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Freitag, den 12. Januar 1894.
21. Jahrgang
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Zeitung
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e-e. Mn Gesetz, die polizeiliche Keauf- srchttgrmg von Miethwohnungen und Schlafstellen betreffend.
Am 1. Oktober 1893 ist in Hessen ein Gesetz in Wirksamkeit getreten, welches von der größten sozialen Bedeutung sein kann. Der erste Paragraph lautet: „Die Gesundheitsbeamten des Staates und die OrtS- polizeibehörden sowie die von den letzteren Beaus« tragten sind befugt, die zum Vermiethen bestimmten Wohnungen und Schlafstellen einer Untersuchung in der Richtung zu unterwerfen, ob aus deren Benutzung zum Wohnen oder Schlesen Nachtheile für die Gesundheit oder Sittlichkeit nicht zu besorgen sind. Gleiche Befugniß steht den genannten Organen bezüglich der Schlafräume zu, welche von Arbeitgebern ihren Arbeitern (Lehrlingen, Gesellen, Gchülfen, Dienstboten u. s. w.) zugewiesen werden". Nach dem § 2 kann durch Polizei-Verordnung für Miethwohnungen von 3 oder weniger Z'mmer sowie bestimmte Keller- und Dachwohnungen festgesetzt werden, wie viel Luftraum wenigstens für jeden Bewohner in dem vermietheten Raume vorhanden sein muß. W:e wichtig diese Bestimmungen sind, ist leicht zu erweisen. In dem Ber- walturgr-Rechenschaftsberichte der Stadt Worms aus den Jahre 1892 wird erwähnt, daß von 1604 im Jahre 1891 polizeilich untersuchten Arbeiterwohnungen 140/g als feucht und ungesund und 4°/0 als in hohem Maße überfüllt ermittelt wurden. Eine Untersuchung der Räume, welche Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten rc. angewiesen waren, würde wahrscheinlich noch schlimmere Resultate gezeigt haben. In Betreff Berlins hat neuerdings eine Denkschrift des Stadtbauraths Hobrrcht her vorgehoben, daß daselbst 118,000 Menschen in 28,000 Kellerwohnungen wohnen, bei denen sogar nicht selten die Möglichkeit vorliext, daß bei starkem Regen Wasser von der Straße her in die Wohnungen dringt. In Frankfurt a. M. hatten i« die achtziger Jahren unter 50 Familien aus denen die Kinder einer Klasse der Frankfurter Arwenschule stammten, 23 Famlien nur 1 Zimmer, 22 besaßen 2 und nur 5 Familien benutzten 3 Räume. (Richter, Lebenshaltung und Sterblichkeit in den großen Städten. 1888. S. 45.) In Berlin aber befanden sich 1880 159,639 Personen in sogenannten übervölkerten Wohnungen, d. h. Wohnungen von einem Zimmer, in welchem mehr als 5 oder von 2 Zimmern, in welchen mehr als 9 Personen sich aufhielten. (Herkner, Die soziale Reform. S. 3) Ob es seit der Zett viel besser geworden ist, darf man nach den Angaben über die Vermehrung der Schlafstellen und die grauenhaften Zustände, wie der Prozeß Heinze sie an's Licht brachte, wohl bezweifeln. In Stuttgart hat 1887 eine Enquete über ine Woh« nungSverhältniffe der niederen Bolksklasse« gezeigt, daß die Wohn- und Schlafzimmer fast durchgehends kleiner waren als die GesundheitSlehre verlangt, 3—4 Familien nur eine Küche hatten u. s. w. Als ein wahres Wunder erschien es der Erqrete-Kommission, daß in den Arbeiterwohnungen nicht ständig Epidemien herrschen und
Endlich entlarvt!
Roman von R. von Wollersheim.
(213. Fortsetzung.)
Lucie Portier hatte den ganzen Abend aus Mutter Lison gewartet, anfangs mit einiger Geduld; als eS jedoch zehn Uhr Abends schlug und die Brodträgerin noch immer nicht nach Hause gekommen war, begann dos junge Mädchen unruhig zu werden.
Weshalb mochte die arme Frau, die sonst so pünktlich und regelmäßig war, um diese späte Stunde noch immer nicht nach Hause gekommen sein? Was mochte ihr nur zugestoßen sein?
„Mutter Lison hat mir doch gesagt," sagte Lucie zu sich selbst, „daß daS kleine Fest nur bis sechs Uhr Abends dauern würde. Schon lange mußte sie also hier sein — ihr Ausbleiben kann ich mir nur durch irgend einen bösen Zwischenfall erklären — ein Unfall, vielleicht sogar ein Unglück!"
Ihre Unruhe wuchs mit jeder Minute.
ES schlug zwölf Uhr. Johanna Portier war noch immer nicht zurückg-kehrt.
Lucie, die ohnehin, wie wir wissen, leidend und dazu vor Ermüdung gebrochen war, begab sich zu Bette, aber es war ihr anfangs unmöglich, ein Auge
schließen. Unaufhörlich richtete sie sich im Bette
die Gesundheitsverhältnisse nicht noch viel schlechter sind als die Statistik aufweist. (Volkswohl 1890. S. 206) Die große Sterblichkeit in den niederen Volksklassen scheint mehr von den schlechten Wohnungen als von einer geringen Ernährung abzuhängen. In dem Frankfurter Stadttheile Bornheim überwog 1885 gerade die Arbeiterbevölkerung und 5,75% der Bewohner erhielten Armenunterstützung. Deß ungeachtet war hier die Sterblichkeit eine geringere, als in Sachsenhausen, wo nur 3,80% Armenunterstützungen erhielten und die Ernährung durchgehends eme-bessere war. In Bornheim waren die Gesundheitsverhältnisse 61 ff er, weil die Wohnungsverhältnisse nicht so schlimm waren.
Freilich ist es leichter, durch ein Gesetz schlechte Wohnungen zn verbieten, als gesunde Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Das berücksichtigt auch das Hess sche Gesetz, indem bestimmt wird, daß bezüglich solcher Wohnungen, Schlafräume und Schlafstellen, welche vor dem Vermiethen nicht von der Polizeibehörde beanstandet waren, die Frist zur Räumung wenigstens einen Monat betragen und von 6 zu 6 Monaten bis auf 5 Jahre erstreckt werden soll, wenn der Miether glaubhaft macht, daß unbeanstandete Wohnungen von der seinen Verhältnissen entsprechenden Größe und Preislage zur Zeit nicht vorhanden sind. Wichtig ist eS, daß bei Neubauten die Unternehmer berechtigt sind, von der Polizeibehörde eine Bescheinigung darüber auSznwirten, ob die einzelnen Wohnungen den Forderungen der Gesundheit entsprechen. Auf diese Weese wird bewirkt, daß bei Neubauten die einzelnen Mieth? Wohnungen sofort und bei den schon vorhandenen Häusern wenigstens nach einigen Jahren der Gesundheit entsprechen. Die Ausführung aller dieser Be- siimmungen wird allerdings wesentlich abhängig sein von den Verwaltungsbehörden > nd Medizinaldeamten, derer eine schwere Aufgabe wartet. Hoffentlich erweist sich das Gesetz, daS vorläufig nur für Gemeinden über 5000 Einwohner gilt, als durchführbar; dann werden die anderen Staaten sicher folgen und ein wichtiger Schritt in der sozialen Gesetzgebung würde damit ge- than sein.
Deutsches Reich.
Berlin, 10 Januar.
* Die,Bvss. Ztg.' dementirt heute auf Grund amtlicher Mittheilungen ihre gestrigen Kriseu-Nachrichten, wonach Graf Caprivi wegen koloniaipolttischer D ffe« renzen seine Entlassung angeboten hätte.
* Der BundeSrath nahm in seiner gestrigen Sitzung den Bericht der Börsenerqaete-Kommisfion zur Kennt- niß und überwies die Vorlage, betr. des Handelsprovi- soriums mit Spanien, an die zuständigen Ausschüsse.
* Der Reichstag war heute ebenso kläglich besucht wie gestern; beim Beginn der Sitzung waren nur einige 30 Abgeordnete anwesend, späterhin 80 bis 100. Auf der Tagesordnung stand die Fortfitzunq der vor Weihnachten abgebrochenen Berathurg der Centrumsanträge (Aichb chler und Genossen) betreffend die Revision des Alters- und Invalid,tätSversicheruvgsgesetzes
auf und horchte auf das geringste Geräusch, welches sich im Hause vernehmen ließ. Mit entsetzlicher Langsamkeit floß ihr die Zeit dahin.
Endlich gegen vier Uhr Morgens trug die Müdigkeit über ihre Angst den Sieg davon, und sie sank in tiefen Schlummer.
Es war acht Uhr, als sie wieder erwachte. Langsam erinnerte sie sich wieder alles dessen, was geschehen war, ihrer Furcht und Besorgniß bezüglich Lisa PerrinS.
Sie kleidete sich rasch an und eilte an die Thür Johanna's. Sie klopfte an — erhielt aber keine Antwort, denn daS Zimmer war leer.
Das junge Mädchen, dessen Angst durch die unheimliche Stille noch vermehrt wurde, eilte hinunter zur Schließerin. „Haben Sie heute Morgen Mutter Lison schon gesehen, Madame Dominique?" frvg sie die Frau.
„Nein, Fräulein. Es ist mir selbst sehr auffallend. Ich habe gestern Abend bis Mitternacht auf sie gewartet. Diesen Morgen ist auch noch kein Brod gekommen, obwohl ,s bereits neun Uhr ist. Soll der armen Frau irgend etwas zugestoßen sein, vielleicht ein Unglück?"
„O, sprechen Sie m'r nicht davon, Sie machen mich erzittern," rief Lucie aus. „Ich ahne ohnehin
sowie des UnfallverstcherungSgesetzeS in Verbindung ; mit dem Anträge des konservativen Abgg. v. Standy i und Gen. betreffend Revision des Jnvaliditäts- und ; AlterSversichern!?gsgesetzes behufs Vereinfachung der ‘ Verwaltung, namentlich hinsichtlich dis Markensystems, i Nach mehrstündiger Debatte wurde der Antrag Staudy - betreffend die Revision des Alters- und Jnvaliditäts- gesetzes sowie der Antrag Aichbichler, soweit dr eine E-quete über die Ausdehnung des Gesetzes verlangt, ! angenommen. Morgen Tabakssteuer.
* In gut unterrichteten Kreisen wird versichert, der deutsch-russische Zollvertrag enthalte auch eine Reihe i für die landwirthschaftliche Produktion erheblicher Nach- ' lässt an den früheren Zollsätzen, u. A. sollen die Sätze für Käse, sowie für Hopfen nicht unwesentlich herabgesetzt sein.
* lieber die Novelle zur Strafprozeßordnung gibt die ,Köln. Ztg.' folgende nähere Inhal!sangabe: Es handelt sich dabei selbstverständlich zunächst um die - Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern. Die Berufung soll an die OberlandeS- l gerichte gehen, bei denen zu dem Behufs ein besonderer 5 Senat gebildet werden muß; da aber, namentlich in Preußen, einzelne Oberlandesgerichtsbezirke zu groß sind, um sämmtliche BerufungSsachen ihres Bezirks ; beim Oberlandesgericht zu vereinigen, so soll der Landes- j gesktzgebung das Recht Vorbehalten werden, in 83er» i bindung mit einzelnen Landgerichten an geeigneten > Bezirksorten abgezweigte Berufungssenate des Ober« ; landeSgerichtS einzurichten, die zum Theil mit Mitgliedern der Land- und Amtsgerichte besetzt werden dürfen und Vorau! sichtlich auch besitzt werden müssen. | Zu zweiter Reihe steht sodann die Entschädigung unschuldig Berurtheilter, die im großen und ganzen auf der durch mehrfache Beschlüsse deS Reichstags schon festzestelltm Grundlage ihre Regelung finden wird. Die Zulassung der Berusung und die Entschädigung unschuldig Berurtheilter sollen in dritter Reihe eine R Vision der Bestimmungen über das Wiederauf« nadmeverfahren ermöglichen, und zwar dahin,daß ' die Voraussetzungen, mttet denen eine Wiederaufnahme । deS Verfahrens eingeleitet werden darf, schärfer gefaßt werden. Endlich handelt es sich noch um eine größere Anzahl von Einzeländerurgen des bestehenden Gericht S- • verfassnngs- und Strafprozeßrechts, Aende- ■ rungen, die überwiegend den Zweck verfolgen, eine - größere Beschleunigung und Energie in der Leitung f und Durchführung des Strafverfahrens, namentlich für ( solche Fälle herbeizuführen, in denen nach der Natur ! der Vergehen eine rasche und kräftige Sühne seitens des Strafrichters bisher oft vermißt worden ist.
* Hebet einen Gesetzentwurf gegen Güter- zertrümmerunge», der un preußischen Justizministerium ausgearbeitet werde, waren in der Presse ins Einzelne gehende Angaben gemacht worden. Demgegen« : über erklärt die ,Post', in unterrichteten Kreisen sei ; nichts davon bekannt, daß in der gedachten Richtung Absichten beständen, welche schon bald eine gesetz« .• geberische Form annehmen könnten. Auch die Meldung wird für unrichtig erklärt, daß dem Landtage schon ( nichts Gutes. Ich will mich zur Bäckerei Lebtet begeben, um zu hören, was geschehen ist, dort weiß man : jedenfalls etwas."
„Sie wollen ausgehen, Fräulein? Aber Sie sind ja noch schwach und krank. Das wird Ihnen schaden."
„O, Frau Domin'que, die Ungewißheit würde mir - schrecklicher als alles andere sein. Nein, ich will sogleich gehen. Sollte Mutter Lison während meiner i Abwesenheit zurückkommen, so sogen Sie ihr, daß ich ' zur Rue Dauphine gegangen bin, und daß ich sogleich i zurückkommen werde."
„Aber seien Sie vorsichtig," mahnte die Frau. „Die Gesundheit ist unser größtes Gut."
Das junge Mädchen ließ sich nicht abhalten. „Ich • will zunächst nach der Rue de Seine gehen," sagte sie ■ sich, als sie das Haus verließ. Damit schritt sie auf i die Rue de Seine zu.
Nicht wenig indeß war sie erstaunt, als sie in die ; Nähe der Schenke kam: die Schenke war nämlich ge» i schlossen.
Mehrere Frauen standen auf dem Tcottoir in ; Gruppen umher und steckten die Köpfe zusammen, i „Sonderbar, sonderbar," ließ sich eine Stimme ver- ! nehmen, „so brave, ehrliche Leute, bereit Geschäft so • vorzüglich ging, und jetzt polizeilich geschlossen — dazu ' aus einer Veranlassung, für die sie gar nicht verant-