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Ausland

wenden; unangenehme Verwunderung erregt es aber bei den Katholiken unserer Stadt, daß nach der Er­klärung des Oberbürgermeisters zu diesen zu besteuern­den Aufzügen auch die — Prozessionen gehören sollen, während patriotische Veranstaltungen steuerfrei bleiben sollen. Die Katholiken sind mit Recht der Ansicht, daß, wenn auf Förderung der Vaterlandsliebe gerichtete Festlichkeiten abgabenfrei sein sollen, dieses erst recht bei Veranstaltungen der Fall sein muß, die der Pflege des religiösen Lebens dienen. Gegen den Beschluß der Stadtverordneten soll bei der Regierung Beschwerde eingelegt werden, die zweifellos von Erfolg sein wird. Denn Prozessionen zu den „Lustbarkeiten" zu zählen, ist doch gar zu abgeschmackt.

* Augsburg, 14. Nov. Franziskanerpater Petrus de Alcantara Hoetzl, der eben ernannte Oberhirte von Augsburg, ist geboren zu München am 6 August 1836 als der Sohn eines Postkondukleurs. Die Eltern sind nicht mehr am Leben. Hoetzl machte seine ersten Studien in München und Freising und trat am 27. Oktober 1856 in den Fran ziskanerorden ein. Sein Ordensnoviziat machte er in Dietfurt (Ober­pfalz). Am 27. Oktober 1857 legte er die feierlichen Ordensgelübde ab. Seine Theologiestudien machte er im Münchener Franziskanerkloster. Von seinen Lehrern gelangten Pater Leo und Pater Aventin später zur Würde des Provinzials. Am 30. März 1860 empfing er die hl. Priesterweihe. Von dieser Zeit an wurde er als Lektor der Philosophie und Theologie in der bayerischen Ordensprovinz verwendet. Nachdem er mehrere Jahre nebenbei das Amt eines Kleriker- Magisters, Provinz-Definitors und zuletzt Provinz- Kustos verwaltet hatte, berief ihn das Vertrauen seiner Mitbrüder am 6. August 1891 zum Ordens- Provinzial und damit zum Vorstand und Leiter der bayerischen Provinz. Am 27. September 1894 wurde er neuerdings zum Provinzial gewählt. Der künftige Bischof von Augsburg hat nach dieser hohen Würde nicht getrachtet. Sein Name wurde unter den Kandidaten nie genannt. Der Franziskanerorden ver­liert den ausgezeichneten Ordensmann nur sehr ungern, dars es sich aber auch zu besonderer Ehre anrechnen, daß einer der Seinigen auserwählt wurde, den Bischofs­stab der Diözese Augsburg zu führen, welche die meisten Priester von allen bayerischen Diözesen zählt.

* Aus Baden schreibt man der ,Köln. Volksztg.': Nach der Stimmung in der Presse zu urtheilen, findet der Plan der neuen Gesandtschaft auf keiner Seite besonderes Verständniß. Selbst die national­liberalen Blätter haben sich bisher darauf beschränkt, die Aeußerungen der Karlsruher Ztg.' und der ,Bad. Korresp.' wiederzugeben. Das schließt nicht aus, daß auf gegebene Losung hin diese Presse das Heil des Vaterlandes in der Bewilligung der Ausgaben für den Gesandtschaftsposten erblicken wird. Die Centrumspresse betont den verfassungsmäßigen Stand­punkt. Das Neue ,Mannheimer Volksblatt' reiumirt sich dahin: „Wenn von dem nationalliberalen Partei­regiment in Karlsruhe überhaupt die Anregung einer gesunden politischen Selbstständigkeit der süddeutschen Bundesstaaten zu erwarten wäre, könne man dem Ge­danken eines Zusammenschlusses gegen den steu er losen Kurs in Berlin die Sympathieen nicht versagen; nach Lage der Dinge aber hat die Sache für das badische Gentium nur ein finanz-politisches In­teresse." An dieser Auffassung, welche wohl die meisten Vertheidiger finden wird, dürfte auch die Lesart der ■ ,Franks. Ztg.' nichts ändern, wonach die Ernennung des Gesandten v. Bodman thatsächlich vor vier Wochen erfolgt sein soll, während lediglich die Bekanntgabe mit dem Kanzlerwechsel zeitlich zusammenfiel. Ein Be- dürfniß erweiterter Repräsentation, das sich erst vor vier Wochen herausgestellt hat, ist jedenfalls nicht über alle Bedenken erhaben.

das nächste Jahr, die Steuerzahler erörtern am Bier­tische oder bei sonstiger Gelegenheit die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit dieser oder jener Steuer. Obwohl über das Kommunalabgabengesetz schon viel geschrieben und gedruckt worden ist, so sind doch die wesentlichen Grundsätze desselben vielen Steuerzahlern noch nicht genügend bekannt. Auch bestehen über einzelne Bestim­mungen desselben vielfach noch unrichtige oder unklare Auffasfungen.

I Zuschlages der Aufsichtsbehörde vorliegen. Die Gemeinde- I behörden berathen deshalb zur Zeit eingehend die

Wenn z. B. davon die Rede ist, daß der Staat den Gemeinden die Grundsteuer, G'ebäude- • steuer, Gewerbesteuer überwiesen hat, so meinen Viele, diese Steuern würden ebenso wie früher vom Staate forterhoben, flössen aber mit ihrem ganzen Betrage in die Kasse der Gemeinde statt in die Kasse des Staates. Dem ist nicht so. Diese Steuern werden vom 1. April 1895 ab vom Staate überhaupt nicht mehr erhoben, sondern nur noch in der bis­herigen Weise veranlagt. Die Veranlagungslisten theilt' der Staat den Gemeinden mit. Unter Zugrundelegung derselben müssen diese nach ihren Bedürfnissen den Betrag ermitteln, welcher durch Zuschläge zu den vom Staate veranlagten Steuern aufzubringen ist. Diese Zuschläge werden in Prozenten der Staats­steuern ausgedrückt. Prozent heißt: für ein Hundert. Werden beispielsweise 50 Prozent Gemeindezuschlag erhoben, so heißt das also: für je 100 M. Staats­steuer sind 50 M. Gemeindesteuer zu zahlen. Dieser Zuschlag lastet auf den direkten Staatssteuern; zu diesen werden in der Praxis allgemein gerechnet die Einkommensteuer, Grundsteuer, Gebäudesteuer, Ge­werbesteuer. Man theilt sie in Realsteuern und Personal steuern. Die^ Realsteuern, so genannt von dem lateinischen res, die Sache, lasten auf einer Sache (Haus, Land, Gewerbe); zu ihnen gehören die Ge­bäudesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer. Die Personal­steuer, die Einkommensteuer, lastet auf der Person.

Bisher waren an die Kasse des Staates zu zahlen. Einkommensteuer, Gebäudesteuer, Grundsteuer, Ge­werbesteuer. Vom 1. April 1895 ab werden, wie er­wähnt, die Gebäudesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer (Realsteuern) vom Staate nicht mehr erhoben. Da­durch sollen den Gemeinden Mittel zur Befriedigung ihres Bedarfs geboten, und die Einkommensteuer vor übermäßigen Gemeindezuschlägen geschützt werden, weil durch ihre übermäßige Belastung der Einkommensteuer der wohlhabende Steuerpflichtige verdrängt oder vom Zuzuge abgehalten wird. Deshalb, und weil ein großer Theil der von der Gemeinde, gemachten Aufwendungen vorwiegend dem Grundbesitze und dem Gewerbe zu [ gute kommt, fordert der Staat, daß von den Gemeinden zur Deckung ihrer Gemeindebedürfnisse die Real­steuern mit höheren Gemeindezuschlägen als die Einkommensteuer belegt werden. Auch hier besteht vielfach noch eine falsche Auffassung, darin nämlich, daß in einer Belastung, beispielsweise der Einkommensteuer mit 100 Proz. Gemeindezuschlag, der Realsteuern mit 150 Proz. Gemeindezuschlag eine Härte gegenüber den Realsteuerpflichtigen erblickt wird. Eine Härte liegt aber nur scheinbar vor. Es ist bereits gesagt, daß die direkten Gemeindesteuern in Prozenten der direkten Staatssteuern ausgedrückt werden. Diese Ausdrucksweise deckt sich nach Erlaß der staatlichen Gebäude-, Grund-, Gewerbesteuer (Realsteuern) nicht mehr mit den thatsächlichen Verhältnissen. Wenn die Gemeinde im nächsten Jahre 100 Proz. der Ein­kommensteuer erhebt, so heißt das, daß sie zur staat­lichen Einkommensteuer 100 Proz. derselben zuschlägt. Erhebt sie aber 150 Proz. der Realsteuern, so be­deutet dies nach Erlaß derselben nicht mehr einen Zuschlag, sondern den gesammten, zur Hebung ge­langenden Betrag der Realsteuern. Mit anderen Worten: wenn im nächsten Jahre die Gemeinde 100 Proz. der Einkommensteuer und 150 Proz. der Real­steuern für Gemeindezwecke erhebt, so hat für je 100 Mk. Steuer der Einkommenfteuerpflichtige 100 Mk. an den Staat und 100 Mk. an die Gemeinde, zu­sammen 200 Mk., der Realsteuerpflichtige aber über­haupt 150 Mk. an die Gemeinde, also 50 Mk. weniger als der Einkommensteuerpflichtige, zu zahlen. Die geringere Belastung der Einkommensteuer hat sonach nur auf den ersten Blick etwas billig Scheinendes für sich, wenn man aber genauer zusieht, so kommt eine ganz ungleich stärkere Belastung derselben heraus. Zwischen den Pro­zenten von der Einkommensteuer und den Prozenten der Realsteuer besteht der große Unterschied, daß erstere zu einer veranlagten und vom Staate auch wirklich erhobenen Steuer, letztere dagegen zu einer nur veranlagten, vom Staate aber nicht erhobenen Steuer genommen werden.

«Forilc-yuiig folgt.)

tüchtigen Direktor dort, dessen Kenntnisse und eiserner Fleiß allgemein gewürdigt wird; aber oft durch kleine Kunstgriffe, durch die passende Behandlung der Leute, namentlich bei Kontraktarbeiten, werden Ersparnisse gemacht und Vortheile errungen, die außer jeder Be­rechnung liegen. Ich beabsichtige jedoch durchaus nicht, Ihnen meinen Rath und meine Freundschaft auf­drängen zu wollen."

„O, im Gegentheil," unterbrach Don Juan die lange Rede. „Sie sind ein routinirter, gediegener Geschäftsmann. Bei Ihnen steckt es im Blute, mir wird es aufoktroirt. Also ich bin Ihnen von Herzen dankbar für Ihr Interesse, und werde noch heute dem Direktor schreiben, Sie warm als Freund empfehlen und ihn bitten, in zweifelhaften Fällen sich stets an Sie zu wenden."

Don Juan war ein zu feiner Menschenkenner, um nicht überzeugt zu sein, daß Pablo ein anderes Motiv hatte zu seiner Generösität, als Freundschaft für ihn. Er kam der Wahrheit ziemlich nahe. Sie paßte ihm, denn er hatte dort einen scharfen Oberaufseher und nun eine gefüllte Börse, und das war für ihn die Hauptsache.

Zufrieden trennten sich die Herren. * * *

(Fortsetzung folgt.)

Stadt, Provinz und Nachbargebiet.

Fulda, 15. November.

* Eine Ucbersicht über die Ausführung des Kom- munalabgabcn-Gesetzes ist bisher vielfach vermißt worden, da naturgemäß in jeder Gemeinde das Be- dürfniß besteht, die Erfahrungen und Beschlüsse der

Hörden sowohl wie die Steuerzahler. Spätestens bis zum 1. Januar 1895 muß, wenn ein Gemeindezuschlag von mehr als 100 Prozent zur Einkommensteuer er­hoben werden soll, der Antrag auf Genehmigung dieses

*) Nachdruck nicht gestattet.

»fÄi« sä» s । grätz entschieden dem Vorschläge der Polenführer, die Wahlreformvorlage den Landtagen zur Begut­achtung vorzulegen, weil dieses eine unabsehbare Ver­schleppung wäre. Doch stimmte die Regierung zu, daß jeder Landtag entscheiden soll, ob in dem betref­fenden Kronlande die Wahl neuer Arbeiterabgeordneten direkt oder durch Wahlmänner erfolgen soll.

* Rom, 13. Nov. In San Remo wurde ein

ihm nur den mahnenden Schuldner erwarten, denn bedeutende Wechsel waren fällig; er wußte aber seine quälende Unruhe zu verbergen. Als nun Pablo den Geldpunkt gar nicht erwähnte, vielmehr bemerkte, er sei nur zufällig in Madrid, und habe nicht die Ge­legenheit versäumen wollen, seinen Freund zu begrüßen, da athmete Don Juan erleichtert auf und brachte selbst die Unterhaltung auf die Geldg schäfte.

„Das find Bagatellsachen, Don Juan; ich hoffe nicht, daß Sie glauben, ich wäre wegen solcher Kleinig­keit hierher gekommen," wehrte er ab. „Im Gegen­theil, ich offerire Ihnen einen größeren Kredit, der Betrieb muß noch großartiger sein, dann erst hat das Unternehmen Werth und kommt zur Geltung."

„Nein," sagte Don Juan, „das kann leider nicht sein, wie soll ich Ihnen eine größere Bürgschaft leisten, — und niemals werde ich Ihr Vertrauen täuschen."

„Der Vorlheil für uns," antwortete höflich Pablo, „besteht dieses Mal nicht in einem materiellen Gewinn, sondern in der Ehre, mit Ihrer Gesellschaft in geschäft­licher Verbindung zu stehen, deren Vertreter als ein ebenso umsichtiger Geschäfts- wie Ehrenmann uns be­kannt ist. Gebieten Sie also weniger bescheiden über I unsere Fonds. Auch über meine persönlichen Kräfte verfügen Sie ungenirt. Sie haben allerdings einen 1

Individuum verhaftet, das angeblich ein Attentat ge­gen den Großfürsten Michael beabsichtigte.

* Belgrad, 13. Nov. In der macedonischen Stadt Kumanowo wurde in der orthodoxen Kirche während des Gottesdienstes der bulgarische Geistliche Jo- wanow vor dem Altäre durch einen Schuß getödtet. Der Mörder, ein fanatischer Serbe, entfloh nach Serbien.

* London, 13. Nov. Die ,Daily News' melden aus Konstantinopel: Kürzlich wurden im Bezirke Sassnm, unweit Musch, 25 armenische Dörfer von türkischen Truppen zerstört; 300 Menschen,, da­runter Frauen und Kinder, wurden niedergemetzelt. Reisende Kaufleute bestätigen die Metzelei, während die türkischen Behörden behaupten, es habe sich nur um die Unterdrückung eines „kleinen Aufstandes" sol­cher Armenier gehandelt, welche die Steuerzahlung verweigerten.

* Die Japaner marschiren nach Peking. Ein Tages­befehl, den der siegreiche Marschall Jamagata am 4. Oktober an seine Truppen erlassen, lautet:

An meine ruhmgekrönten Offiziere! Seit dem Bestehen unseres Reiches, das ist seit 2oö4 Jahren, find die beiden mächtigsten Staaten Ostasiens noch niemals um eine bedeutungs­volle Frage in den Kampf gerathen. Offiziere! Um so mehr müssen wir dessen eingedenk bleiben, weshalb unser Kaiser seit dreißig Jahren unablässig bemüht gewesen ist, uns der europäischen Kultnr theilhaftig zu machen und unser Militär nach europäischem Muster zu organisiren. Natürlich geschah dies zu keinem andern Zwecke, als daß wir uns bei Verhältnissen, wie die jetzigen, als brauchbar erweisen. Ich I theile Euch dies hierdurch besonders mit, nachdem ich zu Eurem Oberbefehlshaber ernannt worden bin. Ihr habt Talent, Tapferkeit und Vaterlandsliebe in den schwierigsten Lagen be­wiesen. Schon das Klima ist ein anderes, die Wege sind schlecht, und es fehlt oft selbst an Trinkwasser. Trotzdem ertragt dies als Patrioten mit Geduld und seit unter allen Entbehrungen zufrieden. Beseelt uns alle doch nur der eine Wunsch, nach Peking zu marschiren, und ich glaube fest, daß wir bei unserer Begeisterung und unserer Tapferkeit der ganzen Welt unsere Macht kund thun können. Dennoch ist die Er­reichung unseres Zieles mit vielen Schwierigkeiten verknüpft, weil der Weg sehr weit ist, und der Feinde sehr viele sind. Deshalb müssen wir noch größeren Muth zeigen. Aber wir müssen nach Peking gelangen. Erst dort werden wir Frieden schließen, und dann kann unser Kaiser für die Zukunft beruhigt sein. Noch eines habe ich zu bemerken. Unser Feind ist nicht der einzelne Chinese, sondern das chinesische Heer. Deni wehrlosen Feinde müssen wir freundlich entgegenkommen. Wer aber lebend in die Hände des Feindes geräth, der gebe sich lieber freiwillig den Tod, damit unser Rubm nicht durch die grausamen Beschimpfungen eines grausames Feindes befleckt werde. Ich wünsche, daß dies alles auch den Soldaten bekannt gegeben wird."

Die Chinesen machen noch einen Versuch des Widerstandes. Ihre Südflotte, das bei Shanghai stehende Geschwader Hal sich mit dem Reste der Nord­flotte vereinigt, um einen Handstreich auf Taku zu verhindern. Das wird wenig helfen, da die Japaner bereits Truppen gelandet haben, die bereit sind, die Festung vom Lande anzugreifen.

(*) Das Kommunalabgabengesetz,*) welches am 1. April 1895 in Kraft tritt, beschäftigt gegenwärtig in allen preußischen Gemeinden die Be-