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20. Jahrgang

Sonntag, ben 24. September 1893.

JV 219

ulimerWZeitlllig

Wieso?

23.

E. Die stttttch-religiöse Grjiehung der Kehrliuge.

ii.

Am meisten und wirksamsten hat die katholische Kirche sich der Arbeiterjugend angenommen. Nicht allein hat sie, wo er eben anging, katholische Lehr­lings- und Vereine für jugendliche Arbeiter gegründet» sondern in manchen Städten hat sie sich auch bereit erklärt, an den Sonvtag-Nachmirtogm bei andere Gottes­dienste für Lehrlinge einzurichten, welch; in einzelnen Städten z. B- in Aachen auch schon seit Jahren be­stehen. Dar Verdienst, der Kirche zu ermöglichen, diese große Wohlthat der Handwerkerjagend spenden zu können, gebührt den vereinigten Innungen von Aachen und Burtscheid, aus baren Veranlassung die hochwich­tige Frage aus den verschiedensten Handwerker tagen er­örtert, und endlich im Jahre 1888 in München den sämmtlichen angeschlvssenen Innungen als Pfl cht aus- erlegt wurde, dafür zu sorgen, daß an den Sonntag- Rachmittagen ihren Lehrlingen ein regelmäßiger Gottes­dienst mit katechetischer Unterweisung zu Theil werde.

Die hierauf bezügliche Resolution, selche mit großer Majorität angenommen wurde, ist fo intertff Mit und hochwichtig, daß wir sie zum Nutz und Frommen der guten Sache und zur Ergänzung de» vorher Ge­sagten hier anführen wollen, sie lautet:

„In Erwägung, daß daS ReichS-JnnungSgesttz vom 18. Juli 1881 den Innungen die Fürsorge für die sittliche Bildung der Lehrlinge auferlegt; in Erwägung, daß eS die Pflicht der JnnungS- meister ist, kraft Lehrvertrages und Aufnahme deS Lehrlings in die Innung, sowie gemäß Intention deS Gesetzgebers die Fürsorge str die sittlich» 1, religiöse Erziehung des Lehrlings , au Eltern Statt zu übernehmen; in Erwägung endlich, daß die Innungen als solche verpflichtet sind, alle hierzu nothwendigen und angemesienen HülfSmittel zur vollen und sicheren Erreichung dieses Zweckes zu benetzen — beschließt der 6. allgemeine deutsche Handwerkertag zu München:

Alle dem allgemeinen deutschen Handwerker­bunde angehörigen Innungen haben die Pflicht, dahin zu streben, daß Eltern, Meister, Innung, Kirche und Schule durch ein gedeihliche- Zu- samwenwuken zur sittlich-relig ösen Erziehung der Lehrlinge nach allen Kräften beitrage«, und dies । nach der Richtung nach Möglichkeit vollziehen, daß auch ben ben Innungen ««gehörenden Lehr­lingen an den Sonntag Nachmittagen ein kurzer, regelmäßiger Gottesdienst mit katechetischer Unter­weisung ertheilt werde; wo die- jedoch nicht möglich ist, dafür Sorge zu tragen, daß in den Fortbildungsschulen wöchentlich eine Religions­stunde emgeführt werde.

Erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Ps., bei Wiederholungen entsprechend« Rabatt, vierteljährlicher Abonnent en tspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld mit der belletristischen Sonntagsbeilage »Sterne und Blumen m Fulda und auswärts 1 Mark SO Pfennig.

„Hören Sie," begann Soliveau, „ich will tSJHnen sagen. Vor etwa 22 Jahren hatte ich so eine kleine Liebschaft — Sie wifsen ja, wie man solche häufig hat, wenn man jung und leichtsinnig ist. DaS Kind wnrde hier »ach Joigny in Pflege gethan — ich mußte plötzlich Frankreich auf lange Zeit verlassen und hatte keine Gelegenheit, zuerst für daS Knd Sorge zu tragen und schreiben mochte ich nicht, weil Geschriebene- leicht in die Hände Unberufener fallen kann. Als ich nach Frankreich znrückiehrre, befand sich daS Mädchen, daS ich einst liebte, int Gefängnisse und ich hörte und sah weder von Mutter noch Kind irgend etwas ... Nur so viel erfuhr ich nach langem Bemühen endlich, daß

Jntereffe schlecht verstehen, der nicht lieber einen religiösen und gut gesitteten Lehrling und Gesellen hätte, als einen ftivolen mid anSschweifenden; der nicht lieber sähe, daß sein Geselle oder Lehrling Sonntags Nachmittags in die Kirche ginge, als zum Karten- oder Kegelspiel und zu Saufgelagen, um Montags mit schwerem Kopfe in der Werkstatt zu erfcheinen.

Nur der feste Zusammenschluß der Meister, die Innung, verbunden mit der Prüfungspflicht und eine auf dieser Grundlage ausgtbante Organisation bei HanbwerkS ist im Staube ber Verrohung unb bet Willkür Schranken zu setzen. Die Innung kann bie Ordnung des Lehrlings- und Gesellenwesens sichern, zugleich aber auch ber Willkür deS einzelnen Meisters Zügel anlegen, jeboch kann sie das nur, wenn sie obli- gatorisch ist. Man gebe ben Handwerkern wieder Rechte nnb sie werben sich auch ihrer Pflichten wieber erinnern unb die Macht gewinnen, anerkannt nothwenbige Maß­regeln burchzuführen. Die sittlich - religiöse Erziehung ber Handwerkerjugend ist ein Moment, bas auch Den­jenigen Juteresie für bie Reorganifation des Hand- werkerstandeS einflöfen sollte, bie sonst ben Forderungen desselben kühl gegenüber stehen. Ja, wenn eS sonst keine Gründe dafür gäbe, bann wären tiefe allem schwerwiegend genug, um bie Forbernngen beS Hand» Werks mit aller Macht zu unterstützen.

Die Eltern und Meister bitten wir recht brmgenb, in größter Einmüthigkeit nicht nur bie technisch-praktische, sondern ganz besonberS die sittlich-religiöse Erziehung ber Lehrlinge ins Auge zu fasten, nnb ben Innungen möchte« wir empfehlen, bei Abnahme von Gesellen­prüfungen auch daS sittliche Verhalten beS zu prüfen- ben Lehrlings in bie Wagschale zu legen. Gute hebe« volle Behandlung, gepaart mit angemrstener Strenge, bann unb warm ein mahnenbes Wort zur rechte« Zeit wirb auf be« Lehrling ben guten Einbruck nie 6er« fehle«. Was aber als baS Wirksamste anzuempfehle« ist, daS M das gute Beispiel. Sitttich-religiöse Elter«, welche selbst au* an ben Sonntag Nachmittagen dem Gottesdienste beiwohne«, werbe« in ber Regel auch gute Kinber labe« nnb so wirb auch baS gute Bei­spiel bes Meisters mehr ziehe« als schöne Korte, ins- besondere ba ber Lehrling burch bie Gegenwart seine- Meisters in ber Kirche sich beobachtet weiß.

Endlich entlarvt!

Roman von R. von Wollersheim.

Mt- Fortsetzung aus der Beilage. TB®

Ovide unb sein Begleiter begaben sich in'S Hotel be la Crcogne unb ließen sich in einem kleinen Salon daS Mahl auftragen.

Der junge Mann war natürlich jetzt, wo er sich von feinem schrecklichen Gläubiger befreit sah, sehr fröhlicher Laune.

„Entweder ich irre mich sehr, oder Sie haben ge­wiß noch einige andere kleine Schulden hier in Joigriy", sagte Ovide plötzlich zu ihm.

„Aber . . . ."

„Nun, nun, verheimlichen Sie nichts, Sie sehe« ja, baß ich Ihr Freuad bin."

„Wie soll ich daran zweifeln, nachdem Sie mir da­für soeben den Beweis geliefert haben?"

„Antworten Sie mir also frei unb offen: haben Sie Schulden?"

„Ja, mein Herr!"

„Wie hoch belaufen sich dieselben genau?"

„Auf etwa zweitausend Franken."

„Nun, Sie fangen die Sache gut an!“

„E- ist dieser elende Weib."

„Natürlich. Und wie gedenken Sie eS zu begin­gen. diese Schulden zu bezahlen?"

„Mrine Gläubiger haben mir Ausstand gegeben."

Deutsches Reich.

Berlin, 22. September.

• Kaiser Wilhelm und der König von Sachse« haben sich gestern Nachmittag in GünS von Kaiser Franz Joseph herzlich verabschiedet und sich nach MohacS begeben, von wo mittelst Schiffe- die Wetter» fahrt nach Bokfok erfolgte, wo früh 3 Uhr die erste Pürsche begann. Die Jagden beginnen täglich nm 3 Uhr Morgen- und dauern bi- 9 Uhr Vormittag-. Kaiser Wilhelm hat dem ihm in GünS zugetheilten Korps» Kommandanten General Prinzen zu Windijschgrätz den Schwarzen Adler-Orden verliehen.

das Kind von seiner Mutter schließlich einet Fra« Namens Fremy anvertraut worden war und nach Allem, was man mir gesagt hat, ist dieses Kind zu guter Litzt dem Findelhause übergeben wordin. Jndeß mochte ich mtine Tochter wieder haben. Sie sollen mir dabet be» hilflich sein."

„Recht gern. War soll ich thun?"

ES scheint wohl, daß eine Amme, sobald sie nicht mehr' bezahlt wird und sie auch nicht weiß, was aus den Elter« des Pfl-güngS geworden ist, die Besugniß hat, ein solches Kind dem Findelhause zu übergeben, nachdem sie zuvor eine diesbezüglich genaue schrrstltthe Erklärung auf der Bürgermeisterei ber betreffenden Ge­meinde abgegeben hat." .

, So ist es allerdings," antwortete ber jungeSRann. „Diese Erklärung, welche vom Bürgermeister unterzeich­net werden muß, wird in ein Register überschrieben und bleibt bann im Archiv." . _

„Enthält bas Protokoll außer bm Namen unb Daten nicht auch bie Aufzählung unb bie Beschreibung der Kleider, welche daS Kind damals trug?

„Doch wohl, ebenso auch die Zeichen der Wäsche und etwaige sonstige Merkmale, wenn solche vorhanden rtnb* Nun wohl, für ben Dienst, welchen ich Ihnen be­reite geleistet habe unb noch leisten werbe, sollen Sie mir einfach eine genaue Abschrift ber sraglich.n Er» Hütung ober bester gesagt bas Protokoll verschaffen."

Der 6. allgemeine brutsche Hanbwerkertag er­kennt damit an, daß eine wirksame innere Er» Neuerung, sowie eine dauernde erfolg» und segens­reiche Reorganisation deS Handwerkerstandes einzig nur zu erwarten sei, wenn der junge Nachwuchs im Handwerke eine auf religiöser Grundlage be­ruhende Erziehung erhält.

Der 6. allgemeine deutsche Handwerkertag er» kennt in der christlichen Religion das einzige Mittel, welches ben staatSgesährbenben Prinzipien beS Materialismus unb Sozialismus nachhaltig entgegenzuwirken im Stande ist und erklärt die Einführung de- Religionsunterrichtes als obliga« torischen Lehrgegenstand für bie Fortbildungs­schulen im Handwerke für unbebingt wünschens­wert h."

ES könnte nun Manchem auffallenb erscheinen, baß trotz bet fast einstimmigen Annahme und ttotz ber großen Begeisterung für obige Resolution während deS langen Zeittaumes von fünf Jahren, welche seitdem wieder inS Land gegangen find, doch so wenig auf diesem Gebiete seitens der Innungen geleistet worden ist. Dies erklärt sich aber einfach aus dem kümmer­lichen Dafein, welches die Innungen bei ben vielen Lasten unb spärlichen Rechten stiften. Die Bemüh- ungen bet einzelne« fcheiter« gewöhnlich an bet wohl begrfinbeten Einrebe bet Masten, welche fagen, fo lange bie Regierung unS nicht unser wohlerworbenes, unser historisches Recht zurückgibt, so baß wir auch bie lieberjeugung habe«, baß baS, was wir für unsere Lehrlinge thun, auch unserem Stanbe unb nicht unseren Todtengräbern zu Gute kommt — ba sie später doch auf bie Fabrik angewiesen sinb — so lange wollen wir bie Sache auf sich beruhen losten. So sehr eine berartige HanblungSweise auch zu mißbilligen ist, so erklärlich ist sie, wenn man bebenlt, daß ttotz so großer Opfer, welche ein Theil der Handwerker für die In- teresten ihre-Standes, gebrockt vpm Bundes-

rathe bie auf ben Schutz deS Handwerkes zielenden Beschlüste des Reichstages beharrlich abgelehnt, und alle auf eine wirksame Besserung dks LehrlingswesenS zielende Forderungen kurzer Hand als „mit dem gegen­wärtigen Erwerbsleben unvereinbar" abgewiesen werden.

Wenn dsS Gesetz ben Meister nicht in seinen Rechten schützt, bann kann man von demselben auch keine Begersterung für seine Pflichten verlangen. Darum ist nur Aenderung möglich, dadurch baß man ben Meister vor Allem in feinem Erwerbe schützt, bie Innungen mit obligatorischem Charakter organiftd nnb sie verpflichtet zur Feststellung von Normen sür bie Erziehung ber Lehrlinge. Man übertrage ihnen bie Ueberwachung unb bilbe in ben Handwerkerkammern eine oberste überwachende Instanz, bann wirb etwa- Dauernder und Einhettliches erzielt werden können, besonders in ber sittlich-religiösen Erziehung ber Lehr- finge. Den Meistern fehlt eS nicht on gutem Willen, sondern an Macht. Derjenige Meister müßte doch — ganz abgesehen von seiner Pflicht — sein eigenes

„Sie werden bet Sache einte Tage- müde werden, wie Petitjean. , „

„Ich werde ihnen Abschlags-Zahlungen geben.“ „Sagen Sie doch keine derartigen Thorheiteo. Sie wisten ebenso gut als ich, baß Sie eines schönen Tagte wieder mit diesen Leuten zu thun haben werden. Nm hören Sie: wofern Sie mir diese Gefälligkeit thun wollen, von welcher ich Ihnen vorhin in Ihrem Bureau sprach, werde ich Sie aus allen diesen Verlegenheiten befreien."

„Sie können auf mich baue«, mein lebhafter Wunsch ist, Ihnen meine Dankbarkeit zu beweisen."

„Sie können es."