JV 155 Mittwoch, bett 11. Juli 1894. 21. Jahrgang
FilldakrWZkitang
□ Das Submissionswesen.
Die außerordentliche Verschiedenheit der PreiSforde« rungen, welche in den meisten SubmisfionStermin« von den verschiedenen Submittenten für ein und dieselbe Leistung gestellt »erben, lassen e» wünschenSwerth erscheinen, nach den Gründen dieser auffallenden That- fache zu forschen und die Mittel zur Sprache zu bringen, welche gegen dieser in verschiedener Hinsicht bedenkliche Unwesen angewendet werd« lönnen. Die vorkommen- d« Abweichungen von den ordnungsmäßigen Preis- fätzen sind zu bedeutend, als daß eine Erklärung dnrch ermäßigte Sewinnansprüche auch nur versucht werden könnte. Der Sachkundige erkennt vielmehr,, daß die Mehrzahl der niedrigeren Pteisforderungev in häufigen Fällen bedeutend unter den Selbstkosten stehen. Es steht daher fest, daß ein erheblicher Theil der Offerten, welche in den Submisfionen den Zuschlag erlangen, der geschäftlich reellen Grundlage entbehrt. Manche Submittenten hoffen, den unleugbar vorhandenen Verlust durch nachträglich eintretende günstige Konjunktur«, dnrch etwaige außerkontraktliche Leistungen, durch spitzfindige Auslegung des Vertrages oder durch Ab- Wälzung auf Lieferanten und Arbeiter ausgleichen zu können. Andere täuschen sich selbst über die Preis- Verhältnisse und malen sich dort einen Gewmn vor, wo thatsächlich nur Verluste in Frage kommen lönnen, während wieder andere überhaupt nicht rechnen, sonder« auf den Zuschlag um jeden Preis hinarbeiten, um aus den durch die Ausnützung deS Kredits flüssig werdenden Geldern alte Verbindlichkeiten z« decken und dm bevorstehendm Zusammmbruch ihrer geschäftlichen Stellung zu vertagen. Den wirklich fachgemäß unter Zugrundelegung eines mäßigen Gewinner rechnende« Gewerbetreibenden ist eS daher nur in seltenen Ausnahmefällen vergönnt, als Mindchfordernde zn er- scheinen. Damit ist ihnm aber häufig jede Aussicht benommen, die betreffende Arbeit zugetheilt zu erhalten, da dieselbe manchmal eben nach dem geringstm Ange- bote vergeben wird.
Auf diese Weise handelt eS sich bei den Submissionen für gewiffe Submittenten manchmal im Grunde genommen nicht mehr um ein wirkliches Geschäft, sondern gewissermaßen um ein Spiel bedenklichster Art. Demgemäß wirkt dar SubmtsstonSwesen, wie er in vielen Fäll« gehandhabt wird, der höheren Aufgabe der Staates und der Gemeinde, insbesondere auch den heurigen sozialpolitischen Bestrebungen direkt entgegen. Anderseits läßt sich aber auch nichts dagegen einwenden, wenn Staat und Gemeinde sich die aus der Kon» knrrenz entspringenden Bortheile sichern, wobei sie allerdings verpflichtet sind, jedem hierzu geeigneten Bürger die Bewerbung über die zu vergebenden Lieferungen und Leistungen zu gestatten. Man kann daher wohl tagen, daß die Submissionen für Staat und Gemeinde unentbehrlich sind.
Die im vorstehenden angedeuteten Schäden ent« springen auch nicht auS dem eigentlichm SubmissionS- wesen, sondern auS der heute üblichm mißbräuchlichen
Hrmmeugist.
Novelle von Ernst Scharf.
(17. Fortfetzmtg.)
Es vollzog sich eine Scheidung der Bewohner in zwei Gruppen. Keller hatte eine Anzahl junger Burschen, wenn auch nicht dir besten, für sich gestimmt und diese hielten treu zu ihm. Warum auch nicht? Sie konnten ruhig ein Unternehmen von zweifelhaftem AuSgang wagen. Gute und fleißige Arbeiter waren sie nicht, und zum Theil schon ohne Beschäftigung. Sie wurden eifrige Handlanger im Dienste der Düffel- dorfers, der gefchickt ihren Leidenschaften zu schmeicheln verstand. Mit allem Nachdruck wurde darauf hinge- arbeitet, die Weber der Fabrik von Kelte« & Cie. zu einem allgemeinen Ausstand zu bestimmen. Die immer schlechter werdende Geschäftslage und die vermehrten Aierschichten kamen diesen Bestrebungen zu Hilfe. Der Verdienst der Arbeiter war so gering geworden, daß Diejenigen, welche eine Familie mit mehreren Kindern zu ernähren hatten, ohne anderweitige Hilfe kaum mehr existir« konnten. Man hatte eben, wie eS MerienS in der Berfammlung beklagt, bei den vielen Ausgaben für BereinSzwecke und Vergnügungen meistens nicht dazu kommen können, sich durch einen Sparpfennig für Tage der Roth und schwere Zeiten vorzusehen! DaS unterstützte die Bestrebungen Keller'S, der inzwischen, als
Anwendung derselbe«. Bei der ZuschlagrertheUu«g wird nämlich die Frage „ist der Submittent bei ord- nungSmäßigem Geschäftsbetriebe in der Lage, die ge- forderte Waare für den verlangten Preis zu liefern", überhaupt nicht geprüft. Demgemäß kommt alfo die eigentliche moralische Basis des abznfchließenden Ge- fchäfteS überhaupt nicht in Frage und zwar ohne Zweifel deshalb, weil man dieselbe als selbstverständlich voraus- setzt. Diese Voraussetzung trifft aber heutzutage bei dem in allen Geschäftszweigen herrfchenden Ueberwiege« der Angebotes keineswegs zu.
Für den Einzelnen dient als Grundsatz, daß er sich nur der redlichen Konkurrenz bedien« darf. Jeder redlich denkende Mann wird eS aber mit feiner Ehre unverträglich eracht«, ein Geschäft abzuschließen, welche« für den anderen Theil nothwendig mit Verlust endigen muß. Wollte man derartige Geschäfte als zulässig betrachten, so bleibt eS vollständig unerfindlich wie man den Wucher und die Ausbeutung der Roth- läge unter Strafe stellen kann. WaS nnn für den Einzeln« gilt, muß für den Staat, sowie für die übrigen großen Verwaltungen in noch höherem Maße für zutreffend erachtet werden. Der Staat erscheint um so mehr verpflichtet, die vorstehend angegebene moralische Basis der Offerten zu prüfen, als ihm in seinem Be- amtenpersonale tüchtige Sachverständige für alle Ge- schäftsbranchen zu Gebote stehen.
Es ist selbstverständlich, daß die Staatsregierung die heutige mißbräuchliche Entwickelung des SubmissionS- wesens nicht wünscht. Aber anderseits scheint sie auch nichts zu thun, um dieser Entwickelung entgegen zu arbeiten. Oft genug sehen öffentliche Behörden bei Submissionen auf den billigsten Preis, ohne zu bedenken, daß dieser billigste Preis wohl immer erkauft wird auf Kosten der Güte der Leistungen oder auf Kosten der Arbeiter oder auf Kosten der Lieferanten des Submittirenden. Dem Beispiele der Behörden folgt dann dar Publikum und verhindert seinerseits gleich- falls dm Aufschwung der soliden Gewerbes.
Eine Aenderung in der Form deS SubmissionS- wesens ist dringend erforderlich. DaS traurige Prinzip des „laisser faire“ hat sich auf allen wirthfchaftlichen Gebieten als unheilbringend erwiefen und kann daher auch hier nicht länger in Geltung bleiben. Die Mittel zur Befeitigung ober Milberung der oorliegenben Schäden im Submissionswesen müsse« sich unseres Er- achtens in solgender Richtung bewegen: Die Sub- missionSbedingungm müffen den thatsächlichen, insbesondere den örtlichen Verhältniffe« entsprechen. Bei Ertheilung deS Zuschlages muß die moralische Basis der Offerte d. h. die Frage geprüft werden, ist der Submittent bei rationellem Geschäftsbetriebe in der Lage, die zu vergebende Leistung gegm Zahlung des geforderten Preises anSzuführ« ohne sich ober dritte Personen an ihrem Bermögm zu schädigen? Ferner müßte dem Submittenten die Ueberzeugung beigebracht werdm, daß er thatsächlich den Zuschlag erlangen kann, ohne Mindestfordernder zu sein.
Auf diese Weise könnte eS wohl gelingen, die
seine Rede anf der Versammlung bekannt geworden, auS seiner Stellung entlasien worden war, nicht wenig. Er suchte den Lmteu klar zu mache«, daß sie schließlich doch Alle zum Verhungern tarnen, einerlei, ob sie bei der Arbeit bleiben würden oder nicht. Seine Thätig- leit beschränkte sich übrig«» nicht mehr auf Rahlen allein; auch in dm umliegmden Ortschaften hatte er Fühlung mit den unzufriedenen Elemmten gewonnen, und in 8er Stadt waren die Genofsen eifrig an der Hetze, wobei nammtlich die Behauptung ins Treffen geführt wurde, daß zweifellos bei den gegebenen traurigen Berhältniffm der Staat für feine Bürger eintreten müsse und auch eintreten werde. Die unerfahrenen Leute hieltm diese Behauptung für begründet, und da man ihnen andererseits klar machte, daß sie durch die Arbeitseinstellung bekunden müßten, daß sie von ihrem Verdienste nicht mehr leben könnten, legten am nächst« Samstag von den 160 Webern der Fabrik 108 die Arbeit nieder mit der Erklärung, daß sie bei dem jetzigen Verdienste nicht wehr existiren könnten. Sie würden nur dann weiter arbeiten, wenn man die abgezogenen 25 Prozent wieder in Anrechnung bringe. Die Fabrik antwortete mit einer Bekanntmachung, wonach Diejenigen, welche binnen drei Tagen die Arbeit nicht wieder ausgenommen hätten, dauernd entlassen würden. Diese schroffe Erklärung verschlimmerte nur die Lage; sie wurde von den Genoffm nach Kräften
Schädm deS heurigm Submissionswesens zu beseitige«. Wir halten eS für eine Pflicht der Gesetzgebung, der Staatsverwaltung und der Presse, auf Beseitigung bet* selben hinzuwirken.____________________________________
Deutsches Reich.
Berlin, 9. Juli.
• Der Buude»rath hat in seiner heutigen Plmar- sitzung dem Gesetzentwurf wegen Aufhebung bei Gesetzes, betteffenb bett Drbett bei Gesellfchaft Jesu, die Zustimmung vetfagt. Der Antrag BayemS, betreffend die Zulaffnng der R e d e m p t o r i st e n, wurde angenommen. Dem Entwurf eines Gesetzes fiir Elsaß-Lothringm, betreffenb die Licenzgebühtm für bie Abgabe von geistigen Setränkm im Kleinm durch Konsumvereine wurde die Zustimmung ertheilt. — Wie auS Köln telegraphisch gemeldet wird, weiß die,Köl«. Zeitung' noch zu berieten: Die Ablehnung der Aus* Hebung des JesuitmgesetzeS sei „einstimmig" erfolgt. Auch die bayerifchen Stimmen feien im Sinne bet Ablehnung abgegeben worden. Dagegen habe der Bundesrath weiter beschloffen, den Orden vorn „Heiligen Geist" (schwarze Väter) und den Redernp- toristenorden von dem Jesuitengesetz auszunehmen. — Dieser Beschluß des BundeSraths kann nach den offiziösen „Enthüllungen" der letzten Tage freilich nicht mehr überraschen, er wird aber gleichwohl im katholisch« Volke Deutschlands, insbesondere auch im katholisch« Bay ent, mit tiefster Betrübniß ausgenommen werd«.
• Gegenüber der Angabe, daß Vorarbeiten für eia neue» Sozialistengesetz im Gange seien, wird einem parlamentarischen Berichterstatter versichert, daß in RegiernngSkteism durchaus keine Reignvg besteht, in dieser Frage augenblicklich bie Initiative zu ergreif«
• Ein vollständiger Entwurf einer Militär- gerichttordnung soll nach einer offiziös« Mittheilung im preußischen Kriegsministerium bereits ausgearbeitet sein. „Bon dem Schicksal, das dieser Entwurf in dm weiteren Stadim der Behandlung haben wird — so wird hinzugefügt — hängt eS ab — ob und warne die Sache an die gesetzgebenden Körperschaften de» Reiche« gelangt". Das heißt nichts anderes, als daß die ganze Reform be» Militärstrafverfahrens nach wie vor im Ungewiss« schwebt. Wie viele „Entwürfe" sinb im Verlaufe bet letzten 20 Jahre nicht schon von den einzelnen KriegSministem ausgearbeitet oder in Angriff genommen! Diesmal war General von Leszcynski mit dem Vorsitz in der Kommission für die Aenderung des MilitärstrafverfahreuS betraut unb er wurde — verabschiedet. Der ,Hamb. Karr.' bestreitet zwar, daß bie Entlastung gerade deswegen erfolgt fei, weil der General für daS bayerische System eingetreten sei unb deshalb mit der „maßgebm- den Stelle" in Widerspruch gekommen sei, aber man liest aus diesem Dementi deutlich genug heraus, daß derselbe für eine durchgreifende Reform deS Militär* strafverfahrenS war, damit aber an der „maßgebend« Stelle" den stärkst:« Widerstand fand.
ausgebeutet und bestärkte die AuSftändifch« m ihrem Vorhaben. Rur Wenige gingen eingefchüchtert wieder an die Arbeit. . „ „
Rahlen war bei der Arbeitseinstellung relatw schwach verrieten; von den dortigen 58 Webe« der Kelten'sch« Fabrck schloss« sich nur 22 dem Streik an; die klebrig« blieben, ungeachtet aller Vorstellungen, bei der Arbeit. Hier war MertenS Wirken zu merken, der unermüdlich bestrebt gewesen war, Keller'S Bemühungen zu durchkreuz«.
Die Fabrik ließ bei dem theilweis« AnSstand eine Anzahl der mechanischen Webstühle außer Betrieb setz« und setzte dann mit den verbliebenen Arbeite« die Fabrikation ohnd wettere Feierschicht« fort Mit all« Mitteln suchten die Streikend« die noch Beschäftigt« zu sich herüber zu ziehen. Der Eine oder Andere lich sich auch schließlich dazu verleit«, aber der große Theil, und speziell die Weber von Rahlen, blieben fest.
Auf den folgenden Donnerstag berief der Verein Arbeiterschutz" nochmals eine Versammlung, aber im Stillen ein, unb nur die Mitglieder unb die Aus- ständi chm wurden eingeladen. Keller hielt eine Rede, worin er sein Bebaue« aussprach, daß keine Emigkett erzielt worben sei. ES sei eine Ehrenpflicht für Sebra, Alles zu thun, daß Diejenigen, die keinen Smn fär daS allgemeine Wohl gezeigt, sondern nur an sich subst gedacht hätten, zur richtig« Einsicht gebracht würden,