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225 Sonntag, den 1. Oktober 1893. 20. JahrgMg

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fV Hierzu eme Beilage.

* Zu den Llmdtagswühlea in Preuße».

Im Hinblick auf dir nähe bevorstehenden Landtags­wahlen ist es zunächst von Interesse, sich noch einmal dir Zusammensetzung des jetzigen Abgeord­netenhauses zu vergegenwärtig"». Von den 433 Mit­gliedern des Abgeordntteuhau?s gehörten zuletzt 128 Mitglieder der konservativen, 65 der freikouservativen, 86 der nationastiberalen, 29 der freisinnigen, 98 der C e n t r u m 8-, 15 der polnischen Fraktion an, 12 waren „fraktionslos" (oanmler 8 von konservativer bezw. frei- konservativer, 2 von liberaler Richtung und 2 Däner). Die absolute Majorität des Abgeordnetenhauses brtrug sonach 217 Stimmen; Konservative und Centrum (128 + 98 = 226) konnten allein eine Majorität bilden, andererseits auch Konservatine mit dm Natior al- liberalen und den Freikonservativen zusammen (128 + 86 4~ 65 = 279 S iurmrn) Da die polnische Fraktion des Abgeordnetenhauses gewöhnlich mit dem Centrum stimmt, war eine au? Centrum, Konservativen und Polm zusammengesetzte Mehrheitsbildung möglich, die aus 241 (Stimmen bestand, 24 Stimmen mehr als die absolute Majorität. Diese Mehrheit war auch für den Zedlitz'schen BotkSschulgesetzmtwurf vorhanden, — gleichwohl wurde derselbe zurückgezogen.

Die beiden Mittelparteien: Natronalliberale mit 86 und Freikonservative mit 65 Mandaten, ver­fügten zusammen über nur 151 Stimmen und nur wenn sie zusammen (oder zum größeren Theile) mit den Konservativen oder mit dem Centrum stimmten, konnten sie zur Majoritätsbildung Mitwirken; eine aus­schlaggebende Stellung hatten die Mittelparteien nicht, diese lag vielmehr in erster Linie bei den Konservativen, in zweiter Linie bei dem Centrum. Er ist begreif! ch. daß die Nationalliberalen nament­lich, die vor ihrem „Aufschwung" von Heidelberg und Neustadt wcht nur eine ausschlaggebende, sondern eine herrschende Rolle im Abgeordnetenhause spielten, jetzt Sehnsucht nach der „alten Burschenherrlichkeil" — es gab freilich nette „Burschen" unter den damaligen Kulturkämpfern — empfinden. Aber so viel getrauen die Nationalliberalen sich selbst allein nicht zu, daß eö ihnen möglich wäre, bei den nächsten Wahlen wieder die ausschlaggebende und führende Rolle im Abgeord- netmhaase zu gewinnen. Sie haben sich deshalb von vornherein bescheidenere Ziele gesteckt, ihr Herzens­wunsch ist vorläufig nur darauf gerichtet, die „konser­vative-klerikale Mehrheit zu zertrümmern. Der natioaalliberale Generalstabsch.'f, welcher kürzlich in dem offiziellen Parteiorgan über die einzelnen Wahl­kreise Revue gehalten und die nationalliberalen Wahl- aussichlen geprüft hat, ist dabei zu der Ueberzeuguag gekommen, daß die Mandate des Centrums bis auf 1 oder 2 gar nicht oder sehr schwer zu erobern sind. Daraus ergibt sich bann von selbst, daß der mittel­parteiliche Ansturm auf die konservativen Mandate vorzugsweise gerichtet sein wird. Aber 9 oder gar 24 Mandate den Konservativen abnehme«, ist für die Mitteparteiler, die ihre eigenen Mandate theilweise nur der Unterstützung der Konservativen ver­danke», eine nicht so ganz leichte Aufgabe, wenn die Konservativen nicht so dumm s-in wo len, auS Ver­ehrung für die Mittelparteien, das Bauchaufschlitze« an sich selbst zu vollziehen.

Nun aber suchen die Nationalliberalen, da sie unter dem Zeichen dcs Kartells nicht in den Wahlkampf eintreten können, gegen die ehemals zum Kartell ge­hörigen Konservative» andere „Verbündete" zu ?lewtunen, und wie die Franzosen über daS russisch« ranzösische Bündniß in lautem Freudentaumel schwel- gen, so wissen die Nationalliberalen ihre heimliche Freude nicht mehr darüber zu verbergen, daß ihnen et» Büudniß mit — derFrersinnigen Bereinigung, den Wadenstrümpflern Rickrrt'scher Richtung, in Aus­sicht steht. Die Bündniß-Berhandlungen sind im vollen Gange und wir zweifeln nicht daran, daß sie zu einem „Dreibunde" führen werden, bestehend auSFreikon­servativen, Nationalliberalen und Frei­sinnigen Wadenstrümpflern. Die fteikonser- vative .Post' hat der Freisinnigen Bereinigung schon ihre Unterstützung bei den Wahlen zugrsagt, zwischen den Nationall beraten und der Freisinnigen Bereinigung schweben Kompromiß «Verhandlungen über gegenseitige U.rterstützung bei den Wahlen, während der national­

liberale Wortführer Abg. Dr. Krause öffentlich erklärt hat, daß ein Zusammengehen der Nationalliberalen mit der Freisinnigen BolkSpartei (Richter'scheRich­tung) ausgeschlossen sei. Letzteres ist deshalb be­sonders bemerkenswerth, weil Herr v. Bennigsen be­kanntlich in seiner Rütli-Rede im Reichstage ein Zu­sammengehen aller liberalen Parteien angekündigt hatte. Der „Rütli-Bund" ist alw bereits wieder aufgelöst; nicht dieser wird das Feldzeichen sein, was die ver« kündeten Mittelparteiler im Wahlkampfe vorauftragen werden, sondern ein anderes, und dessen Name nicht anders laute», als Mischmasch! Nun wissen die Nationalliberalen vielleicht auch , daß die Parole „gegen de» Mischmasch" nicht nur auf sie, son­dern auch auf ihre freisinnigen GksinnungS-Bettern An­wendung finden wird und muß.

Deutsches Reich.

Berlin, 29. September.

* Dieser Tage sand int ReichSawt des Innern eine Sitzung des CuratoriumS der Reichsbauk unter Vorsitz des Stellvertreters deS Reichskanzlers, deS Staatssekretärs v. Bötticher statt, an der auch der Finanzminister Miquel und der Staatssekretär Graf PosadowSky theilnahmrn. Am Vormittage war der Centralausschuß der Reichsbank versammelt gewesen, um die allgemeinen Verhältnisse deS Geldmarktes zu besprechen und die Frage der DiSconterhöhung zu er­örtern. Der Reichsdankpräsident Dr. Koch legte dabei dar, daß die Lage der Reichsbank zu Besorgnissen keinen Anlaß gibt, wen» auch der Metallvorrath sich ziemlich stetig vermindere. Die Reichsbank werde mit dem gegenwärtigen DiLcontosatz auSzukommen versuchen. Zwischen beiden Berathungen scheint ein Zusammen­hang zu bestehey. Ob es sich um die schon seit längerer Zeit avgekünoigte große Anleih: hantelt?

* Die Stcuerkouferenzen, die in Berlin stattge- fanden habe», sind zum Abschluß gelangt. Sie haben dir Grundzüge für eine Besteuerung der Weine und Tabakfabrikate festgestellt; auf diesen Grundzügen wer­den nun im Reichsschatzamt die bezüglichen Gesetz- entwürfe aufgestellt; die zunächst dem BundeSrathe unterbreitet werden. Jrn BundeSrathe werden die Entwürfe sorgsam geprüft, vielleicht h^er und da modi- fizirt werden und alsdann dem Reichstage zugeben. Sie totrben voraussichtlich neben dem Reichshaushalts« Etat die wichtigste Aufgabe der neuen ReichStsgSsesffon bilden.

* Bei den Vorlagen, welche dem Reichstage i» bet nächsten Session unterbreitet werden, wird, tote die ,Voss. Ztg.' hört, sich auch ein Gchentwmf bett, die Bekämpfung der Mißbrauchs geistiger Ge­tränke befinden. Ob ein Gesetz betr. die Ent­schädigung unschuldig Verurth eil ter kommen wird, ist nach der .Köln. Ztg.' »och ungewiß. Da­gegen gilt die Einbringung eines Entwurfs betr. die Wiedereinführung der Berufung in Strafsachen als sicher.

* Zur Ausführung des neue» Gemeinde- abgabengesetzes bemerkt die offiziös ,Nordd. Alla. Ztg.' folgendes: „Da das Gesetz am 1. April 1895 in Kraft tritt, so müssen die Voischriften unö Grund­sätze dcL Gesetzes bie zwingender Natur sind und feine Abweichungen gestatten, schon bei der Aufstellung deS HauShaltplaneS der Gemeinden für daS Rech­nungsjahr vom 1. April 1895 bis 31, März 1896 oder für die etwa emzuführenden zwei- oder dreijährige Rechnungkperiobe unbedingt beachtet werden. Soweit dar Gesetz die Zulassung von Ausnahmen zuläßt, muß bie Ertheilung einer Genehmigung so zeitig nach gesucht »erben, daß die Entscheidung der zu­ständigen Stelle schon vor der Feststellung des Haus­haltsplanes erfolgen kann. Im Uebrigen ist nach Zweck­mäßigkeit Srücksichten zu prüfen, ob und inwieweit auch solche Bestimmungen des Gesetzes, welche nicht zwingen- der Natur sind, sondern stch als von der freien Ent­schließung der Gemeinden abhängige Ermächtigungen ober Befugnisse darstellen, schon bci Aufstellung der Haushaltspläne für daS Rechnungsjahr 1895/96 Be­rücksichtigung finden sollen. Die Gemeinden können die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Beschlüsse bereits vom 1. April 1894 ab im Voraus fassen und die dadurch bedingten Anordnungen und Entschei­dungen der Verwaltungsgerichtsbehörden nach Maß­gabe der Bestimmungen des Gesetzes herdriführeu. Gegen Gemeinden, welche in Brrkemmsg der ihnen ge­

setzlich obliegenden Verpflichtung sich in der Herbei­führung der Uebereinstimmung ihrer Ordnung mit den gesetzlichen Vorschriften säumig erweisen sollten, würde nach dem 1. April 1895 alsbald von den Aufsichts­behörden mittelst Anordnung der entsprechenden Ab­änderung oder Ergänzung einzuschreiten sein. ES liegt im eigenen Interesse der Gemeinden, solchen Zwangsmaßregeln vorzubeugen und von der ihnen er» theilten Ermächtigung, die zur Ausführung des Gesetze» erforderlichen Beschlüsse bereits vom 1. April 1894 ab zu fasse», thunlichst zeitig und in umfassender Weise Gebrauch zu machen.

* Die Waareueiufuhr in daS deutsche Zollgebiet betrug im August d. I. 31,208,825 Doppel-Centner (5,995,939 mehr als im August v. I.) und in den acht Monaten Januar bis mit August d. 1.192,999,597 Doppel-Centner (1,221,453 mehr als in demselben Zeit­räume der Vorjahres). Die Ausfuhr stellte sich im August auf 18,658,561 Doppel-Centner (363 871 mehr) und in der Zeit Januar bis mit August 135,289,329 Doppel-Centner (8,589,833 mehr). Die Wirkungen deS deutsch-russischen Zollkriegs lassen in unserer HmidelS- statisiik besonders auffällige Spuren nicht erkennen.

* Dem Chef des Generalstabs Graf von Sch liessen wurde der Rothe Adler-Orden mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe und der König­lichen Krone verliehen.

* lieber den Stand der Cholera in Deutschland macht daS kaiserliche Gesundheitsamt Folgendes be­kannt: In Hamburg wurden von gestern bis heute früh 4 Neuerkrankungen, darunter eine mit iödtlichem Ausgange, festgestellt, liebet den Verlauf der Krank­heit in Hamburg wird von dort mitgetheilt: Seit den letzten Tagen ist ein Nachlaß in der Zahl und der Schwere der Erkrankungen unverkennbar. Bemerkens« werth ist außerdem, daß die Fälle über verschiedene Theile der Stadt vorgekomme» sind und daß sich nirgends ein Herd gebildet hat. Zwar sind in einigen Wohnungen mehrere Personen gleichzeitig erkrantt, aber in keinem einzigen Falle ist eine zweite Uebertragung vorgekomme». In Cuxhaven 2 1 östlich verlaufene Er­krankungen. In Altona, Stadtthül Ottensen, 2 Er­krankungen. In Bodenwerder, Kreis Hameln, eine Nmerkrankung. In Kirchborgum, Kreis Wenin, Re­gierungsbezirk Aurich, ein köstlich verlaufener Krank- Heilsfall.

* Ahlwardt, der anfangs Oktober feine im Juden« flinken-Prozeß erhaltene Gefängnißstrafe an treten will, wollte gestern wieder einmal ben Offenba- rungSeib leisten; doch tarn8 so weit nicht, ba Ahl« warbt behauptete, daß nur seine schriftstellerische Thä« tigkrit ihm eine bescheidene Einnahme bringe, sich seine Verhältnisse also seit der Ableistung deS früheren Offen« barnngSeides nicht gebessert hätten. Der Einwand deS Klägers, daß Ahlwardt aus Borträgen und Broschüre» erhebliche Einnahme» beziehe, wurde nicht als stich­haltig anerkannt.

* Zum Fall Feichten schreibt die .Kieler Ztg.': „Die Presse aller SLattirungen hat Anlaß, mit dem Verlauf der Affaire Feichter zufrieden zu sein. Denn dieser Verlauf ist ein Beweis der eminenten Bedeu­tung und Macht der Presse. Wäre die Sache nicht in die Spalten der .Köln. VolkSztg.' gerathm, von wo sie im Verlauf weniger Tage den Rundgang durch die ganze Presse des In« und Auslandes unter­nommen hat, dann wäre eS vermuthlich zu diesem Ab­schluß auch nicht gekommen. Wer daran zweifelt, daß die Puffe eine' Macht im politische Leven ist, der mag ben Fall Feichter sich etwas näher ansehen und wirb seine Ansicht ändern."

• AuS der Provinz Sachsen, 27. S»pt. Die Stadtverordneten in Quedlinburg genehmigten ein Ortsstatut, betrrff-nd die Lohnzahlung an ge­werbliche Arbeirer unter 18 Jahren. Nach diesem Statut darf der Lohn von den Arbeitgebern nicht mehr den jungen Leuten, sondern nur deren El­tern und Vormündern gezahlt werden. Ausnahmen findm statt, wenn die Arbeiter mit einer Beschein'g ing ihrer Eltern ober Vormünder versehen sind, in bitten ihnen diese die Erhebung deS Lohne» gestatten. Das Recht der Lohnerhebung kann ben Eltern und Vor­mündern entzogen werden, falls dieselben dieses zur Benachtheiligung der Arbeiter benutzen. Leider wird von dieser im Arbeiterschntzgesetz gegebenen Befugniß betreff» bet Lohnzahlung an die Eltern und Vor­münder von jugendlichen Arbeitern noch immer zu wenig Grbrau-ch g-macht.