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278 Sonntag, den 3. Dezember 1893. 20. Jahrgang

Fuldaer WZ eit il ng

!atholische Kirche habe Gott sei Dank noch selbst darüber

Richter führt aus, daß die Annahme des An­trags den Zweck doch nicht erfüllen werde, da ihm da- preußische Landesgesetz von 1875 entgegenstehe, das die Jesuiten unter die dort aufgenommenen Ausnahmen nicht aufzähle. Man möge den Antrag auf § 2 be­schränken, der die Freizügigkeit der inländischen Jesuiten von der diskretionären Gewalt der Behörde abhängig mache.

Aehnlich spricht Rickert: Vorbedingung für die Aufhebung des § 1 der Antrages fei eine Aenderung des Strafgesetzparagraphen über die ReligionSbe- schimpfung.

* Im Reichstage

stand heute der Antrag des Centrums auf Auf­hebung des Jesuitengesetzes auf der Tages­ordnung. Der Zudrang zu den Zuschauertribünen war ein ungeheurer. Sogleich beim Beginn der Sitzung erschien auch der Reichskanzler Graf Caprivi am BnudeSrathStische nebst den Sekretären von Bötticher und Freiherrn von Marschall.

Zur Begründung der Antrages erhielt der Bor­fitzende der Centrumsfraktion Abg. Graf Hompesch das Wort: Den Antrag werde er vertheidigen, viel­leicht mit minderem Geschick als die ftüheren Antrag, steller, aber mit derselben Entschiedenheit, denn das, waS wir fordern, ist ein Akt der Gerechtigkeit (Leb­hafter Beifall im Centrum); wir fordern es kraft unseres Rechts und für das katholische Volk (Lebhaftes Bravo im Centrum). In den Kulturkampfjahren habe man die Jesuiten als „friedenstörend" vom Vaterland ferngehalten, aber wie wenig die Jesuiten ftiedestörend seien, beweisen die Länder, unter anderen die Nieder­lande. Von allen Ausnahmegesetzen sei nur daS Jesuitengesetz allein aufrecht erhalten worden. Dail Sozialistengesetz habe man aufgehoben, ben Jesuiten und Redemptoristen gegenüber habe man die Grund- rechte der Berfaflung außer Kraft gesetzt. Wenn die Sozialdemokraten und Anarchisten von Ort zu Ort ziehen, um die Lehren des Umsturzes zu verkünden, so geschehe ihnen nichts, den Jesuiten aber und den Re- demptoristen werde es verwehrt, im priesterlichen Ge- wemde in Deutschland zu erscheinen, ihrem frommen seelsorgerischen Berufe zu leben unb das Wort GotteS zu prebigett Die beutschen Bischöfe unb Erzbischöfe würben noch heute ebenso zur Bertheibigung ber Jesuiten eintreten, würden noch ebenso gegen das Jefuitengesetz protestiren, wie dar 1872 in ihrer Denk- schuft geschehen fei. Die Bischöfe haben nie aufgehört und mit ihnen auch das katholische Volk nicht, ihre Proteste gegen das Jesuitengesetz zu wiederholen. Redner verliest die betreffenden Sätze aus der Denkschrift deS deutschen Episkopat« von 1872. Durch die Einbringung des Antrags auf Aufhebung des JefuitengefetzeS werde nochmals der ernsten Erwägung anheim gegeben, ob es klug und weife fei, ein Gesetz aufrecht zu erhalten, welches Millionen deutsche Herzen in ihren heiligsten Gefühlen tief verletze. Gerade angesichts der Thatsache, daß die Sozialdemokratie ihr rotheS Banner offen entrolle und nach ben Schlußworten auf bem Kölner Sozialistentage auf Kirchen unb Palästen aufpflanzen wolle, solle man ben geistigen Mächten zur Bekämpf­ung ber Sozialbemokratie nicht in ben Weg treten unb dafür sorgen, baß bas Kreuz auf ben Kirchen bleibe. Redner bittet dann um Annahme seiner Antrages. (Lebhafter Beifall tm Centrum.)

.Abg. Frhr Manteuffel. Ich habe im Namen meiner politischen Freunde folgende Erklärung ab- zugeben: Die konservative Pattei ist ihrem Programm ^mäß stet- bereit gewesen, die Hand zu bieten zur Beseitigung des sogenannten Kulturkampfes und zur Forderung des konfessionellen Friedens im Jnlande. Wir haben aber einerseits zu dem Gesetz vom 4. Juli 1872 niemals em eigentliches Kulturkampfgesetz er- blicken können (Lebhaftes Oho! im Centrum)' da in manchen deutschen Staaten ähnliche auf die Jesuiten bezügliche Gesetzesbestimmungen bereits feit längerer Z«t bestanden. Andererseits ober würde eine Aufheb­ung des GZetzkS unserer Ueberzeugung nach unter den augenblicklichen Verhältnissen der Aufrechterhaltung deS konfessionellen Friedens nicht förderlich sein, (Hört! Hört! im Centrum) ja, in evangelischen Kreisen große Beunruhigung Hervorrufen. Deshalb wird die große Mehrheit meiner Partei, wenn auch einzelne ans befonderen Gründen eine andere Stellung emvehmev, ihr Votum gegen den Antrag Hompesch abgeben. (Unruhe im Centrum.)

i «läßlich ist. Bei allem Entgegenkommen gegen die be- rechtsten Wünsche der katholischen Mitbürger (Ge­lächter im Centrum) müssen wir die Aufhebung deS Gesetzes vom 4. Juli 1872, daS übrigens in lein« Weise mit den Grundsätzen der freien Religionsübung in Widerspruch stehe (Oho! im Centrum), ablehnen. Wir hegen zum BundeSrath das volle Vertrauen, baß er sich in keiner Weise bmch politische ober sonstige Rücksichten bestimmen lassen wirb, ber Wieberznlaffung ber Jesuiten, welche in weiten Kreisen Beunruhigung hnvorrufen würbe, seine Zustimmung zu geben. Wir Protestanten wollen mit allen katholischen Mitbürgern im Frieben leben; wir achten ihre religiöse Auffassung unb Glauben. Die gleiche Achtung vor unserer Ueber­zeugung haben bie Jesuiten nicht. (Lebh. Wiberspruch im Centrum.) Ihre Zulassung würde zur Verschärfung ber konfessionellen Gegensätze, aber nicht zum konfessio­nellen Frieben führen. — Ich will nur hinzufügen, baß wir nicht beabsichtigen, in eine nähere Debatte einzutreten, nicht weil wir sie fürchten, (Aha! im Cen­trum) unb nicht, weil es uns an Material fehlt, bas zu beweisen, was wir erklärt haben. Wir halten eine solche Diskussion insofern für zwecklos, als sie weder an unserem, noch on bem Standpunkt ber Antrag- stell« etwas ünbern wirb. Dagegen fürchten wir, baß eine solche Diskussion bie Gegensätze verschärfen könnte. DaS wollen wir tiermeiben. (Unruhe im Centrum.)

Abg. Dr. v. Marqnarbsen. Auch ich habe eine Erklärung Namens meiner politischen Freunde abzu­geben. (Heiterkeit links und im Centrum.) 1. „Wir sind ber Ueberzeugung, daß in einem Bundesstaate mit konfessionell gemischter Bevölkerung wie baS Deutsche Reich Rieberlassungen bes JesuitenorbenS unb ber ver­wandten Orben unb Kongregationen ben kirchlichen Frieben gefährben. 2. Ebenso halten wir daran fest, daß daS Gesetz vom 4. Juli 1872, wie e« gehandhabt worden ist, der freien Entfaltung des katholischen Kirchenlebens kein Hinderniß bereitet. 3. Seine Auf­hebung dagegen würde das nothwenbige einmüthige Zusammenwirken aller Freunde der staatlichen und Ge- sellschaftS-Ordnung gegen die ihr drohenden Gefahren erblicken. 4. Aus dieser Erwägung und im Interesse de« interkonfessionellen Friedens hatten wir auch eine weitere Diskussion deS vorliegenden Antrags für unge­eignet unb werben uns deshalb unsererseits vorläufig ' auf bie einfache ablehnende Abstimmung beschränken." (Hört! Hört! int Centrum, Gelächter bei den Sozial­demokraten.)

heil des Einzelnen lassen sich auch nicht trennen. W« nicht in seinem Vaterlande seinem Gott nach seinem Willen und Wünschen dienen kann, der ist in seiner politischen Freiheit beschränkt. Wir fordern ja nur für die deutschen Jesuitm die Wiederzulassung, Ausländ« kann ja der Staat, wenn fie sich etwas zu Schulden kommen lasten, jeder Zeit ausweisen. Gegenüber dem Protestantismus nehmen die Jesuiten keine and«e Stel» hing ein, wie jeder andere Katholik; wir kennen inS- gesammt nur eine Wahrheit. Das kann aber den kon­fessionellen Frieden nicht stören und beeinträchtigen. Wohl aber wird der konfessionelle Friede gefährdtt, ! wenn nicht die Rechte der Konfession gewahrt werden, wenn die konfessionelle Mehrheit die konfessionelle Min­derheit bevormunden will. Was Sie (rechts) bei der evangelischen Bevölkerung an Beruhigung durch Ableh- nung unseres Antrages schaffen, das schaffen Sie bei den Katholiken in doppeltem Maße an Beunruhigung. (Sehr richtig! im Centrum.) Man bezeichnet das Je­suiten-Gesetz als ein rein politisches, das ist eS aber nicht. Mit unseren Pflichten gegen das Vaterland kann uns nichts in Widerspruch stellen. Wir Katholiken haben jeder Zeit, auch auf den Schlachtfeldern, unsere Treue zu Kaiser und Reich bewiesen. (Lebhafte Zustimmung im Centrum.) Redner schließt mit der Bitte, den An­trag Hompesch anzunehmen; eine größ«e Thal der Ge­rechtigkeit könnte der Reichstag nicht verrichten.

Abg. Blos (Sozialdemokrat) hält die Gründe, welche die Konservativen und Nationalliberalen gegen den Antrag auf Aufhebung deS Jesuiten-GesktzeS vor­gebracht haben, für sehr schwach; wer den konfessionel- len Frieden wirklich und ernst wolle, könne nicht für die Aufrechterhaltung deS Jesuiten - Gesetzes stimmen. Die Sozialdemokraten würden für ben Antrag auf Auf­hebung deS Jesuiten-GesetzeS stimmen, nicht der schönen Augen deS Jesuiten - Ordens wegen, sondern um der Gerechtigkeit willen. An die Märchen, die über ben Sefuiten-Orben in Umlauf gesetzt seien, glaube er nicht.

Hobenberg erklärt, die Deutsch-Hannoveraner würden ben Antrag annehmen, wie sie alle Ausnahme­gesetze bekämpfen. Die gleiche Erklärung gibt Rab- ziwill für bie Polen ab.

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Abg. v. Holleuffer (kons.) erklärt, baß er mit einem kleinen Theile seiner politischen Frennbe bei ber besonberen Lage in ihren Wahlkreisen Weber für noch gegen den Antrag Hompesch stimmen könnte (Gelächter) unb sich deshalb der Abstimmung enthalten würde. Abg. Lotze (Antis.) erklärt, daß seine Fraktion die Frage des Jesuitengesetzes nicht zu einer Patteiftage mache und jedem Mitgliede die Abstimmung überlaffe.

Hierauf erhielt das Wott Abg. Schröder (freif. Verein., Präsident des Protestantenvereins) zu einer längeren Rede gegen den Antrag.

Derselbe war schon für Einführung des Jesuitm- gesitzes besonders thätig und ist deshalb auch gegen die Beseitigung desselben. Er bestritt, so- weit man ihn auf der Journalistentribüne versteben konnte, daß das Jesuitengesetz ein Kind konfessioneller Leidenschaft sei, sonst hätten Männer wie Schulze- Delitzsch und Löwe-Calbe nicht dafür stimmen können. Die katholische Kirche bedürfe gar nicht des Jesuiten­ordens zur Erfüllung ihrer Aufgaben, sonst hätte ein Papst Ganganelli nicht einmal den Jesuitenorden auf­gehoben. Auch in Deutschland sei das Verbot aus politischen Gründen h«vorgegangen. Der Staat solle die religise Freiheit der Einzelnen garantiren, er dürfe aber nicht eine Organisation dulden, welche diese Frei- seit zu beeinträchtigen geeignet sei. Im Interesse deS Staates bitte er deshalb den Antrag abzulehneu.

Abg. Dr. Lieber dantte zunächst den beiden lon- «vativen Parteien und den Nationalliberalen dafür, daß sie durch ihre Erklämngen Klarheit geschafft hatten, uns bie Rede des Herrn Schröder, der nur ein halbes Dutzend Hintermänner habe, glaube ec nicht eingehen u brauchen. Das Jesuiten - Gesetz sei ein Mittel des i . kampfeS gegen Rom gewesen, also recht eigentlich ein

Abg. Mirbach (ReichSpattei). Auch ich habe im Namen meiner politischen Freunde eine Erklärung abzugeben: Die Lehren des Jesuitenordens über das Berhältniß von Staat und Kirche find mit den Grund­sätzen und Existmzbebingungen der modernen Staates schwer vereinbar, (Lebh. Äidnspruch im Centrum) stören das friedliche Zusammenleben und Zusammen-

?av°A°"en (Ruf: ®öan9e* | «nd bie ausgewiesenen Orben hält fte'für biestEnt' Iilc^er Bund), da« für das Wohl des Vaterlandes un- ' faltung als nothwendig. Kirchliche unb politische Frei.

Nach einem Schlußwort Heeremann'S wirb ber Antrag Rickert s auf Aussetzung ber zweiten Berathung abgelehnt. In ber zweiten Berathnng wird zunächst ber Antrag Rickert ans bloße Aufhebung beS § 2 des Antrages gegen bie Stimmen ber freisinnigen Ver­einigung unb freisinnigen Bolkspirtei abgelehnt, woraus üb« § 1 beS Antrages namentlich abgestimmt wirb.

Die namentliche Abstimmung ergiebt bie Annahme des § 1 de» Centrums-Antrages mit 173 gegen 136 Stimmen. Für ben Antrag stimmten geschlossen baS Ceritrum mit seinen Hospitanten, bie Elsässer, bie Pa!en, die süddeutsche Volkspartei, bie Sozialdemokraten, einige Mitglieder der freisinnigen Bolkspartei und einige Antisemiten, sowie der konservative Erbprinz zu Hohenlohe-Oehringen. Von ben Freisinnigen stimmte auch ber Abg. Richter gegen ben § 1 des Antrags Hompesch, § 2 wurde ohne Debatte angenommen, ebenso § 3. Ein vom Abg. Rickert beantragter neuer §3a, welcher ben§ 166 bes Strafgesetzes, soweit derselbe Beschimpfung einer der christlichen Kirchen ober bereu Einrichtung unter Strafe stellt, beseitigen wollte, würbe nach kurzer Debatte gegen bie Stimmen ber Sozialbemokratm unb einiger weniger Freisinnigen unter großer Heiterkeit des Hauses ab gelehnt. Be­kanntlich hat ber — Evangelische Bund eine große Agitation für Abschaffung be« § 166 eingeleitet. Damit war bie zweite Berathung des Antrags Hompesch be« c v’-’*"”......r» endigt. Morgen kleinere Vorlagen und die Verordnung

(Sehr richtig! im Gentrum.) Die des BundeSrath« bett, die Kampfzölle gegen Rußland habe Gott sei Dank noch selbst darüber Die Annahme deS CentrumSantrageS auf Auf. zu befinden, was nothwendig ist z» ihrer Entfaltung Hebung des JefuftengefetzeS, sagt die .Germania', be- Mnh "" dentet einen großen Erfol'g, Lenn man bedÄ' daß

die Einführung des Gesetzes vor 21 Jahren mit 183