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Stadt, Provinz und Nachbargebiet

I füllte mich mit hoher Freude und Lebenslust.

Kaum waren wir in Irkutsk angelangt, führte man uns durch eine lebendige Hecke von Neugierigen nach dem Hofe der Kaserne, wo wir einer Besichtigung unterworfen wurden. Ein Kranz von Truppen umgab uns, als ob wir in unser« teklagenSwerthen Zustande an eine Empörung oder einen Entweichungsversuch dachten. Wir mußt« lange warten, bis alle die Förm­lichkeiten erfüllt waren, welche eine besondere Eigen- | thümlichkeit der russischen Verwaltung bildeten — und alles dies in hochgradiger Kälte. Ich zitterte in Mitte I «eurer Schicksalsgenossen, erstarrt wie ich war, bis sich endlich ein ältlicher Mann in Begleitung einer Be­dienten nahte, welcher an die Verbannten Lebensmittel auStherlte, welche seit langer Zeit nicht eine solche Freude erlebt hatten.

Al- er bei mir anlangte, blieb er stehen und frag mich mit Interesse aus.

„Mein Herr," sagte er, „ich bin Pole, verbannt wre Sre; ich habe hier ein HandlungShauS gegründet, welches Gott sei Dank, in Blüthe steht. WaS ich an meinem Vermögen, die Frucht meiner Thätigkeit, be­sonders hoch schätze, ist di« Thatsache, daß mir das­selbe gestattet, meinen Landsleuten Hilfe anaedeihen iu lasten. Sie sind krank," fügte er bei.

In der Thst, ich konnte mich kaum noch aufrecht halten; meine Thalkraft war während all' der Er- müdnngen und Strapazen der Reise nicht erlahmt und mein Körper hatte siegreich allen Entbehrungen stand gehalten. Allein seit meiner Ankunft in Irkutsk wurde ich von einer gewisten Abspannung befallen; heftige- Fleder schüttelte meine Glieder und das Blut wallte scharf und heiß in meinen Adern, während mich heftiger Durst peinigte. (Fortsetzung folgt.)

Fulda, 30. Januar.

., * Am kgl. Gymnasium hat heute Vormittag die schriftliche Reifeprüfung begonnen, welcher sich 27 Oberprimaner unterzogen; dieselbe geht nächsten Mon­tag zu Ende. Bei dieser ungewöhnlich hohen Zahl von Abiturienten dürfte die mündliche Prüfung erst in einigen Wochen stattfinden.

* Am 10. Dezember vorigen Jahres waren 60 Jahre verfloflen, seit Herr Lehrer Joh. Adam Ruppert

ständmß hm. Die Ufer der Wolga haben oft solch' schreckliche Orgien des SektirerthmnS gesehen, in welchen vrerzig biS fünfzig freiwillige Opfer unter dem Beile chrer Genossen gefallen sind, oder sich j» die ange- zündeten Scheiterhaufen gestürzt haben 9

Eadoxia Soanowna hatte von ihrer frühest« Jugend an eine gewiss-Macht unter den Jlluminaten (Sr- leuchteten) von Kaluga errungen. Ihr Gatte, welcher im Pelzwaarenhandel ein schöner Vermögen erworben hatte, wurde für dar dunrle Werk der Zerstörung ge- wonnen. Verschiedene Brände entstanden, ohne daß «an die Urheber entdeckte; die Selbstmorde vermehrten sich m r Tausendfache, so daß sie endlich die «ufmerk- sam der Behörden auf sich lenken mußten. Etwa vor emem Jahre, m der trockenen und kalten Jahreszeit, 60n Kaluga eine ungeheuer große Scheune zu brennen. Man erbrach die Thür wid fand m derselben eine Anzahl von Menschen m der Todesstarre, während andere noch lebten und ”‘ter. ^sang ihr Ende erwarteten. Unter letzteren «sand sich Eiidoxm und ihr Gatte. Man verhörte sie and unterwarf sie der Strafe der Peitschenhiebe (glitte), ohne von chnen die geringste Aufklärung zu nhalten. Man setzte sie in Jsolirhaft und verurtheüte sie endlich zur Verbannung nach Sibirien, indem man chnm ganz verschiedene Aufenthaltsorte anwieS; sie haben alles Mschweigend ertragen und kein Wort ihres Geheimnisses verrathen.

„Wie alle übrigen Sektenführer, so bettachtete sich t°“<9 «udoxia als einen Apostel, der auf der Welt seine Mission zu erfüllen hat", mag diese Idee noch so wahnsinnig erscheinen.,

„Und Sie schreiben ihr die beiden unglücklichen Ereignisse zu, deren Opfer wir gewesen sind?" frag ich.

„Ohne leben Zweifel", erwiderte Katow. sn-Äo“ bie Seiter de- Transportes denn keinen roeroacyr r

„Sie kennen die Wahrheit so gut wie ich", erwiderte Katow, „aber sie hüten sich, ihr die Ehre zu erweis«.

§ 9. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch Wahlmänner von benen ic einer auf jeben selbstständigen Gutsbezirk und auf lebe Gemeinde des Wahlbezirks entfällt. Wahlmann für den Gutsbezirk ist der Gutsbesitzer und, falls er das Recht nicht selbst wahrnimmt, der Gutsvorsteher. Für jede Gemeinde wird von

Der Gesetzentwurf betr. die Landwirth. schastskammeru

Eber, den wir uns bereit, mehrfach an dieser Stelle »caußert haben, umfaßt, wie schon erwähnt, 29 Para-

5.

In JrkutSk.

Endlich erschienen die farbigen Kuppeln der Kirchen von JrkutSk vor meinen Blicken. Wird diese Stadt daS Ziel meiner Pilgerschaft sein? Ich wußte eS nicht, aber em Trost verblieb mir mindester s: Auf alle Fälle genießet» wir einige Tage der Ruhe.

Von Tobolsk an hatte ich keine Stadt mehr be- treten, welche eines solchen Namens würdig ist. Zur linken Seite ließen wir Krasnons uad Barnaul, zur rechten Omsk und SempolatimSk liegen.

Sibirien ist ein ganz interesianteS Studienobjekt mtt seinen herrlichen Wäldern, seinen Gebirgen, welche so viele Mtneralschatz. bergen, seinen großartigen Wasser- laufen und seinen weiten Ebenen, wo der Mensaren- arbeit eine so fruchtbare Thätigkeit harrt. Aber ich war zu traurig gestimmt, um mich an den Schönheiten der Nlrrur zu erfreuen, ich sehnte mich nach den Bildern der Zivilisation.

Die Hauptstadt des östlichen Sibiriens mit seinen

Antrag des StaatsmmisteriumS kann eine Land- durch Königl. Verordnung aufgelöst werden, es sind sodann Neuwahlen anzuordnen, welche innerhalb bret äRönaten, vom Tage der Auflösung an, erfolgen müssen.

h„r* ^°^"??^5^derLandwirthschafts-Kammer können durch den Minister für bestimmte, nach Wahlbezirken abzuaren- bQ8 ^ebie£ei =et Landwirthschafts-Kammer Unter- verbände der LandwirthschaftS - Kammer errichtet werden. Die Unterverbande dürfen für ihre besonderen Ausgaben bis zu ’/• Prozent des Grundsteuer - Reinertrages selbstständig erbeben darüber hinaus bedürfen sie der Genehmigung des Ministers'

gvopheu mit ausführlicher Begründung. Die weseut- lichen Bkstimmungen, welche wir noch nachträglich hier zum Abdruck bringen, lauten: w V

?er korporativen Organisation des land- wirthschaftlichen Berufstandes werden Landwirthschastskammern lallen Oe., SRpSi.rfMiRf.Gebiet einer Provinz um- «"b?'. Sm Bedurfnißfalle können für eine Provinz mehrere Landwirthschastskammern gebildet werden.

s. § 2- D'e Landwirthschaftskammern haben die Bestimmung die Gesammtinteressen der Land- und Forstwirthschaft ihres Be­male ^^zuriehmen, zu diesem Behufe alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Grundbesitzes abzielenden Einrichtungen zu förbern und die Verwaltungsbehörden bei den die Land- und Forstwirthschaft betr. Fragen durch thatsächliche Mittheilungen Anträge und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. JnS- bestndere haben die Landwirthschastskammern auf Erfordern nicht nur über solche Maßregeln der Gesetzgebung und Berwalt- h“6ers”' "elthe die allgemeinen Interessen der Land- wirthschaft oder die besonderen landwirthschaftlichen Interessen nnfime ^eilvtcn d°rlrke berühren, sondern auch bei allen Maß- Kreits uÄSA, toE‘^e die Organisation deS ländlichen und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen. Die Land- £aBln außerdem den technischen Fortschritt Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu LLL?" b,efT Zweck können sie die Anstalten sowst bi“ Verpflichtungen und das gesammte Vermögen der bestehenden Ün“a^ünd Ärwal°tn^^i^ bestimmungsmäßigen Verwend- und Verwaltung übernehmen oder solche Vereine in der Sungchrer Aufgaben unterstützen. Den LandwirthschaftS fann ktTtc .^wwirkung bei der Verwaltung der Pro-

§ 3- Die Errichtung einer Landwirthschaftskammer erlolat °»f G-und eines den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden buttniB »S drvvinzial-Landtages zu erlassenden Statuts lnw^t r* ° ®nunt Aendernngen des Statuts bedürfen,

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ö? kmem deutschen Bundesstaate und für das aktive Wahlrecht nn Atter von mindestens 30 Jahren. g

.. § 6. Wahlberechtigt sind: 1. in selbständigen Gutsbezirken 2,rtn Stadt- und Landgemeinden die Eigen- ^ümc.r„“nbvWter land- und forstwirthschaftlich genutzter ^uuhstücke, deren Grundbesitz oder deren Pachtung in der betr. Gemeinde wenigstens den Umfang einer die Haltung von Kua-

Bewirthschaftung erforbernden Ackernahrung hat, oder, r* bCra ^°LKm forstwlrthschastlicher Benutzung, zu einem jähr- lichen Grundsteuerremettiag von mindestens 150 Mark veranlagt

Wahlrecht Mristischer Personen, Genossenschaften, Aktien- Gesellschasten, oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen- inh^TUnh1 w w “xl*b7en 8efe&Iid,e Vertretung von diesen zu bestellende Bevollmächtigte angeübt.

lind §1 ber Landwirthschastskammern j

; ■ 1- ble nach 8 6 Wahlberechtigten und deren Bevollmäch- | 2K2, bte Pächter solcher Güter, welche einen ^bstantugen Gutsbezirk bilden, 3. im Bezirk der Landwirth- schaftskammer wohnende Personen, welche in dem Bezirk nach 8 6 w^lberecbtigt oder nach Ziffer 2 wählbar gewesen sind 4. ,m SJejirt der Landwirthschaftskammer wohnende Personen ÄdÄttch bKgt^" b“r* bQ8 S^tut die Wählbarkeit

Wahlbezirk vereinigt werden. In jedem Wahlbezirk Mindestens zwei Mitglieder zu wählen. Bon den in jedem blenden Mitgliedern muß mindestens eins nach den Bestimmungen der für den betr. Kreis gültigen Kreisor^ nung dem Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer in der Provinz Posen dem Stande der Rittergutsbesitzer ein Oberer dem Kreise der übrigen nach § 7 wählbaren Personen

1 ^Wahlberechtigten für die Dauer der Wahlperiode (8 15) ein ■ ^^t"sa"" ?rlvahltt Jedem Wähler kommt bei der Wahlmänner- Cln Stimmrecht zu, welches dem Grundsteuer-Reinertrage des von ,hm vertretenen, in der betr. Gemeinde belegcnen Be- ®rittprnnn S^-e^an bet. Thaler-Bruchtheil entspricht, jedoch ein Drittel aller Stirnen der Gemeinde nicht übersteigen dar? aus JVJL ^'°der derLandwirthschastS-Kammer werden ouj b 3ahre gewählt, nur bei der ersten Wahl bestimmt sird die ?rauer. der Mitgliedschaft durch die nachfolgend festgesetzte Reihen- s°lge des Ausscheidens. Am Schluffe edes Jahres ickeiden b^ mtiaHebMefinh6^vlte15 be-L^abr6eiirfc au». Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wahlbar und bleiben so lange in ihrer Stellung bis eine Neuwahl stattgefunden hat. 9 ’

, S 1'. Alle 3 Jahre wählt die Landwirthschaft! - Kammer aus ihrer Mitte einen Vorstand, welcher aus mindestens 5 Mit­gliedern und 5 Stellvertretern bestehen muß.

' Die LandwirthschaftS'Kammer ist berechtigt einzelne Ä„fVU5J^räRi«ei“ bilden und mit besonderen regel- i^amgen oder vorübergehenden Aufgaben zu betrauen. Diese Aus- toirthfAnfta" b®8 Recht, bis zu einer von der Land-

?'^bschasts - Kammer festzusetzenden Zahl durch Nichtmitglieder ^ l^Emer sich zu ergänzen. Sie soffen ihre Beschlüsse9selbst- ?audig. dieselben sind aber, soweit die Landwirthschafts-Kammer Landmi^bl^tta "'s bestimmte Aufgaben zugewiesen hat, der vorzuttg!? 'Sammer obcr bem Vorstand zur Bestätigung . f Die Mitglieder und Stellvertreter versehen ihr Amt hilTf?1?ihnen eine den baaren Auslagen für die Theilnahme an den Sitzungen und die Ausführung besonderer toktMä*Va"6?,re^enbc Entschädigung durch Beschluß der Land- wirlhschafts-Kammer gewährt werden.

Die Sitzungen der LandwirthschaftS-Kammern sind m1rSfta^e9enftanbe' ®e^e l'ch n°ch Bestimmung der Land- tnZth;Cb;a 8’®amm,eI $ur öffentlichen Berathung nicht eignen, so- wre diejenigen, welche von der Staatsregierung unter Beding der ^ehande^n"““9 werden, sind in geheimer Sitzung zu

ton ^onbwirthschasts-Kammer für ihren gesamm-

n? Eeschaftsumfang entstehenden Kosten werden von ihr, sowett sie mcht anderweitige Einnahmen gedeckt werden, auf die wahl- rech^ten Eigenthümer bezw. Nutznießer ihre- Bezirkes nach b°w M^stabe t>es mit Wegfall der Thaler-Bruchtheile abzurun- vercheflt^“"b^"^' Reinertrages der betteffenden Bcsitznngen

8 23. Die Landwirthschafts-Kammer hat die rechtliche Stel- ^efiS°rporfctwn vochMaßgabe der im Allgemeinen Land- recht hierfür gegebenen Bestimmungen.

di- tinmaI' “?b ö"°rbiS zum l.Mai, haben

ts-Kommern dem Minister über die Lage der ^bwwthschast ihres Bezirkes zu berichten. Bon 5 zu 5 Jahren Hobe" ste e>nen umfaffenden Bericht über die gefammten land- wirthschastlichen Zustände ihres Bezirkes an den Minister zu er- Italien. u

Wemeu®S£aIefpiTC?^ Ewer ganz be- fünfundzwanzig Tausend Etruvohn^, welche vorwiegend b™SnJnn si- 1° von Verbannten abstammten, lenkten meine von dem Voraeskftte und zugestehen. Mangel an gesellschaftlichem Verkehr berrührende, un-

$Reri*tp in h.ImL1darin einig, falsche sagbare Langweile auf das Wohlthätigste ab Die Aus- N S -'S ÄB । ’Ä* «s*Mw S- de» Thatfachen entspricht. Da eine Kontrolle nicht üoifjanben ift, gibt er auch keine höhere Instanz, welche wegm Pflichtverletzungen zur Rechenschaft ziehen kann.

Diese seltsame Frau feffelte meine Wißbegierde. Ich versuchte sie wiederzusehen, allein eS gelang mir nicht eher, als bis wir nach JrkutSk gelangten. In dieser Stadt wurde eine neue Richiung Gefangener vorgenommen, welche dann nach verschiedenen Seiten ihrem neuen Besti«mungSort entgegengingeu. Ich nahm von Katow warmen Abschied, der nach Okotsch, nach dem äußersten Osten Sibirien-, reifen mußte. Welche Bestimmung Eavoxia Jvanowna erhielt, konnte ich nicht erfahren.

der politische Verstand ließen eS als räthlich erscheinen, den vnkeh^en Weg zu verlassen und sich mit Vertrauen und ohne Argwohn dem Papste zu nähern. Die Cere- monie dauerte über zwei Stunden. Der Popst zeigte keinerlei Ermüdung; er wurde lebhaft akklamirt. Die Feier war um Mittag zu Ende.

* Wie aus St. Petersburg vom gestrigen Tage gemeldet wird leidet Kaiser Alexander an einem starken JnfluenMnfall mit Bronchitis und Entzündung des unteren TheileS deS rechten Lungenflügels. Die Körper- ttmperatur erreichte in der vergangenen Nacht 39 6 Grad, die Nacht zu heute hat der Kaiser nach neuerer Meldung ruhiger verbracht.

* In Serbien hat der radikaleKlub eine von 106 Abgeordneten unterzeichnete Erklärung erlasien, in der die Snwesmhett des Vaters des Königs als Bruch der Ehrenwortes und als Gesetzwidrigkeit bezeichnet wird ferner gegen jede Theilnahme Milans an Staatsgeschäften ÄS verfassungswidrig protestirt, ebenso wie gegen fein täetbtnben im Lande. Die gegenwärtige Regierung SrJr MW bet etwaigen Beeinflussung des StaatSgerlchtShofeS oder der Einstellung der Thätigkeit desselben verantwortlich gemacht. v u

* Zur Lage in Dahomey liegt heute eine Mel- "M. vor, welche beftemdend wirkt, da sie mit der zieuilich allgemein verbreiteten Annahme, daß Frankreich nach definitiver Niederwerfung BehanzinS Dahomey m eine französische Kolonie verwandeln werde, in direktem Gegensatz steht. Frankreich plant danach in Dahomey zunächst nur eine Schutzherrschaft, welche indeß wohl mir als Vorbereitung zur endgiltigen Annexion des Landes zu betrachten sein wird. — Eine am Freitag m Paris veröffentlichte Depesche des Generals DoddS MS Goho vom 20. d. M. meldet nämlich, daß alle Fürsten und Anführer nach Goho zufammenberufen Word« sind, um einen neuen König von Dahomey zu wählen. Dieselben hätten einstimmig Sonthili, de» Sohn Glegle S, zum Nachfolger Behanzin'S desig- mrt. Der neueKönig fei anerkannt und am 15. d. M. i« Namen der RegierMg der Republik der Bevölkerung m der Umgegend von Abomey präfentirt worden, wo­bei ihn die Bevölkerung enthusiastisch ausgenommen habe. Der neue König habe seine Mitwirkung bei den wei­ter«» Versuch«, Behanzin gefangen zu nehmen, zuge- sichert. General DoddS beschäftige sich gegenwärtig damit, bte Grunblage für die Beziehungen deS neuen ^u'gszur französischen Regierung festzustellen. Der SesundhettSzustand der Truppen sei zuftiedenstellend; General DoddS hofft, eine baldige Verminderung des Truppenbestandes herbeisthren zu könnm. General Dodds L 2nÄt8 .ber, Schwierigkeit der Lage in Dahomey dtta« Wasser in seinen Wein geschüttet. Er scheint die Hoffnung, Behanzin noch einfangen und damit den Ruhm deS Feldzuges für sich ausschließlich in Anspruch nehmen zu können, endgiltig aufgegeben zu haben. Der ewgeschlagene Weg, bte Pacifizirung beS Landes herbnzuführ e», dürfte auch eher zum Ziele führen.