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gesetzt siad doch nur insofern gut und gerecht, al« sie ■ trag, zurückzieht.

uns dafür ewig in die Hölle stürzen wird. Kann man sich da noch wundern über das Treiben jener Menschen? Es ist und bleibt stets war: Die Moral ohne Gott genügt nicht, sie hält in der Stunde der Leidenschaft nicht vor; will man eine wahre, zwingende und be­zwingende Moral, so muß man eine solche wollen, die bei allen Klassen der Gesellschaft maßgebend ist, die auch in der That die Macht besitzt, die Menschen von dem Verbrechen abzuhalte«.'

Und daS ist nicht eine Moral ohne Gott, sondern eine Moral, die sich auf daS höchste Gut, aus den ge­rechten und heiligen Gott allein und mit ganzer Kraft gründet.

Suchen wir diesen Satz etwas naher zu erklären und zu beweisen. Wir gehen zuerst in Kürze die salschen Grundsätze durch, wie sie von den modernen Rationa­listen und Materialisten ausgestellt werde«. Die Ersteren behaupten, die Grundsätze der Sittengesetzr, der Moralität leiten sich aus der menschlichen Vernunft allein ab, di« Vernunft ist eS, die uns allein das Sitten« gefetz diktirt und vorschreibt, daS hat mit Gott nichts zu thun. Man kann nicht in Abrede stellen, daß für Viele, die daS sage», der deutsche Philosoph Kant maß- gebend geworden ist. Aber sragen wir, wie sollte der Mensch sich selbst eine Pflicht auferlegen können? Ohne eine über dem Menschen stehende Macht läßt sich eine eigentliche sittliche Verpflichtung gar nicht denken. Man müßte denn anders die menschliche Vernunft selbst zu Gott machen. @8 ist ja an und für sich widersprechend, daß ich verpflichtet sei, mir selbst zu gehorchen, und zwar nur verpflichtet durch mich selbst. Bei dieser Be­hauptung, daß der Mensch allein durch seine Vernunft daS Sirtengesetz sich auflege, kann er eine eigentliche sittliche Verpflichtung gar nicht geben; dann gibt eS aber auch keine eigentlich giltige Moral mehr; der Mensch kann handeln, wie eS ihm beliebt. Wie kann ich mich verantwortlich fühlen ohne ein höheres Wesen. daS meine Handlungen beurtheilen und bestrafen kann? Ich thue dann stets und unter allen Umständen was ich will, waS mir gefällt.

Die Materialisten behaupten, maßgebend für den sittlichen Charakter einer Handlung ist nur das per­sönliche Interesse, der Nutzen. WaS nützlich ist, ist gut, was schädlich ist, ist böse. Andere sagen: WaS man Gebote der Moral nennt, daS sind nur gesetzliche Vorschriften, welche die menschliche Gesellschaft im Laufe der Zeit erfahrungSmäßig festgestellt hat und zwar nur wieder im Interesse der Selbsterhaltung. Nur die positive Gesetzgebung des Staates begründet somit eine äußere und allgemein giltige Richt­schnur des Handelns. Aber dadurch werde keine sitt­liche Verpflichtung im Gewissen begründet, sondern jene Gesetze bilden bloS äußere Schranken für den Menschen. Der Mensch kann thun, was er will, nur muß er sich hüten, mit dem StaatSanwalte in Konflikt zu kommen; sein eigener Jnteresie blldet die Haupt­richtschnur des Handelns.

DaS sind ja schreckliche Grundsätze der Sittlichkeit! Ist der Nutzen allein maßgebend für die Sittlichkeit einer Handlung, so kann ja eine und dieselbe Handlung gut und auch böse sein, gut ist sie, wenn sie mir Nutzen bringt, schlecht ist sie, falls sie mir Schaden verursacht. Dan« kann ich mir nehmen, WaS ich krtrgen kann, sobald eS mir nur Nutzen bringt und ich nicht dadurch zu Schaden komme. Auch dürste ich dann Jemanden aus dem Wege räumen, falls er mir hinderlich ist, meinen Bortheil

wahrzunehmen.

Die Staatsgesetz' allein sollen dir Richtschnur der Handelns sein. Dann müßte man ja sagm, daß alle Gesetze der Staaten, die jemals gegeben worden find, gut und gerecht waren, also auch die schrecklichen StaatSgesetze der heidnischen Tyrannen! Wer wvd das noch behaupten wollen? Die Staats-

mit der allgemeinen Richtschnur der Moral iu Ein­klang stehen und nicht deshalb, weil sie Gesetze sind. Dazu kommt, daß bei allen Völkern gewiße Hand­lungen als gut, gewisse Handlungeu als böse aner­kannt worden find. Wie wäre daS möglich, wenn der Unterschied zwischen gut und böS nur durch die Gesetze deS Staates festgestellt worden uäre, da dock die StastSgchtze in verschiedenen Staaten verschieden sind? Offenbar haben die Staaten auch gar nicht beabsichtigt, durch die Gesetze den Unterschied zwischen gut und böse allein f-stzus.'tzrn. Es ist demnach mit der Aufstellung der Materialisten schlecht bestellt.

Da nun weder die bloße Vernunft allein, noch der persönliche Nutzen, noch die StaatSgesetze eine allge­mein für Alle giltige Richtschnur für ihr fitrliches Ver­halten sein können, da wir aber eine sü: Alle giltige Richtschnur der Sittlichkeit, einen für Alle giltige« Unterschied zwischen Gut und BöS haben müssen, der nicht von der Willkür jed-S Einzelnen abhängig ist, so bleibt uns nichts Anderes übrig, als daS natürliche Sittengesetz zu dieser für Alle giltige« Richt­schnur des sittlichen Verhaltens ein für alle Mal fest­zusetzen. Gibt es denn ein solche« natürliches Sitten- g-.setz? Den Beweis dafür werden wir in einem folgen­den Artikel bringen.

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X Die Moral ohae Gott.

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In der ganzen gesitteten Welt hat die Lyoner Schandthat. bte Ermordung des Präsidenten der fran­zösischen Republik, AbsSeu und Ercksttzew hervorge- rusen und eifrig wird Rtth gepflogen, wie man den Anarchismus am erfolgreichsten bekämpfen, die anarchi­stischen Dynamit-Attentate und Meuchelmorde am ehesten verhindern könne. Da wird eine international« Vereinbarung behufs Bekämpfung der Anarchisten, der Erlaß von Ausnahmegesetzen vorgeschlagen. Indessen daS verflossene Sozialistengesetz hat deutlich genug ge­zeigt, wie wenig mit derartigen Ausnahmemaßregeln zu erreichen ist. Verschiedentlich hat man sodann eine schnellere und schärfere Bestrafung d r ergriffenen anarchistischen Verbrecher befürwortet. Aber es hat sich noch zu allen Zecken gezeigt, daß Fanatiker — und die Anarchisten sind ja solche — sich durch die sogenannte LbschreckungSmethode nicht bekehren resp. von der Weiterverfolgung ihrer Ziele und Pläne ab­halten lassen. Alle derartigen Gewal'maßregel» werden daher den Anarchismus nicht auSzurotten vermögen. Sittliche, moralische Nebel vermag man eben nie und nimmer mit dem Polizeistocke zu lauten. Und der Anarchismus ist eine solche geistig-sittliche Krankheit; denn die letzte Quelle des Anarchismus ist die GotteSleugnung, der Abfall von Gott und seinen Geboten.

Fragen wir, wie ist eS möglich, daß Menschen sich zu einer solch wahrhaft teuflischen Sekte verbinden, in der Weise alle Gefühle der Menschlichkeit von sich ab- ftreifen, solch scheußliche Verbrechen kalten BluteS be­gehen können? so müssen wir autworten. dar kommt daher, weil man ihnen den Glauben an Gott geraubt und ihnen immer und immer wieder vorgeredet hat, daß die Religion nichts weiter als ein Ammenmärchen ist, daß es kein göttliches Scktengesetz, keinen ewigen Richter über Thun und Lassen des Menschen gebe. Der französische Staatsmann JaleS Simo i hat die Jugenderziehung in Frankreich, wo man in der Volks­schule einen Moralunterricht ohne positiven ReligiouS- unterricht zu geben versucht, wo man also eine Moral ohne Religion, ohne Gott lehrt, mit Recht als Pro­paganda des R'-hiliSmuS und Anarchismus gekenn­zeichnet und auSgerufen: „Ihr habt Gott verjagt aus der Schule, aus den Gerichtshöfen, den Gefängnissen und Spitälern. Rechnet ihr auf ein Volk von Philo­sophen? Glaubt rhr, daß der Arme und Enterbte sich trösten und gedulden werde, wen« er in seinem Geiste nicht mehr den Gedanken an einen Gott und in seinem Herzen nicht mehr das Gefühl der brüderlichen Liebe trage« wird? .... Nimmt man den Kindern die Idee an Gott und zieht sie völlig im Unglauben auf, so erzeugt dieser iwthwmdig in der Müsse der geistig weniger entwickelten Individuen (-nd nicht allein bei diesen, sondern bei sogenannten Gebildeten, wovon z. B. der französische Gelehrte Elys-e R klus ein redendes Beispiel rst) zunächst de» Nihilismus und dann den Anarchismus."

Daß eg eine Moral gebe und geben müsse, haben die Philosophen Frankreichs des 18. und 19. Jahr­hunderts gesagt, aber die sittlichen Gesetze brauche man nicht mit Gott in Zusammenhang zu bringen und wenn es auch keinen Gott gäbe, so würde« die Gesetze doch immer va sein und in Kraft bleiben. Die jetzigen Machthaber in Paris und das Heer der dortigen libe­ralen Bourgeoisie huldigen ebenfalls diesen Grundsätzen. Moral muß sein, besonder« für das gewöhnliche Volk, sonst ist man ja seine« Lebens nicht sicher auf den Straßen, wie man da« jetzt nur allzudeutlich wahr- vimmt; aber bei Leibe darf man die Moral nicht auf Gott stützen; die liberale Bourgeoisie glaubt Gott nicht nöthig zu haben. Man kennt ja die Moralgrundsätze der leichtsinnigen französischen Hauptstadt zur Genüge. Aber die Ty-iamithelden. die Anarchisten, haben auch offene Nugen, sie kennen die Moral ohne Gott der leichtlebgen Bourgeoisie, sie sind bei dies?« in die Schule gegangen und sagm sich, wenn die Reichen sich aus der Moral ohne Gott nichts machen in so vielen Fällen, warum sollen wir uns dann durch diese Moral abschrecken lasser-, falls eL «ns gefällt, unseren Rache­durst an dieser Gesellschaft' zu befriedigen. Es gibt ja keinen Gott, der uttß deshalb etwas anhaben krrw, der

Deutsches Reich.

Berlin, 13 Juli,

» Zu dem Beschluß des BundesratheS betreffend Zulassung der Redemptoristen schreibt der national- liberale ,Hann. Kur.': „Das Jesuitengesetz bleibt, aber die Redemptoristen fallen nicht mehr unter das Jesuiten- gcsch. Wir fürchten, daß sich die früher in Deutsch- land sehr geringe Zahl der Redemptoristen jetzt ganz ungewöhnlich vermehren wird, und das Cerckrum so da« Bestehenbleiben des Jesuitengesetze« nicht ganz ungern steht. Die Jesuiten kommen in der Verkleidung der Redemptoristen, und die Ultramontanen behalten da« Jesuitengesetz als ein handliche« Requisit für ihre Agitation." Auf da« „handliche Requisit für ihre Agitation" würden die „Ultramontanen" herzlich gern verzichten. Was die als Redemptoristen verkleideten Jesuiten anlangt, so scheint da« nationalliberale Organ zu meinen» die katholischen OrdenSleute können so leicht und schnell da« OrdenSkleid wechseln wie die National- liberalen ihre „Ueberzmgunqeu". DaS ist aber nicht der Fall. (Der Orden der Redemptoristen wurde vom hl. Alfons von Signori im Jahre 1732 gegründet, also etwa 200 Jahre später, wie der Jesuitenordm. Die Regel fand 1749 Bestätigung durch Benedikt XIV. Gegenwärtig besitzt der Orden laut letztem Berzeichniß in 12 Provinzen 132 Klöster, auf welche insgesammt 1232 Priester, 378 Kleriker. 578 Laienbrüder und 360 Novizen komme«. Die Provinzen sind eingetheilt in eine römische, neapolitanische, Mische, französische, belgische, österreichische, holländische, oberdeutsche und niederdeutsche, englische und zwei amerikanische.)

♦ Der Buudesrath tritt voraussichtlich erst im Oktober d. I. wieder zusammen. Die auswärtigen BundeSbevollmächtigten haben Berlin verlassen. In der gestrigen Sitzung deS BundeSrathS wurde beschlossen, der Resolution des Reichstags, bett, die Freifahrtkarten der Reichstagsmitglieder, keine Folge zu geben. Früher berechtigten diese Freifahrtkarten zur freien Eisenbahn- fahrt nach jedem beliebigen Ort in Deutschland. Mit diesem Privilegium wurde von einigen Abgeordneten Mißbrauch getrieben, worauf durch BundeSrathSbeschluß die freie Fahrt auf die Strecke zwischen dem Wohnort deS einzelnen Abgeordneten und Berlin beschränkt wurde. Die Resolution deS Reichstag« wünschte nun Wieder- Herst llung der frühere« Vergünstigung. In der gestrige« Sitzung wurden ferner die Novelle zum Konsulats» zebührengesetz, di« Verlegung der Zollgrenze bei Cux- Hafen und eine Vorlage über die Beförderung unge­salzener frischer Häute auf den Eisenbahnen ange- Kommen

* Das preußische Staatsministerium hielt heute unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Graf zu Eulenburg eine Satzung ab.

* Der deutsche Botschafter i« Madrid, von Radowitz, hat am Donnerstag Abend, dem spanischen Minister de« AySwärtigen, Moret, die Rote der deutschen Regierung überreicht, durch welche diese den, zwilchen beiden Regierungen verabredeten, in den spanische» CorteS nicht zur Abstimmung gelangten HandelSver»

* Der ,Reichsanzeiger' meldet: Zur Ausführung dk« Gesches, betreffend die Aufhebung de» Jdeuti» täts'Rachweise» verfügte der Finanzministrr am 5. Juli, daß Ewfuhrscheine nur für Maaren von markt­gängiger Beschaffenheit zu erthrilen find. Als markt- gängig gilt auck Waar«, welche mit unerhebliche« Mängel", wie beispielsweise mit leicht dumpfiger Be- i schaff-nhe-t, Sommergeruch, mäßigem Auswuchs, ge- s rinzem Besatz mck Käfern b haftet sind. Bei Getreide, ; Hülsenfrüchteu, RapZ und Rübsam sind etwaig« ftemde 5 Bestardcheile, wie Sach uno Unkraut, nicht zu bcan- ' standen, soweit sie nicht über zwei Gewichtsprozente

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Sonntag, den 15. IM 1894.

21. Jahrgang