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JW 130 Sonntag, den 10. Juni 1894. 21. Jahrgang

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N. „Gpfer des Kauschwtndels."

Berlin, 7. Juni.

DaS schreckliche Ende der Familie Seeger in Berlin hat sehr großes Aufsehen erregt und zu neuen Erörterungen über die leider schon alte Frage geführt, wie die Bauhandwerker gegen schwindelhafte Bauunter, nehmer geschützt werden können. Der Malermeister Seeger konnte seine Gehilfen (jetzt 16, früher 60) nicht mehr bezahlen, weil er bei großen Bauten mit feinen Rechnungen für Malerarbeiten ausgefallen war. Als der Bankerott unvermeidlich war, tödteten die Eltern ihre vier Kinder und sich selbst. Bon den Kindern war der älteste Sohn schon 19 Jahre alt; er hatte eine höhere Schule durchgemacht.

Die „Opfer der BauschwindelS" fanden in den weitesten Kreifev ein so lebhaftes Mitleid, daß man vielfach auf eine sittliche Prüfung der entsetzlichen That ganz vergaß. Die Maler-Jnnüng veranstaltete ein Be- grädniß auf JnnungSkosten; die Gymnasialklassen, denen die älteren Kinder avgehört hatten, betheiligten sich an der Leichenfeier; der Superintendent hielt per­sönlich die Leichenrede. Doch berichteten die Zeitungen, daß der Geistliche bloß die Särge der Kinder einge- segnet habe, nicht die der Eltern. Da im Protestan­tismus die weitgehendste Toleranz gegen derartige Ber- zweiflungSthaten Mode ist, so hat dieser protestantische Prediger eine bemerkenSwerthe Selbständigkeit im Ur- theilen und Handeln bekundet.

Die Sache hat zwei Seiten: ehe man über den Bauschwindel herzieht, muß man sich über die Abscheu­lichkeit dieser That klar werden. Der Mann hatte Verluste gehabt und stand vor dem Zusammenbruche seines Geschäftes; er war arm geworden und mußte der Roth in'S Auge sehen. Eine traurige Lage, aber sehr viel Menschen gerathen da hinein, ohne daß sie zu Kindesmördern und Selbstmördem werden. Viel­leicht sagt man, er hätte die „Schande" nicht ertragen können. Wenn in Berlin einer Pleite macht wegen Verluste an Bauten, so ist von „Schande" eigentlich gar nicht zu reden; alle Berufsgenossen und die ganze Bekanntschaft versteht sich auf solche Schicksalsschläge; „dar kann dem Besten pakfiren." Ein derartiges Opfer des Bauschwindels wird Mitleid und unter Umständen auch Unterstützung finden. Auch die Furcht vor Roth kann nicht zur Entschuldigung gereichen. Millionen von Familienvätern müssen ohne den Rück­halt des Besitzes sich von einem Tag zum andern mühselig durchschlagen und im Schweiße des Angesichts ein unsicheres und manchmal trockenes Brod essen. Wer lieber die ©einigen und sich abschlachtet, statt den Kampf um'S Dasein pflichtmäßig fortzuführen, ist ein Schwächling; man soll im Gefühl bet eigenen Schwäct e keinen Stein auf ihn werfen, aber auch keinen Lorbeerkranz.

DaS Schändlichste ist das Abschlachten der Kinder. Dafür kann auch die weitherzigste Sympathie keine vernünftige Begründung anführen. Der Aelteste war schon in dem Alter (19 Jahre) und auf der BildungS- stufe, um sich selbst durchschlagen zu können. Es scheint, daß die Eltern ihn zur Theilnahme am Selbst­mord beredet hatten; ein Berichterstatter wollte aus dem Zustande des Mordzimmers schließen, daß der junge Mann im letzten Augenblick sich gesträubt und ein Kampf stattgefunden habe. Doch ist diese Angabe nicht bestätigt worden, und ich nehme zu Gunsten der Vaters an, daß der 19jährige und der 13jährige Sohn ohne äußere Gewalt ihren Tod gefunden haben. Aber Mord bleibt es doch. ES ist schon Mordschuld, wenn Eltern chre zurechnungsfähigen Kinder zum Selbstmord bereden, uno es ist eine ganz offenbare, himmel­schreiende Mordthat, wenn sie auch Kinder in dem Alter der UrtheilSlosigkeit in den Tod mitreißen. Als der Vater, der sich schließlich erhängt hatte, abge- schnitten wurde, soll er noch Lebenszeichen von fich gegeben haben. Wäre er in'S Leben zurückgerufen worden, so wäre er als Mörder vor Gericht ge­kommen und von Rechtswegen verurtheilt worden sein. Wer da RahmeSkränze stiften will, muß wenigstens von der VorauSsitzung ourgehen, daß der Mann durch die Schicksalsschläge wahnsinnig geworden sei.

Für eine geistige Erkrankung liegen aber der Oeffent« lichkeit keine Anzeichen vor. Der Mann ist auch nicht durch eine plötzliche, betäubende Katastrophe von der

Hrer-rt ei«e Beile#*.

Höhe in den Abgrund geschleudert worden, sondern schon Jahre hindurch an die Aufregung eines wirthschaftlichen Glücksspiels gewöhnt. Er stand vor Jahren schon einmal am Rande deS Zusammenbruchs, raffte sich daun wieder empor durch eine größere Ar­beit, die gut bezahlt wurde, verlor später eine große Summe (angeblich 20,000 Mk.) an einem Hotelba« und kam dadurch in das unaufhaltsame Abwärtsgleiten. Er hatte früher 60 Arbeiter beschäftigt, jetzt noch 16. Diese Angaben genügen schon, um zu erkennen, daß manS nicht mit einem kleinen Handwerker im engeren Sinne, sondern mit einem Unternehmer zu thun hat. Betrieb mit 60 Arbeitskräften und Auf­träge von 10,000 bis 20,000 Mk. dar Stück gehen über die Grenzen des sogen. Mittelstandes hinaus; das sind „Jndustrieen", die ein Maß von Kapital und kaufmännischer Routine verlangen, wie es ein gewöhnlicher Handwerker nicht hat und nicht braucht. Bon der Leitung eines solchen Unternehmens wieder herabzusteigen und die Lebenshaltung nach dem be­scheidenen Ertrag der eigenhändigen Arbeit einzurichten, ist schwer für einen Mann, der an die großen Ziffern gewöhnt ist. Das allmählige Herabsinken ist aber doch noch kein derartiger Schicksalsschlag, daß man eine Störung der Denk- und Zurechnungsfähigkeit vermuthen möchte.

Dieser Gesichtspunkt mußte hervorgehoben werden, weil die schauderhafte That in Worten und Ehrenbe­zeugungen gar zu sehr beschönigt oder gar verherrlicht worden ist. Mit Recht wurde kürzlich von einer be­freundeten Feder darüber geklagt, daß das fünfte Gebot vielfach in das Gegentheil verkehrt wird und im „mo­dernen" Leben manchmal die Parole lautet: „Du sollst tödten." Den Mann, der einen Mitmenschen im Duell getödtet hat, feiert mau als vollkommenen Ehrenmann; dem Selbstmörder flicht man schöne Kränze und be­netzt sie mit schmeichelhaften Thränen. während der „arme Teufel", der durch Niedrigkeit und Roth sein gebrochenes Dasein pflichtgemäß weiterschleppt, über die Achsel angesehen wird. Wenn man nun gar noch Eltern verherrlicht, die ihre erwachsenen Kinder mit sich in einen gewaltsamen Tod verstricken, weil sie Ar- muth und mühsame Armuth scheuen, dann ist die Ver­wirrung des sittlichen Gefühls schon auf'S Höchste ge­stiegen. Dann braucht man sich auch über anarchistische Moidwuth nicht mehr zu wundern.

WaS nun die Frage des Bauschwindels an­geht, so ist es freilich eine Schande für unsere Rechts­gelehrte und Gesetzgeber, daß sie diesem schändlichen Unwesen noch immer rath- und thatloS gegenüber- stehen — trotz aller Petitionen aus Handwerkerkreisen und Anregungen unsere Freunde im Parlament. Der Fall Seeger lenkt abermals die Aufmerksamkeit auf diesen wichtigen Punkt, wenn er auch nicht als sogen, „klaff scher Beispiel" für die Roth deS Handwerks gelten kann. Der Verstorbene war ein Großunter­nehmer und als solcher auf das Wetten und Wagen bei bedeutenden Neubauten angewiesen. WaS bei dem einen Geschäft verloren geht, hofft man bei dem andern Geschäft wieder einzubrmgen; darnach werden auch dir Preise bemessen. Mehr und reines Mitleid verdienen die kleinen Meister, die mit einigen wenigen Gehälftn sich recht und schlecht durchschlagen müssen und um des lieben BrodeS willen zu der Kreditarbeit an einem Neubau greifen. Sie haben die Wahl, entweder zu darben oder das Risiko zu übernehmen. Was man wünfcht, glaubt man gern, und so halten sie daS pom­pöse Auftreten und die schönen Worte des Bauunter­nehmers für eine hinreichende Garantie. Wer da fagt, sie sollten doch lieber Arbeit bei soliden Bauten suchen, wenn sie auch schlechter bezahlt würde, der kennt die weltstädtischen Verhältnisse weitaus nicht. Der solide Bauherr bildet die Ausnahmen, der Schwindler bildet die Regel.

Die meisten Häuser werden mit fremdem Gelde ge­baut. Der sogen. Bauherr hat nichts; was er etwa hat, gehört gesetzlich seiner Frau oder seinem Bruder oder einem sonstigen Strohmann. Bei jedem Stockwerk wird eine neue Hypothek für dar folgende eingetragen; wenn dar Haus fertig ist, reichen bte Hypotheken bis an ben Schornstein oder auch darüber hinaus. Bon den Baugeldern führt zunächst der sogen. Bauherr ein „standesgemäßes", oft sehr üppiges Leben. Von dem Rest »erben bie Lieferanten und Handwerker soweit bezahlt, als es unbedingt nothwendig ist, um den Bau in Sang zu halten. Die Letzten beißen die Hunde. DaS AuSklagen ihrer Forderungen gereicht nur ber

Gericht-kaffe zum Vortheil. Bei bem „Bauherrn" ver­läuft bie Exekution fruchtlos; bie Eintragung auf ba8 Grunbstück ist zwecklos, da es schon über jedes denk­bare Ergrbniß einer ZwangSverkanfS hinaus belastet ist. Nach unserem jetzigen Recht gehen bie früher ein­getragenen Hypotheken unbebingt vor. Dies ist ber faule Punkt, wo bie Gesetzgebung eingreifen muß.

Die schulgerechten Rechtsgelehrten sträuben sich mit allen Haaren unb Händen gegen den entsetzlichen Ge­danken, daß der unbedingte Vorzug ber erststelligen Hypotheken burchbrochen werben könnte; sie halten bei biesem Eingriff in bie Grunbbuch-Herrlichkeit bie ganze Rechtssicherheit unb ben Realkrebit selbst für heilloS gefährbet. Ran liegt aber bie Sache so: DaS Haus, baS sich auf ber im Grunbbuch vermerkten Liegenschaft erhebt, ist ein Pro bukt ber Bauhanbwerker. Stellt ein Hanbwerker zu Hause ein bewegliches Probukt her, so kann er bie Zahlung erzwingen, indem er sein Pro­dukt zurückhält, wenn nicht Zug um Zug der Ver­trag erfüllt wird. Der Bauhanbwerker kann nichts zurückhalten unb nichts wiederholen. Was er geschaf­fen, geht unrettbar in bas Eigenthum ober baS Pfand­recht des Bauherrn ober deS Hypothekengläubigers über, auch wenn er keine Bezahlung erhält. Haben nun Bauherr ober Hypothekengläubiger ein wirkliches Recht auf ben von dem Handwerker geschaffenen Werth, so lange sie bem Handwerker die Bezahlung schuldig sind? Offenbar nicht. Läßt sich nicht dem Handwerker ein Pfandrecht auf den von ihm geschaffenen Antheil deS BesitzthumS sichern, ohne baß bie ganze Hypotheken- Ordnung über den Haufen geworfen wird? Den aus­gefallenen Handwerkern wird z. B. daS Recht gegeben, innerhalb einer gewiffen, nicht zu langen Verjährungs­frist durch amtliche Schätzung feststellen zu lassen, welcher Brnchtheil vom Gesammtwerth des Grund­stücks auf ihre unbezahlte Thätigkeit entfällt. Diese Schatzung wirb eingetragen unb bei einem Berkaus wird berselde Brnchtheil des erzielten Preises für bett be­treffenden Handwerker referoirt. Auf ben übrigen Erlös ‘ Haden bie Hypothekengläubiger biefelben Rechte wie bis­her. Will man in diesem Vorzugsrechte aus den selbst- geschaffenen Werthantheil eine „Rechtsursicherheit" finden, so ist oieselbe doch nur zeitweilig, für bie kurze Verjährungsfrist nach dem Neubau, überhaupt denkbar. Derjenige, ber ein unvollenbeteS Haus beleihen will, hätte bie Aufgabe, sich um bie Bezahlung ber Hand­werker-Rechnung en zu kümmern, und das wäre gewiß kein Unglück.

Die Rechtsgelehrten können gewiß eine viel bessere Lösung finden — wenn sie nut ernstlich wollen. Und sie müssen wollen, weil es nachgerade ein Hohn auf bie Gerechtigkeit ist, baß ber Banfchwinbel in ben be­stehenden RechtSformen feinen Schutz und Schirm findet.

Deutsches Reich.

Berlin, 8. Juni.

* Der frühere Kultusminister Graf von Zedlitz bildet jetzt in der liberalen Presse den Gegenstand leb­hafter Erörterungen. So hat neuerdings auch dir .Magdeb. Ztg/ sich mit ihm beschäftigt und anerkannt, daß er ein tüchtiger Verwaltungsbeamter sei, aber — Graf Zedlitz sei doch zu sehr „KreuzzeitungSmann". Dem konservativen ,R e i ch S b o t e n' kommt diese liberale Aufmerksamkeit etwas verdächtig vor, er meint, daß die Furcht dabei eine große Rolle spiele und bemerkt dann: „Wir haben übrigens guten Grund zu der Annahme, baß der liberale „Ansturm" gegen den Grafen Zedlitz zu spät kommt, und daß er eine Klärung ber M.ißverstänbnisse, welche etwa vom Fall beS Schulgesetzes an maßgebenber Stelle zurückgeblieben sein sollten, nicht mehr zu verzögern oder gar zu verhindern vermag. Es ist aber für die liberale Agitation bezeichnend, daß sie selbst in solche zarten Vorgänge, wie in bie Wiederverstänbigung einer Herrschers mit einem allseitig als charaktervoll unb bebeutenb anerkannten StaatSdiener, mit solchen öffent­lichen Pressionen ein’ugreifen versucht und nicht einmal derartige diskrete und persönliche Dinge den dabei Betheiligten und vor allem der freien Initiative der Krone überläßt. Woher hat übrigens daS liberale Blatt solche intime „zufälligen" Kenntnisse, wie, daß Gras Zedlitz von seinem Posten zurücktrat, obgleich, wie unS zufällig bekannt tst, ber Ministerrath mit allen gegen eine Stimme sich dahin aussprach, daß eine Veranlassung zu biesem Rücktritt nicht vorliege." — Ob nicht biefe eine Stimme biejenige beS Finanz-