Freitag, den 22. Juni 1894.
21. Jahrgang
IM 140
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♦ Der Kongostreit.
Kaum ist der Kongo-Staat einigermaßen organisirt, als er auch bereits seinen Einfluß auf das politische Weltgetriebe aaSzuüben beginnt. Großbritannien hat bekanntlich mit dem Königezder Belgier, als dem Souverän der Kongo-Staates am 12. Mai einen Vertrag abgeschlossen, der zu mannigfachen publizistischen Erörterungen und parlamentarischen Debatten geführt hat und noch verschiedene diplomatische Nachspiele veranlassen dürfte, wie denn da» Deutsche Reich in dieser Richtung bereits einen Schritt getyan, die Kammer in Paris in einer lebhaften Debatte die Sache behandelt hat, und die französische Regierung demnächst zu derselben Stellung nehmen dürfte.
Dieser anglo-kongolefische Vertrag nun besteht auS zweiTheilen. Der erste Theil regelt Grenzfragen, deren Erledigung schon lange aussteht und allerdings wünscheuSwerth ist. Es fragt sich nur, ob England und der Kongostaat berechtigt feien, diese Regelung allein vorzunehmen, oder ob nicht vielmehr fämmtliche an der Kongo-Akte vom Jahre 1885 betheiligten Staaten (also unter anderen Deutschland, Oesterreich, Frankreich, Rußland, Italien, Türkei) hierbei zu Rathe zu ziehen waren. Die jetzt von England und dem Kongo-Staate eigenmächtig vorgenommene Reguliruug besteht in Folgendem: Die Kongo-Akte zog dre Grenzen der Kongo-Staates im Süden am Luapula-Flnsse, und im Norden, wo die Stromgebiete des Kongo und der Nils zusammentteffen, nur unbestimmt und unvollkommen. Dem neuen Vertrage gemäß rückt im Süden die Grenze an den Luapula vor, und tritt im Norden an die Stelle des vierten BreitegradeS die natürliche Wasserscheide zwischen dem Kongofluß und dem Nil. Dagegen läßt sich sachlich kaum etwas einwenden, es könnten höchstens formell-rechtliche Einwendungen gemacht werden.
Laut dem zweiten Theile des Vertrages verpachtet England dem Kongo-Staate jenen Theil des Sudan, der nördlich von der neuen Grenze des Kongo- Staates liegt und westlich vom 25. Breitegrade, östlich vom Nil und nördlich vom 10. Breitegrade begrenzt ist. Em Theil dieses umfangreichen Gebiets wird dem Kongo-Staate dauernd verpachtet, ein anderer Theil nur für die Dauer der Ausübung der Souveränetät durch König Leopold.
Ebenso wird ein 25 Kilometer breites Stück Land westlich vom Albert • Nyanza sammt dem Hafen von Mahagi dem Kongo-Staate dauernd verpachtet. England hingegen pachtet vom Kongo-Staate einen 25 Kilometer breiten Landstrich vom Nordende des Tanga- ny'ckaseeS bis zum Südende deS Albert - EduardseeS. Dadurch hat England den unschätzbaren Bortheil errungen, daß zwischen seinen nordafrikanischen und südafrikanischenBesitzungeneine unmittelbare Verbindung hergestellt ist. Der zwischen beiden liegende Tanganyckasee und die kurze Wosser- straße zwischen dem Albert-Eduard- und dem Albert- See hindert diese Kommunikation nicht, da diese Gewässer gemäß der Kongo-Akte freigegeben sind.
Srunnengist.
Novelle von Ernst Scharf.
(3. Fortsetzung.)
Die Magd des WirtheS war eifrig damit beschäftigt, den ungebahnten, rauhen Tanzboden durch Bestreuen mit fogen. Glitschpulver zu glätte». Die Musikanten auf der mit dicken rothen und weißen Papierlosen gezierten Estrade hatten schon wiederholt den harmonischen Zusammenklang ihrer Instrumente geprüft, aber einen Tanzreigen spielten sie nicht auf. Unterdessen schimpften sie weidlich über den Ankerwirth, der für die armen Mufici ein Fäßchen Bier zweifelhafter Güte angezapft hatte.
Noch immer fehlte das „Herrenpaar", für welches in der Mitte der Saales unter dem Orchester ein Tisch, der durch seine weißleinene Decke und einen großen Blumenstrauß auffiel, reservirt war. Große Leute belieben oft auf sich warten zu lasten, und das glaubte auch der „Herr" feiner Würde schuldig zu sein, denn erst eine halbe Stunde nach der sür den Ball angesetzten Zeit erschien er mit seiner auserwählten Herrenfrau und dem üblichen Gefolge. Nunmehr konnte erst der Ball, den daS Herrenpaar zu eröffnen hatte, beginnen; außer diesem durfte Niemand zu den ersten drei Runden antreten, die Musikanten intonirten als
Hier entsteht nun wieder die Frage, ob der Kongo- Staat berechtigt ist, Gebiete, die ihm eininternattonaler Vertrag zugewiesen und garanttrt hat, eigenmächtig unter eine fremde Souveränetät zu stellen. Es muß weiters die Frage aufgeworfen werden, ob denn England berechtigt ist, über jene Gebiete im Sudan, die es dem Kongo-Staate verpachtet hat, irgend wie zu verfügen; diese Gebiete bilden im Wesentlichen die frühere ägyptische Provinz Bahr-el-Ghatel, die rechtlich zu Egypten gehört und daher mittelbar unter der Oberhoheit der Sultans steht. England hat aber weder Egypten, noch den Sultan gefragt, als es dieser Territorium dem Kongo-Staate in Pacht gab. Der Zweck, den England bei dieser Verpachtung verfolgte, war, dem wetteren Vordringen der belgischen Expeditionen, die schon bis Wadelei gelangt waren, ein Ziel zu setzen durch Zuweisung eines bestimmten Gebietes. Ein zweiter Grund dieser Verpachtung dürste für England der Wunsch sein, zwischen sich und Frankreich im Sudan einen sogenannten Puffer zu haben.
Aber eben der Umstand, daß durch diese Verpachtung dem weiteren Vordringen der Franzosen im Süden eine Grenze gesetzt ist, mache er erklärlich, warum der Vertrag in Frankreich eine so schlimme Aufnahme erfahren und so viel Staub aufgewirbelt hat. Die Unbestimmtheit der Nordgrenze des Kongo- Staates kam Frankreich sehr zu Statten, indem es bald auf diesem, bald auf jenem Punkts sich einen Bortheil sicherte, den es bei einer bestimmten Grenz- regulirung nicht hätte erringen können. Da nun sowohl formelle und was Frankreich und waS vielleicht auch Deutschland betrifft, auch sachliche Bedenken gegen den Vertrag vorliegen, so darf man auf die weitere Entwickelung der Angelegenheit gespannt sein.
Anfangs haben die Engländer die Tragweite der Proteste gegen das Abkommen offenbar unterschätzt; sie behandelten sie recht von oben herab und thaten, als ob eS die übrigen Mächte gar nichts angehe, welche Pachtverträge sie mit dem Kongostaate schlössen. Deutschland glaubten sie mit der Versicherung beschwichtigen zu können, daß der gepachtete Streifen nicht unmittelbar an deutscher Gebiet stoße, was doch an der Sache selbst gar nichts änderte. Allem Anschein nach hat die deutsche Regierung ihren Protest auch nur mit geringem Nachdruck geltend gemacht; in London scheint sie überhaupt nicht protestirt zu haben, sonder» nur in Brüssel. Energischer wehrt sich Frankreich, und wenn man die Erklärungen deS neuen Ministers des Auswärtigen in der Deputirtenkammer ansieht, so kann man sich kaum noch einen schärferen Protest beiden, der ohne Abbruch der diplomatischen Beziehungen möglich wäre. Hanoteavx erklärte, Frankreich betrachte daS Abkommen als null und nichtig. Zugleich führte er eine drohende Sprache gegen den Kongostaat wegen der Streittgkeiten in Übangi; französische Truppen seien nach den von Agenten der Kongosiaater widerrechtlich besetzten Punkten geschickt worden und weitere würden noch folgen. Wie er ferner mittheilte, hat auch die Türkei als Oberherr
Novität den Walzer: „Male ist ein hübsches Kind", bei dem der Streicher der Baßgeige hartnäckig falsch dazwischen schnurrte. Der Herr, der Sohn der Bäckermeisters am Orte, der seine sechs Fuß maß, bot mit seiner mittelgroßen, etwas korpulenten Dame ein ungleicher Paar. Er kam über den sogen. Spring- oder Hopsawalzer nicht hinaus, sie jedoch tanzte den richtigen Schleifwalzer, und so schwankten die Beiden wie ein auf bewegter See rollendes Schiff durch den Saal. Nach der dritten Rande trat eine Pause in der Musik ein; der Herr zog ein neues, großes, buntfeidenes Taschentuch hervor, das er nicht unabsichtlich weit auseinander breitet-, um die Seide glänzen zu lassen, wischte sich den Schweiß vorr der Stirne und kehrte mit der Gefährtin auf den Platz zurück.
Die Musik ertönte von Neuem, die zweite Honoratiorenklasse schritt sitzt zum Tanz. Es war dies das Herrerpaar vom vorigen Jahre, das Schützenkönigs, pmr und der Präsident der „Gemüthlichkeit" mit seiner Dame. Der Letztere, Jansen, der sich im Gefolge des HerrenpaareS befand, kam g-m<ffenen Schrittes an den Tesch des Moorbauern, bot der Gesellschaft einen „guten Abend" und forderte dann durch eine stumme Verbeugung, die allerdings sehr ste»f aussiel, daS Mädchen zum Tanze aus. N»cht ohne eine gewisse Erregung hatte Elise dem entgegen gesehen. Seit ihrer Pensionats-
Egyptens gegen die Preisgabe der Sudanprovinzen in London und Brüffel Einspruch erhoben. Waren die Vorbehalte Frankreichs in Brüssel und London zuerst nicht weiter berücksichtigt worden, so hat England inzwischen doch eingesehen, daß eS den guten Bissen nicht ungestört wird verspeisen können. ES hat sich bereit erklärt, in Berhandlungen einzutreten. Bereits wird gemeldet, daS Abkommen werde zum Gegenstände einer in Brüffel oder London abzuhaltenden Konferenz gemacht werden, an der England, Belgien, Frankreich, Deutschland und dis Türkei theilnehmm würden. Die Franzosen scheinen zu beabsichtigen, auf derselben nicht allein England den guten Bissen wieder abzujagen, sonde-n auch für sich noch Sondervortheile herauszuschlagen, die über die Kvngoakte hinauSgehen. Herr Hanoteavx sprach von eitlem „Vorzugsrechte" Frankreichs auf den Kongostaat, während bisher nur von einem Vorkaufsrechte die Rede war. Anscheinend rechnet man dabei auf die Unterstützung Deutschlands.
Deutsches Keich.
Berlin, 20. Juni.
* Bei der Grundsteinlegung zum Berliner Dom hielt bekanntlich der Hofprediger Bieregg- die Festansprache. Darin kam folgender Satz vor: „Und wenn wirklich, wie die Sage geht, der letzte Kampf auf märkischem Sande gestritten werden muß, die Geistesschlacht um unsere höchsten, unsere heiligsten Güter, Herr Gott, vom Himmel sieh darein, daß auch dann noch dein Eckstein unter uns fest, dein Haus untadlig, deine Gemeinde treu erfunden werde, und während die Stürme um die Mauern sausen, da antworte aus dem innern Heiligthume das Siegeslied deiner Gläubigen: Dar Wort sie sollen lassen stahn." Sehr geschmackvoll könne« wir diese „An- spielimg" bei der Grundsteinlegung zu einem Dorne, sür den auch die Katholiken steuern müssen,gerade nicht finden. UebrigenS: Welcher Wort sollm wir denn „stahn lassen?" Die verschiedenen protestantischen „Denominationen" und „Richtungen" werfen ja eines nach dem anderen um. In der gekämmten biblischen Lehre findet sich auch nicht ein Satz, welcher nicht innerhalb der Protestantismus feine Leugner oder Zweister fände. Summa Summarum: Ohne Ausfälle und Settenhiebe auf uns Katholiken kann nicht einmal ein Hofprediger eine kurze Predigt aufsagen. DaS gehört nun einmal zum Wesen oder ist vielmehr einzig das Wesen deS Protestantismus.
* Wie die Berliner ,Volkszeitung', ein freisinnig- demokratisches Organ, mittheilt, wird gegenwärtig im KultuS-Ministerium ein Lehrerbesoldungsgesetz ausgearbeitet. Ein solches wäre schon längst in Kraft getreten, wenn das Zedlitz'sche Volksschulgesetz nicht fallen gelosse» wäre. Nun aber kommen beim Lehrerbesoldungsgesetz auch verschiedene prinzipielle Streitfragen vor und eS ist fraglich, ob darüber eine Einigung erzielt werden kann. Die Konservativen haben bereits erklärt, daß sie ohne eine gleichzeitige Regelung
zeit hatte sie nicht mehr getanzt, einen Ball überhaupt noch nicht mitgemacht. Sie wußte, daß viele Augen ihr, der Fremden folgten, und obgleich sie sich nicht zu geniren hatte, konnte sie eine gewisse Beengung nicht loswerden, sich einer Kritik zu unterziehen, die, wie sie das vorher sah, eine sehr höhnische sein konnte. Jansen war in schwarzem Anzuge erschienen, das Haar hübsch geglättet. Er hatte dasselbe mangels Pomade mit Seife angefchmiert, und die hatte hier und da in dem blonden Haar weißliche.Streifen zurückgelassen, was indeß nur ein aufmerksamer Beobachter koristatiren konnte. DeS Weiteren hatte er sich eine neue, weiße Halsbinde zu- gelegt, die im Nacken über den Kragen hinauf gerutscht war. Ein guter Tänzer, drehte er Elise tadellos im Reigen. Die Beiden waren entschieden daS schönste Paar im Saale, uno mancher Bursche im Orte schaute neidisch zu dem Kameraden hin.
Rach den drei Runden der Paare machte die Musik wieder eine kurz? Pause, und daun durften alle Uebrigen tanzen.
„Sagen Sie mir gefälligst, Fräulein, welche Tänze Sie lieben," hob Jansen höflich an. „Ich werde Sie dann nur zu den Tänzen engogiren, welche Sie wünschen. Ich frage das auch dekhalb, weil ich mich Ihnen nicht aufdrängen darf und mich deshalb wieder zu meinen Bekannten setzen werde."