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tzonntag, den 28. Ammar 1894. 21. Jahrgang

MattMZeitüng

KSr die Monate Februar und März werden

Vermischtes

des liberalistischen Individualismus das Heil picht zu finden ist. Somit dürste in der Solidarität das alleinig wahre Prinzip für die Erhaltung des Bauernstandes liegen. Hat drese Ueberzcugung nur erst weitere Kreise durchdrungen, dann werden wir schon weiter komme« und über Einzelheiten der Organisation wird fich eine Verständigung schon finden lassen.

nen und Seräthe u. s. w., für die Anschaffung ver- brauchlicher Betriebsmittel wie Lohnzahlung, Futter, Saatgut-, Düngerankaus u. s. w., für Kinderaus­stattung und anderen Familievbedars, für Realver­sicherung jeder Art, Erholung von Seuchen-, Brand-, Hagel- und UeberschwemmungSschädev u. s. w.

Ts liegt nun die Frage nahe, ob die vorgeschlageue Ausgestaltung des bäuerlichen RealkrediteS nicht dem bäuerlichen Persoyalkredit, d. h. der Möglichkeit, rein aus der persönlichen wirthschastlichen Vertrauens­würdigkeit heraus ohne Einst tzung von Unterpfändern und von Faustpfändern Kredit zu finden, auf bedenk- liche Weife Abbruch thun würde. Schäffle glaubt, daß die umgekehrte Wirkung eintreten werde, daß näml'ch dem gesunden bäuerlichen Personalkredit durch körper­schaftlichen Realkredit die Bahn freier gemacht werden könne. Die Organisation deS PersonalkrediteS soll aber nach Schäffle'S Idee keine zwangSköiperschaftliche werden, sondern eme freigenossenschaftliche bleiben und zwar nach den Grundsätzen der bewährten Rais ft eisen'schen DarlehevSkasfenvereine. Die wich­tigsten Statutenbestimwungen dieser Genossenschaften wären in einem besonderen Normativgesetze deS Reicher über eingeschriebene bäuerliche Kredit- genossenschaften festzulegen. Die Guchaben solcher eingeschriebenen bäuerlichen Genossenschaften wären ebenfalls, wie die der Real kreditköi Perschaft hypothe­karisch eintragbar, während die Forderungen von Privat- gläubigern uneintragbar wären, mit Ausnahme der Miterbenansprüche und der Kaufschillingreste, welche jedoch nur innerhalb der für den Änlagekredit, d. h. zum Zwecke der Erwerbung oder Berbesferung deS Gutes festgesetzten Kreditgrenzen gedeckt werden dürsten.

Der bäuerliche Grundbesitz darf natürlich nicht plötz­lich und auf einmal unter das neue Recht gestellt" werden, andernfalls alle jetzt überschuldeten Grund­besitzer bei der Liquidation Bankerott machen würden und bei der großen Zahl überschuldeter Existenzen, deren Güter dann auf einmal unter den Hammer kämen, ein bedeutender Druck auf die Güterpreise stattfinden müßte. Es wären daher Uebergavgsvestimmungen zu treffen, dahingehend, daß Güter- und GutStheile, welche bisher nicht über den Freikredit, d. h. also nach Obigem nicht über 40 pCt. des Ertragswerthanschlages hinaus, verschuldet find, dem neuen Kreditrechte sofort unter­stehen, durch die andere Bestimmung wäre die Ver­fügung zu treffen, daß erst aus Anlaß deS BefitzwechselS unter Lebenden und von Todeswegen die Güter und GutStheile unter daS neue Kredltrecht durch L'quidation z« stehen kämen. Auf diese Weise würde die allgemeine Einführung der neuen Realkreditorganisation gleich­mäßig fortschreitend binnen einer Generation ohne jede Erschütterung und Gefahr fich vollziehen. Auch könnte man jenem Grundbesitze, der bis an die Grenze deS künftigen ordentlichen Realkredites, d. h. bis zu etwa 80 pCt. des ErtragwerthanschlageS jetzt schon ver- schuldet ist, unter Garantie deS Staates noch hypothe- karischen Kredit eröffnen. DaS Opfer wäre nicht zu groß.

DaS ist daS Gerippe deS agrarpolitischen Pro­gramms von Excellenz Schäffle. Großartig einfach! Ueber Einzelheiten kann man verschiedener Ansicht fein. Besonders hätten wir gewünscht, daß Schäffle seinem Programme auch dar Rentenprinzip eingefügt hätte, d. h. die Bestimmung, daß nut der Reinertrag als solcher, nicht aber der kapitalisirteErtrags- anschlag beliehen werden könnte. Dar Wichtigste scheint uns ober, daß Schäffle sich so entschieden für eine obligatorische Organisation der Berufsstandes der Ändwirthe ausspricht — ein vorzüglicher Bundes­genosse für daS Centrum mit seine« in der vorigen Session der preußischen Landtages angenommenen, in der gleichen Richtung sich bewegenden Anträge. Man könnte noch die Frage stellen, ob der Staat zu einem olchen Eingriffe in die persönliche Freiheit, wie ihn olche obligatorische Körperschaft mit sich bringt, wohl das Recht habe. Wir glauben diese Frage bejahen zu dürfen, sobald man die Idee der reinen Rechts­staates fallen läßt und den Gedanken des Wohl­fahrtsstaates annimmt. Rach dieser allem berech­tigten Auffaffung ist Zweck deS Staates, die Bedingungen zu schaffen, die zur allgemeinen Wohlfahrt erforder­lich sind, von den einzelnen Bürgern aber burd bloße Privatthätigkeit nicht genügend erreicht werden können. Durch die bisherige traurige Entwick­lung unserer Agrarzustände scheint indeffen der hin­längliche Beweis erbracht zu sein, daß aus dem Boden

* Ein schanriges Drama hat sich dieser Tage in dem Dorfe Kirchofen im Hannöverschen abgespielt. Zwei Brüder, der Bollmeier Saake und der Schlachter Saale, die mit einander eine Klage gehabt und das amtsgerichtliche Erkenntniß erhalten hatten, waren am Abend nach ihren Behausungen zurückgekehrt. Der Schlachter Saake ergriff, zu Hause angekommen, sofort em großes Schlachtermesser und äußerte zu seiner Frau „er wolle m Hause seines Bruders Alles umbringen." Als der Wüthende ins Zimmer seines Bruders stürzte, in dem die Frau und em Knecht anwesend waren, versuchte die Frau ihn festzuhalten; er ließ der Armen jedoch fein Messer mit solcher Wucht in den Körper, daß sie in 10 Minuten eine Leiche war. Bon den hm- zugekommenen Nachbarn wurde der Mörder dann überwältigt und in das AmtsgerichtSgefängniß in Hameln abgeliefert.

* (Die Ruhestätten deutscher Kaiser.) Bis letzt sind die Grabstätten von 63 Kaisern und Königen und von 93 Kai errn- nen und Königinnen ausfindig gemacht worden; von 9 Kaiserin­nen gelang es bis jetzt nicht, die Ruhestätten zu finden. Die meisten Herrscher, nämlich 9 Kaiser und 15 Kaiserinnen, ruhen in der von Kaiser Mathias erbauten Kapuzinerkirche m Wien; im Dome zu Speyer liegen 8 Kaiser und 3 Kaiserinnen begra­ben ; in der St. Beiths-Kathedrale in Prag ruhen 5 Kaiser und 7 Kaiserinnen. Alle anderen sind an den verschiedensten Orten zu suchen. In Bayern finden sich die Grabstätten von 13 Kai­sern und 10 Kaiserinnen (Regensburg, Speyer, Bamberg, Eben- rieb und München). , .„

* „Die schreckliche, die parlamentarische Zett" ist nun wieder da, in der der preußische Landtag zugleich mit dem deutschen Reichstage seine Beratungen abhält. Gar viele Herren gehören dem Land- und dem Reichstage an. Da find dann natürlich bald hier, bald dort, je nach der Wichtigkeit der ver- schiedenen Tagesordnungen, die Sitzungssäle noch leerer, als es ohnehin schon leider gewöhnlich der Fall zu sem pflegt, und die vielgeplagten Journalisten sind zu unaufhörlicher Wanderschaft zwischen Dönhoffplatz und Leipziger Platz veruttheilt. Dafür ist jetzt freilich auch andererseits die Möglichkeit gegeben, die äußere Physiognomie der hohen Häuser zu vergleichen. Wer nur ($▻ legentlich als flüchtiger Besucher den Sitzungen beiwohnt, wird freilich bei der gleichen Form der Geschäftsordnungen kaum einen Unterschied wahrnehmen, zumal er nicht in der Lage ist, einen Blick „hinter die Kulissen" — um die Wandelgänge, Erfrisch­ungsräume so zu nennen — zu weisen. Der Kellner und sorg­same Beobachter aber findet, daß das Gesammtbild doch an den drei einzelnen Stellen wesentlich verschieden ist. Am schärfsten und am häufigsten platzen die Geister im Reichstage auf ein- ander Dabei machen die inneren Räume hier einen kalten, nüchternen Eindruck. Stark besucht wird das Buffet, wenig benutzt dagegen der für 1,50 Mark ganz vortreffliche Mtttags- tifch, da die meisten Herren nach Schluß der gewöhnlich von 1—5*/2 Uhr währenden Sitzungen ihre Hauptmahlzeit m irgend einer Weinstube zu sich nehmen. Auch im A b g e o r d n e t e n- hause gibt es ost erregte Auseinandersetzungen, tm großen Ganzen aber geht es hier weit ruhiger zu und das Innere hat einen behäbig-gemüthlichen, man könnte wohl am besten sagen, gut bürgerlichen Charakter. Gefrühstückt wird hier gleichfalls nicht wenig, und der gläserweife am Buffet verabreichte Schaum­wein ist befonders stark begehrt; ein sehr großer Thefl der Ab­geordneten aber zieht es vor, während der zumeist von 11—3 Uhr dauernden Besitzungen zu gewohnter Zeit, etwa um 1 Uhr, sein Mittagsmahl hier zu verzehren. Der Spnsesaal ist gleich dem anstoßenden, Hunderte von Zeitungen enthaltenden Lesesaat mit etwas altmodischen, aber ungemein behaglichen gelben Leder- sophaS und Sesseln auSgestattet. Das Gedeck enthält emenSang weniger als im Reichstage und ist dafür -entsprechend billiger. Speisen und Getränke sind hier wie dort tadellos, und man stehl hier stets Vertreter aller Richtungen in großer Zahl. Das Herrenhaus endlich ist das kleinste von allen. In ihm über- wiegen bei Weitem die „erlauchten und r edlen" Herren, d,e ,,ge­ehrten" bürgerlichen Vertreter der großen Städte und b«x Um- versitäten verschwinden so ziemlich zwischen Baronen und Grafen. Aristokratisch und gemeffen ist daS Ganze. Diplomaten und Journalisten benutzen denselben Aufgang zu chren Logen, und Allen ohne Unterschied der Person nehmen Diener mit gleicher Höflichkeit Hut, Mantel und Stock ab. In den verbindlichsten Formen bewegen fich die Verhandlungen; die Redner befleißigen sich gegenseitig der ausgesuchtesten Artigkeit, und wenn eS wirk- lich einmal, — was sehr selten geschieht - zu schaden sach­lichen Auseinandersetzungen kommt, so wrrd doch stets bet m ben vornehmsten Gesellschaftskreisen übliche Ton beibehalten. „Große" Tage von besonberem, allgemeinstem Interesse sind hier unaemein spärlich. „ t x

* (Fünfzig Jahre auf dem Meeresgrund.) Die iwrwe- gische Barke „Elsa Anderson" hat bas Wrack erner englischen Brigg in Galveston, Texas, eingebracht, die vor 50 Jahren untergegangen ist. Ein unterseeisches Erbbebeu bet ben Färöer- Inseln brachte die Brigg wieder an die Oberfläche des Meeres. Der Rumpf deS Schiffes war mit Seemuscheln' bedeckt. Dre unteren Schiffsräume enthielten aber wenig Wasser. In der Kapitänskajüte sand man mehrere eiserne Kisten. Die dann befindlichen Schriftstücke waren breiartig geworden bis aus einen ledernen Sack. Dieser war so hart, daß man ihn mit einer 8p offenfchlagen mußte. In dem Sacke befanden sich etwa taufend englische Sovereigns vom Jahre 1809. Auch waren mehrere Uhren un> eine Perlenschnur darin, die vom Seewaffer natürlich völlig werthloS gemacht worden waren. Man sand m dem Schiffe außerdem drei Menscheuflelette.

xebtt der illustrirten Sonntagsbeilage »Sterne «nd Blumen' von Men Postanstalteu, sowie Landbriefträgern, Zeitungsträgern und von der Expedition „Harmonie" znm Preise von 1 M. (nebst Bestellgeld) jederzeit entgegenge- «ommen. ______

F. Das agrarpotttische Programm eines Ministers a. D.

n.

Die Rettung deS Bauernstandes hält Schäffle für de« wichtigsten Theil der Agrarfrage und gehen feine ReformvorfchlSge daher in erster Linie den Bauern­stand an. Bauer ist nach feiner Ansicht aber jeder, welcher ohne Verwalter selbst fein Eigenthum bebaut; jeder Grundbesitzer, welcher durch BerwaltungSbeamte bebauen läßt, ist nicht Bauer. Wie nun heute bei den Landschaften sich eine Anzahl Landwirthe frei­willig zusammengethan haben und sich gegen Aus­gabe von Pfandbriefen daS nölhige Kapital verschaffen und nach Bedüfniß unter sich ausleihen, so will Schäffle die sämmtlichen bäuerlichen Grundbesitzer durch ge­setzliche Bestimmungen obligatorisch in Verbände zusammenfassen, welche die Aufgabe haben, das Real- (Pfand) Kredit-Bedürfniß des Bauernstandes j« befriedigen. ES soll also gewissermaßen die heutige fakultative Institution der Landschaft obligatorisch und verallgemeinert werden.

Diese Organisation ist aber nicht reichsrinheüllch zu gestalten, sondern jede Provinz und jedes Land müßte die Sache nach seinen besonderen Verhältnissen ordnen, und so hätte jede Provinz und jedes Land eine besondere Landes Realkredit - Körperschaft seines Bauernstandes und eine Realkredit • Bank mit Pfand­brief-Institut unabhängig zu errichte«. Bon diesem Zeitpunkte an gibt eS nur einen Gläubiger, nämlich die Kredit-Körperschaft deS betreffenden LandeSthrileS, mit welchem eS die bäuerlichen Schuldner für Real­kredit zu thun haben, unb die Kapitalisten können Gelder in Grundbesitz gegen Hypothek nicht mehr direkt anlegen, sondern wer aus Grundbesitz Geld ausleihen will, kann dieses nur durch Ankauf von Pfandbriefen der Kreditkörperschast thun. ES gibt auch keine zweiten, dritten rc. Hypotheken mehr, sondern nut eine einzige auf einmal oder ratenweise bei der Kreditkörperschaft aufgenommene, da eS ja uur einen einzigen zu­lässigen Gläubiger, nämlich die körperschaftliche Kreditanstalt gibt.

Die Beleihung erfolgt nach dem jeweilig durch­schnittlichen ErtrygSwerthe, wie er von besonderen körperschaftlich staatlichen Taxationsorganen festgestellt wird und zwar werden Darlehen gegeben bis zu 80 bis 90 pCt deS ReinertragS-WerihanschlageS, während 10 bis 20 pCt. für Rothkredite und Nachhypotheken übrig zu lassen sind. Bon den 80 bis 90 pCt. werden aber nur 40 pCt. des Gutanschlages als Frei- kredit, d. h. ohne Nachweisung seiner Verwendung gewährt, für ben ganzen Rest muß der Krebitnchmer _ die Verwendungszwecke bestimmt angeben (gebundener Kredit). Schäffle macht dieses Verfahren an folgendem Beispiele klar: „angenommen: ein Gut oder Grund­stück hätte einen EttragSkapstalwerth von 20,000 Mk., so wäre bei 80prozentiger Beleihung ein Sesammt- kredit von 16,000 Mk. bä der Körperschaft auf erste Hypothek gesichert. Weiter angenommen, daß die körperfchastliche Bank für die Besitzverschuldung, (Zahlung deS KauffchilliugS, Sicherstellung der Kauft restgelber, Abfinden der Miterbeu) nur bis zur Hälfte deS BeleihnngShöchstbettageS darleihen dürste, so wür­den zur freien Verfügung für den Besitzerwerb 8000 Mk. Freikredit verfügbar fein, welche langfristig zu tilgen wären. Die übrigen 8000 Mk. könnten für alle übrigen wirthschastlichen Ärebitbebarfe in Anspruch genommen werben, doch so, daß der Kreditnehmer nur für die statuarisch zulässigen Zwecke Kredtt erhält. AlS solche würden hauptsächlich folgende Arten von Dar- lehenSverwendungen in Frage kommen: Kredite für GutSverbefferungen, Bauten und Reparaturen (Melio­rationen), Anschaffung von lebenden und nichtlebenden Betriebsmitteln gebräuchlicher Art wie Vieh, Maschft