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Dienstag, den 13. Februar 1894.

21. Jahrgmg

Fuli»ikrMZeitllng

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Zur Ktschossrvahl in Fulda.

(Schluß.)

Das den protestantischen Herren in dieser Form eingeräumte Recht der Ausschließung einer mißliebigen Person von der Wahl zum Bischof ist ein beschränktes Ausschlußrecht, da» iog. irische Beto, so genannt, weil es zuerst dem Könige von Großbritannien rücksichtlich der Besetzung der Bischofssitze in Irland zugestanden wurde. Als der Letztere die bezüglichen Verhandlungen in Rom einleitete, wurde die Frage als Grund- und Fundamevtalprinzip zunächst entschieden, daß protestan­tischen Fürsten niemals eine direkte Ernennung zum Bischöfe eingeräumt werden könne, folglich muß auch alles das den protestantischen Landesherrn negirt werden, was einer solchen direkten Nomination gleichstände. Ein unbeschränktes Beto würde aber im Wesentlichen sich mit einer direkten Ernennung decken, weil in diesem Falle der protestantische Fürst solange sein Ausschlie­ßungsrecht benutzen würde, bis er di« ihm genehme und von ihm gewählte Persönlichkeit allein als wähl­bar übrig gelassen hätte.

In der Bulle „Ad dominici gregis custodiam“ ist wie auS Obigem erhellt, dem Landesherrn das Recht eingeräumt, eine Person, die er als minder ge­nehm (minus gratus) erkennt, den Kapiteln anzuzeigen, damit diese den so Bezeichneten aus der Zahl der bei der Wahl in Betracht kommenden Kandidaten tilge. ES ist demnach der Regierung hier nur die Ausübung einer „gemäßigten Ausschließung" zugrstanden, von der Kardinal Consalvi ausdrücklich erwähnt, daß eine ein­sichtsvolle Staatsregierung sich nur selten in der Rothwendigkeit befinden würde, einen der vom Kapitel vorgeschlagenen Kandidaten auszuschließen, und ereig­nete sich chatsächlich der Fall, so sei es doch gewiß nicht möglich, daß nicht wenigstens drei oder vier Per- sonm unter ihnen die Billigung der Regierung finden würden. Ein anderes Recht ist durch die Bulle der Regierung nicht gewährt; nur auf dieses hat sie An­spruch und kann verlangen, daß eS ihr nicht verkürzt und entzogen werde. Es kommt nun darauf an, wie der Ausdruck „persona minus grata“ zu verstehen ist. In dem mit Preußen vom hl. Stuhle vereinbarten Breve „quod de fidelium“ vom 16 Juli 1822 kommt der nämliche Ausdruck vor „Regi minus gratus“. Soll dadurch dem Könige das Recht gegeben sein, jeden beliebigen Kandidaten ohne Gründe von der Wahl aus­zuschließen, oder muß die Mißliebigkeit einer Person sich auf gemachte Gründe stützen. DaS Letztere ist der Fall, wie aus den Verhandlungen der päpstlichen Stuhles mit den einzelnen Regierungen hervorgeht und in dec Natur der Sache begründet liegt.

Denn würbe der Regierung das R>cht zufiehen, einen Kandidaten ohne irgend welche Gründe ouszu- fchließen, nur um anderer Personen willm, die man gern zur Bischofswürde erhoben visien will, so käme chr ein unbeschränktes Ausschlußrecht zu, war jedoch nach dem Obigen ausdrücklich negirt werden muß. Das Kapitel hat also neben den übrigen vom kano­nischen R.chte geforderten Eigenfchaften auch die in

Mach Sibirien verbannt.

Bon Louis CollaS. Mt Genehmigung deS Verfassers in'S Deutsche übertragen von PH. Freibank.

(18. Fortsetzung.)

„Nach diesen Worten trat ich auS meinem Versteck, von dem aus ich alles gesehen und gehört hatte, her­vor und sagte zu dem wüthrnden alten Weibe:

„Du täuschest Dich, Elende; Gott hat nicht gewollt, daß dieser junge Märchen ohne Vsrtheidigung bleibt. Gib es sofort frei!“

Die Alte ließ ihr Opfer los, stieß ein wahres Wuth« gebrüll aus und erging sich tn dm gräßlichsten Droh­ungen. Dann schickte'sie sich zum Sehen an, zischelte aber vorher giftig, zu dem jungen Mädchen gewandt:

„Noch ein Wort. Wenn Du das Geringste von dem soeben Borgefallenen verlauten lässest, so schwöre ich, daß das HmS deines Vaters den Flammen über­liefert wird. Willst Du schwören?“

„Das war keine leere Drohung. Das junge Mäd­chen leistete den Eid und ich selbst nahm mir das Ver­sprechen ab, durch keine Indiskretion das angedrohte Berbrechen über dir Familie der jungen Dame heraus­zubeschwören.

Während die Megäre in dem dichte« Gestrüpp ver- schwand, verließ ich mit meiner Schutzbefohlenen die

Betracht zu ziehen, ob die vorgeschlagenen Kandidatm s nicht dem Könige mißliebig sind. Dieses ist zu beur- , theilen aus dem früheren Verhalten deS Kandidaten, l auS objektiven Thatsachen, die doch dem Kapitel bekannt • sein müssm. Findet also daS Kapitel, daß einer von i den vorgeschlagenen Kandidaten nicht die nothwendige J Garantie in seinem früheren Verhalten gegen die Staats- - regierung bietet, um als Bischof mit der nothwendigen | Mäßigung seine Diözese zu regieren und besonnen Kon- ■ flikte zu vermeiden, so hat das Kapitel die Pflicht, s einen solchen nicht auf die Liste aufzunehmen. Findet . sich jedoch auf der dem Könige eingereichtm Liste eine - Person, die durch frühere unbesonnene Handlungen j gegen die StaatSregierung als nicht genehm erscheint, i so steht dem Könige daS Recht zu, diese Person von \ der Wahl auszuschließen. Dieser Fall kann jedoch | nicht leicht vorkommen, wenn das Kapitel sich genau , an die Instruktion der Bulle halt, und die Regierung । daS ihr gewährte Recht nicht überschreitet.

Jedenfalls ist es nothwendig, wie die Bulle be­stimmt , daß eine hinreichende Zahl (numerus ; sufficiens) von Kandidaten übrig bleibe, damit eine j frei Bischofswahl gesichert fei. Daß der Regierung : nicht das Recht zusteht, alle Kandidaten bis auf einen ' zu streichen ist selbstverständlich. Denn eine Wahl bei - Einem ist unmöglich. Ebenso hat sie kein Recht, die - Vorlage einer neuen Liste zu verlangen; nirgendwo ist ! ihr ein solches Recht zugestanden worden. ES erhebt ; sich nun die Frage, wie viele Kandidaten müssen auf ? der Liste stehen bleiben, damit die Wahl zum Ober- \ Hirten nach kanonischem Rechte vor sich gehen könne? j In dieser Beziehung liegt eine Deklaration des Kardinal- ■ Staatssekretärs Lambruschini vom 17. September 1841 • an das Kapitel in Limburg vor, wonach die Wahl | unter nur zwei Kandidaten für ungesetzlich erklärt i wurde. Ebenso heißt er in einem Breve an das Metro- | politan-Kapitel in Köln vom 26. September 1865, daß \ eine Wahl mindestens drei Kandidaten erfordere. I Damit sind die Normen gegeben, welche das Kapitel ■ bei der Wahl des Bischofs eiuhalten muß: außer den ' kanonischen Eigenschaften muß berücksichtigt werden das ' Ber hältniß der vorgeschlagenen Kandidaten zur Staats- ? regierung. Diese hat das Recht, Persouen ouS ge- ’ rechten Gründen von der Liste zu streichen, jedoch so, ? daß immer eine genügende Zahl von Kandidaten übrig ' bleibt. Hoffen und beten ww, daß die demnächst in Fulda vor sich gehende Wahl eines Oberh-rtm vom . besten Erfolge begleitet ist, daß die Wähler sich bewußt : find ihrer hohen und wichtigen Pflicht und jede un- : gehörige Beeinflussung seitens der Staatsregierung mit ; Entschiedenheit zurückweisen. |

Deutsches Reich. |

Berlin, 10. Februar, i

♦ Der Handels- und SchifffahrtSvertrag! zwischen dem Reich nnd Rußland, welcher heute ' hier von dem Reichskanzler Graten von Caprivi und ; dem Gesandten Freiherrn von Thielmann einerseits, sowie von dem hiefigen russischen Botschafter Grafen

Unglücksstätte; die Zeit drängte, denn die geringste Verzögerung mußte uns die Helfershelfer der Alten auf den HalS hetzen.

„Ich fetzte das junge Mädchen vor mich auf daS - Pferd und dann trabten wir aufs Seradewohl in die i Landschaft hinein. Endlich bemerkten wir von den Hü- ! geht Licht; eS war die Stadt . . . Etwas näher, ober | beinahe unwahrnehmbar, erschien am Horizont ein heller I Punkt, das Schloß von Ziskow. f

„Bon jetzt an konnte ich mein Pferd mit Sicher- s> heft lenken. Meine Gesellschafterin hatte ihr kalter i Blut wieder gesunden; sie erzählte mir, daß sie in Ge- s meinschaft mit einer Anzahl anderer jungen Damen an ' einer Kahnfahrt nach den historifchen Ruinen, welche ; an der Weichsel liegen, theilgenommen habe. Man hiett - dort an, um einen kleinen Imbiß einzunehmen; dann ■ zerstreute man sich, um die Ruinen zu besichtigen. Bei ! dieser Gelegenheit habe die alte Frau sich ihr genähert ; unter dem Vorwande, von ihrer Familie geschickt zu - । sein, fortgeführt.

„Als wir uns dem Schlöffe von ZtSkow aus Hör- j weite genähert hatten, graute bereits der Morgen. Sie | fchlug mir vor, dort Aufenthalt zu nehmen, doch lehnte < ich dieses Anerbieten ab, weil ich nicht Lust trug, mei* \ neu Romen zu nennen. Die politische Rolle, welche ! ich spielte, hatte meinem Namen eine bera.tige Bedcu-

Schnwalow und dem Wirklichen Staatsrath Timiriasew andererseits unterzeichnet worden ist, wird in der heutigen Nummer des .Reichs- und StaatsanzeigerS^ in einer besonderen Beilage (A) vollständig und mit seinen sämmtlichen Anlagen in deutscher Uebersetzung veröffentlicht.

Gleichzeitig wird in einer besonderen Beilage (B) zur heutigen Nummer deS »Reichs- und StaatsanzeigerS^ der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abände­rung deS Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 (Aufhebung des Identitätsnachweises), nebst Begründung und Anlagen veröffentlicht.

* Zum Etat deS Auswärtige« Amtes hat Abg. Richter folgenden Antrag eingebracht: den Reichskanzler zu ersuchen, mit der russischen Regierung in Verhand­lungen zu treten, um vor dem JnSlebentreten des ver­einbarten Handelsvertrags sobald wie möglich auf beiden Seiten diejenigen Zollerhöyungen außer Kraft zu setzen, welche lediglich durch den Zollkrieg veranlaßt worden sind.

• Der Reichstag setzte heute die Berathung der Postetats fort. Die Kommission hatte die im Etat be­antragte Umwandlung der einen von den drei Direktor« stellen (mit 15,000 M. Gehalt) in eine Unterstaats- fekretärstelle (mit 20,000 M. Gehalt) gestrichen. Ferner beantragte Abg. Gröber (Ctr.) Ablehnung der Um­wandlung der Stelle eines Hilfsarbeiters in die eine? vortragenden RatheS. Staatssekretär Dr. v. Stephan trat für die Bewilligung des UrfterstaatSsekretärS in längerer Rede ein, in welcher er ein Bild des Umfanges feines ReffortS entwarf. Der Postanweisungsverkehr u. A. ist auf 6 Milliarden M. jährlich gestiegen. Der Staatssekretär theilte mit, daß er noch heute einen Vertrag über den Postanweisungsverkehr mit Neu-Süd- Wales abgeschlossen habe. Nach längerer Debatte wurde der Unterstaatssekretär einstimmig abgelehnt. Abgelehnt wurde ferner der 20. Vortragende Rath gegen die Stimmen der Rechten und Nationalliberalen. Bei der Position für Geheimsekretäre wurde die von der Kom­mission vorgeschlagene Resolution debattirt: „Bei der Aufstellung des nächsten Etats für die Berechnung der Gehälter der mittleren Beamten der Post- und Tele­graphenverwaltung das System der DienftalterSzulagen durchzuführen und auch für die Unterbeamten die baldige Durchführung in Aussicht zu nehmen, fo zwar, daß für dieselben eine Sckädigung gegen die bisherigen Bezüge nicht eintritt." Abg. Singer warf der Post- verwaltung Willkür und Laune bei der Behandlung der Beamten vor, was Direktor Dr. Fischer energisch zurückwies. Abg. Gröber (Ctr.), v. Kardorff (Rp.) und Dr. Kammacher (ntl.) traten den Versuchen der Sozial­demokraten entgegen, daS Verdienst für die Forderung der Dienstalterszulagen für sich zu beanspruchen. Die Resolution wurde schließlich einstimmig angenommen. Weiierberathung Montag.

* Ueber den Kleinhandel mit Branntwein in den Gast- nnd Schankwirthschaften hat eine an­geordnete Erhebung ergeben, daß Klagen wegen über­großer Vermehrung der Verkaufsstellm geistiger Ge­tränk- unbegründet seien. Zur Bekämpfung hervorge- tcetenerUebelständ« hätten indessen StadtauSschüsseund

tung verliehen, daß e« mir nicht passen konnte, ihn in eine Angelegenheit verwickelt zu sehen, in welcher ich als Gegner meiner Landsleute auftreten mußte.

„ES geschehe, wie Sie wünschen,“ sagte endlich daS von mir gerettete junge Mädchen, mir in der Dämme­rung ihre Hand reichend. „Wenn ich auch den Namm meines R-tterS nicht erfahren soll, so wird sich meine Dankbarkeit doch niemals, niemals abschwächen; niemals wird der 30. April aus dem Gedächtnisse Alice Ly- sinska'S auszulöfchen sein." t „

„Einige Augenblicke später schloß sich daS schwere Thor deS Schlosses von Zirkow hinter ihr. Man sprach noch lange danach von dem Mißlingen einer Verschwörung, ohne daß aber näherer in die Orffent- lichtest drang." . _

General Apraxin hatte meiner Erzählung mit tie­fer Aufmerksamkeit zugehört und bald mich, bald seine Frau prüfend betradjtet, wie wenn er in der Tiefe unserer Seelen lesen wollte. Als ich geendet hatte, nahm er das Wort und sagte:

„Einige Monate später heirathete ich Dich, Alice, erfuhr aber kein Wort von dieser Begebenheit".

„Ich war durch meinen Schwur gebunden und durfte nicht reben.“ r ... .

„DaS war ein großes Unglück, denn die Feinde meines häuslichen Glückes lieferten mir die Beweise