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Dimstag, den 6, Februar 1894. 21. Jahrgang

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* Die Landwirthschastskammern.

So freubig es auch zu begrüßen ist, daß sich in ; den maßgebenden Kreisen die Urberzeugung Babn zu i brechen beginnt, daß es für die Erhaltung der Gesell« ‘ schäft in wirthschaftlicher Beziehung unbedingt noth- ; wendig ist, daß man zur Organisation, zur Kor- • porarion der einzelnen ErwerbSklaffm zurückkehrt, so ' muß doch auch betont werden, daß eine solche Orgam- \ sation nur dann wirklichen Werth für die Allgemeinheit hat, wenn die Organisation alle Mitglieder eines z Berufsstandes umfaßt. Das Letztere scheint man indessen z in den Kreisen der Regierung noch nicht für unbedingt ; erforderlich zu halten, denn in dem Gesetzentwurf bete, die Errichtung der LandwirthfchaftSkammern l ist eine Grenze vorgesehen, welche die Wahlfähigkeit der Landwrrthschaft in einer Weife beschränkt, daß man s sagen muß, die Landwirthschastskammern werden, wenn sie nach dem jetzigen Plane zu Stande gekommen, nicht \ eine Interessenvertretung der gesummten - Landwirthschaft, sondern nur eine solche der Großgrundbesitzes darstellen. DieS aber können s wir nun und nimmer billigen. DaS Prinzip, Land« i wirthschaftZkammern zu errichten, ist an sich ein guter und bedeutet unzweifelhaft einen Fortschritt in der An­schauung von der Aufgabe der Staates in sozialer und wirthschaftlicher Hinsicht, aber daS Prinzip muß auch vollständig durchgeführt werden. Bei der Organi­sation deS landwirthschaftlichen Berufsstandes darf keine „pikante Auslese" nach Maßgabe deSGeldbeutelS, bezw. der Steuerzahlung getroffen werden, wie daS nach dem Gesetzentwurf bezüglich der Landwirthschastskammern geplant ist. Wenn der Entwurf — was wir im Inter- i esse der mittleren und kleinen Landwirthe, \ die in manche« Gegenden die Mehrzahl bilden, nicht z hoffen wolle» — Gesetz wird, so sind die Landwirth- - schaftSkammern im Wesentlichen nicht eine genossen- ? schaftliche Zusammenfassung der Landwirthschaft über- ■ Haupt, sondern vielmehr, wie schon erwähnt, deS tänd- l lichen Großgrundbesitzes. Ueberall ist Fürsorge getroffen, ! daß der Großgrundbesitz überwiegt und den Ausschlag r gibt. Eine große Klasse vo» Laudwirthen wird von s vornherein von jedem Recht, von jeder Theilnahrnr an \ den Landwirthschastskammern ausgeschlossen. Jene kleine«, \ aber für dar Land wichtige» Landwirthe, deren Besitz, r wie eS in dem Entwürfe heißt, nicht „den Umfang ? einer die Haltung vos Zugvieh zur Bewirthscheftung \ erfordernden Ackernahrung hat, oder für d«F«ll rem sorstwirthschaftlicher Benutzung nicht zu einem jähr­lichen Grundsteuerreinertrage von mindeste«» 150 Mk. veranlagt ist", haben kein Wahlrecht für die Kam« l mern. Wie die Regierung in einer Zeit, in der «an \ die sozialpolitische Fürsorge für die Armen und Schwaches s fortwährend auf den Appen trägt, eine islche Bestim« s mang zu rechtfertigen vermag, ist «uerfi»dlich; denn - nimmt man nur asf die Schwierigkeit der Steuer« j einziehurig von solchen kleinen Besitzungen Rücksicht, so \ ist nichts einfacher, als diese Kleinbesitzer v»v Steuer- s

Mach Sibirien verbannt.

Bon Louis Collar. Mit Genehmigung des Verfassers in'S ' Deutsche übertragen von PH. Freibank.

(12. Fortsetzung.)

Ich konnte mich nur unterwerfen; aber ich that nichts, um die Feindseligkeiten meiner Vorgesetzten zu beschwichtigen, ein schlechtes Mittel, mir wieder ihre Gnadensonne erstrahlen zu laffen. Ich wurde daher als «nfügbarer gefährlicher Mensch behandelt.

Bon dieser Zeit an verdammte man mich zu einer schwierigen Arbeit, welche bei Morgengrauen begann «nd erst spät in der Nacht endigte. Man suchte mich ohne Zweifel noch mehr zu demüthigen; aber seit langer Zeit hatte die Eitelkeit, deren man meine Landsleute beschuldigt, keine Gewalt über mich.

Ich war damit beschäftigt, den Ofen, der zum Schmelzen des Sllbers dient, mit Mineralien und Brennstoff zu füllen und war mit Schweiß bedeckt; eine schwarze Staubkruste machte mich fast unkennbar, als hoher Besuch, der dir Minen besichtigen wollte, angemeldet wurde.

Eine wiffenschaftliche Mission war von einer der Großmächte Europas nach Sibirien gesandt worden und der Zar hatte befohlen, derselben alle Mittel an die Hand zu liefern, um den Bergwerksbetrieb genau studiren zu können. General Npraxin gab die Ehre dem Hause in Begleitung seiner Tochter und einiger '

beiträgen für die Kammer überhaupt zu befreien. Aber auch wenn ihnen eine Beitragspflicht auferlegt werden müßte, so wäre eS nicht schwieriger, von ihnen die Steuer für die LandwirthschaftSkammer als die für die Gemeinde und den Staat beizutreiben. Die Schwierigkeit ist um so geringer, als die Steuereintreibung ohnehin durch die Gemeindebehörden erfolgen soll. Doch nicht allein in der Ausschließung der kleinsten Besitzer von den Kammern, auch dar ganze Wahlrecht ist planmäßig so gestaltet, daß der Großgrundbesitz das Heft in Händen haben muß. Es wird nicht etwa jedem Grundbesitzer, wie bei den Wahlen zum Reichstage jedem Bürger, eine Stimme gegeben. Der Landwirth- schaftsminister v. Heyden hat ein indirekter Wahl­system, dar noch verzwickter als dar preußische Drei- klaffensystem ist, erfunden. Bei dm Landtagswahlen werden die Wähler wenigstens nur in drei Klaffen ge­lb eilt; bei den Landwirthschaftstaurmerwahlen aber gibt eS nach dem Entwurf so viele verschiedenwerthige Stimmen, als verschiedene Beträge der Grundsteuer vorhanden sind. Jedem Wähler kommt ein Stimmrecht zu, das dem Grundsteuerreinertrage des von ihm ver­tretenen Besitzes entspricht, nur daß dieses Stimmrecht nicht ein Drittel aller Stimmen der Gemeinde über­steigen darf. Zunächst werden nun Wahlmänner im Kreise ernannt, und zwar auf der Grundlage jenes ungleichen Stimmrechts. Die Wahlmänner wählen dann wieder die Mitglieder der Kammern, und zwar kommt wiederum jedem Wahlmann soviel Stimmrecht zu, als dem Grundsteuerreinertrage des von ihm vertretenen Bezirks entspricht, nur daß sein Recht wiederum ein Drittel aller Stimmen deS Wahlbezirkes nicht über steigen darf. Die Abstimmung erfolgt, wie das bei der Rothwendigkeit der Prüfung deS Steuerbetrages nicht anders möglich ist, zu Protokoll. Endlich ist noch weiter für den Einfluß der Großgrundbesitzer durch die Vorschrift gesorgt, daß von den in jedem Bezirke zu wählenden Mitgliedern — c.£ Regel wird die Wahl von zwei Mitgliedern gedacht — mindestens eines dem größeren Grundbesitze angehören müsse. Es kann aber auch — und wird zumeist — das andere Mitglied aus dem Großgrundbesitz entnommen werden.

Vergleicht man mit diesen Vorschriften deS Gesetz­entwurfs die Bestimmungen des Gesetzes über die Handelskammern,so fällt der Gegensatz in die Augen. Zur Theiluohme an der Wahl der Mitglieder der Handelskammer stad diejenigen Kaufleute und Gesell­schaften berechtigt, die als Inhaber einer Firma in daS Handelsregister eingetragen sind. Darüber hinaus kann daS Wahlrecht an Klaffen von Gewerbetreibenden verliehen werde», die mit einem bestimmten Satze zur Gewerbesteuer herangezogen sind. § 6 des Gesetzes schreibt ausdrücklich vor, daß Jedermann nur eine Wahlstimme abgeben dürfe, auch wenn er mehrfach stimmberechtigt, also beispielsweise Eigerithümer mehrerer Geschäfte, Bergwerke, Fabriken in verschiedene« Gegenden des Bezirks wäre. Die Wahl zur Handelskammer erfolgt direkt durch geheime Abstimmung mittels Stimm­

anderer Damen; Oberst Romanzoff nahm ebenfalls an der Parthie theil.

Der General richtete einige Frag« an mich, aber ohne zu bemerken, welche Beränsemmg in meiner Stellung sich vollzogen hatte. Der Oberst aber warf mir einen triumphirenden Blick zu, wie wenn er stolz darauf sei könne, eine so erbärmliche Kreatur wie mich vernichtet zu haben. Fedora, welche mich wieder erkannt hatte, bemerkte dies und sagte, indem sie sich dem armen Heizer näherte: „Sie haben eine sehr harte Ar­beit mein Herr!"

„Sie muß gethan werden; wenn nicht durch mich so doch durch einen andern."

„DaS wohl, aber ich glaubte, daß Sie mit einer Arbeit betraut seien, welche mehr ihren Fähigkeüen entspricht."

„Sehr richtig, allein seit einiger Zeit hat man für gut befunden, mir die niedrigsten Arbeiten zuzu­weisen."

„Seit welcher Zeit?"

Da ich mit der Antwort zögerte, fügte sie fragend hinzu: „Etwa seit der Messe von Irkutsk?"

Sie hatte alles begriffen und warf dem Obersten einen Blick zu, vor welchem er die Augen senkte.

„Das hätte ich nicht vermuthet", sagte sie bann; „glücklicher Weise find solche Urtheile nicht ohne Appel­lation."

Mit einer Lebhaftigkeit, welche ihre Erregung be­

zettel. Das ist einfach, klar und gerecht. Wenn bet LandwirthschaftSminister ausführt, daß dem größeren Interesse auch bie stärkere Vertretung entsprechen müffe, so wiberstreitet diese Behauptung den Grundsätzen, bie längst in Staat unb Reich auf auberen Gebieten, wen» leider auch nicht überall, zur Geltung gekommen find. Der Minister sagt in der Begründung deS Entwurfs, daß die Mitglieder der Kammer Vertrauensmänner aller Landwirthe und nicht bestimmter Kategorien sein sollen. DaS ist an der Hand seines Entwurfs un­möglich, da hier von vornherein eine große Kategorie von Laudwirthen überhaupt ausgeschlossen, eine andere aber sichtlich vor den übrigen bevorzugt ist.

AuS dem Gesetze über die Handelskammern hat Herr v. Heyden eine Bestimmung entnommen, nach bei die Kammer ei« Mitglieb, bas nach ihrem Urthell durch seine Handlungsweise bie öffentliche Achtung ver­loren hat, mit Zweidrittelmehrheit ausschließen, ebenso ein Mitglied gegen das ein gerichtliches Strafverfahren eröffnet wirb, von seiner Stellung vorläufig enthÄm kann. Gegen bie Beschlüffe ist zwar die Beschwerde zugelaffen; sie soll aber keine aufschiebende Wirkung habe«. In der Hand der Großgrundbesitzer tarnt eine solche Bestimmung leicht willkürlich gemißbraucht werden. Nicht anders ist es bei der Einleitung eines gericht­lichen Strafverfahrens. Ein solches Strafverfahren kann auch wegen groben Unfugs oder wegen Beleidigung oder wegen einer PolizeiÜbertrettmg eröffnet werden. Hier kann man um so eher durch gehässige Maß­nahmen gegen ein unliebsames Mitglied die ganze Abstimmung der Kammer beeinflussen, als der Be­schwerde nicht einmal auffchiebende Wirkung beigelegt ist. Auch ist e8 der Kammer, bie zwar im Allgemeinen öffmtlich tagen soll, vollständig freigegeben, die Oeffent- lichkeit auszuschließen, sobald sie meint, daß der Gegen­stand „sich nicht zur öffentlichen Berathung eigne". Sachliche, bestimmte Gründe, die für den Ausschluß der Öffentlichkeit vorliegen müssen, wie im Gerichts­verfahren, werden in dem Gesetzentwürfe nicht gefordert.

Die Vorlage ist sonach sehr verbesserungsbedürftig «nd wir wollen hoffen, daß die erforderlichen Ber- befferungen vorgenommen werde», nicht aber, daß die Frage der Landwirchschaftskammer» wieder von der Bildfläche verschwindet, bevor sie ihre Lösung gefunden hat, den» ei ist ««bebisgt geböte«, daß endlich einmal energisch mtt der Neuschaffung d« Organisation 6et Berufsstände begonnen wird.

Deutsches Keich.

Berlin, 3. Februar.

* AuS FriedrichSruh meldet der ,Hamb. Korresp/: „ES gilt jetzt als feststehend, daß der Besuch dell Kaiser- beim Fürste« BiSmarck um die Stitte dieses Monat» erfolgen wird. Es heißt, daß er mit der Reise bei Kaisers nach Kiel in Verbindung ge­bracht wird. Mit bee Vorbereitungen zur Dekorirung beS Bahnhofes ist bereits begonnen worden. Der Bahn-

Wies, mit hoch gerölhetem Antlitz ging sie auf ihren Vater zu und sagte ihm leise einige Worte, bie ich zwar nicht hörte, aber deren Sinn ich errieth.

„Man darf bie Berwaltnng nicht blos stellen", ertoiberte er. „War sie thut, ist recht gethan; eS ist unzulässig, die Verleumdung durch unser Urtheil zu er- milchigen."

ES pesteht thatsächlich ber Grundsatz, daß ein Ver­bannter gegenüber einem Beamten niemals im Rechte stehen darf, doch gibt eS immer Mittel unb Wege, die Regel zu umgehen.

Einige Zeit nachher,? als sich ba8 Gefolge entfernt hatte, ließ mich ber Direktor herbeirafen.

„Man Bedangt nach Ihnen", sagte er mir: „Sie allein können Auskunft geben über bie Anordnungen, welche Sie getroffen unb bie Neuerungen, welche Ihr Werk sinb; auf mein Ersuchen dal mich ber Gouverneur veranlaßt, Sie rufen zu laffen."

„Ich wies auf meine Arbeitskleider unb mein be­schmutztes Gesicht, welche mich kaum befähigten, mich ben Herrschaften vorzustellen.

„Man wirb Ihnen andere Kleider geben, beeilen Sie sich unb machen Sie Toilette."

Als ich bei ber Kommission anlangte, stieß bereu Präsibent einen Ausruf der Erstaunens auS; eS war ein bekannter Gelehrter, welchen ich auf meinen Reisen im westlichen Europr kennen gelernt hatte. Er hatte mich unter öer dichten Raßschicht, welche mein Gesicht