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JW 255

Dienstag, den 7. November 1893.

20. Jahrgang

uldakrMZkitlliig

Erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. v,ertelMrl,cher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig.

Deutsches Reich.

Berlin, 4 November.

* Soweit sich das Resultat der Urwahleu zum preußische» Abgeordnetenhause übersehen läßt, hat baS Centrum ern Mandat verloren (Konitz-Tuchel) und noch kein Mandat gewonnen. Im Uebrigen beträgt bis jetzt der als sicher zu betrachtende Gewinn und Verlust bei den Nationallrberal n + 8 — 7, bei den zwei konservativen Fraktionen +12—7, bei den Freisinnigen + 3 — 8. Die Lösung der in den polnischen Wahlkreisen der CentrumS - Partei ent­standenen Wirren ist noch nicht ganz zu übersehen. Die bisher festgestcllten Wahlresultate bestätigen also den ersten Eindruck, daß eine wesentliche Verschiebung in den Parteistärken und Parteigrvpprrungen richt ein­treten dürfte, und daß eine kleine Verschiebung zu Gunsten der Rechten stattgcfunden hat. Der Ansturm der Liberalismus gegen die „konservativ-kleri­kale" Mehrheit des Abgeordnetenhauses ist gescheitert.

* Die schon mitgetheilte amtliche Staust! k der Reichs- tagSwahlen ist nicht nur in Bezug auf die Abstimmung über die Militärvorlage interessant- sondern auch für die Behandlung der neuen Reichs-Steuer-Vor­lage» deachtenSwerth. Die Ablehnung der Militär­vorlage seitens der Mehrheit der ReichStagswähler mit 1,1OO,OOO Stimmen schließt selbstverständlich auch eine Ablehnung der Mehr-Kosten der neuen HeereSver- stärkuyg in sich. DaS ist erst recht der Fall, wo die neuen Reichs-Steuer-Vorlagen eine feste Gestalt an­nehmen und wo offenkundig zu Tage kitt, daß ent­gegen den Versprechungen, die vor Annahme der Mili­tärvorlage gemacht wurden, jetzt auch die ärmeren und mittleren Klassen zur Deckung der neuen Mili­tärlasten herangezogen werden. DaS „auch" ist sogar in Anbetracht der neuen Steuerpläne noch viel zu wenig gesetzt; vorzüglich sollen die ärmeren und mittleren Klaffen herangezogen werden. Bei der Tabak-Fabri- kat-Steuer, die über 100Millionen Mar* aufhrin- gen soll, würden nach den neuen Steuerplänen etwa 90 Millionen Mark von den Leuten aufgebracht wer­den müssen, die Tabak rauchen und bei Cigarren nicht mehr als 5 oder 6 Pfennige anlegen können. Und die Tabak-Fabrikat-Steuer bildet bekanntlich die „piece de resistance“, den Hauptpunkt der neuen Reichssteuer- „Reform"; die übrigen Steuerpläne sind nur Dekora­tion, wie die Börsensteuer, die Weinsteuer (deren Annahme auch Seitens des BundeSratheS noch zweifel­haft ist), die Lotteriesteuer, die auch dar unsitt­liche Spiel am Totalisator auf den Rennplätzen umfaßt, die Frachtbriefsteuer u. s. w. „Wer zählt die Steuern, nennt die Namen, die gastlich hier zusammenkamen" wird man angesichts der Steuervor­lagen sagen können, die in den nächst»« Tagen den BundeSrath beschäftigen werden! Angesichts aller dieser Stenerpläne muß man sich aber wirklich fragen, ob nicht der weitaurschauende W i n d t h o r st wirklich Recht gehabt hat, wenn er in seinen bekannten Resolutionen

Endlich entlarvt!

Roma» von R. von Wollersheim.

(160. Fortfetznng.)

»3ch bitte Sie, Madame Augustine," bat Lucie flehentlich," bringen Sie mich nicht auf die Skaße!"

„Aber, Fräulein Lucie, ich sage Ihnen nochmals, ich kann nicht anders! Verlangen Sie von mir, daß ich Ihnen wegen schweren Schaden leiden soll, daß mein ganzes Geschäft dem Rain entgegen gehen soll?" Rein, das können Sie nicht verlangen!"

„Aber, Madame Augustine!"

„Fräulein Lucie, genug der Worte, war ich thue, thue ich mit schwerem Herzen, aber ich bin dazu ge- zwungen. Begeben Sie sich zur Kasse, und erheben Sie, wat ich Ihnen noch schuldig bi«! Von heute ab können Sie für mein Geschäft nicht mehr thätig sein!" 55.

„Sie weisen mich also fort!" sagte Lucie mit er­stickter Stimme.

»Ich thue, war ich ohne großen Schaden nicht lasten kann."

Die Lippen Mary'S umspielte ein triumphirendeS Lächeln. Die Tochter der Johanna Portier gewahrte dieses Lächeln.

„Sh, Sie freuen sich jetzt!" sagte sie, ihre Feindin fest ansehend. „Richt zufrieden, mir denjenigen, welchen ich liebte, zu rauben, nicht zufrieden damit, mir daS

. die damals schon angedeuteten Militär-Forderungen der ' Regierung und bereit Kosten als „unerschwinglich" bezeichnete. Wenn man das offiziös jetzt leugnet, so wird Heuchelei gekieben. Unerschwinglich soll eS nicht sein, wenn auch die Pfeife deS armen Mannes die Steuer bezahlen soll, d. h. eine höhere Steuer; aber daran denken die Offiziösen nicht, daß eS für die Mil- lionen-Einkommen und für sonstige reiche L»ute nicht unerschwinglich sein würde, wenn sie auS „patriotischem" Interesse und zur Sicherung des Friedens und eines ruhigen eigenes Erwerbes eine höhere Steuer zah­len sollen, als wie der gewöhnliche Mann sonst beim Rauchen einer jeden einzelnen Cigarre entrichten würde. Bon Luxussteuern, von einer Besteuerung der wohlhäbendsten Klössen der Bevölkerung ist bei der ge­planten Reichssteuer - „Reform" nicht die Rede bei Deckung der Mtlitärkosten. D-e offiziösen schönen Worte, die an den Ausdruck „Reform" sich klammern, die mit rührseligen Redensarten die „Schwankungen" in den Etats der Emzelftaaten als Motiv der „Reform" hin- stellen wollen, verdienen beine Beachtung. So weit das Cen trum dazu berufen ist, beider sogen.Reichs­steuer-Reform den Ausschlag zu geben, wird es dahin wirken, daß nicht die armen Winzer, nicht die armen Tabakbauer, nicht die armen Lcute überhaupt von den neuen Reichrsteuern bedrückt werden. Unter diesem Zeichen wird das Centrum geschlossen in die neue ReichstagS-Session eintreten.

• Der dem BundeSrath zugegangene Gesetzentwurf betreffend die auderweite Ordnung des Finanz­wesens des Reiche» lautet:

§. 1. Matrikularbeiträge, ausschließlich der von einzelnen Bundesstaaten zur Reichskasse zu zahlenden besonderen Aus­gleichungsbeträge, sind für jedes EtatSjahr nur in einer Höhe in den ReichShaushaltsetat emzustellen, welcher mindestens um 40 Millionen Mark hinter dem Sesarnmtbetrage der den Bundes­staaten nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zustehen­den Ueberweisungen aus den Erträgen der Zölle, der Tabak­steuer, der ReichSstempelabaaben und der Berbrauchsabgabe für Branntwein sowie des Zuschlags zu derselben zurückblewt.

Ergibt' sich nach der Rechnung für rin «.tatsjahr eine höhere als die nach der Bestimmung im ersten Absatz in den ReichS­haushaltsetat festgesetzte Differenz zwischen den Matrikular- beiträgen und den Ueberweisungen, so verbleibt der Mehrbetrag dem Reiche und eS sind die den Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer zu überweisenden Beträge nach dem Verhältniß der Bevölkerung, welche der Bertheilung ihres veranschlagten Betrages unter die einzelnen Bundesstaaten zu Grunde gelegt war, entsprechend zu kürzen.

Ergibt sich nach der Rechnung für ein Etatsjahr eine ge­ringere als die im ersten Absatz bezeichnete Mindeftdifferenz zwischen den Matrikularbeiträgen und den Ueberweisungen, so blejbt ein entsprechender Betrag der Matrikularbeiträge uner­hoben und wird von den veranschlagten Matrikularbeiträgen der einzelnen Bundesstaaten nach dem Verhältniß der Matrikular- beüräge, ausschließlich der im ersten Absatz bezeichneten besonderen Ausgleichsbeträge, abgesetzt.

§. 2. Nach der Rechnung sich ergebende Ueberschüsse deS Reichshaushalts sind zu einem besonderen Fonds anzusammeln, welcher zur Ausgleichung in folgenden Jahren nach der Rech­nung sich ergebender Fehlbeträge zu verwenden ist. Zu dem letzteren Zwecke ist derselbe in den ReichshaushaltSetat desjenigen Jahres, in welchem der Fehlbetrag eines früheren Jahres zu decken ist, bi» in Höhe dieses Betrages in Einnahme zu stellen,

Herz zu brechen, sind Sie außerdem Schuld, daß ich meine Stelle verliere! Nachdem Sie mir meine Ruhe und meine Freude genommen haben, nehmen Sie mir jetzt mein Brod! Ueberall, wo ich von jetzt an Arbeit suchen werde, wird man mich fragen, wo ich gearbeitet habe, ich werde das Geschäft von Madame Augustine nennen, und Madame Augustine wird, wenn sie gefragt wird, antworten: eS ist die Tochter einer Mutter, welche vernrtheilt worden ist wegen Diebstahl, Mord und Brandstiftung, nehmen Sir sie nicht!"

„Lucie!" murmelte Madame Augustine erregt.

„Ah, Madame," fuhr Lucie in Thränen aus- brechend fort, „Sie sind grausam gegen mich, obwohl ich er nicht verdiene. Aber ich verzeche es Ihnen, ich verzeihe er Ihnen auS ganzem Herzen!"

„Was Sie betrifft," setzte sie dann, sich zu Maiy wendend, hinzu, „so wird Gott Sie schon strafen für dasjenige, was Sie mir gethan — Sie haben sich ge­rächt, wre Sie mir sagten, Gott wird mich rächen!"

Nachdem sie diese Worte gesprochen hatte, ging sie hinaus. F:äulein Harmant gewann sofort ihre Ruhe wieder, nachdem Lucie sich entfernt hatte."

»Ich muß wirklich sagen," bemerkte sie in weg­werfendem Tone, „dieser Mädchen ist in der That wahnsinnig! Sie beschuldigt mich, ihr denjenigen ge­raubt zu haben, welchen sie liebte. Konnte Suc-an Labrone die Tochter der Johanna Portier lieben, welche seinen Vater ermordet hat?"

insoweit nicht der betreffende Etat anderweit die Mittel zur Deckung bietet.

§ 3. Hat der in § 2 bezeichnete Ausgleichungsfonds einen Bestand von 40 Millionen Mark erreicht, so sind die weiteren demselben zufließenden Beträge zur Tilgung von Reichsanleihen zu verwenden. Die nähere Bestimmung hierüber erfolgt durch den Reichshaushaltsetat.

§. 4. Die Verwaltung des im § 2 bezeichneten Aus­gleichungsfonds führte der Reichskanzler. Die Bestände des Fonds dürfen nur in Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen verzinslich angelegt werden. Die Zinsen wachsen dem Fonds zu. Dem Bundesrath und dem Reichstag ist bei ihrem regelmäßigen jährlichen Zusammentritt über den Bestand deS Fonds und die bei demselben vorgekommenen Veränderungen Mittheilung zu machen.

§ 5. Zur Deckung eines im ReichshaushaltSetat bei den fortdauernden Ausgaben und den einmaligen Ausgaben deS ordentlichen Etats sich ergebenden Fehlbetrages, soweit bezüglich desselben nicht die Bestimmung im § 2 dieses Gesetzes zur An­wendung kommt, können Zuschläge auf die dem Reich zustehen­den Verbrauchsabgaben gelegt werden. Die Bestimmung darüber, auf welche Verbrauchsabgaben, in welcher Höhe und auf welche Dauer Zuschläge gelegt werden sollen, erfolgt durch ein beson- deres Gesetz.

Die ,Norbd.Allg. Ztg/ schreibt: Wie wir erfahren, sind von den Reichssteuervorlagen die beiden wichtigsten, betreffend den Tabak und die ReichSstewpelabgaben, so gut wie fertiggestellt, nm an den BundeSrath gelangen zu können. Mit dem Gesetzentwurf, betreffend die Be­steuerung deS Weines, wird ein Gleiches binnen wenigen Tagen der Fall sein. Wenn eS gelingen sollte, dies gesetzgeberische Material in verhältnißmäßig kurzer Zeit auf da§ gewissenhafteste durchzuarbeiten und an­gemessen auSjugeftalten, so ist daS eine Leistung des Reichsschatzamtes, die nicht hoch genug angeschlagen werden kann. Dieselbe konnte nur dadurch ermöglicht werden, daß alle Beamten, vom Staatssekretär bis zum letzten Kanzleibeamten, nicht allein seit Wochen, sondern seit Monaten einen Eifer entfalteten, wie er in der Geschichte unserer ReichSentwickelung nahezu ohne Beispiel dastehen dürfte.

* lieber die geplanten Reformen im Strafpro­zeß vermögen die ,Münch. N. 91.' Mittheilungen zu mgchm, welche die früheren Meldungen hierüber in einigen wesentliche» Punkten ergänzen: Er werden zwei gesonderte Gesetzentwürfe vorbereitet, von benen bet eine sich als Nove11e zur Strafprozeßord­nung darstellen und die bereits früher von uns ge­meldeten Neuerungen im Vorverfahren, namentlich im Zustellungswesen und in der Beweisaufnahme, sowie die Ernführung der Berufung in Straskammersachen ent­halten, der andere selbstständig die E n t s ch äd i gun g S - pflicht deS Staates unschuldig Verurtheil- ten gegenüber regeln wird. Die kürzlich verbrei­tete Nachricht, daß die Frage der Einführung der Be­rufung neuerdings wiederum im preußischen Finanz­ministerium auf Schwierigkeiten gestoßen sei, wird durch den fortgeschrittenen Stand der Arbeiten selbst Lügen gestraft. @8 ist an dem ursprünglichen Plan, die Be­rufung an die Ober laude-gerichte zu ver­weisen, festgehalten worden. Die für daS nächste preu­ßische EtatSjahr geplante Vermehrung des Richterper­sonals um etwa 80 neu zu schaffende Stellen hat be»

„Sonderbar, sehr sonderbar!" begnügte sich Madame Augustine zu sagen.

„Freilich, eine sehr sonderbare Geschichte. Aber schweigen wir jetzt von dieser Lucie, wir haben genug von ihr gesprochen. ES hat sich für dm guten Ruf Ihre- Geschäftes wenigstens glücklich gefügt, daß sie gerade hereingekommen ist und Alles gehört hat, Wa­ich gesagt habe. Sie wissen ja übrigen- au- ihren eigenen Geständnissen, woran Sie bezüglich ihrer find. Sehen wir jetzt einmal die Stoffe näher an, die ich vorhin erbeten hatte."--

Während alle- da-, wa- wir foeben unfern Lesern berichtet haben, sich in dem Salon der Madame Augustine zutrug, verließ Georg Darier mit einer voll von Aktenstücken gepfropften Abvokatmmappe unter dem Arme fein Hau» und ging raschen Schritte- die Rue Bonaparte hmunter. Er schien e- sehr eilig zu haben und ging, am Quai angelangt, auf den Halteplatz der Droschken zu. Zufällig hielt indeß kein einziger Sagen dort.

Georg sah nach der Uhr. Sie zeigte zehn Minute» nach neun Uhr. „Aber ich muß den Schnellzug um zehn Uhr fünfzehn Minuten noch erreichen," murmelte er voc sich hin. Seine Schritte beschleunigend, eilte er nach einem andern Halteplatze.

Georg hatte, während er eilig davonschritt, gar nicht bemerkt, daß ein dicke- Couvert mit Papieren seiner Advokatenmappe entglitt und hinter ihm gerade