64 Dienstag, den 20. März 1894. 21. Jahrgang
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Deutsches Reich.
Berlin, 17. März.
* Der Kaiser hat dem Reichskanzler Grafen Caprivi die Kette zum Hausorden von Hohenzollern, dem Staatssekretär Frhrn. v. Marschall dar Großkreuz der rothen AdlerorvenS und dem Gesandten Frhrn. v. Thielmann dm Kronenorden 2. Klasse mit dem Stem verliehen. Diese Auszeichnungm hängen mit dem russischm Handelsvertrag zusammen. Wie die ,9t. A. Z.' mittheilt, war der Kaiser am Freitag Nachmittag beim Reichskanzler vorgefahrm, um für die Durchsührung des Handelsvertrags seinen Dank auSzu- sprechen. Da jedoch der Reichskanzler nicht anwesmd war, kündigte der Kaiser in einem Telegramm dem Grafm Caprivi unter herzlichen Worten für dessen durchgreifende Thätigkeit, der der Handelsvertrag zu verdankm sei, die Verleihung der Sette zum Haus- ordm von Hohenzollern an. Wie die .Post' erfährt, ist der bei den Verhandlungen für dm deutsch-russischen Handelsvertrag ebenfalls hervorragend thätig gewesene Generalkonsul Frhr. v. Lamozan durch Verleihung des Rothm Adlerordms dritter Klasse ausgezeichnet worden. Der Kaiser reist am DimStag früh nach Lbbazia ab und trifft dort am Mittwoch Nachmittag ein.
* Die Nachrichten über eine Neuuuiformiruug der Armee werdm jetzt imch im,Reichsauzeiger' von zuständiger Seite als erfunden bezeichnet.
* Der ReichSkommifsar für die Chicagoer Welt- ausftelluug veröffentlicht ein zweites Berzeichniß der in Chicago prämiirtw deutschen Firmm. Dasselbe umfaßt co. 600 Preise.
* Im ReichSeismbahnamt finden Erhebungen darüber statt, ob der Einsührung der Frachtbrief-Duplikate auch im intemationaleu Verkehr Bedenkm gegenüber- stehen. Ts würde dies eine Aenderung des Bremer Uebereinkommms bedingen, der natürlich eine Verständigung mit dm BertragSstaaten vorauSgehen müßte.
* Der BuudeSrath beschloß heute dm russischen Handelsvertrag dem Kaiser zur Ratifikation vorzulegm. Die vom Reichstag abgeäuderte Vorlage über die Aufhebung des Identitätsnachweises wurde dm zuständigen Ausschüssen überwiesen. Angenommm wurvm ferner Vorlagen betr. die UrspruvgSzeugniffe, betr. eine Er- gänzung des amllichen WaarmverzeichniffeS in Folge ÄrS Handelsvertrags mit Rußland und das Ueberein- kommen mit Raßland bezüglich der Uebemahme Auszuweisender.
• Zu dem deutsch - französischen Abkomme« über die Kamerungrenze wird offiziös bemerkt, daß wenn wir auch nur die durch dar Abkommen dem deutschen Schutzgebiete zugesicherte Erweitemng nach dem Flächmmaße in Betracht ziehm, wir wesentlich an Terrain gewonnm haben. Gegmüber dem Einschnitt, welchen dar Frankreich zuerkannte Gebiet bei Lame und Lifara westwärts vom 15. Meridian in deutsches Gebiet macht, hat nun Kamern» folgmdm
Wie wird die hl. Eharwoche in Jerusalem gefeiert? (Nachdruck verboten.) Die herzergreifeudm Ceremonim und Bräuche, welche die katholische Kirche in der Charwoche auf dem Snzm Erdkreise feiert, sind jedem bekannt und haben on manchen durch ihre herrliche Symbolik hinge- riffen. Und wahrhaftig man müßte ein Herz von Stein haben, wenn man durch die tieftragischm Worte und Handlungen, mit denen die Kirche am Sterbetage des Herrn zu dm Gläubigen spricht, sich nicht bewegt fühlte.
Geradezu erschüttern aber muß es wohl den fühlmdm Mmschm, dem es vergönnt ist, die hl. Woche in Jerusalem zu oerbringm, an der Stätte also, wo in Wirklichkeit einst stattfand, war dmch die erhabenm Trauerakte in unserm Kirche» nur symbolisch avgedmtet werden kann.
Sehen wir uns zunächst die Stätte etwas näher an, an der in der heiligm Trauerwoche zu Jerusalem die Feierlichkeiten sich abwickeln. Tine der Hauptstraßen der heiligen Stadt ist die Christenstraße, und auf der rechten Seite derfelben liegt die Kirche des Heiligen Grabes oder auch AuferstehungSttrche genannt Durch einen schmalen Durchgang gelangt man zu einer Treppe, und diese sührt auf einen offenen Hof hinab, auf dem man nach Norden zu das Portrol des genannten Gotteshauses erblickt. Der Hof selber ist großmtheilS
Zuwachs aufzuweisen: 1. Jrn Südosten ein Gebiet, welcher unS ostwärts vorn 15. Meridian den Zugang zur schiffbaren Sanza eröffnet und welches schon allein den Flächeninhalte nach dem bei Lame abgetretenen Gebiete mtspricht. 2. Im Nordosten wird der Schari jenseits des 17. Meridians nnd 10. Breitengrades bis zu seiner Mündung in den Tschad - See Grenzfluß unseres kolonialen Besitzes, was sicherlich bei weitem die Bortheile übertrifft, die uns aus dem Besitz der beiden Ufer des Schari bei seiner Mündung in den genannten See hätten erwachsm können.
* Die vielbesprochene Polemik des „Kladderadatsch" gegen die Herren v. Holstein und v. Kin- derlen-Wäch'er beschäftigt natürlich die öffentliche Meinung noch immer in hervorragendem Maße. Die »Nordd. Allgem. Ztq.' schreibt neuerdingS:
Die Regierüng und die angegriffenen Beamten sind diesem Treiben gegenüber nahezu machtlos. Aber — so fragt manches naive Gemüth — warum verklagt man den „Kladderadatsch" denn nicht? Er will es ja. Allerdings, aber — wie würde sich nun unter solchen Umständen die Beleidigungsklage gestalten? Zunächst würde der Bertheidiger deS „Kladderadatsch" alle möglichen Dinge anbringen, die dem Kläger unangenehm zu hören sein würden, man würde sie vor Gericht beleidigen und schließlich sich erbieten, den Beweis der Wahrheit anzutreten durch Berufung auf das Zeugniß deS Reichskanzlers und des Staatssekretärs des Auswärtigen AmtS. Diese also wird man vorfordern, um darüber auSzusagen, weshalb Herr v. Radowitz nach Madrid versetzt ist, weshalb die anderen oben genannten Beamten ihren Abschied genommen haben usw. Es liegt auf der Hand, daß das Auswärtige Amt kaum in der Lage ist, anläßlich eines Be- leidigungSprozeffes öffentlich Auskunft über die intimsten Dinge in feinem Berwaltungsbereich: die Anstellung, Absetzung, Versetzung der höchsten Diplomaten, zu geben, und da es eine solche Auskunft zweifelsohne verweigern würde, da ferner die vom „Kladderadatsch" angegriffenen Beamten als solche auch nicht das Recht hätten, eine Aufklärung zu geben, so würde sich die Sache in den Augen des Richters vielleicht so darstellen, als ob ber Wahrheitsbeweis mit einem non liquet abgeschlossen hätte.
Mit der ganzen Angelegenheit scheint es der »Kladderadatschs lediglich auf eine Riesenreklame abgesehen zu haben, die dieses geistig heruntergekommene Blatt sehr nöthig hat.
* Die zur Berathung des Entwurfs von Ausnahmebestimmungen, betr. die Regelung der Sonntags» arbeit in den Glashütten, einberufene Versammlung von Interessenten tagte gestern und heute im ReichstagSgebäude unter dem Vorsitz deS Unterstaatssekretärs im ReichSamt des Innern Dr. v. Rottenburg. An den Verhandlungen nahmen außer Vertretern deS ReichSamtS des Innern und deS königlich preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe 19 Arbeitgeber und 26 Arbeitnehmer sowie 7 GewerbeanssichtS- beamte Theil.
* Nach dem ReichShauShaltS • Etat für 1894/95 vertheilen sich die Matriknlarbeiträge wie folgt: Preußen 234 159.022 M., Bayern 50,332,892 M., Sachsen 27,373,092 M., Württemberg 18,217,186 M., Baden 14,081,208 M., Hessen 7,761,217 M., Mecklenburg-Schwerin 4,520,473 M, Sachsen-Weiwar 2,548,843 M., Mecklenburg - Strelitz 765,819 M., Oldenburg 2 774,558 M., Braunschweig 3,156,084 von Kaufleuten besetzt, die Rosenkränze, Perlmutterschmuck und Gegenstände aus Oelbaumholz zum Verkauf anbieten.
Die Fassade der hl. GrabeSkirche nimmt die ganze Nordseite deS erwähnten Hofes ein und besitzt zwei Thore, von denen jedoch nur dar eine geöffnet ist. Ueber jedem Portale befindet sich ein großes Fenster, das Ganze stammt auS dem 12. Jahrhundert und ist ein Bau der Kreuzfahrer, die die Kirche wieder her- richten ließen.
Beim Durchgänge durch dar offene Thor kommen wir in eine Art Vorhalle, in das südliche Seitenschiff der Krenzfahrerkerche. Hier erblickt man den „SalbungS- stein," auf dem man den Leichnam der Herrn nach der Abnahme vom Kreuze zum Begräbniffe gesalbt hat. Links davon zeigt man die Stelle, an der die heilige Jungfrau und ihre Begleiterinnen der Salbung beiwohnten.
Im Weiterschreiten empfängt nur eine ziemlich große Rotunde, überwölbt von einet mächtigen Kuppel, die auf 18 Stützpfeilern ruht. Em gewölbter Gang mit Altarnischen umgiebt diesen Platz. In der Mitte dieser Rotunde steht nun die Kapelle deS hl. Grabes, ein Bau aus röthlichern Marmor. DaS Innere derselben zerfällt in zwei Teile, von denen der eine die SngelSkapelle, der andere dar hl. Grab enthält. Riesige Wachskerzen halten gleichsam die Ehrenwache an der Schwelle dieses HeiligthumS; sie werden nur bei be-
M., Sachsen - Meiningen 1,749,552 M., Sachsen- Altenburg 1,335,543 M., Sachsen-Koburg und Gotha 1,614,181 Ml., Anhalt 2125,801 M., Schwarzburg. Sondershausen 590,209 Mk„ Schwarzbnrg-Rudolstlckt 671,131 M., Waldeck 447,723 M., Reuß ältere Linie 490,522 M., Reuß jüngere Linie 936,499 M., Schaum- burg-Lippe 303,113 M., Lippe 1,004,364 M., Lübeck 597,851 M., Bremen 1,410,429 -M., Hamburg 4,865,159 M., Elsaß - Lothringen 13,660,944 M., inSgesammt 397,497,420 M.
* Die Tilgung der Schafräude iu Preuße« hat nach amtlichen Berichten im vergangenen Jahre wieder Fortschritte gemacht. Während 1892 35,767 Schafe dem Badeverfahren unterworfen werden mußten, wurde 1893 dieses Heilverfahren nur noch auf 28,650 Schafe angewendet. In größerem Umfange war die Seuche in den Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim, Stade, Osnabrück und Kassel verbreitet. Vollständig räudefrei waren am Schluß des Jahres 1893 die Provinzen Ostpreußen, Westpreußm, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Schleswig-Holstein und die Rheinproviuz, sowie die Hohenzollernschen Lande nnd die Regierungsbezirke Magdeburg, Erfurt und Aurich. Zwecks richttger Tilgung der Seuche in der Monarchie hat der Minister der Landwitthfchast für die noch nicht räudefreien Bezirke die Fortsetzung des Badeverfahrens angeordnet.
* Karlsruhe, 15. März. Sestern hat die Kommission sür die kirchenpolitischen Anttäge deS CentrumS auch den zweitm Antrag, die Aufhebung des MiffionSVerbots betreffend, erledigt. Abgeordneter Rüdt hatte in der voranSgegangmm Sitzung beantragt, daß dar Gesetz über die Abhaltung von Versammlungen auf die Missionen Anwendung finden solle. Selbst von nationalliberaler Seite darauf aufmerksam gemacht, daß Solcher nicht angehe, behielt er sich vor, sich mit seinen beiden FraktionSgenoffen noch zu verständigen. Gestern stellte er nun den antrag, daß dem CentrnmSautrag auf Aufhebung der Missions- Verbotes beigefügt werden folle: „Missionen, die im Freien abgehalten werden, unterliegen dem badischen BersammlnngSgesetz vom Jahre 1867." Einen solchen Antrag kann man nur stellen, wenn man gar nicht weiß, war eine Mission ist, da er ein Unding ist, von Missionen zu reden, „die im Freien abgehalten werden." Den Abgeordneten Rüdt ganz von feinem Anträge ab-, zubringen, gelang nicht. Wenn die KommissionSmehr- heit ihn angenommen hätte, so hätte sie sich nur kom- promittirm können. Dem konnte Rüdt nicht widersprechen, und er änderte seinen Antrag dahin ab: „Die nicht in Kirchen statlfindenden MisfionSatte unterliegen dem badischen Bersammlungsgesetz vom Jahre 1867." Nahm daS Centrum diesen Zusatz nicht an, dann kam nichts zu Stande, da Rüdi keinen Zweifel daran bestehen ließ, daß er mit den Nationalliveralm gegen den @entrum8antrag stimmte, falls sein Zusatz- antrag nicht angenommen wurde. Unter solchen Umständen blieb dem Centrum abermals nichts Anderes sonders feierlichen Gelegenheiten angesteckt. Hier löse» auch die Pilger die Schuhe von den Füßen, ehr sie die hochheiligen Stätten betreten.
In der Mitte des heiligm OrteS steht ans einem Fnßgestell ein in Marmor gefaßter Theil des Steines, der einst daS Grab Christi bedeckte nnd später von der Oeffnung desselben fottgeschobm vorgefunden ward. Am westlichen Ende der Raumes befindet sich das hl. Grab selber; am Eingänge desselben ist ein Basrelief angebracht, Christus darstellend, wie er aufersteht und wie ihm zur Rechten ein Engel, zur Linken die hl. Frauen Weihrauch spmdm. Die Grabkammer selber ist ganz in Marmor gekleidet; von tbrer Decke hängen 43 kostbare Lampen herab, deren Lichter nie erlöschen.
In der Nähe der Kapelle deS hl. Grabes lieg« noch eine Reche anderer kleiner Gotteshäuser, die dm verschiedenen Stiftungen der christlichen Bekenntnisse angehörm, so eine Kapelle der Kopten, eine solche der Syrer und eine Kammer in der die Gräber deS Joseph von Arimathia und deS Nikodemus verehrt werdm.
Nördlich vom hl. Grabe finbet sich die Stelle, an welcher der Herr der hl. Maria Magdalena in Gestalt eines Gärtners erschien; ein Altar bezeichnet diesen Snadmplatz.
Etwas weiterhin steht die Erscheinungskapelle. Hier sah die heilige Jungfrau ihrm Sohn nach seiner Auf- erstchung wieder; der Guadmort ist sehr reich orna- mentirt und anSgeschmückt. Hinter diesem Bau liegt