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JV 35 Mittwoch, den 14. Februar 1894. 21. Jahrgang

FuldaerMZeitiing

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Deutsches Reich.

Berlin, 12. Februar.

* Der Kaiser empfing gestern Nachmittag um 1 Uhr den Erzbischof von Posen-Gnesm von Stablewski zur Audienz.

* Das preußische StaatSmiuisterium hielt heute Bormittag eine Sitzung ab. Für morgen ist eine Sitzung des Kronraths in Aussicht genommen, d. h. ein Ministerconseil unter Vorsitz des Kaisers.

* Der russische Handelsvertrag. Der Handels« und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Reich und Ruß­land ist am Sonnabend von dem Reichskanzler Grafen Caprivi und dem Gesandten Freiherr» von Thielmann einerseits, sowie von dem hiesigen russischen Botschafter Grafe» Schuwalow und dem Wirklichen StaatSrath Timirrasew andererseits unterzeichnet worden. Der Ver­trag wird vom amtlichen .Reichsanzeiger' in einer be­sonderen Beilage veröffentlicht. Art. 1 bestimmt, daß die Angehörigen einer der beiden vertragschließenden Theile, die sich in dem Gebiet deS anderen Theiles niedergelassen haben oder sich dort aufgehalten, diefelben Rechte haben sollen wie die Angehörigen deS meist­begünstigten Landes. Art. 2 besagt, die Angehörigen jedes der beiden vertragschließenden Theile sollen in dem Gebiete des anderen TheileS berechtigt sein, jede Art von bewegliche» oder unbewegliche» Vermögen zu erwerben und zu besitzen, soweit dieses Recht nach den Landesgesetzen Angehörigen einer fremden Nation jetzt oder künftig zusteht. Art. 3 setzt fest, daß die beider­seitigen Staatsangehörigen im Gebiete deS ander» TheilS von Gericht-Verwaltungs- und Semeindediensten und von jedem persönlichen Heeresdienst und Kriegs­lasten, soweit letztere nicht auf Grundbesitz liegen, frei bleiben sollen. Aktie»- und dergleichen Gesellschaften deS einen Landes solle» nach Art. 4 im anderen Lande als gesetzlich bestehend anerkannt werden. Im Art. 5 verpflichten sich die vertragschließenden Theile, bett Senseitigen Verkehr durch keinerlei Ein- oder Aus- rverbote zu hemmen, auch die freie Durchfuhr zu gestatten, soweit solche Verbote nicht durch sanitäre veterinärpolizeiliche und andere schwerwiegenden Gründe veranlaßt sind. Artikel 6 stellt die Meistbegünstigung für die beiderseitigen Erzeugnisse fest. Art. 7 enthält den Hinweis auf die vereinbarten Tarife für die deutsche Einfuhr nach Rußland und die russische Ausfuhr nach Deutschland. Innere Abgaben dürfen nach Art. 8 für Erzeugnisse deS andern TheilS nicht höher oder lästiger sein als für die gleichartige» Erzeugnisse deS eigenen Lander. Art. 9 stellt die Nichtbeaünstigung bei Aus- gangSabgaben fest. Art. 10 schließt Abgaben für den Transitverkehr auS. Art. 11 enthält einige durch lokale Berhältniffe bedingte Ausnahmen. Art. 12 regelt den Verkehr der Handlungsreisenden; dieselben dürfm wohl Waaren mustern, aber keine Waaren mit sich führen. Art. 13—17 regeln den Schiffsverkehr. Die beider­seitigen Schiffe und Ladungen find wie die inländische Schiffe und Ladungen zu behandeln. Auch für Be-

Aach Sibirien verbannt.

Bon Louis Colla». Mit Genehmigung deS Berfafsers iu'S Deutsche übertragen von Ph. Freibank.

(19. Fortsetzung.)

9.

Fedora.

Der Mensch ist dem seltsamste» Wechsel von Ge­fühlen und Ideen unterworfen. In de« Tagen des Glückes glaubt er sich gegen alle Schläge deS Schick­sals gefeit, und doch i<m6t ihm oft ei» beliebiger Zufall Sine Rahe, bringt ihm seine Schwäche so recht zum ewnßtsein. Ist er unglücklich und glaubt er sich in den Banden eines blinde« Schicksals gefangen, daS ihm jede Hoffnung raubt, so genügt oft ein Augenblick, um ihm olles vergeffen zu lassen. Wie in der Natur auf Regen und Sturm Sonnenschein und lachende Helle folgen, so folgen sich im Leben helle und bnnlle Tage.

Aehnlich geschah ei mit mir. Sibirien war für mich nicht mehr jenes trostlose, jener entsetzliche Land, welcher uns in Polen selbst im Schlafe wie ein Alpdrücken verfolgt. Dieser unglückselige Aufenthalt war für mich nicht mchr unvereinbar mit dem Glücke. Seit ich freudige, ja köstliche Eindrücke auf mich wirken ließ, entdeckte ich in dem Lande unerwartete Schönheiten. Die Gegenwart genügte mir und der Zukunft sah ich ohne Schrecken entgegen.

Barg dieser leichte Verzicht auf meine Erinnerungen

nützung aller Verkehrsmittel setzt Art. 18 und 19 die gleiche Behandlung fest. Art. 20 bestimmt: Der gegen­wärtige Vertrag soll am 20. März 1894 oder wo­möglich früher in Kraft treten und bis zum 31. De­zember 1903 in Geltung bleiben. Im Falle keiner der vertragschließenden Theile zwölf Monate vor dem Ein­tritt des letzten Termins seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lassen, kundgibt, soll dieser in Geltung bleiben bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage ab, wo der eine oder der andere der ver­tragschließenden Theile ihn kündigt.

* Der Gesetzentwurf betreffend die Aufhebung des Identitätsnachweises bestimmt:

1. Bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsen« früchteu und Gerste werden, wenn die ausgeführte Menge wenigstens 500 Kilogramm beträgt, auf Antrag des Waaren- führerS Bescheinigungen (Einfuhrscheine) ertheilt, welche den In­haber berechtigen, innerhalb einer vom Bundesrath auf längstens 9 Monate zu bemessenden Frist die gleiche Menge der nämlichen Waarengattung ohne Zollentrichtung einzuführen. Für die vor­bezeichneten Waaren, wenn sie ausschließlich zum Absatz in daS Zollausland bestimmt sind, werden Tranfitlager ohne amtlichen Mitverschluß, in welchen die Behandlung und Umpackung der gelagerten Waaren uneingeschränkt und ohne Anmeldung und die Mischung derselben mit inländischen Waaren zulässig ist, mit der Maßgabe bewilligt, daß die zur Ausfuhr abgefertigten Waarenmengen, soweit sie den derzeitigen Lagerbestand an aus­ländischer Waare nicht überschreiten, von diesem Bestände abzu­schreiben, im übrigen aber als inländische Waaren zu behandeln sind. 2. Für Waaren der bezeichneten Art, welche zum Absatz entweder in das Zollausland oder in das Zollinland bestimmt sind, können solche Lager mit der ferneren Maßgabe bewilligt werden, daß die auS dem Lager zum Eingang in den freien Verkehr des Zollinlandes abgefertigten Waarenmengen, soweit sie den derzeitigen Lagerbestand an inländischer Waare nicht : übersteigen, von diesem Bestände zollsrei abzuschreiben, im übrigen aber als ausländische Waare zu behandeln sind.

Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen steht die Auf­nahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Transitlager unter amtlichen Mitverschluß der Ausfuhr gleich. 3. Den In­habern von Mühlen oder Mälzereien wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Fabrikate eine Erleichterung dahin ge­währt, daß ihnen der Eingangszoll für eine der Ausfuhr ent­sprechende Menge des zur Mühle oder Mälzerei gebrachten ausländischen Getreides nachgelassen wird. Der Ausfuhr der Fabrikate steht die Niederlegung derselben in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluß gleich. Ueber daS hierbei in Rech­nung zu stellende Ausbeuteverhältniß trifft der BundeSrath Be­stimmung. Das zur Mühle oder Mälzerei zollamtlich abge­fertigte ausländische sowie auch sonstiges Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung deS erstbezeichneten Ge­treides angemeldeten Räume eingebracht ist, darf in unver­arbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit einer Geldstrafe bis zu ein Tausend Mark geahndet. Inhabern von Mühlen und Mälzereien, welchen die vorbezeichnete Er­leichterung gewährt ist, sind auf ihren Antrag bei der Ausfuhr ihrer Fabrikate an Stelle des Erlasses des Eingangszolls für eine entsprechende Menge zur Mühle oder Mälzerei gebrachten ausländischen Getreides Einfuhrscheine (Ziff. 1) über eine gleiche Getreidemenge zu ertheilen. 4) Die näheren Anordnungen, insbesondere in Bezug auf die Form der Einfuhrscheine, aus die Beschaffenheit (Mindestquantität) der mit dem Anspruch aus Er- theilung von Einfuhrscheinen auSgeführten Waaren und auf die an die Lagerinhaber zu stellenden Anforderungen trifft der Bundesrath. Derselbe ist ermächtigt, die Berwendunq der Ein- fnhrscheine nach Maßgabe ihreS ZollwerthS auch zur Begleichung von Zollgesällen für andere als die in Ziffer 1 genannten Waaren i unter dem von ihm festzusetzenden Bedingungen zu gestatten. s

keine Gefahr für meine Würde in sich? Ich fürchtete | eS »ud oppellirte a« meine Vernunft, um dagegen an- | zukämpfe». Durfte ich jemals vergeffen, daß ich hier nicht a6 Gast, sondern als Gefangener weilte? Wenn ; man mir meine Kette auch leicht machte, hatte ich dar I Recht, sie zu übersehen? Durste ich meine LandSlmte | und Leidensgenossin vergeffen, welche, wenn sie ihr Schicksal mit de» meinigen verglichen, daS ihrige um so schmerzlicher empfanden? Durfte ich endlich vergeffen, daß die Bevorzugungen, deren Gegenstand ich war, für mich ebenso gefährlich waren wie für General Aproxiv selbst, da fie eifersüchüg« Leidenschaften entfeffeln und Letztere« dem Borwurf auSsetzeu mußte», seine Pflicht zu verletzen? Tausend Gründe sprachen dagegen, mich ferner durch die süße Ruhe nicht mehr fesseln zu laffen, welche die Neigung deS Herzens in erusten Zwiespalt mit meine» GewiffenSpflichten zu bringen drohte.

Für den Berdannten ist alles eine Falle; ich hatte eS bereits erfahren. Einer erschreckte mich vor allem; ich fürchtete den Versuchungen meiner eigen« Herzens zu unterliegen. DaS Bild Fedoras verfolgte mich Tag und Nacht; während der Ruhe und der Arbeit, überall erschien eS mir in seiner glänzende» Schönheit. Ueberall ' sah ich ihr süßeS Lächeln und ihr freier und doch so • bescheidener Blick verfolgte mich auf Schritt und Tritt, t Ich rief mir die TrosteSworte ins Gedächtniß zurück, welche sie an arme Verbannte richtete und überall er- blickte ich ihre vor innerer Befriedigung erstrahlenden

* In die Kommission zur Borberathung deS Gesetzentwurfes über landwirthschaftliche Kammern sind von der CentrumSfraktion gewählt die Abgeord­neten Frhr. F. v. Los, Graf v. HoenSbroech, Herold, Huene, Klose, Graw und DaSbach. Vorsitzender wird der Abg. v. Kröcher, Stellvertreter Frhr. F. v. Los.

* Der Reichstag setzte heute die Berathuug der PostetatS fort. Bom Centrum war eine Beschränkung der Annahme »nd Bestellung von Packetsendungen an Sonn« vnd Feiertagen auf Eilsendungen beantragt. Nur in der Weihnachtszeit vom 18. bis 30. Dezember sollte eine Ausnahme stattfinden. Abg. Lingens ((Str.) begründete den Antrag mit Rückficht auf die Sonntags« Heiligung. Staatssekretär Dr. v. Stephan erwiderte, daß eine einzelne Verwaltung nicht aus dem Rahmen des Volksverkehrs herauStrete» könne, daß aber gerade die katholischen Länder Spanien, Portugal unb Italien überhaupt keine Sonntagsbeschränkung hätten. Auch gehörten zum Weltpostverein Säober, bie ben Sabbath nicht am Sonntag sonbern an einem Wochentage feierten. Der Staatssekretär erklärte sich nicht pnnzipiäl gegen ben in ber Resolution ausgesprochenen Wunsch, meinte aber, keine bestimmten Versprechungen mach« zu können. Für bie Resolution sprechen Abgg. Gescher (Kons.), Zimmermann (Ref. P.), Dr. Schäbler (Ctr.), Singer (Soz.) und von Stanby (Kons.). Dagegm sprach blos Abg. Müller-Saga» (Fr.). Die Resolution würbe schließlich gegen bie Stimmen eines TheilS bet National-Liberalen unb Freisinnigen angenommen. Abg. Müller (Frs.) unb Singer (Soz.) brachten bann diqHaltung ber Postverwaltung gegenüber beut Post­assistentenverband zur Sprache. Singer warf der Ber- waltung vor, sie verlasse die Bahnen deS Anstandes unb handle gesetzwidrig. Direktor Dr. Fischer wie- diese Borwürfe zurück und erklärte, daß Maßregelungen nur auS sachlichen Gründen stattgefuvden hätten. Die Verwaltung könne sich aber nicht von einzelnen Be­amtenkategorien die Bedingungen vorschreiben lasten, unter derer sie arbeiten wollten. Abgg. Liebermann von Sonnenberg (Deutschsoz.) unb Dr. Förster (Ref. P.) traten für ben Assistentenverband ei». Weiterberathung morgen.

* Das Abgeordnetenhaus führte die Berathnng ber Eisenbahnvorlage (sog. Sekundärvorlage) zu Ende und überwies dieselbe an die Budgetkommissio». I« der Debatte wurden wieder vorwiegend lokale Wünsche geäußert. Auf die Klage, daß Hannover in der Vor­lage gar nicht berücksichtigt sei, erwiderte Minister Thielen, daß projektirte hannoversche Linien nicht in die Vorlage ausgenommen werden konnten, weil stch die braunschweigische Regierung weigerte, einen ange­messenen Zuschuß zu leisten. Mittwoch: Etat.

* Der,Reichsanzeiger' schreibt: Als im vergangenen Sommer die Nachricht durch die Presse ging, es sei von dem derzeitigen Unterrichtsminister eine neue Ver­fügung über Beginn «nd Ende der Schulpflicht getroffen, ist diese Mittheilung im,Staatsanzeiger' so« fort richtig gestellt worden, daß vom Ministerium in GesichtSzüge, wenn sie Gutes gethan. Unfinnige Träume erfüllten meine Gedanken. Glücklich der Mann, dachte ich fo oft, welcher diesen Engel an den heimischen Herd führen und sage» kann: „Dieser Schatz an Güte ge­hört mir!"

Tolle, tolle Hoffnungen, lächrnliche Versuchungen! Mit aller Gewalt gab ich mir Mühe, fie zu unter­drücke«.

„Vergleiche Dich mit ihr!" sagte ich mir oft. „Bei ihr beginnt erst ber Frühling beS Lebens unb bei Dir ist ber Herbst schon weit vorgeschritten! Deine Reise ist bnrch Dein wechselvolles Vorleben noch weiter ent­wickelt. Sie ist reich, Du arm, den» Deine Güter fmb konfiSzirt. Endlich, überlege doch: Sie ist die Tochter eines Ruffr», Du bist Pole. Die Verbannung ist geheiligt; willst Du sie in die Lächerlichkeit ziehen? Ts ist noch Zeit, Dich zurückzuziehen. Nimm Dich in acht, Du setzest Dich sonst bitteren unb schmerzlichen Enttäuschungen aus, welche zudem mit dem Fluche der Lächerlichkeit behaftet sind.

ES fiel mir nicht leicht, mein Verhalten diesen Erwägungen gemäß einzurichten. In der Einsamkeit, in welcher ich mich verbannte, verfolgte» mich die süßesten Bilder und in Gedanken durchlebte ich den vertraulichen Umgang, den ich mir versagen mußte. Gegen HerzenSwirren ist das beste Heilmittel die Arbeit. Ich verdoppelte meine Thätigkeit, um meine Gedanken von d.'u^Tiäumm an Fedora abzulenken.