20. Jahrgang
Samstag, dm 25. Februar 1893
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** Fuldaer Zeitung
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Wie könne« sich 70 «nd mehr Jahre alte rentenberechtigte Personen, die sich bisher weder «m eine Quittungs-Karte, noch nm die ihnen zustehende Alters-Rente beworben haben, ihre Ansprüche sicher»?
1) Die gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigungen über die verficherungrpfl'cktige Thätigkeit in den Jahren 1888, 1889 und 1890 sind möglichst alle zu beschaffen. (Bergl. Hitze. WaS Jedermann bez. der JnvaliditätS- und Alters - Versicherung wiffen muß. M.-Gladbach, «. R ffarth 1892, Preis 20 Pfg) AIS solche gelten nicht allein die ArbeitS - Bescheinigungen nach dem vorgeschriebenen Formular, sondern es ge- nügen auch jedwede andere Bescheinigungen, auS betten die Dauer (wenn auch ungefähr) und die Art der Beschäftigung, sowie der tägliche Arbeits-Verdienst hervorgehen. Diese Einzel-Bescheinigungm schickt man an die Gemeinde - Behörde (Bürgermeister, Amtmann rc.) mit der Bitte, auf Grund dieser Bescheinigungen die vorgeschriebene allgemeine ArbeitS-Bescheini- gvng ausstellen zu wollen.
Für den Fall, daß die Arbeitgeber verstorben oder deren Wohnorte nicht mehr festzustellen sind, werden auch Bescheinigungen von sonstigen achtbaren und glaubhaften Personen, die mit den ArbeitSverhältniffen des Versicherungspflichtigen vertraut sind, genügen dürfen. Hier sei dann noch erwähnt, daß nach den Entscheidungen deS ReichS-BersicherungS-AmteS auch eine einmalige versicherungSpflichtige Beschäftigung in der Woche für diese Woche ausreicht, um für die Wartezeit zur Anrechnung zu kommen, eine Vergünstigung, die auch fix die vorgesetzliche Zeit vordem 1. Januar 1891 gilt.
2) Sollten die Arbeitgeber, was bei den nicht ständigen Arbeitern (Tagelöhner, landwirthschaftliche und Sartenarbeiter rc.) mit fast täglich wechselnder Arbeitsstätte meist der Fall sein wird, die Arbeitszeit (Dauer) nicht mehr bestimmt angeben können, oder sollten solche Arbeitgeber auS nichtigen Gründen die Angaben verweigern, so muß die Gemeinde-Behörde schriftlich um Hilfe angegangen werden. Man bezeichne derselben die Arbeitgeber, die Dauer und Art der Beschäftigung, den Verdienst rc. mit der Bitte, die Arbeitgeber vernehmen und nach dem Ergebniffe die allgemeine ArbeitS»Bescheinigung auSstellen zu wollen.
3) Da die gedachten Versicherten zur Erlangung einer AlterS-Rente auch nach dem 1. Januar 1891 in versicherungspflichtiger Weise in Arbeit gestanden und je nach ihrem Alter eine gewisse Anzahl Quittungs- Marken verwendet haben müssen, so wird zunächst eine
Derbanut.
Nach dem Englischen von I. Rüttgers.
(14. Fortsetzung.)
Der Diener schickte sich an, den erhaltenen Auftrag anszuführen, während der Kapitain sich eine Cigarre anzündete.
„Welch' ein Leben!" rief der Letztere nach einigen Augenblicken auS. „Ich habe wirklich kein Glück, Pietro; man sollte wirklich glauben, daß das Schicksal mich verfolgt."
„Ja, Signor Capitano, eS ist in der That wahr."
„Man könnte fast sagen, daß die . . . Aber auch das Unglück hat eS gewollt, daß ich, der nie ein Weib geliebt, mit dieser ... Ah, wenn Clara Morkham gelebt hätte und wenn sie mich hätte lieben wollen, wie ich sie liebte! ... Ich würde alsdann ein ganz anderer Mensch gewesen sein. Uebrigens ist eS völlig unnütz, sich in Grübeln hierüber zu ergehen, weil sie nicht wehr lebt. Du hast ihr Grab gesehen, nicht wahr Pietro?"
„Ja," erwiderte Pietro, „sie ruht auf dem Kirchhofe von Plimstone."
„Die Unglückliche!" hob TolliS wieder an, eS war i>ie edelste, liebenswürdigste Frau von der Welt! Und was hat sie für ein Schicksal erlebt! Wirklich, Pietro, ich bin nicht abergläubig, aber in diesen Winternächten
QuittungS-Karte zu beschaffen sein. Diese wird bei der örtlichen AuSgabe-Stelle der Quittungs-Kart« (Bür- germeister, OrtSvorsteher, Kowm ffaren, Krankenkassen- Vorständen rc ) beantragt. Sollte die Ausstellung verweigert werden, so beantrage man eine Entscheidung, gegen welche die Beschwerde bei der oberen Äerwal- tungS-Behörde (RegierungS-Präsident rc.) binnen vier Wochen vom Tage der Zustellung ab zulässig ist. Die Entscheidung ist dann endgiltig. ES ist aber nicht auS- geschloffen, ohne QuittungS-Karte und Marken-Berwen- dung Alters - Rente zu beantragen. In diesen Fällen werd« aber voraussichtlich die Vorstände der Bersiche- rungS-Anstalten dieRenten-Ansprüche zurückweisen. Hier- gegen ist dann daS schiedsgerichtliche Verfahren und in gewiffrn Fällen die Revision beim Reichs-Versicherungs- Amte zulässig. In beiden Fäll« würde dann nicht nur über den Renten-Anspruch selbst, sondern auch dadurch über die BersicherungSpflicht entschied« werd«.
4) Wird die QuittungS-Karte ausgestellt, so ist eS Haupterforderniß, daß in dieselbe die auf Grund der verstcherungkpflichtigen Thätigkeit nach dem 1. Januar 1891 fällig gewesenen Quittung- - Marken eingeklebt werden. Bei vielen wird nun die Dauer der Beschäftigung nicht mehr genau feststehen und dadurch auch die Zahl der einzuklebenden Marken nicht mit Gewißheit mehr anzugeben sein. Bei anderen find die Marken von den Arbeitgebern nicht mehr zu beschaffen (Tod, Verzug, Armuth rc.). Von einem anderen Theile der Arbeitgeber wird auch die spätere Einklebung der Marken verweigert werden. Wieder andere Arbeitgeber will der Bersicherungspflichtige um die Marken nicht angehen, damit er in seiner Thätigkeit verbleibt und nicht ganz brodloS wird. In allen diesen Fällen hat der Versicherte oder besser noch eine andere dem Versicherungs- Pflichtigen wohlwollende Person daS Recht, die für die Dauer der versicherungspflichtigen Thätigkeit in Betracht kommenden Quittungs-Marken, in die QuittungS- karte einzukleben. Durch Beschluß deS Reichs - Ber- sicherungS • Amtes vom 15. Januar 1892 ist nämlich u. A. bestimmt worden:
„Jedem Dritten steht eS frei, für den gesetzlich Verpflichteten die Beiträge zu zahlen".
Im Falle einer beschäftigungslosen Woche, insofern nicht ein ArbeitSverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber bestehen sollte, kann auch eine freiwillige Ber- sicherung stattfinden und zwar dadurch, daß für die betreffende Woche eine sogenannte Doppelmarke von 28 Pf. eingeklebt wird.
5. Sollte durch das unter Nr. 4 angegebene Ber- fahren die Quittungkkarte Nr. 1 schon vollgeklebt werden, ehe daß die gesetzlich vorgeschriebene Beitrags- zeit von 1410 Wochen erfüllt ist, welche für die nach dem 1. Januar 1821 geborenen BersicheruugSpflichtigm je nach ihrem Alter verschieden zusammengerechnet wird, wobei die vor dem 1. Januar 1891 liegenden Lebensjahre, insoweit sie über das 40. Lebensjahr hinaus- gehen, für jedes Lebensjahr nur zu 47 Wochenbei- trägen ungerechnet werden, so 'muß Quittungskarte Nr. 2 u. s. w. unter Angabe der vollen Karten beantragt glaube ich sie zu sehen, wie sie auf der kalten Haide im Schnee umherirrt und sich abmüht, einen Weg zu finden, der sie dem Tode entgegenführt — und bei meiner Seele —ich glaube, daß ich noch einstens meine Theilnahme an dieser verbrecherisch« That hart büßen muß." L ,
Der Kapitän TolliS schauderte zusammen und seine Augen nahmen einen sonderbaren Ausdruck an.
„Du bist ganz sicher, daß eS ihr Grab ist, Pietro?" „Ganz sicher, Signor Capitano. Im Monat Dezember wird eS achtzehn Jahre her sein, seitdem sie verschwand« ist und alle Nachforschungen, welche Sie damals angestellt haben, um sie wieder aufzufinden, sind ohne Erfolg geblieben.
Im Monat Mai des folg«dm JahreS kamen Sie auf den Gedanken, daß sie sich vielleicht uachLonemoor begeben habe zu ihrem Vater und Sie schickten mich damals nach Plimstone, um direkte Erkundigungen über diesen Punkt einzuziehen. Wie Sie wissen, habe ich bei dieser Gelegmheit erfahren, daß eine junge, wahnsinnige Frau eines Abends zu Herrn Morkham gekommen und ausgenommen sei und daß sie vier Wochen später von Lonemoor entfloh« sei mit Zurücklassung ihrer klein« Tochter — Niemand ahnt, wer er sei denn man glaubt allgemein, daß Miß Morkham tobt und in Brüssel begraben sei." .
„Unb bai Kind, Pietro? Es muß jetzt wohl zur
werb«. Beispielsweise würde ein am 27. August 1821 geborener Bei sicher ungSpfiichtiger durch sein LebenS- oltnc vor dem 1. Januar 1891 erfüllt hab« 1381 HeilragSwoch« und sind dann durch Markenverwen- ung oder anrechnungSfähigeKrankheitsbauer mindest«- nawzuweism 29 Beitrag-Woch«. Ein am 15. April 1822 geborener Versicherungspflichtiger hat durch da- Lebensalter erfüllt 1353 Beitrag-wochm. Ein am 10. Februar 1823 gebotener BerficbernngSpflichttg« hat Mich fein Lebensalter erfüllt 1315 Beitragswochen und nuß durch Markenverwendung rc. erfüll« mindtstmS 95 Beitragswochen.
6. Die letzte QuittungSkarte und die AufrechnungS- iefcheiniqungen über die vollgeklebten Kart« — letztere unter Vorbehalt der Rückgabe —, sowie die GeburtS- urkunde — diese müssen die Standesbeamten gebühren- rei ausstell« — und die allgemeine Arbeitsbescheinigung oder die Einzelarbeitsbescheinigungen schickt man, wenn man nicht persönlich hingehen will, mit einem Briefe ein an die untere Verwaltungsbehörde (Landrath, KreiS- jauptmann, Oberbürgermeister und Bürgermeister in Städtm von mehr als 10,000 Einwohnern u. f. w.) und bittet um die Gewährung ber Altersrente. Diese- Gesuch muß ber Versicherte selbst unterschreib« und im Falle, baß er schteibmsunkunbig ist, mit Kreuz- pichen verseh«, deren Richtigkeit von der Behörde beglaubigt sein muß. t
7. Geistliche, Lehret, Beamte und sonstige ange» sehme Personen müssen sich dieser fiente annehmen, damit die Berechtigten anch wirklich, wie eS der Gesetzgeber will, in den Gmuß der für sie geschaffen« Altersrente kommen. ____
Die Berechtigt« tragen zwar meist selbst die Schuld an ber Verzögerung, doch beruht die- meist auf Uu« kenntniß oder weil sie befürchten, dadurch dem Arbeitgeber Unannehmlichkeit« zu bereiten, fodaß Arbeit-- mtlaffung rc. eintret« könnte, Umstände, die d« Geistlichen rc. nicht abhaltm sollten, auf dem beschriebenen Wege für den alten, verdienten Arbeit« einzntret«, damit auf diesem Wege die noch sehr vnkannten Wohlthatm deS Gesetze- in ergiebig« Weise in die weitest« Schichten uns«« Bevölk«ung Eingang «halt«. ~mr-
Frau herangewachsen sein .... Ich möchte eS getn seh« . ... In welcher gesellschaftlichen Stellung mag sie sich befind«?" t
In diesem Augenblicke klopfte eS an der Thür.
„Ohne Zweifel ein Gläubig«!" rief der Kapitän au-, indem « sich anschickte, sich in ein anstoßende- Gemach zurückzuzieh«.
Pietro öffnete und ein GreiS von ehrwürdigem Au-- seh« «schien in d« Thür. E- war Herr Sutton, d« GeschäftS-Berwalter der Familie Darkwood.
„Ich habe Ihnen eine traurige Nachricht mitzu- theilm, Mylord," sagte Herr Sulton sich verb«g«d. „Ein Telegramm . . . ." ,
„Mylord, Mylord! . . . Was soll die- bedeut«? stieß" Tollis «bleichmd h«vor.
Ja, Mylord," sagte Herr Sulton mit bewegt« Stimme, „denn Lord Darkwood ist nicht mehr . . - - Die „Sylphide" hat Schiffbruch gelitten. Er ist ge- storben in der Blüthe seiner Jahre, m der Vollk^t des Lebens und b« Gesundheit. Und Sie, Herr Tot- lis, sein nächster Erbe,* Sie w«d« Erbe sem« Titel und seines Vermög«-.*
Der Kapitän glaubte in dieKniee sinken zu müffm und mußte sich auf einen Stuhl niebeilaffen, welch« Pietro ihm hinschob,^wobei er mit komischem Ernste sagte:
Deutsches Keich.
Berlin, 23. Febmar.
♦ Der Kaiser und die Kaiserin sind heute Vormittag nach Neustrelitz abgereift, um dem dortig« Hofe ein« offiziellen Gegenbesuch abzustatten.
* Behufs Stellungnahme zu dem Entwürfe eines Reichs - Seuchengesetzes wird ein außerordentlicher deutscher Aerztetag berufen.
* Die konservative Reichstagssraktlon bereitet ein« Antrag gegen die Einwanderung russischer Juden vor.
♦ Die Militär-Kommission des Reichstags nahm heute die finanzpolitischen Anträge des Abg. Richt« mit einigen Abänderungenan.__