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234 . Freitag, den 12. Oktober 1894. 21. Jahrgang

FuldlltrMZcitunß

mit Urrterhattrrngs-Kettage „Sterne und Ktumen".

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* „Religion ist Privatsache", wenigstens für Herrn Singer. Vor einigen Tagen fanden in allen Berliner Reichstagswahlkreisen sozial- demokratifche Versammlungen statt, die sich mit An­trägen für den bevorstehenden Parteitag beschäftigten. Auf einer derselben verlangte „Genosse" Frank eine präzisere Fassung des Satzes: „Erklärung der Religion zur Privatsache", womit er eine feindliche Stellung­nahme gegenüber der Religion meinte. Dabei tadelte er, „daß hervorragende Parteigenossen noch immer der Religion anhängen und wie Singer jährlich hunderte von Mark an Religionsgemeinschaften hinwersen." Der ,Vorwärts' erklärte sofort, feines Wissens beruhe diese Behauptung auf Unwahrheit. „Genosse" Frank gibt nun zu, daß der Betrag von ihm zu hoch angegeben sei, „dagegen stehe es fest, daß der Abgeordnete Singer zu der in Frage stehenden Gemeinschaft beisteuert." Darauf entgegnet der ,Vorwärts', dies sei keine Be­richtigung, da er die letztere Thatsache niemals be­stritten habe. Wir sehen davon ab, daß der vor­wärts' seine erste Ableugnung „echt jesuitisch" um­deutet; uns interessirt vielmehr das Privilegium des Herrn Singer. Von den „hervorragenden Parteigenossen" ist er wohl sicher der einzige, der für seine „Religions­gemeinschaft" noch Beiträge leistet und leisten darf. Die Katholiken und Protestanten unter den Partei­führern haben mit ihrer Religion und Kirche völlig gebrochen, nennen sich „Dissident", „katholisch getauft", „religionslos" iq, und werden sich auch wohl den zwangsweisen Beiträgen in Form von Kirchensteuern durch den Austritt aus der Kirche entzogen haben. Herr Singer dagegen, und vielleicht auch noch andere jüdische Führer, leistet nach wie vor seine Beiträge an seine Religionsgemeinschaft. Wir nehmen ihm das an sich gewiß nicht übel; im Gegentheil, wir finden es beschämend für die „christlichen" Sozialistenführer, daß sie sich von einem Juden übertreffen lassen in der Treue gegenüber ihrer Religionsgemeinschaft. Aber wie findet Herr Singer sich mit den sozialdemokratischen Grundsätzen ab? Daß das „Religion ist Privatsache" nicht ernst gemeint, sondern für den Bauernfang be­rechnet ist, weiß ja alle Welt. Herr Liebknecht führte vor einiger Zeit in einer Berliner Versammlung aus, die Sozialdemokratie stütze sich auf die Wissenschaft; die Wissenschaft lehre und beweise den Materialismus; ein wahrer Sozialdemokrat könne daher gar nichts anderes als Materialist sein. Auf der materialistischen Wissenschaft beruht ja auch, wie die Führer einstimmig behaupten, allein die Wahrheit der sozialdemokratischen Lehren und Prinzipien; nach einem Gesetze der materia­listischen Wissenschaft, nach dem Gesetze der „Ent­wickelung", muß es nothwendig zum Sozialismus kommen. Bebel hat bekanntlich erklärt, die Sozialdemo­kratie erstrebe auf religiösem Gebiete den Atheismus. Wenn die „Entwickelung" so weit ist, daß man eine

Mmnenschlch tl-Eoleah u. seine Lemhner.

Bilder aus dem Süden Algier's von Theodor Habicher.

(3. Fortsetzung.)

Bald erhob er sich, nahm einen Stein und warf ihn auf einen Steinhaufen, der sich in der Nähe be­fand. Er erzählte mir, daß dort ein Verbrechen begangen worden sei und so lange dieses seine Sühne noch nicht erlangt habe, werfe jeder vorübergehende Araber einen Stein auf den Haufen.

Nach einer Weile machten wir Halt an einer Hamra (Jaravanserei). Dort herrschte reges Leben. Mich ergötzte dieses seltene Schauspiel so sehr, daß ich meinen Reisegefährten bat, eine kleine Rast zu halten. Dies war jedoch nicht seine Absicht. Er wußte eine Quelle in der Nähe, wo er lieber lagern wollte. Bald er­reichten wir die erwünschte Stelle und ließen uns nieder, um uns bei Wasser und wilden Feigen, welche daselbst in Menge wuchsen, zu erfrischen. Mostafa begrüßte die Wasser holenden Araberinnen, und bald entspann sich zwischen ihnen ein reges Gespräch, an dem ich jedoch nicht theilnahm. Ich weidete mich viel­mehr an ihrem phantastischen Aussehen. Plötzlich wurde meine Aufmerksamkeit anderweitig in Anspruch genommen. Ungefähr ein Dutzend Araber, mit Matraks (knotige Reisestöcke, unzertrennliche Begleiter der dor­tigen Araber) bewaffnet, liefen an uns vorüber. Ich

neue „Mauserung" glaubt wagen zu dürfen, wird man die „Erklärung der Religion zur Privatsache" ebenso kaltlächelnd als „unwissenschaftlich" und taktisch über­flüssig über Bord werfen, wie man vor 3 Jahren das „eherne Lohngesetz" und die „Produktivgenossenschaften unter staatlicher Förderung" über Bord geworfen hat. Wo nicht taktische Gründe, Rücksichten der Klugheit, anders gebieten, ergeht man sich auch in den heftigsten Ausfällen gegen die christliche Religion und ihre Diener, die „geschorenen" sowohl wie die „gescheitelten". Nur die jüdische Religion und die Rabbiner werden ver­schont, niemals wird über sie der Hohn und Spott ergossen, mit dem man sonst aller Religion gegenüber so fleißig bei der Hand ist. Und so hat auch Herr Singer ein Privilegium, weil er Jude ist. Interessant wäre zu wissen, was daran nun bei diesem Wahrheit und was Schein ist, das Judenthum oder die Sozial­demokratie. Ist er seiner Religionsgenossenschaft treu geblieben und nur zum Schein und in ihrem Interesse Sozialdemokrat, oder ist er überzeugter Sozialdemo­krat, also auch Materialist und nur zum Schein noch Angehöriger der jüdischen Religion? Vielleicht ant­wortet man, seine Beiträge zu der jüdischen Religions­gemeinschaft hätten mit seinem persönlichen Glauben nichts zu thun, sondern dienten nur zur Unterstützung jüdischer Glaubens- und Racegenossen aus rein Humani­tären Gründen. Wir bezweifeln aber eben, sagt die ,Germania', ob man in der Partei auch bei einem Nichtjuden so durch die Finger seben würde, wenn er für seine „ehemaligen" Glaubensgenossen als solche und in Gestalt von kirchlichen Gaben Unterstützungen leistete. In dem Privilegium Singer's sehen wir einen neuen Beweis für die oft festgestellte Thatsache, daß die Sozialdemokratie in hohem Grade unter dem Einfluß des Judenthums steht. Um Mißverständnissen anti­semitischer Natur vorzubeugen, wiederholen wir, daß wir Singer sein Verhalten durchaus nicht als Tadel anrechnen wollen, sondern uns einigermaßen freuen würden, wenn auch die getauften Sozialdemokraten von dem „Religion ist Privatsache" in ähnlicher Weise praktischen Gebrauch machten.

Der Wrozeß Thümmel in Mreslau.

Bor der Strafkammer I des königl. Landgerichts in Bres­lau fand, wie bekannt, am Sonnabend die öffentliche Verhand­lung gegen den Prediger Lic Thümmel aus Remscheid, welcher schon mehrmals vorbestraft ist, statt, gegen welchen Anklage wegen öffentlicher B e s ch impfung der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen von der Staatsanwaltschaft er­hoben war.

Lange vor der festgesetzten Zeit hatte sich eine große Zu­schauermenge eingesunden, welche den Raum hinter den Schran­ken ausfüllte. Der Angeklagte hatte den Wunsch geltend ge­macht, nicht aus der Anklagebank Platz nehmen zu dürfen, damit er sein mitgebrachtes Material besser zur Hand habe. Es wurde ihm aber von dem Herrn Vorsitzenden bedeutet, daß er in der Anklagebank Raum zu diesem Zwecke genug habe und daß vor dem Gesetze Alle gleich seien, also keine Ausnahme ge­macht werden könne.

wußte aus Erfahrung, daß es sich jetzt um eine Jagd handelte. Die Araber besitzen im Matrakwerfen eine wunderbare Geschicklichkeit. Auf 30—40 Schritte treffen sie einen Hasen oder ein Kaninchen int vollen Laufe mit unfehlbarer Sicherheit. Leider wurde die amüsante Jagdgesellschaft bald meinen Blicken entrückt.

Mostafa mahnte zum Aufbruch. Wir stiegen zu Pferde und beschleunigten deren Schritte, um noch vor Untergang der Sonne das Zeltlager einer Fraktion des Muadhistammes zu erreichen, welches in der Sahara liegt. Das Gebirge zeigte allmählig einen wilderen Charakter und die Reisenden wurden seltener. Während eines dreistündigen scharfen Rittes durch diese Steppen begegneten uns nur drei Araber, welche auf ihren schmucken Thieren, echt arabischer Vollblntrasse, wie der Wind an uns vorbeisausten.

Mostafa jauchzte vor Vergnügen und wollte so­gleich einen Wettlauf beginnen. Ich aber als unge­übter Reiter bat ihn, davon abzustehen, und er folgte meiner Bitte.

Endlich bemerkten wir im Grunde eines Thales die Zelte von Mostafas Heimath. Ich rief laut „Hurra" vor Vergnügen, und mein Begleiter; ebenso zufrieden wie ich, gab seinem Pferde die Sporen, so daß ich gezwungen war, ihm zu folgen, denn mein Pferd nahm mich mit. Ich kam ganz außer Äthern an, begrüßt vom Gebell einer Anzahl Hunde.

Mostafas Kinder, nur mit einem Hemde bekleidet,

Prediger Thümmel hatte anläßlich der 7. Generalversamm­lung des Schlesischen Hauptvereins des Evangelischen Bundes am 11. April b. I. in Breslau einen Vortrag über den kon­fessionellen Frieden gehalten, und in dieser —wie trotz Ableugnen Thümmels vom Gericht sestgestellt wurde — öffentlichen Ver­sammlung nach der ,Schlesischen Volksztg/ u. A. gesagt:

„Die römische Kirche hat heute noch mancherlei Ver­zauberungen und Entzauberungen aus dem Mittel- alter. Und ihre Zauberwerke werden Sie ermessen können, daß sie aus einem Stück gebackener Oblate einen Gott machen zu können glaubt. Es würde zu viel sein, Ihnen alle diese Verzauberungen und Entzauberungen hier vorzuführen. Meine Freunde! Wenn heute ein Mann aus dem Mittelalter käme mit Visir, Panzer, in voller Rüstung, oder ein Dichter mit seiner Laute sich auf den Straßen zeigte, wie würden wir wohl einen solchen Mann nennen? Einen Narren? Wie nennen wir also die römische Kirche? So wie ich es nach dem bestehenden § 166 des Strafgesetzbuches nicht sagen kann!"

Der Vorsitzende bemerkte, daß nach dem § 166 des Reichsstrafgesetzbuches die Schuld des Angeklagten darin ge­sunden wird, daß er der katholischen Kirche Ver- und Ent­zauberungen vorwirft, daß er sagt, sie könne aus einem Stück gebackener Oblate einen Gott machen. Bei seiner Bildung müsse er genau wissen, daß eine solche Auslassung über die jedem Katholiken heiligsten Dinge seiner Religion tief verletzen müsse.

Thümmel gab zu, daß er die Transsubstantiationslehre habe treffen wollen.

Der Staatsanwalt, Dr. Keil, sagt u. A.: „Ich be­schränke mich darauf, daß die Ausdrücke „Ver- und Entzaube­rungen" angewendet worden sind, und mir erscheint es, daß da­mit die Voraussetzung des § 166 erfüllt sind. Run ist un­zweifelhaft das Meßopfer eine Einrichtung der katholi­schen Kirche, die aus ihrer Lehre von der Transsubstantiation hervorgeht. Es ist also diese Einrichtung der katholischen Kirche in einer öffentlichen Versammlung einer Kritik unterzogen worden; denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die in Frage stehende Versammlung eine öffentliche war; obwohl die Ein­ladung nur an evangelische Glaubensgenosfen ergangen war, haben doch keine Vorkehrungen bestanden, anderen den Eintritt zu wehren. Nun kommt aber der schwierigste Punkt. Der § 166 stellt nicht jede Kritik, sondern nur eine beschimpfende unter Strafe. Zu den Beschimpfungen gehört, daß die Aeußc- rungen nicht lediglich mißachtend, sondern geradezu verachtend sind. Und das ist hier der Fall. Ich glaube in der That, daß die gewählten Ausdrücke eine Verachtung dieser der römischen Kirche eigenthümlichen Einrichtung enthalten.

Ich gebe zu, der Angeklagte ist ein ernster Mann, der nicht frivol darauf ausgeht, Andere zu verletzen, aber er mußte sich doch sagen, daß eine solche Behandlung dieser hochernsten Sache ganz darnach angethan war, die katholischen Christen auf's Tiefste zu verletzen, wie es auch thatfächlich ge­schehen ist. Ich scheue mich nicht, das Wort hier aus­zusprechen: die Kritik war eine rohe! Ich glaube also, daß der objektive und subjektive Thatbestand der Anklage vorliegt, selbst wenn man die günstigere Auffassung der Sache Platz greifen läßt. Wenn ich nun auf das Strafmaß komme, will ich berücksichtigen, daß der Angeklagte von seinem Standpunkte aus sich gedrungen fühlte, derartige Aeußerungen zu machen und daß dieser Standpunkt ein ernster ist. Er darf aber auch nicht außer Acht lasten, daß die Staatsgesetze eine der­artige Beschimpfung verbieten, um so mehr, als er schon gerade mit diesem § 166 mehrfach in Ko nflikt gekommen ist. Ich glaube also, wenn ihm einerseits seine ernste Absicht zu Gute kommt, so liegt doch anderseits die Thatsache einerBes.bimpfung vor und ich beantrage also, den Angeklagten zn einer Ge fang - nißstrafe von vier Monaten zu verurtheilen."

Nachdem der Bertheidiger Freisprechung beantragt und der Angeklagte sich auf protestantische Schriftsteller berufen hatte, um seine Ausdrücke zu rechtfertigen, zog sich der Gerichtshof zur

sprangen nns entgegen. Wir fliegen vorn Pferde nnd mein Freund führte mich, nachdem er fein Ange einige Minnten mit väterlichem Stolz auf feinen Kindern hatte ruhen lassen, in sein Zelt. Durch eine Hand- beroegung lud er mich ein, mich niederzulassen auf einer Palmenmatte. Im Zelt war es ziemlich dunkel; denn dasfelbe, aus Kameelhaaren verfertigt, ließ keine Helle durchdringen. Nach und nach gewöhnte sich mein Auge an die Dunkelheit und ich konnte mich einiger­maßen orientiren. Das Zelt war durch einen herab- hängenden Teppich in zwei Räume getheilt. Der Theil, in dem wir uns befanden, diente gleichzeitig als Küche, Wohn- und Speifezimmer. In einer Ecke war eine alte, abscheulich tätoroirte Negerin eben int Be­griffe, Getreide zwischen zwei Steinen zu mahlen, während ein junges Mädchen das Mehl zu Teig rührte, zu Kuchen formte und dabei durch Blasen ein Feuer in Brand hielt, das in einer Ecke in einem Erdloche brannte. Das war der Ofen. Dann bemerkte ich eine Frau, die mir sehr hübsch schien; es war die erste Frau Mostafas. Sie hieß Fatma und war wie alle arabischen Frauen auf der Stirne, an den Händen, den Armen und Füßen tätowirt. Zwei große, schwarze Augen leuchteten unter den Brauen hervor und belebten die jugendliche Physiognomie Fatma's. Sie war ganz beladen mit Schmucksachen, wie Amulets, Ohrringen, Armbändern, Perlen, Korallen und Kolliers. Mostafa ging in diesem Moment heraus und ich blieb mit den