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„V 293 . Donnerstag, den 21. Dezember 1393, 20. Jahrgang

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MT" Erstes Blatt.

F. Zur Verschuldungssorm des Grund­besitzes.

i.

Einige meinen, daß es den Bauern nicht sonderlich schlecht gehe, eine Gefahr für den Bestand des Bauern­standes existire nicht. Andere sehen die Lage des Bauernstandes zwar nicht für rosig an, halten diese Erscheinung aber für völlig unbedenklich. Den letzteren ist man versucht, die Worte der berühmten Volks- wirtheS Schäffle zuzurufen: „Ich lasse mich nicht damit trösten, daß neues Leben aus den Ruinen blühm werde; die Blüthe, die aus dem Ruine dl s Bauern­standes sprießt, sehen wir an der römischen Campagna, an der Lage der pellagrakranken italienischen Kolonen, und an den Zuständen Irlands." Die ersteren aber sind auf die in allen Ländern stetig fortschreitende Ver­schuldung deS Bauerstar des hinzuweisen. Ueberall, wo wo man eine amtliche Statistik der Verschuldung sührt wie ihn Preußen und Oesterreich, zeigt sich ein jähr­licher bedeutender Zuwachs der Grundverschuldung, Darin liegt eS auch hauptsächlich begründet, warum alle die gut gemeinten Vorschläge der landwirthschaft- lichen Vereine, der Wanderlehrer und der BerwaltungS- behörden zur Hebung deS landwirthschaftlichen Be­triebes so außerordentlich geringe Erfolge erzielen, denn die wachsende Grundverschuldung wird nur zu 1IS auf Verbesserung deS BodeS verwendet, zu 4/s stammt sie aus Erbgang und Kauf her. ES ist somit nicht zuviel gesagt, wenn man behauptet, daß der Kernpunkt der Agrarfrage in der Regelung der landwirthschaftlichen Grundverschuldung liege.

Ueber die Art und Weise, wie diese Regelung vor­zunehmen sei, gehen die Ansichten leider gar sehr aus­einander. ES mehren sich in neuester Zeit indessen die Stimmen, welche wünschen, daß die auf Grund und Boden ruhenden Schuldenlasten von Seiten des Gläubigers unkündbar seien und niemals höher aus­genommen werden dürfen, als daß der Zins aus dem durchschnittlichen Reinerträge, d. h. der Rente deS betreffenden Grundstückes gedeckt werden könnte. Dem Bauer bleibt so der Arbeitslohn immer frei, weil dieser zu den Produktionskosten gehört, welche zur Feststellung deS Reinertrages von dem Roherträge in Abzug gebracht werden muffen. Damit die Gläubiger aber jeder Zeit in den Besitz ihres Geldes gelangen können, ohne daß dem Bauer seine Schuld gekündigt wird, treten an Stelle der heutigen Hypothek, Renten- oder Pfandbriefe, welche auf dem Geldmärkte c'rculiren und entsprechend den industriellen Werthpapieren bezw. den StaatSpapieren jeder Zeit verkauft werden können.

ES mußte befremden, daß der Referent des W st- fälifchen Bauernvereins in dessen Gutachten über den Entwurf einer neuen bürgerlichen Gesetzbuches (Verlag der Theissing'schen Buchhandlung in Münster 1890 Seite 45 ff.) es allerdings für sozialpolitisch richtiger erklärte, wenn von früher her dem Landwirthe jeder andere als der durch solchen Rentenkauf zu begründende Realkredit abgeschnitten worden wäre, es aber für be­denklich hielt, nachträglich jetzt mit dem überall in Deutschland geltenden Rechte in so radikaler Weise zu brechen, wie die Wiedereinführung deS deutsch • recht­lichen Instituts der rnkündbaren Geldrente eS mit sich bringen würde. Referent befürcht,t, eS möchten mit Umwandlung der Hypothekenforderungen in entsprechende unkündbare Renten fast alle Hypotheken zur Rück­zahlung gekündigt werden, andererseits aber würden bei den heutigen Verhältnissen deS Geldmarktes, welcher sichere Wertpapiere genügend anbietet, nicht viele Kapitalisten sich finden, welchem dem Landwirthe das benöthigte Geld auf Rente darleihen. Im Gegensätze dazu fordert der Rhein.Bauernverein in seinem bezüglichen Gutachten (Verlag von I. P. Bachem in Köln S. 103 ff), daß für die ländlichen Grundstücke gesetzlich die Be­lastung mit unkündbaren Renten als ei n zi g z u l ä s s i g e Form der Belastung erklärt werde. Gegenüber dem Bedenken, daß die Landleute dadurch erheblich an Kredit verlieren würden, erwidert der Rheinische Bauern­verein, daß daS an sich kein Nachtheil sein werde, weil eben nichts der Landwirthschaft so sehr geschadet habe, wie ihr großer Kredit und die Möglichkeit, den Grund­besitz mit Schulden zu belasten, welche nicht in seinem Interesse kontrahirt sind. Weiter heißt eS dann sehr richtig; „Wenn statistisch feststeht und von den bedeu­

tendsten National - O-konomen zugegeben ist, daß die । Landwirthschaft durch die Belastung mit Küp'.talien ruinirt wird, so kann die langjährige Gewöhnung der Kapitalisten kein ausschlaggebendes Hinderniß einer Aenderung der bestehenden Verhältnisse sein; die Kapi­talisten werden sich eben anders gewöhnen müssen. Mit demselben Rechte hätte die vielhundertjährige Gewöhnung der Gutsherren als Hinderniß für Aufhebung der Leib­eigenschaft bezeichnet werden können." Daß nach Ein­führung deS Renten-PrinzipS aber die Landwirthe noch hinreichend Kapital ffnden werden, dürfte sich zur Ge­nüge aus der Beliebtheit der Pfandbriefe der preußi­schen Landschaften ergeben, die ja auch unkündbar sind und auf dem Geldmärkte cirkuliren, aber sehr ge­sucht sind. !

NeuestenS spricht sich nun auch der Westfälische ; Bauernverein in seinem BereinSorgan, dem .Westfäli- > scheu Bauer' pro 1893 Seite 127—129, 169—175 i ebenfalls dahin aus, daß die landwirthfchaftliche Be­völkerung eine agrarische Gesetzgebung erstreben müsse, ? welche dem Wesen ihres Betriebes und rhrer Wirth- , schaftSverhältniffe angemtssen sei, so daß jedem Rechts- , geschäfte mit Grundbisitz nicht der jeweilige Kapital­werth, sondern der jeweilige Rentenwerth zu > Grunde zu legen sei und zwar hätte solches zu gelten bei Verkauf, Vererbung, Verschuldung, Verpfändung, , Theilung u. s. w. Immer würden Kaufpreis, Ecbtheil, ! Schuldsumme u. s. w. rechtskräftig nur in der i Rente auszudrücken fein. Ebenso hat der deutsche Juristentag kürzlich zu dieser so wichtigen Frage , Stellung genommen und sich folgendermaßen auSge- sprochen: „Während lange Zeit die Hypothek oder i Grund schuld als die einzige Form der Belastung deS . Grundbesitzes anerkannt wurde und die altgermanische i Belastung in Form der Rente als eine abgestorbene Einrichtung galt, hat man heute eingesehen, daß dem Kreditbedürfnisse des ländlichen Grund- besitzeS die Rentenform viel besser ent­spricht, als die Hypothekenform. Der länd­liche Grundbesitz gewinnt aus dem Ertrage feiner Wirthfchaft meist nicht fo viel, daß er ein aufge­nommenes Kapital zurückzuzahlen vermöchte; von be­sonderen Glückssällen abgesehen, muß daS Kapital da- ' her auf dem Gute stehen bleiben und der Besitzer kann , nur die Zinserträge erschwingen. Der Gedanke, aus welchem die Einrichtung der dinglichen Rentenschuld beruht, hilft diesem Mangel ab und Aufgabe der deutschen Gesetzgebung ist eS daher, für eine Regelnng derselben zu sorgen."

Deutsches Neich. i

Berlin. 19. Dezember. \

* Die Meldung, wonach die Regierung auf die j vorgeschlagene Weinsteuer verzichte und eine neue j Form suche, welche die Steuer wirklich dem Kon- j f«menten auferlege, wird von berufener Seite als gründ« j los erklärt. Unbegründet sei auch die Mittheilung, daß ; die Weiterzahlung der Zucker-Ausfuhrprämien über den i gesetzlich festgestellten Zeitpunkt hinaus in RegierungS- | kreisen erwogen werde.

* Das Centrum ist bekanntlich bei der Abstimmung über die kleinen Handelsverträge in nahezu zwei gleiche Hälften auseinander gegangen. Nach Neujahr wird nun die Hauptfrage der Session; die Steuer-Frage, auf der Tagesordnung erscheinen. Hier gilt eS Politik in großem Stil zu treiben; hier kann und muß die Fraktion einheitlich und geschlossen austreten, weil es um eine Frage von großer grm dsätzlicher Tragweite sich handelt, für deren Entscheidung die Rücksicht auf daS Ganze und namentlich auf die durchschlagenden sozialen Gesichtspunkte, welche hier in Betracht kommen, maßgebend ist. Die Centrums-Fraktion kann der Mit­wirkung bei der Lösung der Steuer-Frage, so weit eS die Beschaffung der für die HeereS - Vermehrung er­forderlichen Mittel gilt, sich nicht entschlagen, aber die Fraktion wird darauf bestehen müssen, daß über dar Maß des unbedingt Notwendigen hinaus keinerlei Bewilligung erfolgt, daß alle Steuer-Auflagen ausge­schlossen bleiben, welche abermals störend in daS legitime Verkehrs- und Erwerbs - Leben eingreifen und insbe­sondere den schwer um seine Existenz ringenden Mittel­stand und den kleinen Mann treffen würden, daß viel­mehr die neue Belastung in der That, wie eS bei Be- rathung der Militär-Vorlage in Aussicht gestellt worden ist, lediglich oder doch vorzugsweife auf die stärkeren Schultern gelegt werde.

* Die Handels - Verträge mit Spanien, Rn mä«ie»I«nd Serbien dürften, nachdem der deutsche Reichstag sie angenommen hat, demnächst in Kraf treten. Die Zustimmung aller dabei betheiligten Fak­toren bleibt allerdings abzuwarten. Schm wir jedoch die Ertheilung derselben voraus, so würde Deutschland nunmehr acht Handels-Verträge abgeschlossen haben, durch welche der deutsche Zoll-Tarif gegen entsprechende Tarif-Zugeständnisse des anderen vertragschließenden TheileS in einer Anzahl von Positionen gebunden ober vielmehr ermäßigt wiro. Die acht Staaten, mit denen Deutschland nunmehr Konventional-Tarif-Berträge hat, sind Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien, Schweiz, Spanien, Rumänien, Serbien und Griechenland. War den deutsch - griechischen Vertrag betrfft, so sind die Ratifikations-Urkunden für denselben am 20. Februar 1885 ausgetauscht worden. Zehn Tage darnach ist er in Kraft getreten und da er auf 10 Jahre abgeschlossen ist, so läuft er zunächst bis zum Anfang März 1895. Auch dann aber wird er nicht gelöst, wenn keine Kün­digung von einer oder der andern Seite erfolgt. Außer­dem aber hat Deutschland noch mit einer ganzen Reihe von Staaten Meistbegünstigungs-Verträge. Es sind dies die Argentinische Konföderation, Chile, Kolumbien, Kosta»Rika, Dänemark, Dominikanische Republik Ecuador, Egypten, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Hawaiische Inseln, Honduras, Korea, Liberia, Mada­gaskar, Marokko, Mxiko, Ni d rlande, Paraguay, Per­sien, Salvador, Schweden-Norwegen, Südafrikanische Republik (Transvaal), Türkei (auch Bulgarien und Ostrumelieu), Bereinigte Staaten von Nordamerika, Sansibar. Dazu kommen die deutschen Zollausschlüsse, deutschen Kolonien und deutschen Schutzgebiete.

* Für den Jesuiten - Antrag ist angeblich im Buudesrathe keine einzige Stimme. Wir zweifeln denn doch, ob sich dies schon jetzt behaupten läßt, zu­mal da der Nachricht hinzngefügt wird, daß gegenwär­tig bei den Regierungen londnt werde, wi- sie zu dem Anträge ständen. Ww zweifeln auch, daß keine Stimme dafür sein merke. Ist z. B. bayerische Regierung be­reit, mit der Ablehnung des Antrages zugleich rhren eigenen Antrag wegen der Redemptoristen zu beSaoouiren?

* Der plötzliche Rücktritt des deutschen Bot­schafters in Rom wird vielfach mit der letzten italienischen Ministerkrisis in Verbindung gebracht. Zwar will die ,Nat. Ztg.' sicherm Vernehmen nach wissen, daß der Rücktritt durch keinerlei politisches Motiv veranlaßt worden ist, indeß dürfte dies Mal die .Kreuzztg.' Recht behalten, welche berichtet, daß der Rücktritt des Botschafters „vornehmlich" durch fein Alter hervorgerufen worden ist. „Derfast alljährliche Wechsel im italienischen Ministerium und die Noth- weudigkeit, immer mit neuen Persönlichkeiten in amt­liche Beziehungen zu treten, wurde ihm beschwerlich." Danach Halen also noch andere Gründe als daS hohe Alter den bisherigen Botschafter zum Verzicht auf seine Stellung veranlaßt. — Der deutsche Gesandte v. Bülow in Bukarest ist zum deutschen Botschafter in Rom er­nannt worden.

* Die Abberufung des württembergischeu Gesandten v. Moser vollzieht sich in der gewöhnlichen Form, indem ihm zunächst ein dreimonatlicher Urlaub bewilligt worden ist, von dem er niemals auf seines Posten zurückk'hcen wird.

* Die Beförderung russischer Auswanderer über Hamburg ist durch den Senat von Hamburg wieder gestattet worden; doch muffen die Auswanderer die Quarantäne auf Station Rahleben passirt haben und einen vollbezahlten Fahrschein der Pccketfahrt-Aktien- Gesellschaft besitzen. Kürzlich besuchte eine Abordnung deS Hamburger Senats die Station Ruhleben, um die dortigen Quarantäne-Einrichtungen zu prüsen.

* Gegen kirchenfeindliche und farblose Zeit­ungen warnte jüngst der Hochw. Herr Bischof von Mainz. Seine Mahnung lautet: „Abgesehen von dem Geiste der Feindseligkeit und Gehässigkeit, wie er sich in den ausgesprochen kirchenfeindlichen Organen kund- gibt, können auch solche Tagesblätter, die den Schein einer gewissen Unparteilichkeit zu wahren verstehen, dabei aber auch durch pikante Mittheilungen, zwei­deutige Annoncen, sittlich anstößige Unter haltungSleklüre an die Leidenschaften oppelliren ober wenigstens die Skandalsucht und Grundsatzlosigkeit befördern, nur höchst verderblich wirken. Diese Presse ist ein Feind, der ohne Unterlaß vielfältiges Unkraut auf den Acker Gotter säet. Sie bildet eine Macht, die Tag für Tag zerstört, war die Seelsorge mühsam anfzubaum sucht.