V 172 Sonntag, den 30. Juli 1893. 20. Jahrgang
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ö Die Freimaurerei und das Edikt von 1798,
Durch Eutscheid vom 22. April 1893 hat das Ooerverwaltungsgericht, indem eS den vom Berliner Polizeipräsidium angefochtenen Beschluß des Berliner Bezirksausschusses vom 24. November 1892 bestätigte, in letzter In stanz die Aushebung des Ediktes „wegenBerhütungundBestrafunggeheimer Verbindungen, welche der allgemeinen Sicherheit nachtheilig werden könnten, vom 20. Oktober 1 798M1) ausgesprochen. In Folge davon ist die Freimaurerfrage in Preußen und in Deutschland wieder.brennender geworden, als je. Die radikal-fortschrittliche Partei der Freimaurer jubelt mit Recht über diesen Entscheid, da derselbe den Anbruch einer neuen Epoche für die Freimaurerei in D eutschland in ihrem Sinne und nach ihren Wünschen bedeutet und für' dir Erreichung ihrer Absichten freie Bahn schaffc.
Kraft der Ediktes von 1798, welches bisher — zuletzt noch in einem ministeriellen Erlaß vom 12. Mai 1892 und in der Verfügung des Berliner Polizei- präsi umS vom 8. September 1892 — den preußischen Verwaltungsbehörden unabänderlich als maßgebende gesetzliche Norm für die Behandlung der Freimaurer- Angelegenheiten vorgeschwebt hatte, waren geheime Gesellschaften und insbesondere auch die Freimaurerver- bindungea im Allgemeinen strenge verboten. Von diesem Verbote waren nur die drei Berliner Großlogen (oie National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln, die Große Landesloge und die Großloge Royal Jork zur Freundschaft) mit ihren Tochterlogen durch Privileg ausgenommen. Sie waren „tolerirt", aber, damit die öffentliche Ordnung gegen die ihr von Seiten derselben drohenden Gefahren sichergestellt sei, einer scharfen Polizeiaufsicht unterworfen.
Der Entscheid des Ooerverwaltungsgerichts vom 22. April 1893 stellt nun die Freimaurerverbindurrgen einfach allen übrigen Vereinen und Gesellschaften, deren Zwecke den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, gleich, sodaß von nun an nicht bloß die besondere polizeiliche Ueberwachung, welcher die Freimaucerverbindung als geheime, ihrer Natur nach leicht staatsgefährlichen Tendenzen verfallende und zu denselben ihrem Wesen nach hinneigende Gesellschaft unterworfen war, bei den durch Privileg bereits tole« ritten Logen in Wegfall kommt, sondern auch neue Logen aller Art frei begründet werden können. Zugleich erklärt das OberverwaltungSgrricht mit seinem Entscheid stillschweigend, daß die preußischen Verwaltungsbehörden, welche seit dem Erlaß der Verordnung über einige Grundlagen der preußischen Ver- faffung vom 6 April 1848 sich bei ihren Maßnahmen noch auf daS Edikt von 1793 stützten, damit völlig im Unrecht gewesen seien, da jenes Endikt bereits durch diese Verordnung hinfällig geworden sei. Die ges tzliche Norm für die Behandlung der Freimaurerlogen, wie für alle Vereine und Gesellschaften, sei seit 1850 einzig Die Verordnung vom 11. März 1850 „über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden M ßbranchS des BersommlungS- und 83er- einiguvgSrechtes"?)
Wie bedenklich für die öffentliche Ordnung der durch den Entscheid vom 22. April 1893 geschaffene Zustand ist, dafür ist die Denkschrift ein sprechender Beleg, welchen die drei Berliner Ärvß- logen selbst sich gedrungen fühlten, in der Angelegenheit dem Berliner Polizeipräsidium zu überreichen um, dasselbe zu den äußersten Anstrengungen zu vermögen, einen solchen Eutscheid zu verhüten. In dieser Denkschrift warnen die Berliner Großlogen dringend vor der PreiSgeburg des Edikts von 1798. Denn, so führen sie auS, gebe man drs Edikt auf, so könnten sich allerlei Gesellschaften zusammenthun, welche sich Freimaurer-Verbindungen nennen, ohne die Garantien der alten Logen zu bieten, — Gesellschaften, welche vielleicht auch bedenkliche politische Ziele verfolgen.
*) Dieses Edikt findet sich abgedruckt in der Gesetzsammlung für die königlich preußischen Staaten 1816, unter Nr. 2, S. 7 ff (In der Verordnung wegen der angeblichen geheimen Gesellschaften vom 6. Januar 1816; Nr. 317.)
2) Bgl. Gesetzsammlung ftir die Königlichen Preußischen Staaten la50, Nr. 20, S. 227 ff.
Die katholischen Politiker und die katholische Presse | haben besondere Veranlassung, der großen Veränderung, welche sich mit dem Entscheid des Oberverwaltungs- Gerichts in der rechtlichen Stellung des Freimaurerbundes vollzogen hat, ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Denn die Freimaurerei nimmt ja bekanntlich der katho- ■ lischen Kirche und allen katholischen Bestrebungen gegenüber eine besonders feindselige Stellung ein. Narnent- s lich thaten sich die deutschen Freimaurer aller Systeme i auch von jeher und noch jüngst in höchst gehässiger - Weise hervor, um eine gerechtere Behandlung der katho- \ lischen Ordens - Genossmschaften um j den Preis zu « Hintertreiben und die noch bestehenden in keiner Weise * zu rechtfertigenden Ausnahme»Gesetze gegen religiöse i Genossenschaften (Zkesuitengesetz) in Geltung zu erhalten. ! Bringen wir es den Freimaurern zum Bewußtsein, - daß, wer selbst in einem gläsernen Hause wohnt, nicht i muthwillig Andere mit Steinen werfen sollte.
Eine soeben im Verlage der .Germania' (Berlin) erschienene Schrift: Die Freimaurerei und die öffentliche Ordnung. Nach dem Entfcheid des Oberverwaltungs-Gerichts vom 22. i April 1893. Mit zahlreichen und wichtigen j neuen Enthüllungen. 180 Seiten, 60 Psg., ist t nun eigens zu dem Z necke abgefaßt, für eine solche i öffentliche Besprechung der Freimaurer-Frage mit Rück- l sicht auf d-n durch den Entscheid d.s OberverwaltungS- i Gerichts geschaffenen neuen Zustand das nöthige Akten« \ material kurz und übersichtlich darzubieten. Der Ber- - fasser war wegen seiner außerordentlichen Vertrautheit l mit den einschlägigen Verhältnissen der Freimaurerei j und mit der zeitgenösischen freimaurerischen Literatur t verschiedener Länder, auch mit geheimsten Schriften der i Hochgrad-Freimaurerei, in einer für die Lösung seiner Aufgabe besonders günstigen Lage. Die Schrift kenn- < zeichnet überhaupt mittelst streng folgerichtiger Ablei- - rung aus dem freimaurerischen Grundprinzip, dem | HumanitätSprinz'p und an der Hand der maßgebend- j ften Aevßerungen von hervorragenden Schriftstellern f und Häuptern der Loge den Freimaurerbund mit einer i Schärfe, wie dies bisher kaum in einer andern frei» ; maurerischen ober profanen Schrift geschehen sein dürfte.
Besonders verdienen auch die überraschenden Ent- ; hülluvgen über dar Verhältniß der Freimaurerei zum preußischen Königshause hier \ namentlich her vorgeh oben zu werden. Dieselben machen i ber in freimaurerischen Kreisen beliebten Legendenbildung hinsichtlich des Protektorats der preußischen Könige - ein für alle Mal ein Ende. ES geht auS denselben i hervor, daß die maßgebenden Protektoren aus dem t hohenzollern'schen Hause weit davon entfernt, den Frei- \ maurerbund für eine harmlose oder gar wohlthätige ; Verbindung zu halten, vielmehr dem Orden deshalb | näher traten, um denselben um so wirksamer bewachen > und in den Schranken der Ordnung halten zu können. ;
Auch zur Kennzeichnung der Freimaurerei '„ohne ! Schurz", d. h. des Liberalismus in allen seinen * Schattirungen bis zur Sozialdemokratie und dem Anar- s chiSrnus liefert die Schrift die werthvollsten Beiträge. ' Weil sie fast ausschließlich neues, vom Verfasser - selbst mit ber größten Sorgfalt verifizirtes s Aktenrnaterial und die Quintessenz der; neusten Jahrgänge ber wichtigsten und ge- j heimsten Logen-Zeitschristen und der ange- * sehensten neueren Logenwerke enthält, ist sie ; auch für Besitzer älterer Werke über Freimaurerei, als i bet Werke DeschampS-Ct. Janets, P schlier'S Taxil'S, unentbehrlich. Ein sorgfältiges Sach- und ein alpha- i betifcheS Personen»Register erhöhen die Brauchbarkeit i bet Schrift. |
Deutsches Reich.
Berlin, 28. Juli, s
* Der BundeSrath beschloß einen Zuschlags- zoll von fünfzig Proz'ent gleichzeuig mit dem russi'chen Moximaltarif am 1. August gegen alle russischen Produkte in Kraft treten zu lassen.
* Die im .ReichSanzeig-t' mügetheilie Denkschrift zu den Zollerhöhungen gegen Rußland schildert die ganzen Verhandlungen. Danach verlangte Deul^- land als Entgelt für den Konventionaltarif außer Er- leichterungen deS GrenzverkchrS und der Zollformalitäten, sowie Beseitigung der DAerentralzölle rc erhebliche Ermäßigung deS russischen TanfS für Metall- ; masten,' Instrumente, Maschinen, Fahrzeuge, Chemi- kalten, Farbstoffe, Textilwaaren, keramische Artikel, für 1
Papier und landwirthschaftliche Erzeugnisse. Auf Wunsch wurden betaiCirte Vorschläge hierüber ber russischen Regierung im März 1893 übermittelt, aber nur theil- weise angenommen. Der russische Vorschlag auf Abschluß eines Provisoriums, wodurch Rußland bis Ende 1893 den deutschen Konventionaltarif, Deutschland den Mitgenuß der Frankreich bewilligten Tarifkonzessionen eingeräumt werden sollte, wurde mit dem Hinweis abgelehnt, daß hierzu die Mitwirkung deS Reichstags nothwendig sei, die nach dem Stand der parlamentarischen Arbeiten nicht mehr zu erlangen wäre, und daß die Frankreich bewilligten Zollnachlässe kein Aequi- valent für die provisorische Gewährung des Konventionaltarifs feien.
* Dar neue Militärgesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Die Entlassung der Dispositionsurlauber, d. h. die 6000 Mann, die bisher schon nach zweijähriger Dienstzeit entlassen wurden, erfolgt also nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nach der Rückkehr aus den Manövern. Der Rest, der im Jahre 1891 eingestellten Mannschaften verbleibt bei der Fahne. WaS die im Herbst 1892 eingestellten Mannschaften betrifft, so findet auf diese die Bestiinmung des Artikel III. deS Gesetzes, wonach die Mannschaften der Fnß- ttuppen nach zwei Jahren zu entlassen sind, im erstem Jahre nach Jnkraftreten deS Gesetzes, also in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. September 1894 keine Anwendung. Die Bestimmung, inwieweit sie im Septbr. 1894 zu entlassen seien, steht der Militärverwaltung zu.
* Bon gut unterrichteten Kreisen wird ber Host' bestätigt, daß er sich bei ber bevorstehenden Zusammenkunft der Finanzmiuister u. A. besonders dämm handeln wird, sich darüber zu verständigen, wie ein möglichst stabiles Verhältniß zwischen den Matrikular- Umlagen und den Ueberweisungen wenigstens auf eine Anzahl von Jahren am besten herzustellen sei.
* In ber Strafsache gegen Ahlwardt wegen Beleidigung des Finanzministers Miquel sind am Mittwoch einige Berichterstatter, die ber am 24. April b. I. in den Germania-Sälen abgehaltenen Versammlung beigewohnt haben, zeugeneidlich vernommen wor- ben. Ahlwardt hatte in jener Versammlung behauptet, seine „Akten" bewiesen daS Gegentheil von der Aussage Miquels im Prozeß Gehlsen; Leute, die jetztGe- neral - Konsuln, Kommerzienräthe, ja Minister feie«, hätten als „Ausbeuter und Vampyre" das deutsche Volk um mehr betrogen, als sämmtliche Zuchthäusler.
* Von einem Rundschreiben deK Centralkomiteer der TentrumKpartei zu Köln, welches eine sozialdemokratische Zeitung erwischt hat, machen verschiedene Blätter ein ganz unverständliches Auffehen. In dem Schreiben werden die Pfarrvorsteher und BertrauenS- mänver ersucht, zu den noch ungedeckten Wahlnn- kosten von 5800 Mark bei wohlhabenden Parteigenossen zu sammeln. WuS ist denn da so wunderbares dabei? Sammeln andere Parteien nicht auch für Wahlzwecke? Oser machen bei ihnen Buchdrucker, Kolporteure, Zettelt) wtheiler rc. aller umsonst der „guten Sache" wegen? Bor allem sollten die sozialdemokratischen Blätter fein still halten. Der arme „Genosse" wird in allen denkbaren Formen für alle möglichen Zwecke gebraudschotzt, wobei eS mit der Freiwilligkeit häufig sehr bedenklich aussicht. DaS Centrumskomitee aber sammelt nur bei denen, die etwas geben können. Als Beweis, wie der »Einfluß der Kirche" zu einem „sanften Zwang" auSgenutzr wird, dient den Blättern der Umstand, daß das Rundschreiben an die „Pfarrvorsteher" gerichtet ist. DaS find aber nicht die Pfarrer, tbie sie meinen, sondern Laien, die an der Spitze der nach Pfarreien eingetheilten Stadtbezirke als BertranenSmänner der Partei stehen. Der Pfarrer oder ein Geistlicher überhaupt hat mit der Sache mchtS zu ihn«.
* DaS Berliner „freisinnige" ,Kleine Journal bringt herzzerreißende Klagen über daS Elend, m welchem sich zur Zeit der Börsenjobber befindet. Da heißt es: „Der gewöhnliche Mann arbeitet m Kittel und Holzpantoffeln, um mit der Hände Fleiß daS Nothwendige für sich und die Gering«, zu verdienen; der Börsenbeiucher muß anständige Klndung tragen, ferne höhere Bildungsstufe legt,hrn größere Verpflrch- tungen für Erhaltung und Erziehung der Franke auf, und darum spricht ans seinen Augen der Kummer, bte Sorge unb das Elend." Schrecklich! Und daS der Börsensteuer wegen, die nächstens vielleicht mal kommt! Man sollte doch ein Exemplar einer solchen „Elenden" nach C?cago zur WeitauSstellung schicken, eine Sehenswürdigkeit allerersten Ranges!