde statt. Die Vereidigung erfolgte nach kurzen Ansprachen zunächst des evangelischen Divisionspfarrers Goens und des katholischen Garnisonpfarrers Vollmar brigadeweise durch je einen Offizier für jede Brigade. Diese Offiziere, welche gegen Schluß der Ansprache int Schloßhof zu Pferde gestiegen waren, hatten sich vor die Mitten der Brigaden begeben, während die Fahnen u. s. w. in einem Barre vor dem Altäre aufgestellt waren. Die Offiziere sprachen die Eidesformel in Absätzen vor, der Schlußsatz der Eidesformel wurde nach Konfessionen getrennt gesprochen. Die Nichtpreußen und Israeliten waren vorher vereidigt und in den letzten Gliedern ihrer Truppentheile aufgestellt worden. Der Kaiser, welcher der Vereidigung bei jeder Brigade beiwohnte, hielt nach beendeter Feier folgende Ansprache:
„So habt Ihr denn geschworen vor Gottes Angesicht und das Kreuz auf jenem Altar sei Euch ein Zeichen, daß Ihr christliche Soldaten sein sollt. Ihr seid in Meine Garde berufen und tragt ihren Rock und fallt dienen unter Meinen Augen. So macht denn diesem Kleide Ehre und leistet die heiligste Pflicht, die der Mann hat, sein Vaterland zu vertheidigen. Aber auch nach Innen sollt Ihr dasselbe schirmen, seine Religion, Ordnung und gute Sitte. So geht denn hin und thut Euren Dienst, der Euch in Meinem Namen und nach Meinem Willen gelehrt wird."
Nach dieser Ansprache brachte der kommandirende General des Gardekorps, General-Lieutenant v. Winterfeld, ein dreimaliges Hoch auf den Kaiser aus, in das die Offiziere und Mannschaften einstimmten. Den beiden Geistlichen sprach der Kaiser unter Handreichung seine ganz besondere Anerkennung und seinen Dank aus.
* Es soll zwar nicht, wie die .Kreuzzeitung' behauptet, eine neue Militärvorlage dem Reichstag zugehen, aber dafür sind, wie das genannte Blatt neuerdings meldet, neue Forderungen innerhalb des Etats vorgesehen. Außer der Einführung des Meldereiterkorps soll die Zahl der Besucher der Kriegs- Akademie von 300 auf 400 erhöht werden, womit eine Vermehrung des Lehrer-Personals nöthig werden würde. Ferner soll die Fußartillerie umgeformt werden, indem zwei Fußartillerie - Inspektionen mit
Divisions-Kommandeur-Kompetenzen eingeschoben und dafür sechs Fußartillerie-Brigaden auf vier zusammen- geschmolzen werden. Zur Verwendung schwerer Artillerie für den Feldzebrauch sollen zwei Besatzungs- Abtheilungen in der Stärke von einem Offizier, 6 Unteroffizieren, 42 Gemeinen mit 12- Reit- und 44 schweren Zugpferden eingerichtet und dem 1. und 17. Train-Bataillon überwiesen werden. Dazu stellt die ,Köln. Ztg.' eine Vermehrung der Intendantur-Beamten , ivelche die Geschäfte nicht mehr erledigen könnten, in Aussicht. Rechnet man dazu noch die an- getünbigte Vermehrung ber Marine, so wirb eine nette Summe herauskommen, mag man sie nun unter bie Rubrik „neue Vorlage" ober neue Forderung bringen. Für ben Steuerzahler ist bas ganz egal.
* Als „Kuriosum" erwähnt bie ,Köln. Ztg.', daß bie Provinz Hannover sich nach unb nach zu einer Vorbereitungsanstalt für preußische Minister zu entwickeln scheine, inbent von den Mit- gtiebern des jetzigen Ministeriums dort ihre Sporen sich verdient haben: Herr v. Bötticher als Landdrost, Thielen alsEisenb.-Direktionspräsident, Miquelals Oberbürgermeister von Osnabrück, von Hammerstein als Landesdirektor, Schönstedt als Oberlandesgerichtspräsident, Bosse als Amtshauptmann, Konsistorialrath und Oberpräsidialrath und Herr v. Bronsart als Korps- kommandeur.
* Die französische Abordnung, welche sich zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Petersburg begibt, besteht aus zehn Herren unter Führung des Generals Bois- deffre, des Admirals Gervais und des Generals de Germait. Sie ist vorgestern Abend hier eingetroffen , mit ihr der russische Botschafter Baron v. Mohrenheim. Die Herren setzten nach mehrstündigem Aufenthalt ihre Reise fort.
* Die Generalsynode hat heute den Gesetzentwurf betr. die Einführung der erneuten Agende in 2. Lesung en bloc angenommen.
* Der Ausschuß der Bereinigung der Steuer- und Wirthschaftsreformer, tritt am 7. Dezember d. Js. zusammen, um über bie Generalversammlung unb bie in derselben zu verhandelnden Themata zu beschließen. Als solche sind u. A. vorgeschlagen: Die leitenden Gesichtspunkte einer wirksamen Agrarpolitik, die Enquete des Jahres 1894 über die Währungs- und Agrarfrage und die Ergänzung des Programms der Vereinigung durch Stellungnahme zur Schutzzoll- unb Währungspolitik.
* Zu bem Friedensschluß mit Wittboois wirb bem ,B. T.' von einem Ansiedler ber Walfischbay geschrieben: Dieser Erfolg ist leiber nicht ohne blutige Opfer erkauft worben. Man zählt beutscherseits 14 Tobte, barunter ein Offizier, Lieutenant unb Adjutant Diestel. Auf Seiten der verbündeten Bastards sind zahlreiche Todte zu beklagen, darunter die Vormänner Haus Thiengart und Büll von Wyk. Leider bestätigt sich die Nachricht, daß Lieutenant v. Eckert und zwei Soldaten auf dem Wege von Tsachaubmun nach der Nauklust verdurstet sind.
* Herr v. Koseielsky tritt der Behauptung entgegen, daß die von ihm bei Se. Mas. dem Kaiser erbetene Audienz abgelehnt worden sei. Er habe sich um eine Audienz überhaupt nicht beworben.
* Die' Reichstags-Stichwahl in Bernburg-Köthen, welche gestern zwischen dem Kandidaten der Nationalliberalen Professor Friedberg und dem Kandidaten der Sozialdemokraten Schulze stattfand, hat mit einem knappen Siege der Nation al liberalen geendigt. Dem ,Vorwärts' zufolge erhielt Friedberg 14,292 und Schulze 13,226 Stimmen. Voraussichtlich werden sich diese Ziffern noch etwas ändern, jaber schon jetzt ist ersichtlich, daß die Wahlbetheiligung bei dieser Stichwahl sehr stark war. Bei der Hauptwahl am 30. Okt. erhielt Professor Friedberg 10,052, der sozialdemokratische Kandidat Schulze 9145 Stimmen. Außerdem waren 2120 freisinnige Stimmen und 2642 Stimmen für die „Mittelstandspartei" abgegeben worden. Bei der Stichwahl haben beide Parteien ihre letzten Reserven herangezogen. Mehr als 83 von 100 Wahlberechtigten haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Beide Parteien haben noch je etwa 4000 Wähler auf die Beine gebracht. Am erstaunlichsten ist der Zuwachs, den die Sozialdemokraten erhalten haben.