JV 102 Sonntag, den 6. Mai 1894. 21. Jahrgang
FuldacrSZtitulig
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IV* Hie-z« eine Beilage.
Deutsches Reich.
Berlin, 4 Mai
* Die große Berliner Kunstausstellung ist gestern durch KulruSrnrnisttt Dr. Bösst eröffnet worden. In der Ausstellung ist diesmal auch das Kunstgewerbe neben den Bildern und Skulpturen vertreten. Das Ausland ist unzulänglich vertreten, ebenso die Münchener Schule. Die Ausstellung enthält 1850 Gemälde, 262 plastische Gestalten, 118 architektonische Entwürfe und Modelle, 119 Einzelgegenstände und Kollektionen der KunstgewerbeS, zusammen 2452 Nummern.
* Ue-er Herrn Miquel bringt der,Hann. Kur? eine Meldung, welche den Stern MiqaelS tat weiteren Sinken erscheinen läßt. Die Meldung lautet: „Der Finanzminister Dr. Miquel leidet in Folge von lieber» arbeitung seit einiger Zeit viel an neuralgischen Kopfschmerzen. Mit Rücksicht darauf, daß die Kraft deS Chefs der preußischen Finanzverwaltung durch die Bor- dereitung der Einführung der Kommunal st euer- und der Vermögenssteuer-Gesetzes noch auf längere Zeit sehr in Anspruch genommen sein wird, steht zu erwarten, daß Herr Dr. Miquel die Hauptsorge für die Weiterführung der Steuerreform im Reiche dem Staatssekretär Grafen v. PosadowSky um so mehr üoerlasfen wird, als dieser sich einer solchen Aufgabe als in hohem Maße gewachsen gezeigt hat und mit dem preußischen Fmanzminister in allen wesentlichen Punkten einig ist." Die.FreisinnigeZeitung' meint, von diesen „neuralgischen Kopfschmerzen" erfahre man jetzt zum ersten Male; „bisher habe sich Herr Miqnel überall sehr munter und kampflustig gezeigt." Sie weist dann aber auf die Anzeichen von MeinungS-Berschie- denheiten zwischen dem Reichskanzler und dem preußischen Fmanzminister bezüglich der Betrages orr noch zu fordernden Steuern hm und führt da au!: „Dem Reichskanzler kommt es nur auf die Balan- cirung an zwischen Ueberweisungen und Matrikular- Beiträgen, während Herr Miquel nach wie vor ein erhebliches PluS an Ueoerweisungen durch neue Steuern anstrebt. Der Schatzsrkretär Graf Posa» dowrky, auf den obige Notiz Bezug nimmt, hatte sich bereits in den letzten Sitzungen der Steuerkommission den Ansichten des Reichskanzlers anbcquemt rnb in Folge di ff en nur eine Berechnung ausgemacht auf der Grundlage der Balancirung von Ueberweisungen und Matrikular-Beiträgen. Bekanntlich fehlen in dieser Balancirung in dem laufenden Etat nur noch 6 Mtl- lwnen Mark und auch für den nächsten Etat pro 1895/96 berechnet der Schatzsekretär den an der Balancirung fehlenden Betrag auf nur 18 Millionen Mark."
* Der Staatssekretär des ReichsschatzamtS Graf v. PosadowSky erhielt den Rothen Adlerorven 2. Klasse mit Eichenlaub.
* Bei der letzten Zeichnung der Reichs-Anleihe find etwa 404 Millionen gezeichnet worden, wovon 252'/» Millionen auf Berlin entfallen. An den Züch- nungkn beteiligten sich verschiedentlich Spar- und sonstige größere Kassen mit hohen Beträgen, darunter eine mit 20 Millionen mit der Verpflichtung, den zu- zutheilenden Betrag in'r Reichsschuldbuch eiutraqen zu lasten. Derartige Zeichnungen sind bei der Zu- theitung vorzu gsweise berücksichtigt worden. Sämmt» liche Zeichnungen bis 5000 M werden, falls spekulative Absichten auSgischlossen erscheinen, voll berücksichtigt werden. Auf die größern Zeichnungen entfallen 5000 M. vorweg und Zuschlag in entsprechender Höhe.
* Gehr schlecht sieht eS mit dem Entwurf über die LaadwirthschaftSkammer« aus. DaS Abgeordnetenha as har freilich mit beträchtlicher Mehrheit sich für obligatorische Kammern (d. h. solche, die überall eingeführt werden müssen) entschieden. Aber über daS Wie herrscht noch kerne rechte Klarheit und Entschlossenheit. Die Konservativen hatten in der Kommission ein Wahlverfahren durchgesetzt, daS auf die Herrschaft des Großgrundbesitzes zugeschnitten war. DaS Centrum sagte sich aber, die Kammern würden nur lebens- und leistungsfähig sein, wenn sie auch daS Vertrauen und die Theilnahme der Bauern und kleineren Landwirthe gewinnen. Das Ceritrum schlug einen besseren Wahl- Modus nach dem Dreiklaffensystem vor. Die Wahlparagraphen wurden an die Kommission zurückgewiesen; aber die Kommission hat schließlich Alles ob» gelehnt, sowohl die Regierungsvorlage, als die alten
und neuen Vorschläge der Parteien. Es ist zu bedauern, daß die Konservativen so zähe bei ihrer einseitigen Rittergutspolitik beharren. Sie verkennen ganz die rechten Wurzeln der Kraft. Der Großgrundbesitz wird, wenn er auf dem Posten ist, die leitende Stellung ganz gut behaupten können, wo sie ihm überhaupt gebührt, wenn er auch teilte äußerlichen Privilegien hat. Die größere geistige Schulung uid Arbeitsfähigkeit der Großgrundbesitzer, sowie ihr sozialer Einfluß sorgen schon dafür. ES ist ein bedenklicher Marigel an Selbstvertrauen, wenn sie sich die Konkurrenz durch Zwangsmittel vom Leibe halten wollen. Dar Centrum kann auf diesem Wege nicht folgen; denn so sehr man für dir LandwirthschaftSkammern begeistert sein mag, so muß man doch zugestehen, daß eine verpfuschte Zwangsorganisation noch schlechter ist, als gar keine. Läßt sich nicht etwas Ordentliches erreichen, dann soll man lieber die Sache noch ein Jahr hinausschieben.
* Gerade so erregt, wie bei der ersten Berathung der Zedlitz'schen Schulgesetzes, ging es im Abgeordnetenhause bei der Berathung der Gesetzes über die evangelische Kirchenverfastung zu. Die Kommission hatte sich durch den AuSmarsch der liberalen Mitglieder nicht stören losten, sondern die Annahme des Entwurfs in der Fassung des Herrenhauses empfohlen. Im Plenum machten nun die Nationalliberalen und ihre Rütlr-Brüder einen gewaltigen Allarm und forderten in der leidenschaftlichsten Weise, daß die Krone wieder einmal zu ihren Gunsten in den Parteistreit eingreife. Der Kultusminister sprach möglichst beruhigend, aber er blieb doch fest, und bte Konservativen ließen sich auch nicht bange machen. Wenn daS Centrum sich der Stimmabgabe enthalten hätte, so würden die Rütli-Brüder haben siegen können. Aber daS Centrum machte natürlich von seinem Stimmrecht Gebrauch; denn eS handelte sich nicht um eine innerkirchliche Frage einer anderen Religionsgemeinschaft, sondern um die politische Frage, wieweit die Staatsgewalt die evangelische Ktrche zu bevormunden hat ober nicht. Unser erstes Prinzip ist Freiheit der Ktrche, und wir lassen auch den anderen ReligonSgemeinschaftm die Freiheit zukommen, die wir felber fordern. Der Gesetzentwurf bezweckt, den Einfluß deS Staates auf die evangelischen Angelegenheiten zu vermindern» und ein solches Bestreben müssen wir natürlich unterstützen. Es wäre geradezu lächerlich, wenn daS Centrum aus konfessioneller Prüderie die Kulturkämpfer und Anhänger deS Staatskirchen- thums zum Stege kommen lasten wollte. Die Abstimmung für den Gesetzentwurf ist keine Einmischung in protestantische Angelegenheiten, sondern vielmehr die Ablehnung und Verhütung der Einmischungen, die sich auS der bisherigen Rechtsordnung von Zeit zu Zeit ergeben müssen. Mit 167 gegen 12 Stimmen ging der Entwurf in der zweiten Lesung unverändert durch. Wenn nicht eine ganz überraschende „Katastrophe" kommen sollte, so wird daS Gesttz zu Stande kommen. ES ist ja wohl möglich, daß die neue Freiheit von den positiven Elementen der evangeltschen Kirche auSgenutzt wird, um die Leugner deS apostolischen Glaubensbekenntnisfis an bte Wand zu drücken. Aber unS kann daS keine Schmerzen machen; die streitenden „Brüder" im Protestantismus mögen im freien Spiel ihre Kräfte messen. Wenn die Liberalen damit prahlen, daß sie die große Mehrheit der Prott stauten auf ihrer Seite hätten, so mögen sie nicht nach Staatshilfe rufen, sondern die Kraftprobe unternehmen.
* Das A-ge»rd»ete«ha«r nah« in 3. Lesung den Gesetzentwurf bett, die Regelung der Berhältmsse der durch die Eisenbahn- Berwaltungsrefo cm entbehrlich gewordenen Beamten endgültig an und berieth sodann den von Dr. Sattler namens ber Bubgetkommisfion erstatteten Bericht über bie Finanzlage Preußens. Die Kommission empfiehlt nachstehende Resolution zur Annahme: 1) Ls ist eine angemessene Schuldentilgung auf gesetzlicher Grundlage zu nstreben, 2) eine Aendernng deS Eisenbahngarantieges, tzes herbeizuführen, welche die über einen bestimmten Bettag hinaus gehenden Ueberschüsse der Staatsbahnen ber Verwendung für allgemeine Staatszwecke entzieht, 3) eine feste Ab- grenzung der Beiträge Preußens on das Reich und ferner zu verlangen, daß letzteres für seine Aufgaben bie nötyigen Mittel aus seinen eigenen Steuerquellea aufbriagt unb auch für Ueberweisungen an die Einzel- staaten in einer die Matrikularuwlagen übersteigender Höhe Sorge trägt. Abg. Dr. Bachem (Centr.) er
klärte sich namentlich gegen Punkt 3 der Resolutionen. Die indirekten Steuern seien im Reiche so hoch geschraubt, daß man damit nicht weiter gehen könne, zumal nur eine bestimmte Klasse der Bevölkerung davon betroffen werden. Wenn man Geld zur Schuldentilgung habe, sollte man im Staate beginnen, wo die Schulden für unproduktive Zwecke gemacht seien. Abg. Frhr. v. Zedlitz (freit.) trat für die Resolution ein, welche den Reichstag bestimmen solle, die Finanzen des Reichs zu regeln. Geschehe dies nicht, dann bleibe für Preußen nur eine Erhöhung der Vermögens- und Einkommensteuer um 25 pCt. übrig, die alle Klassen gleichmäßig treffen würde. Das Reich solle für seine Bedürfnisse selbst sorgen. Mit Annahme der Resolution 3 werde auch für die übrigen Bundesstaaten ein gutes Werk gethan. Abgeordneter Eugen Richter (fr. Bp.) bekämpfte dagegen alle drei Resolutionen. An Schuldentilgung sei in Preußen genug gethan worden, bie Einnahmen aus werbendem Staatsvermögen feien noch immer größer als die Schuldenzinsen. Die Resolution 3 bedeute den Grundsatz: die Militärlast in immer weiterem Umfange durch indirekte Steuern den minder bemittelten Klassen aufzubürden. DaS Reich bedürfe einer beweglichen Einnahme-Faktors, weshalb sich eine F xirung des finanziellen Verhältnisses zwischen Emzelstaaten und Reich nicht empfehle. Finanzminister Dr. Miquel trat den Ausführungen Richters entgegen. Eine Einnahmevermehrung sei unabweisbar. Während die Einzelstaaten früher große Summen vom Reiche erhielten, müssen sie jetzt solche an daS Reich zahlen; solche Elastizität besitzen die Einzelstaaten nicht, um das auSzuhalten. Die Richttt'sche Finanzpolitik würde uns dazu führen ein dauernde- Defizit von 36 bis 46 Millionen durch Erhöhung ber direkten Steuern decken zu müssen. Eine Auseinandersetzung zwischen Reich und Emzelstaaten müffe stattfinden. Der Minister empfahl die Resolutionen zur Annahme; eS handle sich hier um LebenS-Jntereffen des Staates. Weiterberathung morgen.
* Eine der dringendsten Aufgaben der Gesetzgebung wäre gegenwärtig eine gründliche Revision der Reicht- jusiizgesetze. Fast 15 Jahre sind dieselben in Kraft, also Zeit genug, um die Mängel derselben zu erkennen. Mündlichkeit wurde eingefühit; aber Gerichte und Rechtsanwälte haben ihr Schreiberpersonal verdoppeln müffen. Berge von Akten werden geschrieben, und doch mehren sich täglich die Klagen über die lange Prozeßdautt und die wenig gründliche Behandlung der Prozesse. Auch die köuigl. StaaSregierung hat das Bedürfniß nach eintt Reform anerkannt; die Novellen zur Straf- Prozeßordnung sind bereits rm Entwurf veröffentlicht. Auch die Veröffentlichung der Novellen zur Civil- Prozeßordnung werden nicht mehr lange auf sich warten taffen. Zur Reform des amtsgerichtlichen Verfahrens enthält die Zeitschrift für rheinische Justizsubalternbeamte Nr. 7 vom 1. April 1894 einzelne positive Vorschläge, welche nicht nur für Fachkreise, sondern auch für daS Publikum von Jntereffe sind. Der Artikel verlangt ein wirklich mündliches, nicht wie heute üblich, ein thatsächlich schriftliches Btt- fahren, größte Vereinfachung des übertriebenen Formalismus, um eine schnelle, billige und dennoch gründliche Rechtshilfe zu ermöglichen. Er erblickt in letzterer eine heilsame Präventivmaßregel gegen daS Bestreben säumigtt Schuldner, sich ihrer Verpflichtungen zu entziehen. Die Einzelheiten enthalten folgende Punkte: 1. Fortfall ber TerminSbeftimnmng bei Anbringung der Klage, dagegen Festsetzung ber ordentlichen Gerichtstage durch ! das Gericht, zu welchem die rechtsuchende Partei direkt ladet. 2. Abkürzung sämmtlicher RechtSmittel-Fristen im Bagatellprozeß auf acht Tage, weil die heutigen langen Fristen von* 17 Tagen bis 4 Wochen nicht mehr den modernen Verkehrsmitteln entsprechen. Auch in dn Rechtspflege muß der Grundsatz: „Zeit ist Geld" zur Geltung kommen. 3. Vollstreckbarkeit sämmtlichn Amtsgerichts - Unheile, Einschränkung der Berufung auf diejenigen Urtheile, deren Streitwerth 100 Mark übersteigt, Verpflichtung des Gerichtsschreibers innerhalb 24 Stunden bis 3 Tagen eine vollste! ckbare Ausfertigung des Urtheils oder BefchluffeS ohne weiteres dem Obsiegenden zu tttheilen. 4. Fortfall der Vollmacht für Rechtsanwälte und Ehegatten der Partei. Die Beibringung derselben hat nur mehr fiskalisches Jntereffe und vectheuert den Prozeß um 1,50 Mark Stempel. 5. Vereinfachtes Kosten festsetzungsverfahren. Festsetzung der Kosten direkt im Urtheil. 6. Vereinfachtes Verfahren bei Zustellungen, Zustellungen nur