Beilage zu Nr. 177 der »Fuldaer Zeitung'
Sonntag, den 5. August 1894.
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[1686
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fundea haben, und zwar paarweise. Am 17. Oktober 1890 ereignete sich die Schaas'sche Familienkataftrophe, 5 Tage später die Gast'sche. Am 2. Juni 1894 war der Seegrr'sche Fall, am 28. Jali, also 8 Wochen später, der PatschofSly'sche. Der Glaube an die Duplizität (bad paarweise Auftreten) solcher Ereignisse scheint hierin eine Stütze zu machen. Im Grunde genommen bewährt sich nur die alte Wahrheit, daß ein böses Beispiel anreizend wirkt. Der Reiz wird natürlich besonders stark, wenn dar böse Beispiel öffentlich verhandelt wird. Die Eitelkeit spielt in den schauerlichsten Dramen deS Menschenlebens ihre Rolle; sie steckt sowohl hinter de« anarchistischen Heldenthaten, als hinter den Familientragödien. AuS dem obenerwähnten Briefe, den Palfchofrky für die Polizei hinterlaste» hat, kommt auch ein theatralischer Geruch.
Wäre der Vater oder die Mutter zufällig gerettet und dann angeklagt worden, so hätte der Bertheidiger gewiß auf vorübergehende oder dauernde Geistesstörung, auf Unzurechnungsfähigkeit plaidirt, gerade wie der erkorene Bertheidiger Caserio'S die UnzurechnungS- fähigkeit in Folge erblicher Belastung „beweisen" wollte. DaS ist ja neuerdings Mode geworden bei der Ber- theidigung. Einige italienische „Gelehrte", die mehr mit schwungvollen Phrasen, als m,t Thatsachen und wissenschaftlicher Schärfe arbeiten, haben die Ansicht in Umlauf gesetzt, daß die B.rbrechen nicht auS strafwürdiger Bosheit, sondern ans bemitleidenSwerther Krankheit herstawmm. Diese Leute machen Schule, nicht bloS bei den Advokaten, sondern auch bei einigen Richtern. Neulich hat z. B. ein Berliner Gerichtshof befchloffen, eine Angeklagte auf ihren Geisteszustand unterfuchen zu lasten, die Folgende- eingestanden hatte: sic habe ihrem Prinz'pil 2000 M. unterschlagen und das Geld auf erner Reise nach Italien verbraucht, um sich an dem geldgieriger Mann in recht empfindlicher Weise wegen schlecht-r Behandlung zu rächen. Als Nebenumstände kommen in Betracht, daß da- Fräulein erst gut behandelt worden war, so lange fie dem Kinde ihres Prinzipals bei den Schularbeiten half, daß sie ferner dar Geld nur zum kleineren Theil für ihre eigenen Bedürfnisse verwendet, den größte« Theil unterwegs verschenkt haben wollte, und daß fie endlich nach der Rückkehr mit geleerten Taschen sich freiwillig der Polizei gestellt habe. Steckt in dem Borganq ein „psychologischer Räthsel", zu dem man den Schlüssel in einer Geister- Irankheit suchen müßte? Em gekränkter Knecht rächt sich an seinem Herrn, indem er ihn niederschlägt oder ihm den rothen Hahn auf'S Dach setzt; daS gekränkte Fräulein rächt sich dadurch, daß er dem verhaßten Herrn von dem Liebsten, waS er hat, ein Stück fortnimmt und sich nebenbei eine Erholungsreise nach Italien ermöglicht. Sin solcher Maß von Rachsucht, daS für dir strafrechtlichen Folgen gefühllos macht, ist gar nicht ungewöhnlich. Im vorliegenden Falle erklärt sich die Rachsucht um so leichter, als das Fräulein eine Zeit lang sehr gut behandelt worden war; sie empfand die Aenderung zum Schlechteren also besonder« scharf. Vernünftig im eigentlichen Sinne der Wortes hat sie natürlich nicht gehandelt, wie überhaupt jeder Verbrecher und jeder Sünder unvernünftig handelt. Aber deswegen sind die Leute noch nicht verrückt, willens- unfrei nnd unzurechnungsfähig. Wollen wir alle Menschen, die gelegentlich einen unvernünftigen Streich begehen, in das Irrenhaus verweisen, dann bleiben schließlich keine Jrrenwärter übrig.
Die Türken fügen an ihre UrtheüSfprüche den Ausruf: Gott weiß es bester! Wir könne» und sollen ebmso sprechen oder denken, wenn wir auf einen liebel» thäter die Strenge deS Gesetzes anwende«. Hat er Unrecht gethan, so muß er bestraft werden, wie rS daS Gesetz und daS Gemeinwohl verlange»; aber daS letzte Urtheil über die sittliche Schuld muß man dem höchsten Richter überlasten. Er ist wohl möglich, daß eine That, die nach menschlichem Ermessen eia schwere- Vergehen darstellr, in GotteS Augen nicht als Todsünde gilt.
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# Wieder eine sog». Familienkatastrophe.
Berlin, 2. August.
Die Eltern tödten ihre zwei Söhne und hängen sich selbst auf. Die Wohnung wird erst nach mehreren Tagen geöffnet, al- die Leichen schon ziemlich stark in Verwesung übergegangen sind.
Bor zwei Monaten ging in ähnlicher Weise durch Mord und Selbstmord die Seeger'iche Familie zu Grande. Dieser Fall erregte ganz besonderes Aufsehen, weil die entsetzliche VerzweiflungSthat mit dem Bauschwindel in Zusammenhang gebracht wurde. ES war ja gewiß gut gemeint, wenn von den Standes- genossen Seegrr'S und von der Preffe der traurige Fall benutzt wurde, um aus die Rothwendigkeit von Schutzmitteln gegen den Bauschwindel hinzuweise«. Aber vielfach wurde dabei das unmenschliche Vorgehen der Eltern zu sehr entschuldigt, die Verbrechen an ihren Kindern geradezu als verehrungswürdige Opfer gefeiert. Wir haben uns damals bestrebt, dar Eine zu tbun und da- Andere nicht zu unterlassen, nämlich aus Ab- Hilfe gegen dm Bauschwivdel zu dringen, aber zugleich darzulegm, daß Seeger und Familie sich nicht in einer wirklich verzweifelten Lage befanden, vre man als Erklärung für eine solche VerzweiflungSthat gelten lassen könnte. Wer weiß, ob nicht die Verherrlichung der Eeeger'schen Unthat daS Ihrige dazu beigetragen hat, die neueste Familienkatastrophe herbeizuführen?
In dem jetzigen Fall PatschofSky scheint die Frau der leitende Theil gewesen zu sein. Der Ma»« war durch schwere Krankheit zerrüttet und hatte nicht einmal mehr die körperlichen Kräfte, um den Mord an feinen Kindern zu begchen. Die Mutter muß die beiden Knaben von 7 und 10 Jahren aufgeknüpft haben. Wahrscheinlich hat fie auch ihrem Manne bei der AuS- fühmng seine- Selbstmordes bebilfl-ch sein müssen. Der kranke Mann hat aber die Klarheit deS Geiste- bis zuletzt bewahrt, ja in einem hinterlassenen Schreiben an die Polizei eine gewiste raffinirte Klugheit entrollt. Er nimmt die Verantwortlichkeit für die That auf sich, vermuthlich um im Falle deS Mißlingens des Selbstmorde- der Fra« letztere vor den strafrechtlichen Folge» zu fchützm. Der Brief ist überhaupt ganz korrekt und geschickt abgrfaßt. ES heißt darin: „Grund ist meine schwere Krankheit, Lungmschw'mdsucht und Wassersucht. Meine Frau war kränklich und meine Kinder skrophu« löS." Da- in wmigen kräftigen Strichen gezeichnete Bild der Krankheit der Familie macht auf den ersten Blick Eindruck; aber wmn man die Sachlage nüchtern prüft, so bleibt die That doch ein unmenschlicher, himmelschreimder Frevel ohne mildernde Umstände. Gerade in Berlin ist für Kranke, Sieche nnd Waisen in so umfassender Weise vorgesorgt, daß zu einem Selbstmord kranker Leute oder gar zn einem Kinder« mord gar keine Veranlassung vorliegt. Ja, die Dinge liegen so, daß mancher gesunde Mensch, der keine Arbeit finden kann, wünschen möchte, krank zu werden, um in'- Krankenhaus zu kommen, und daß e- für manches Kind eine Wohlthat wäre, wenn eS auS dem ver- kommenen Elternhaus in die Waifevpflege käme.
Eine wirkliche Roth herrschte auch noch nicht in der Familie Patschofrky. Bor der grauenhaften That hat man sich in Wein und Spirituosen einen Rausch angetrunken. Dieser Zug macht daS Bild besonders widerwärtig.
Die Moral all' dieser Greuelgeschichten ist immer dieselbe: Wenn die Lente den Glauben, daS Bertram» auf Gott u»d die Furcht vor dem Gericht im Jenseits verloren hoben, dann fehlt ihnen der Halt in den Prüfungen de- Leben-. Die Seele hat ihr Rückgrat verloren; unter etwa- Druck von Schmerzen, Sorgen und Aerger klappt sie zusammen und verliert nicht blo- da- Pfltchtbewußtsein, sondern auch da- natürliche Gefühl und da- vernünftige Urtheil.
Die Berliner Blätter erinnern daran, daß in den letzten vier Jahren vier Familienmorde stattge-
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Der Katechismus lehrt uns ja, daß zu einer Todsünde neben der Größe der Sache noch die genügsame Er- kenntniß de- Bösen und die volle Einwilligung gehört. Sott allein kann die Herzen und Nieren bis auf den Grund prüfen; er weiß genau, wie eS mit der Er- k-nntnißkraft deS Verstandes und der Freiheit de- Willens bei jedem Einzelnen und in jedem kritischen Augenblick bestellt war. Vielleicht findet er dort, wo wir nicht- Absonderliches entdecken, die Entschuldigung einer Geistesstörung. Diese Möglichkeit sollen wir un8 stet- vor Augen halten, um nicht in pharisäische Heber» Hebung und Hartherzigkeit zu fallen. Die Strafrechts» pflege jedoch darf sich nicht durch Zweifelsucht uud Gutmüthigkeit irre machen lassen. Sie hat den wichtigen Zweck, durch Bestrafung ber Misftthat die Gesellschaft zu schütze« gegen die Wiederholung solcher Frevel. Die Bestrafung soll abschreckend wirken; die Au-ficht auf Sttafe soll mit in die Waagschale fallen, wenn Jemand in die Versuchung geräth und sein Gewiffen schwankend wird. Dteser Zweck wird vereitelt, wenn sich mehr und mehr die Ansicht verbreitet, daß desto leichter auf Unzurechnungsfähigkeit erkannt werde, je toller die That fei. Schon jetzt spielen die ärgsten Ber» brecher mit Vorliebe den „wilden Mann", allerdings erst in der Untersuchungshaft. Bald werden vielleicht Schlauköpfe dahinter kommen, daß er bester ist, schon vor der That irgend einen Unsinn vor Zeugen anzustellen, den man später als Zeichen der Geistesstörung verführen kann. Wenn die Lehre von der krankhafte« Veranlagung und dem unwiderstehlichen Zwange in die breiten Massen dringt, so wird sie vielfach lähmend auf die sittliche Widerstandsfähigkeit wirken. Wer da von irgend einer Leidenschaft versucht wird, bildet sich ein, daß er diesem wunderbaren „unwiderstehlichen Zwange" verfallen sei, so kommt er sich recht großartig und zugleich recht unschuldig vor, wenn er einem ganz gemeinen schlechten Triebe unterliegt.
Milde und Nachsicht müssen sein; aber mit Maß und am rechten Platze. Wer einen Verbrecher au- falscher Menschenfreundlichkeit straflos au-gehen läßt, versündigt sich an ber Menschheit, bie Schutz vor Frevlern verlangt, unb wer Familienmorde beschönigt oder gar verherrlicht, ber vergiftet daS Gewissen unb lähmt bie sittliche Kraft deS Volkes. Weg mit allem psychopathischen Philosophenkram unb weg mit aller parteiischen Ausnutzung von Unthaten! Der gesunde Menschenverstand unb da- christliche Pflichtgefühl gebe« baS sicherste Urtheil, soweit eS auf Erben Sicherheit geben kann. „Gott weiß eS bester."
Vermischtes.
* Im Kloster der englischen Fräuleins zu Brügge haben abermals drei Töchter aus ersten belgischen und holländischen Familien den Annehmlichkeiten bei Lebens, die ein großer Name und eine vornehme Stellung mit sich bringen, entsagt, um sich im strengen Orden deS hl. Augustinus ausschließlich dem Gebete und der Jugenderziehung zu widmen. Die drei jungen Damen sind Komtesse Christine de Kerchove d' Ousselghew, Baronesse de Crombrugghe de Looringhe, älteste Tochter deS gleichnamigen Senators, und Baronesse Clementine v. Hovell. Die seierliche Einkleidung wurde vorgenommen von dem Präsidenten des belgischen Kollegiums in Rom, Mgr. de T'Serclaes, und dem Pater Vinzent van Caloen, 0. S. D., zwei Vettern der Baroneffe de Crombrugghe, und dem Pater de Kerchove, einem Onkel der Komtesie de Kerchove.
* Katholischer Heldeumuth. Die unselige Abstimmung im ungarischen Magnatenhause über die Civilehevorlage weist zwar viele traurige Erscheinungen auf, hat aber auch ihre Licht- feiten. So war in der That heldenmütig daS Verhalten deS Grasen M. Palffy. Der 82jährige Staatsmann hatte eme Augenoperation durchgemacht, die keinen Erfolg hatte. Er hotte also die Wahl, entweder sich daS Auge herausnehmen zu lassen und sich von unsäglichen Schmerzen zu befreien, oder btt Operation hinauszuschieben und trotz der Torturen, die chm daS Auge bereitete, sich zur Abstimmung von Wien nach Pest zu begeben. AIS er erfuhr, daß der Unterschied einiger Stimmen die Entscheidung herbeisühren könne, fuhr er nach Pest, obgleich daS hohe Alter und die Krankheit seine Abwesenheü genügend entschuldigten, trat in den Saal, gab seine Stimme ab und verließ, ohne die Aufmerksamkeit irgendwie auf sich zu ziehen, den Sitzungssaal. Wahrhaftig ein Charakter!