JV 152
Frettag, den 7. Juli 1893
20. Ja hrgang
FilldaerMZkitiliig
sich gebieterisch bet ihr geltend: der Hunger.
Sie betrat also da» erste beste Bouillon-GaflhauS, welche- sie sah, und während sie sich hier etwa- stärkte, suchte sie zugleich ihre wirren Gedanken einigermaßen zu sammeln, denn seit dem Zntpunkte ibrrS Entweichens
Der Mann, welcher beim AuSgang aus dem Bahn- Hos die Billett abzunehmen hatte, nahm ihr Brllet, ohne weiter nachzusehen, und Johanna ging ihrer WegeS.
Sie hatte er nicht für rathsam gehalten, einen andern Zug mit einem in St. DeviS gelöst« Billet zu benutzen.
Sie machte sich also zu Faß auf den Weg und eine Stunde später befand sie sich in Paris.
Die große Seinestadt, welche unter dem ziemlich hohen Schnee wie begrab« da lag, schien heme sehr eintönig und traurig zu sein, obgleich er Sonntag war.
Rur wenige Fußgänger waren in den Sttaßeu sichtbar und große Rotten Arbeiter waren damit beschäftigt, den Schnee etwas auf die Seitt zu schaffen und einen kothigen Weg zu bahnen.
Mit vollen Zügen sog Johanna die Luft der Freiheit ein und achtete deshalb kaum auf die ziemliche Kälte, welche draußen herrfchte. Rur ein Gefühl machte
düng; jedoch zählt eine solche Zurückbehaltung für eine Hebung, desgleichen eine etwaige Einberufung während des angeführten Zeitraumes.
Artikel IV. Die §§ 1 und 2 des Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 15. Juli 189 \ S. 140) treten mit dem 1. Oktober 1893 außer Kraft.
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Juli.
* Die gestern mitgetheilte Thronrede bedarf nach Allem, war über die in ihr behandelten Gegenstände seit vielen Monaten erörtert worden ist, kaum einiger Worte. Die Beziehungen Deutschlands zu den auswärtigen Staaten werden als „nach wie vor durchaus freundlich und frei von jeder Trübung bezeichnet"; also einzig und allein das Berhältniß unserer militärischen Kraft zu der unserer Nachbarn wird von Steuern als Grund der Vermehrung unserer Rüstungen bezeichnet. Und zwar in dem dritten Absätze mit Ausführungen, welche ergeben, daß wir auch mit dieser Vorlage noch nicht am Ende sind, zumal man ihre Anforderungen „herabgemindert" hat, daS heißt von den ursprünglichen „unbedingt nothwendigen" Caprivi'schen Forderungen auf die wenig davon unterschied«« „unbedingt nothwendigen" Huene'schen Bewilligungen heruntergegangen ist. Was diese Schraube ohne Ende politisch, wirthfchastlich und sozial bedeutet, sehen wir an den schrecklichen sozialen Erscheinungen bei den Wahlen. SS ist auch ein Irrt hum der Thronrede, wenn sie zum Schluß von einem „wirthschaftlichen Ausschwung" in der Weise spricht, als wenn derselbe zu immer neuen Opfern befähige. Der wirthschastliche Aufschwung in den 27 Jahren seit 1866 war relattv und absolut geringer als in den 27 Jahren vorher, und unser „polttischer Aufschwung" ist mit fortwährender Unsicherheit des Friedens verknüpft!
* Der Reichstag trat heute um 11 Uhr zur Wahl der Präsidiums und der SchriMhrer zusammen. Da die Antisemiten gegen die Wiederwahl des früheren Präsidenten von Lantzow durch Acclamation Einspruch erhoben, mußte zur Wahl durch Stimmzettel geschritten »erben. Dabei wurde zunächst Abgeordneter von Levetzow mit 3.0 von 319 Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt. Präsident vonLevetzow nahm die Wchl mit einigen Worten des Dankes und dem Versprechen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit an. Zu Ehren der Alterspräsidenten Abg. Dieben erhob sich das HanS von den Plätzen. Zum ersten Vizepräsidenten wurde der Centrums-Abgeordnete Frhr. von Bnol-Berenberg (Baden) mit 300 von 313 abgegebenen Stimmen, zum zweiten Bice- Präsidenten Dr. Bürklin (nationalliberal) mit 226 von 285 Stimmen. Die Schriftführer wurden durch Zuruf ernannt, zu Quästoren vom Präsidenten v. Levetzow die Abgg. Dr. Rintelen und Dr. Böttcher defignirt. Frettag: Erste Lesung der Militärvorlage.
* Die Centrum-fraktiou des deutsche» Reichstage- hat sich in einer gestern Abend abgrhalteven FraktionSfitzung konstituirt. Der Vorstand besteht hiernach für die Legislaturperiode 1893 bis 1898 aus den Mttgliedern: Graf Hompesch als Vorsitzenden, Domkapitular Reindl als stellverttetenden Vorsitzenden, ferner ans den Herren Aichbichler, Frecher« von Buol-Berenburg, Dieben, Fritzen, Ho«, Graf Galen,
Endlich entlarvt!
Rowan von R. von Wollersheim.
‘ (67. Fortsetzung.)
Bei den drei Frauen befand sie sich nicht, benn dieselben konnten mit leichter Mühe ihre Persönlichkeit Nachweis«, und übrig«S versichert« sie, daß sie am Bahnhof von Clermont keine Frau bemerk hätt«, an der sie etwas BerdächttgeS wahrgmomm« hätt«.
Der Jufpekwr telegraphirte nun schleunigst, daß seine Nachforschung« am Nordbahnhofe vergeblich gewesen seien.
Hören wir, war geschehen war.
Bei der Ankunft in Creil hott« die beiden Personen, welche mit Johanna in dasselbe Koupee ein gestiegen waren, d« Zug verlast« und Johanna befand sich allein.
Fünf Minuten später pasfirte man unter einen Tunnel.
Johanna benutzte die Dunkelheit, um daS Pack, welches die Kleider der Schwester Philomena mthielt, wegzuwerfen.
Nachdem sie dies gethan, horchte sie jedeSmal, wenn der Zug feine Schnelligkeit mäßigte, um an einer Station zu halten, aufmerksam zu.
Endlich hörte sie die Schaffner dm Namen der Station Sunt-Denis auSrnfen.
Sie öffnete ihre Wigenthür und stieg aus.
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| war sie eigentlich, w.e man zu sagen pflegt, noch nicht j zu sich gekommen.
Rar ein einziger Gedanke war eS, der sie sortwäh- I rend bestürmte und über welch« sie auch im Klaren war.
Die der Militär-Vorlage beigegebene M o t i v i r u n g ist kurz. Sie umfaßt nur 4 gedruckte Seiten und bewegt sich durchaus in dem Gedankengang der schriftlichen und mündlichen Begründung der Militär-Vorlage im vorigen Reichstage. Die Kosten betragen an dauernden Ausgaben im Ganzen 54,900,000 Mk., von denen jedoch zunächst nur 44,300,000 Mk. gefordert werden, der Rest erst im Laufe der Jahre. Die einmaligen Ausgabm belaufen sich auf rund 60 Million«, von denen für 1893/94 48 Million« verlangt werd«.
* Das Abgeordnetenhaus hat heute in feiner letzt« Sitzung der Session lediglich mit Petitionen sich beschäftigt und dann in üblicher Weise mit einem dreifachen Hoch auf dm König die Session geschlossen.
* Gemäß der Botschaft vom 2. Juli fand heute Nachmittag um 3 Uhr im Weißen Saale der feierliche Geffiou-fchluß de- Landtags durch dm König statt. Schon vorher verfarnmeltm sich die Mitglieder beider Häuser im Weißen Saale und nahmen dem Thron gegmüber im Halbkreise Aufstellung. Um 3 Uhr traten die Mitglieder des StaatsministeriumS ein. Nachdem dieselben sich zur Linken des Thrones ausgestellt hatten, erschien der König nebst Gefolge, mit einem dreimalig«, von dem Präsidenten deS Herrenhauses Graf« Stolberg ausgebrachten Hoch empfangen. Alsdann nahm der König aus der Hand des Ministerpräfidmtm die Thronrede, bedeckte das Haupt mit dem Helm und verlas die Thronrede (welche wir nachträglich zum Abdruck bring« werden. D. R). Rach der Verlesung trat der Ministerpräsident vor den Thron und erklärte auf Befehl des Königs die LandtagSfeffion für geschloffen. Nach emmtem dreimalig«, von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses v. Köller anSgebrachtem Hoch verließ der König d« Saal.
* Die Staffeltarife, welche die östliche Londwttth- schäft auf Kost« der westlichen und südlich« begünstigen, kam« im Abgeordnetenhaus« zur Berathung. DaS HanS nahm freilich ein« Antrag auf Aufhäung dieser anS überwundm« NothstandSverhältniffen hervor- gegangmm Tarife an, aber eS stimmte dann sonderbarer Weife auch einem Anträge auf weitere Ermittelungen über die Wirkung« der Staffeltarife zu. Eine so unklare Beschlußfassung wttd bei der Wahl nicht die Kraft hab«, die Vorliebe der Regierung für diese Tarife zu brechen. — Die Verhandlung über die Futternoth ergab, daß die Regierung sich ihrerseits zunächst auf Tarifermäßigung für Futter- und Streu- mittel und auf Öeffnung der fiskalisch« Waldung« beschränk« und die Hauptsache d« KreiSverwaltungm in dm betroffmm LandeStheilm Überlass« will, von allm Seit« wurde der Regierung nachttägliche Genehmigung in Aurficht gestellt, wmn fie bei wachsender Roth mit Seldbeihilfm aus Staatsmitteln eingreife.
* Die vom Bund der Laudwirthe in AuSficht genommme wirthschastliche, das heißt agrarisch - schütz- zöllnerische Bereinigung im Reichstage hat sich hmte konstituirt; eS trat« zunächst etwa 80 Mitglieder anS beiden konservativen und der nationalliberalen Partei bei. DaS Cmttum und die Pol« Hal-
„Ich dars," so sagte fie fich, „mir keine Ruhe gönnen, ehe ich weiß, waS aus mein« Kinde« geworden ist. Roch hmte will ich nach Cheoiy geh«."
Nachdem sie ihre einfache Mahlzeit verzehrt hattt, bestieg fie ein« Omnibus, welcher fie zur Eisenbahn nach BiucenneS brachte.
Hier erkundigte fie sich daun und erfuhr, daß jede Stunbe ein Zug nach Brie-Comte-Robert abgehe, von wo fie bis Cheor y zu Fuß gehen mußte.
Sie benutzte also dm Zug um 1 Uhr 5 Minuten.
„Wmn man mich nicht wiedererkmnt!" dachte fie erschrockm bei fich.
Jndeß hatte die Unglückliche nicht die mindeste Beranlaffung zur Besorgniß.
Sett 21 Jahren hatte fie sich sehr geänbett und wmn sie auch ihre ganze Kraft bewahrt hatte, so war doch ihr dichter Haar inzwischen weiß geworden und tiefe Runzeln hatten fich in ihr Gesicht eingegraben.
Hatte fi- ja doch auch so viel gelitten und so viel geweint! 10 Jahre lang war fie irrsinnig ge wesm und jetzt hatte fie ihr 48. Lebensjahr nahezu er reicht. Kein Wunder, daß fie nach einem so bewegten Leben unkennttich war.
59.
Rur ein Umstand konnte für Johanna möglicherweise gefährlich werden.
Sie mußte, nm Auskunft zu erhalt«, überall frag« ,
Groeber, Dr. Freiherrn v. Heereman, Dr. Lieber, Dr. Singens, Dr. Rintelen, Dr. Schaedler. Schriftführer ist Dr. Krebs, Schatzmeister Dr. Bock.
* De r Abgeordnete FnSa»gel wurde gestern in die CrntrumSfraktion ausgenommen.
* Da S Centrum beschloß die sofortige Einbringung eines AnttageS auf Aufhebung des Jesuitengesetzes.
* Di e „neue" Militär - Vorlage hat folgenden Wortlaut:
Artikel I. § 1. Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres an Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten wird für die Zett vom l.Oftobet 1893 bis 31. März 1899 auf 479,229 Mann als JahreSdurchfchnittsstärke festgestellt.
An derselben sind die Bundesstaaten mit eigener Militär- Verwaltung nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer betheiligt.
Die Einjährig-Freiwilligen kommen aus die Friedenspräsenz- stärke nicht in Anrechnung.
Die Stellen der Unteroffiziere unterliegen in gleicher Weise wie die der Offiziere, Aerzte und Beamte der Feststellung durch den ReichShaushalts-Etat.
In offenen Unteroffizier-Stellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden.
§ 2. Bom 1. Oktober 1893 ab werden die Infanterie in 538 Bataillone und 173 Halb-Bataillone, die Kavallerie ix 465 EskadronS, die Feldartillerie in 494 Batterien, die Fußartillerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 23 Bataillone, die Eisenbahntruppen in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone formirt.
Artikel II. Für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis zum 31. März 1899 treten bezüglich der Dienstpflicht folgende Bestimmungen in Kraft:
§ 1. Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und der rettenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet.
Im Falle nothwendiger Verstärkungen können auf Anordnung des Kaisers die nach der Bestimmung deS ersten Absatzes zu entlassenden Mannschaften im aktiven Dienst zurückbehalten werden. Eine solche Zurückbehaltung zählt für eine llebung, in sinngemäßer Anwendung des letzten Absatzes deS § 6 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst, vom 9. November 1867 (Bundesgesetzblatt 1867,. S. 131).
§ 2. Mannschaften, welche nach einer zweijährigen aktiven Dienstzeit entlaffen worden sind (§ 1), kann im erstenJahre nach ihrer Entlassung die Erlaubniß zur Auswanderung auch in der Zeit, in welcher fie zum attiven Dienst nicht einberufen sind, verweigert werden.
Die Bestimmung deS § 60, Ziffer 3, des ReichS-Militär- GefetzeS vom 2. Mai 1874 (Reichs - Sesetzbl. 1874, S. 45) findet aus die nach zweijähriger aktiver Dienstzeit enüaffenen Mannschaften keine Anwendung. Auch bedürsrn diese Mannschaften keiner militärischen Genehmigung zum Wechsel deS Aufenthaltes.
§ 3. Mannschaften der Kavallerie und der rettenden Fuß- arttllerie, welche im stehenden Heere 3 Jahre akttv gedient haben, dienen in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre.
§ 4. Alle diesem Artikel eutgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die bezüglichen Festsetzungen deS 8 6 des Gesetze-, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 9. November 1867, und des § 2 des Art. V des Gesetzes, betreffend Aeude- rungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzblatt 1888, S. 11) treten außer Kraft.
Strtitel III. Die Bestimmungen des Artikels II, § 1, erster Absatz, finden für diejenigen Mannschaften, welche nach zweijäh-