21. Jahrgang
Donnerstag, den 28. Juni 1894.
uldükrMZeitiiiig
Lrjcheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Ps., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage .Sterne und Blumen' in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Psenuig.
Der Gesetzentwurf betreffend Erweiterung der Unfallversicherung,
welcher nebst Begiündung im.Reichsanzeiger' veröffeni* licht warde, umfaßt 140 Paragraphen. Der Entwurf geht weiter, als die bisher üblich gewefene Bezeichnung als Gesetzentwurf wegen Ausdehnung der Unfallversicherung auf das Handwerk andeutete. E; handelt sich dabei um die gefährlicheren, aber noch nicht versiche- rungSpflichtigm Betriebe, namentlich im Handwerk, im Handel, in der Fischerei und in der Küstenschifffahrt. DaS läßt der § 1 allerdings nicht auf den ersten Blick erkennen; er sagt ganz allgemein: „Arbeiter, Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, sowie Br- triebSbeamte, Werkmeister und Techniker in Betrieben, die nicht bereits aus Grund anderer Gesetze der Unfall- verficherungSpfltcht unterliegen, w-rden gegen die Folgen der Unfälle versichert, welche sich ereignen 1. bei dem Betriebe, 2. bei häuslichen oder anderen Diensten, zu denen sie neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbeitgebern oder deren Beauftragten herangezogen werden. Da nun aber außer den vier genannten und einigen sonstigen kleinen Betriebm nach und nach in sieben Gesetzen alle Betriebe der Ber- ficherungSpfircht unterworfen sind, bildet die Vorlage, wie die Begründung betont, den Schlußstein dieses Gesetzgebungswerkes. Wir können an dieser Stelle nicht den ganzen Inhalt der zahlreichen Paragraphen an- grben, sondern müssen unS auf die Hauptsache beschränken.
Die allgemeine Begründung entwickelt ausführlich, worum eS sich hier handelt. Von den Wohl« thaten der Unfallversicherung war bis jetzt eine Reihe von Arbeitern in Betrieben ausgeschlossen, die ebenfalls mit Gefahr verbunden sind. Schlossereien, Schmieden, Gießereien z. B. sind bisher nur versichert, wenn sie fabrikmäßig mit Motoren, Dampf rc. arbeiten, obwohl in den handwerksmäßig und ohne Motoren geführten Betcreben die Gefahr kaum geringer ist als bei jenen, sicherlich aber größer, als bei versicherten Betrieben mancher anderen Berufszweige. In einer großen An- zahl von Betriebm ist weiter nur ein Theil der Be« triebSthätigkeit v.isichert, ein anderer nicht. So sind die zu einem Theile mit Bauten beschäftigten Betriebe der Tischler, Schlosst, Maler, Glaser, Klempner versichert, während in Viesen Betrieben nicht nur die vielfach ebenso gefährliche WnkstattSarbeit unversichert, sondern sogar ein und derselbe Arbeiter für die Arbeit bei Bauten versichert, für die Werkstattarbeit unversichert ist, falls eS sich nicht um fabrikmäßigen Betrieb oder um einen Nebeubetrieb der Baufchlosierei, Bautischlerei rc. handelt. Das war für alle Betheiligten von mißlichen Folgen und gab zu vielen Streitigkeiten Anlaß. Aehnlich liegt eS z. B. bei Schlächtereien, die «ur für den SchlachthauSbetrieb versichert find, nicht aber für die oft gefährlichere Arbeit m der Werkstatt und beim Biehtreiben.
Handwerker und Kleingewerbetreibende haben an der Ausdehnung der Versicherung auch schon insofern ein fiianzielleS Jnteressr, als sie für die nicht durch
Druuuengist.
Novelle von Ernst Scharf.
(8. Fortjrtzung,)
Ec faßte ihr Schweigen anders auf. „Nun, siehst Du/ scherzte er jetzt heiter, „Du kannst Nichts mehr sagen. Jetzt will ich Dir aber auch noch einen wichtigen Grund nennen, weshalb die Hochzeit eine ungewöhnliche geworden ist. Ich bin nicht nur glücklich, sondern auch stolz darauf, Dich als mein Weibchen heimgeführt zu haben. ES war der schönste, reichste Tag meines Lebens und ich habe ihn würdig gefeiert im Kreife meiner Freunde und Nachbarn, um zu bekunden, wie hoch ich daS Glück schätze, dar mir durch Deinen Besitz widerfahren. Könntest Du mir daS auch verübeln, Schatz?"
Und er schaute sie an mit seinen Manen Augen, ■ die berzig und warm schimmerten uab getreulich die l Empfindung der Worte widerspiegelten. DaS Glück, > das auf seinem Antlitze leuchtete, vereint mit dem Zauber ' seiner fröhlichen Wesens, verfehlten ihre Wirkung auf , Elise nicht. ES war also doch nur ein Ausfluß der Liebe zu ihr, die ihn so handeln ließ. Und zärtlich | lehnte sie ihr Haupt an seine Brust und murmelte: ! „Du hast Recht!" i
Die glänzende Hochzeit Jansen'S und die damit
die Versicherung gedeckten Unfälle zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Freilich ist daS Bedürfnis der Unfallversicherung nicht in allen Zweigen des Handwerks und der Kleinbetriebes gleich dringlich: bei Schneidern, Schuhmachern, Webern z. B. können die Lasten und Kosten der Besicherung leicht größer fein als der Vorteil. Immerhin hat die im Jahre 1887 im Bereiche der gewerblichen BerufSgenosieufchaften erhobene Unfallstatistik ergeben, daß schon das Umgehen mit gewöhnlichem Handwerkszeug, wie Messer, Hammer, Beil rc, der Verkehr auf Leitern und Treppen eine im Vergleich mit den Unfällen an Maschinen nicht unerhebliche Unfallgefahr mit sich bringt. Da würde eS, meint die Begründung, mißlich sein, bestimmte Zweige des Handwerks von der Unfallversicherung auszuschließen.
Im Handelsgewerbe kommen Unfälle leicht vor beim Umgehen mit schweren Kisten, Fässern, Säcken, Eisen, Brennmaterial rc, während jetzt nur der Speicheret- und Kellereibetrieb versicherungSpfllch« tig ist. Wir verweisen ferner ans die Möglichkeit von Unfällen in Apotheken bei Bearbeitung giftiger, ätzender, kochender, explosionsfähiger Stoffe, in Bade- Häusern, Krankenhäusern, Reitbahnen, Theatern usw. usw.
Sodann sind Unzuträglichkeiten dadurch herbeige- führt worden, daß die Arbeiter von den Arbeitgebern vielfach auch zu häuslichen und sonstigen privaten Dienstleistungen herangezogen werden. Das ist namentlich auch in kleinen Handelsgeschäften, Gast- wirthschaften, im Handwerk rc. der Fall. 68 ist unzweckmäßig, wenn die Unfallversicherung sich auf diesen Theil der Thätigkeit nicht erstrecken soll. Auch im Reichs-, Staats- und Kommunaldienste sind Personen mit Dienstleistungen beschäftigt, die einigen der er- wähaten Thäligkeiten gleich stehen, ohne bis jetzt der Berstcherungrpflicht zu unterliegen.
Der Entwurf nun, der die Erweiterung der Ber- sicherung im dargelegten Umfange herbeiführen soll, lehnt sich im wesentlichen an die bewährten Grundsätze der bestehenden Unfallversicherungsgesetze an. Insbesondere sind als Träger der Versicherung auch hier Unternehmerverbände vorgesehen, und die Höhe oer Unfallrente soll anch hier nach dem Jahresverdienste bemessen werden. Immerhin wurde einiges neu gestaltet, teils wegen der Eigenart der neu zu erfassenden Betriebe, teils auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit den geltenden Gesetzen. Abweichungen der ersteren Art beziehen sich auf die Organisation und dar Versahren bei Aufbringung der Beiträge und bei Berechnung der Ent- fchädigungen. Die Erfahrungen haben, führt die Begründung aus, gelehrt, daß die berufsgenossenschaftliche Verwaltung sich für den Verkehr mit einer großen Anzahl kleiner Betriebsunternehmer nicht eignet (ungenügende Leistungen der Kleinen in Bezug auf Lohnnachweifungen und sonstige Meldungen, daher viel Schreibwerk und Arbeitslast, mehr Unkosten als Beiträge rc). Der Anschluß der Hmdwerker und Klein- gewerbetreibenden an eine bestehende BucufSgenoffen-
zusammenhängenden Zwischenfälle hatten eine Zeit lang daS UnterhaltungSthema der Ortsbewohner gebildet. Zu der Klage, mit der Zänkers gedroht, war eS nicht gekommen. TS wurde ihm bedeutet, daß, wenn er die Sache wegen des verdorbenen Rockes vor Gericht anhängig mache, man ihn wegen KuchendiebstahlS anzeigen werde. In einem anoiymen Briefe erhielt er eine Nähnadel und einen Seidenfaden zugeschickt mit dem Bemerken, dar genüge zur Reparatur des Rockes vollkommen. Wolle er mehr, so werde an Stelle der Nadel ein Knüppel die Arbeit thun. Und Zänkers, der ohnehin wegen des Vorfalles Sticheleien genug ertragen mußte, zog es vor, zu schweigen und den Leuten vorab aus dem Wege zu gehen.
Dar junge Paar lebte glücklich. Jansen'S etwas vernachlässigtes Anwesen wurde durch Elisen'S emsige und fleißige Hand in einen musterhaften Zustand gebracht. Eine Ziege wurde angeschafft, der Hof mit Hühner« belebt. Aber auch damit fand die Frau ihren Wirkungskreis nicht genügend auSgefüllt und in dem Bestreben, sich nützlich zu machen, wollte sie sich eine Spülmaschine, womit das Garn zum Weden in ben Sammtfabriken auf sogenannte Bobinen gedreht wird, anschaffe«.
Hier kam eS zwischen den Ehegatten zum ersten Mal; zu einer ernsten Auseinandersetzung. Jansen er-
schäft würde also viel Unzuträzlichkeiten im Gefolge haben, bei vielen BerufSgenossrnschaftm großer Abneigung begegnen und die Angeschlossenen unbefriedigt lassrn, weil sie gegenüber ben Großen nicht zur Geltung fönten. Bildung neuer Berufsgenossenschaften für die neu in Betracht kommenden Betriebe würde viele Un* zuträglichkeiten baden, da wegen der Kleinheit der Betriebe die Genoss enschaften, um leistungsfähig zu sein, sür sehr große Bezirke gebildet werden müßten, waS wieder eine kostspielige Verwaltung bringen würde, weil ferner die genügende Anzahl für die Verwaltung geeigneter Personen schwer zu erhalten sein würde. Deshalb ist als Regel die Errichtung von örtlichen Unfallversicherungs-Genossenschaften in Aussicht genommen, wie eS bei der land- u. forstwirth« fchaftlichen Unfallversicherung und bei der Alters- und Jnvaliditätsversicherung geschehen ist. Die der Versicherung hinzutretenden Betriebe sollen also im allgemeinen bezirksweise ohne Scheidung der BerusS- zweige organistrt werden. O) etwa, falls eine bezirksweise Organisation der Kleingewerbes in Handwerkskammern, Fachgenossenschaften oder ähnlichen Körperschaften eingeführt werden sollte, diesen die Versicherung zu übertragen wäre, soll späterer Erwägung Vorbehalten werden. Für einzelne Betriebszweige werde« die Bedenken gegen die berufSgenofsmschastliche Organisation nicht in vollem Umfang zutreffen. Für sie könnten neue BerufSgenossenschaften gebildet werden, z. B. für Gastwirthe, oder sie könnten sich den bestehenden anschließen, z. B. Apotheker der BerusSge« nossenschast der chemischen Industrie.
Die Aufbringung der Beiträge soll nicht, wie für Industrie, Land- und Forstwirthschast, durch daS Umlageverfahren erfolgen, sondern eS wird, wie im BauunfallverfichermlgSgesetze, Kapitalsdeckung gefordert. DaS wird damit begründet, daß so viele Betriebe nur geringen Bestand haben, daS Handwerk einer weitreichende« Aufsaugung durch die Großindustrie unterliege, und so die Belastung der Zukunft sich für die wirthschaftlich schwächeren Unternehmer schon nach wenigen Jahren als gefährlich Herausstellen könnte. Soweit wirthschaftlich stärkte Unternehmer in Berufs- genossenschaften zulammengefaßt werden sollten, etwa beim HandelSgewerde, bei der Gastwirthschaft, kann ausnahmsweise die Umlegung des Jahresbedarfs zugelassen werden.
Die Anforderungen an die Betriebsleiter bezüglich bet für bieGenossenschaft zu liefernbenNachweisungen fhb möglichst eingeschränkt. Die Unterlagen für bie Entschädigung der Verletzten angehenb, so ist man, wie im lanbwirthschaftlichen Unfall-VersicherungS-Gesetze, von DurchschnittLsätzen für männliche unb weibliche, erwachsene unb jugendliche Arbeiter auSgegangm.
Zu den Abänderungen von dem gegenwärtigen gesetzlichen Zustande, bie auf Grunb ber bisherigen Erfahrungen getroffen sind, gehören hauptsächlich: gesetzliche Berechtigung der kleinen Unternehmer zur Selbstverstcherung, Zulassung statutarischer Erstreckung der Versicherung auf GenossenschaftSbeamte, sowie auf Personen, die, ohne im Betriebe beschäftigt
klärte entschieden, nicht zugeben zu wollen, daß seine Frau für ein paar Groschen für die Fabrik spulen solle. Hierbei kamen auch die finanziellen Behältnisse zur Sprache. Die Frau hatte bislang nie nach dem Ber« Mögensstande des Mannes gefragt und dieser auch keine genaue Aufklärung hierüber gegeben, wohl aber häufiger die selbstbewußte Bemerkung fallen lassen, daß er Geld habe. Bei dem Wortwechsel erklärte Jansen, daß er außer dem schuldenfreien Hause mit Garten ein Kapital von 1800 Mark auf der Sparkasse habe. Elisen'S enttäuschte Miene ließ ihn stutzen.
„Ach, Du haft, mich wohl für einen kleinen Millionär gehalten!" bemerkte er verdrießlich.
„Rach Deinem bisherigen Auftreten und namentlich nach der Weise, wie unsere Hochzeit gefeiert wurde, mußte ich annehmen, daß Dein Vermögen größer sei. Ich würde sonst entschiedeu gegen bie ausgedehnte Hoch« zeitSfeier gewesen sein."
„Wieder die alte Geschichte!" warf er ärgerlich ein. „Du scheinst Anlagen zum Geiz zu haben. Ich aber frage: Haben wir nicht ein hinreichender Auskommen? Und ist ein Kapital wie daS meine nicht mehr als hinreichend gür unvorhergesehene Zwischenfälle, wie Krankheit und dergleichen? Um Urbrigen muß man auch etwas auf feine Berhältniffe achten. Ich bin bei ben Leuten angesehen und muß auch etwas auf meine Siel«