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* Die Vorlage bett, die Einverleibung der Berliner Bororte wird in dieser Session noch nicht eingebracht; die Regierung hofft indeß, eine solche dem nächsten Landtage vorlegen zu können. Augenblicklich ist es Berlin, welches einer Einverleibuog im größeren Style Widerstand leistet.

* Auf der am 29. d. M. in Paris zusammen­tretenden internationalen Sanitätskonferenz wird dar Deutsche Reich durch den BotschaftSrath v. Schön vertreten sein. Demselben wird als Sachverständiger das Mitglied des internationalen GesundheitSrathS in Konstantinopel Dr. Mordtmann beigegeben.

* Die dem preußischen Landtage zu unterbreitende Vorlage betreffend Bildung von Landwirthschafts- kammern bestimmt, daß an einen Grundsteuertrag von 3M. an daS Wahlrecht geknüpft wird. Es sollen also auch die Interessen der kleinsten Gespanne Berücksichti­gung finden. Die Wahlen find indirekt. Ein einzelner Großgrundbesitzer kann ein Drittel aller Wahlmänner seines Wahlkreise- wählen. Unter die Aufgaben der LandwirthschaftSkammern ist die Frage der Umwand­lung kündbarer Hypotheken in Amortisationsrenten aus­genommen. Weiter erfährt das Blatt noch, daß die Regierung in den LandwirthschaftSkammern einen Ersatz für die landwirthschaftlichen Centralvereine schaffen will. Doch sollen die letzteren zunächst neben den Landwirth- schaftskammern noch fortbestehen. Was die Lösung der ländlichen Verschuldungsfrage unter Mithilfe der Land- wirthschaftskammern betrifft, so nimmt die Regierung an, daß im Durchschnitt heute der kleine und mittlere Grundbesitz bis zu einem Drittel, der Großgrundbesitz bereits bis zur Hälfte des Weither verschuldet ist.

* Leipzig, 15. Jan. Der Prozeß gegen den Pfarrer Stöck und die Wittwe Ludwig beschäftigte heute zum zweiten Male das Reichsgericht. Der Sachverhalt, welcher in den weitesten Kreisen Aufsehen erregt hat, dürfte noch in Erinnerung sein. Dar Landgericht Trier erkannte auf Freisprechung beider Angeklagten, da es der Meinung war, daß die Entziehung des Kindes Maria Ludwig weder durch Handlungen, noch durch Unterlassungen der Angeklagten herdeigeführt worden sei und nicht sür ausgeschlossen erachtet werden könne, daß daS Kind bereits vor der Bestellung des Pfarrers Mey-r als Vormund durch eine andere Person aus dem Kloster weggenommen worden sei. Auf die seiner Zeit von der Staatsanwaltschaft eingelegte Re­vision hob das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an daS Landgericht Koblenz, wobei der Rechtsanschauung Ausdruck gegeben wurde, daß eS nicht allein auf die örtliche Entfernung des Kindes an­komme, sondern auf die nachher in'S Werk gesetzte Ver­heimlichung resp. das dolose Verschweigen der Um­stände, die zur Ausfindung der Kindes hätte führen können. DaS Landgericht zu Koblenz verurtheilte nun am 4. Oktober v. I. Stöck zu drei und die Wittwe Ludwig zu einem Monat Gefängniß; eS er­blickte daS strafbare Delikt darin, daß die Angeklagten fortdauernd die Verbringung des Kindes nach Echter­nach verschwiegen und damit dem neuen Vormund die Möglichkeit entzogen hätten, erfolgreiche Nachforsch­ungen nach dem Aufenthalte des Kinder anzustellen. Gegen die Wittwe Ludwig kam auch noch in Betracht, daß sie den Behörden positiv unwahre Mittheilungen über den Aufenthalt deS Kindes gemacht haben sollte. Die von den Angeklagten nunmehr eingelegte Revi­sion machte Folgendes geltend: 1. Die Angeklagten haben keine Entziehungshandlungen vorgenommen, fon-

Castel und Raoul Duchemin bekenne mich schul­dig . .

Jakob Garand stand der kalte Schweiß auf der Stirne.^ Er hielt inne und sagte mit erstickter Stimme: „DaS ist ja ein schriftliches Schuldbekenntniß, welcher Sie von mir verlangen! Mit diesem Bekenntnisse können Sie ja meine Tochter zu Grunde richten — nein, ich werde nicht schreiben."

In diesem Augenblicke erschien Plötzlich Mary. Langsam kam sie dahin gegangen, fast tote eine Hell­seherin, die in ihrem magnetischen Schlafe befangen ist, und trat bis an dar Schreibpult.

„Du wirst dennoch schreiben, Vater!" sagte sie mit einer Stimme, die aus dem Grabe zu rommen schien.

Jakob Garand sank vor Mary auf die Kniee und stammelte händeringend: „Meine Tochter. . . mein innigst geliebtes Kind . . . man will Deine und meine Schande!"

„Du wirst schreiben, war man Dir diktiren wird, Vater", fuhr Mary fort. „Stehe auf und ergreife wieder die Feder."

„Der falsche Paul Harmant fühlte nicht mehr die Kraft in sich, irgendwie Widerstand zu leisten.

Er that, war seine Tochter sagte, die aufrecht und unbeweglich, die Hand auf das Schreibpult gestützt, dastand.

Der Künstler fuhr also in seinem Diktat folgender­maßen fort:

„Ich bekenne mich schuldig, am nämlichen Tage eine Summe höher als 190 000 Franken, Herrn Julius Labrone, Fabrikant in Alfortville, gestohlen zu haben."

Jakob Garand hielt abermals inne.

der» sind lediglich nicht behülflich gewesen, dar bereits entzogene Kind wiederzuerlangen. 2. Ein bewußtes Handeln ist den Angeklagten nicht nachgewiesen. 3. Es ist nicht festgestellt worden, daß sie die Absicht hatten dar Kind dem Vormunde zu entziehen. 4. ES besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Unter- lassungS-Thätigkeit der beiden Angeklagten und dem durch dritte Personen veranlaßten Wegbringen der Kindes auS dem Kloster. 5. Es fehlt an Thatsachen für die Annahme eines listigen Handelns im Sinne des § 235. Der Vertheidiger, Herr Justizrath Schultze von hier, führte die einzelnen Punkte des nähern aus. Insbesondere hob er hervor, daß nach dem 6. August 1891 für den Pfarrer Stöck keine Rechtspflicht mehr bestanden habe, diejenigen Mittheil­ungen zu machen, für deren Unterlassung das Gericht ihu verantwortlich gemacht habe. Es sei nicht festge­stellt, wann das Kind von Echternach fortgebracht ist und eben so wenig zu welchem Zeitpunkte die Ange­klagten später davon Kenntniß erhalten haben. Gegen Stöck sei auch nicht festgestellt, daß er gewußt habe, die Behörde wisse nicht, daß das Kind in Echternach sei bezw. gewesen sei; von einem Willen Stöck's, die Nachforschungen der Behörden zu durchkreuzen, könne also teilte Rede sein. Der Vertreter der Reich San- Waltschaft beantragte die Verwerfung der Re­vision, da das Landgericht Koblenz im wesentlichen der vom Reichsgerichte gegebenen Direktive gefolgt sei. Mit Recht habe daS Landgericht angenommen, daß eS zur Anwendung des § 235 genüge, wenn festgestellt sei, daß die Angeklagten die früher geschehene Entzieh­ung durch ein vorsätzliches Handeln in ihren Wirkungen haben fortbestehen lassen, und daß eine solche Ent­ziehung selbst dann schon angenommen werden könne, wenn sie nicht durch positive Thätigkeit, sondern durch Unterlaffung herbeigeführt sei. Festgestellt sei aber obendrein eine positive Thätigkeit der Angeklagten, durch welche der Aufenthalt des Kindes verdunkelt werden sollte. Ob Stöck, als er diese Thätigkeit vor­nahm, habe vorauSsehen können, daß er als Vormund werde entsetzt werden, darauf komme es nicht an. Die Absicht, daS Kind dem Gerichte zu verheimlichen fei festgestellt; Stöck habe die Verheimlichung bewußt her­beigeführt und deshalb bewußt geschwiegen. Gegen die Ludwig sei aber nicht nur festgestellt, daß sie ge­schwiegen, sondern auch, daß sie gesprochen. Sie habe am 10. August 1891 ausdrücklich vor dem Polizei- Kommissar erklärt, das Kind befinde sich in Eich, während eS in Echternach war. Gemäß den Ausführ­ungen des Reichsanwalts erkannte hierauf das Reichs­gericht auf Verwerfung der von den Angeklagten eingelegten Revision. — DaS Reichsgericht verwarf ferner die Revision der Anarchisten Schuhmacher, Breuer und Iller, die in Köln am 19. September wegen Betheiligung an ,bem Anarchisten-Klub „Auto­nomie" in London zu neun bezw. sechs Monate» ver- urtheilt worden waren.

Ausland.

* Rom, 17. Januar. Die Stadt Massa wurde in der vergangenen Nacht von Truppen bewacht; in Carrara find drei weitere Kompagnien eingettoffett. Die Munizipalität von Cattata etließ an die Ein­wohnetschast eine Ptokiamation, in bet sie dieselbe zur Ruhe und Achtung vor dem Gesetze auffordert. Die streikenden Marmorarbeiter zwingen noch die Arbeiten­den, die Arbeit einzustellen. Infolge deS gestrigen Zu­

sammenstoßes vor bett Stabtthoren verbargen sich 80 Anarchisten in ben Häusern Maffa's, wo sie verhaftet würben. Truppen verfolge» bie Ruhestörer i»r Gebirge. — Dem ben BelagerungSzustanb über die Pro­vinz Maffa - Carrara verhängenden königlichen Dekret geht ein Bericht der Minister an den König voran, worin die unaufhörlich von bewaffneten Anarchisten- banden verübte» Gewallthaten dargelegt werden. Der Bericht bemerkt, die Bewegung sei keine politische, sondern eine gegen dm Bestand der Gesellschaft ge­richtete, da sie auf die nationale Auflösung, die Schädi­gung deS EigenthumS und die Zerstörung der Familie abziele. Die Handlungen und Programme dieser Feinde des Vaterlandes beweisen zweifellos den Zusammen­hang der Vorgänge in Massa-Carrara mit den sizilianischen. Zur raschen Unterdrückung dieser rohen Ausschreitungen schlägt der Ministerrath den Belagerungszustand vor.

* Hebet die Kämpfe in Uganda witd folgendes belichtet: Die Muhamedanet versuchten anfangs August neue Ruhestörungen. Zwischen den Protestanten und Muhamedanern entbrannte ein blutiger Kampf, der mit der gänzlichen Niederlage der Letzteren endete. Im September war der Friede wieder her- gestellt. Das muhamedanische Land ist in drei Theile getheilt worden, von denen nur einer, Katambola, ben Muhamedanern verblieb, während Kitunzi den Prote­stanten und Kisuji den Katholiken, die sich am Kampfe nicht betheiligten, zugewiesen wurde».

Stadt, Provinz und Nachbargebiet.

Fulda, 18. Januar.

* Die Bischofswahl muß nach Vorschrift der Bulle de salute animarum vom 16. Juli 1821 inner­halb 3 Monate nach dem Tode des Ober­hirten bet Diözese stattfinden. Nach dieser Bulle steht den Domkapiteln Preußens dar Recht der freien Wahl zu, es ist ober durch ein — weniger bekanntes — Breve von Papst Pius VII. vom 16. Juli 1821 denselben zur Pflicht gemacht, keine dem Könige minder genehme Person (virum minus gratum) zu wählen. Die nämliche Vorschrift hat Papft rteo XII. in der Bulle Impensa Romanorum Pontificum im Jahre 1824 den Kapiteln des Königreichs Hannover gegeben und dabei ausdrücklich verordnet, „innerhalb eines Monats Frist, vom Tage der Erledigung zu zählen, dem Königlichen Staatsministerium ein Bet- zeichniß von Kandidaten vorzulegen, die aus der ge­jammten Geistlichkeit des Königreichs erlesen sind. Falls ein ober anbeter Kandidat der Regierung nicht wohl- gefalle, solle das Kapitel diesen auf dem Verzeichniß lösche», jedoch vorbehaltlich, daß eine zureichende Anzahl von Kandidaten übrig bleibe, um aus ihnen einen neuen Bischof zu wählen." In den letzte» 40 Jahren ist auch bei den Bischofswahlen in Preußen ein ähnliches Verfahren beobachtet; es wurden nämlich in einer solchen Vorwahl die Männer bezeichnet, die bei der Wahl selbst |in Betracht kommen dürfen, so daß Se. Majestät dann bestimmen konnten, ob einer oder bet anbere dieser Wahlkandidaten minder genehm sei» dürfte.

* I» Folge eines kürzlich hier vorgekommenen Un- glückrfalles machen wir auf Folgendes aufmerksam: Bei der EiSernte ist wohl zu beachten, daß die aufge- eisten Stellen durch Strohwische oder dergleichen für Schlittschuhläufer kenntlich gemacht werden. Wer

Jakob Garand seinerseits schien wie versteinert zu sein; dicke Schweißtropfen perlten an seinen Haaren und auf seinem Gesichte.

Mary hob seine Hand empor und legte sie wieder auf das Blatt Papier. „Schreibe Vater!" befahl sie.

Jakob Garand schrieb noch zwei Zeilen.

„Jetzt unterzeichne!"

Der Elende that, wie ihm geheißen wurde.

Mmy nahm dar Papier, überreichte eS Johanna Portier und sagte dann: „DaS ist Ihre Ehrenrettung, Madame!"

Dann wandte sie sich zu ihrem Vater und setzte hinzu: „Möge Gott Dir verzeihen . . . Glücklicherweise werde ich sterben . . ."

Langsamen Schrittes, wie sie gekommen war, ent­erote sie sich bann toieber.

Sine Minute etwa verstrich.

Man hörte nur bas mühsame Athemholen deS Millionärs, welcher, ben Kopf in beide Hande gestützt, auf feinem Schreibpult zusammengekauen war.

Plötzlich ließ sich draußen ein Geräusch wie von mehreren Personen vernehmen — die Thürr der großen SalonS, welcher vor dem Arbeitskabmet lag, hörte man iffnen, jetzt ging auch die Thürr des ArbeitskabinetS angsam auf, und Lucie, Georg Darier und Lucian Labrone erschienen auf der Thürschwelle, begleitet von »ent Untersuchungsrichter, dem Chef der Sicherheits­polizei, sowie endlich einigen Agenten, welche Ovide Solivean führte».

„Meine Mutter — meine Mutter!" rief LucieauS, indem sie in die Arme Johanna'- eilte, welche sie innig umarmte und zugleich ein über daS andere Mal auf­rief: „Meine Tochter, meine Tochter!"

(Schluß folgt.)

„’Rein . . . nein ..." stammelte er widerwillig.

„Schreibe, Vater", gebot Mary abermals, „sofern Du nicht willst, daß ich die Fever nehme und an Deiner Stelle schreibe!"

Der Elende ließ das Haupt sinken und griff wieder zur Feder.

Inzwischen fuhr Stephan Castel wieder fort: „Ich bekenne mich schuldig, nicht bloS daS Geld, sondern auch die Pläne des Herrn Julius Labrone, meines Chefs, gestohlen, sodann daS Haus angesteckt und ihn ermordet zu haben. Ich bekenne mich schuldig, in Amerika den falschen Namen Paul Harmant ange­nommen und geführt zu habe».

„Ich bekenne mich schuldig, durch einen von mir bezahlten Helfershelfer Namens Ovide Solivean Lucie Portier zu ermorden versucht, sowie den nämlichen Ovide Solivean bezahlt zu haben, um Johanna Portier zu ermorden, die ich unter dem Namen der Brod- trägem Lisa Perm wiedererkannt habe."

Zitternd eilte die Feder Jakob Garand's über das Papier hin.

®er* Maler hielt einen Augenblick inne. Eben wollte er wieder fortfahren, als sich plötzlich eine Thür öffnete.

Johanna Portier kam bleichen Antlitzes, den Hals mit rothen, fast blutigen Streifen bedeckt, ans dem Kabinet hervor, in welchem Garand ihre Leiche einge­schloffen glaubte und rief in festem Tone: „Dieser Mann ist ebenfalls schuldig, versucht zu haben, mich so eben mit seinen eigenen Händen zu erdroffelu — er möge sich auch dieses Verbrechens schuldig be­kennen !"

Stephan und Raoul stießen, als sie die Frau er­scheinen sahen, einen Schrei der Ueberraschung aus, während Mary erschrocken aufschrie.