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FJV 38

Donnerstag, den 16. Februar 1893.

20. Jahrgang

illioierMZeitiliig

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Deutsches Keich.

Berlin, 14. Februar.

* Schöne Aussichten I Bereits jetzt haben die finanziellen Erörterungen der Militärkommission an der Hand des Richter'schen Fragebogens folgende von der Regierung selbst zugegebene neue Daten er­geben über finanzielle Aufwendungen, welche dem Reich noch weiter beoorstehen. Die dauernde Unterbringung der neuen Heeresverstärkung in den Kasernements wird, ganz abgesehen von den einmaligen Kosten für die Militärvorlage, welche fich auf 49,299,310 Mk. be­laufen, noch weiter kosten 104,690,000 Mk. Dazu kommt für die Kasernirung desjenigen TheileS der vorhandenen Armee, welcher der Kasernen noch ent­behrt, abgesehen von den dafür bereits bewilligt« oder in den Etat für 1893/94 eingestellten Forde­rungen ein weiterer Kostenaufwand von 37 Millionen Mark. Sodann ist ausgerechnet worden, daß, eben­falls abgesehen von der Militärvorlage, bei den ein« malig« Ausgaben des MilitäretatS die durch Be­willigung von Anleihen oder durch Ansätze im Etat für 1893/94 eingegangenen oder angesonnenen weiteren Engagements für die nächsten Etats von 1894/95 ab sich auf 155,744,500 Mk. belaufen. Weiterhin hat das Reichsschatzamt berechnet, daß für die nächsten 5 Jahre vom 1. April 1894 ab an einmaligen Aus­gaben der Marineverwaltung zu Lasten von Anleiben bereits 88,787,000 Mk. angemeldet sind. In Betreff der fortdauernden Ausgaben aus der Militärvorlage ist eS allerdings nicht gelungen, der Militärverwaltung in den nächsten Jahren, abge­sehen von 5 Millionen Mark Pensionskosten, den ab­gefetzten Betrag von 64 Millionen Mark übersteigen werden. Dagegen hat das Reichsschatzamt schon jetzt zugegeben, daß die Mehrforderungen an dauernden Ausgaben für den nächstfolgend« HauShaltsetat pro 1894/95 sich wie folgt beziffern werden:

für Jnvaliditäts- und Altersversichernng mehr 3,900,000 Mk.,

für planmäßige Personalvermehrung der Marine mehr 946,000 Mk.

für Zinsen der Reichsschuld mehr 4,983.000 Mk. für den PenstonSfonds mehr 2,000,000 Mk. Hierzu kommt nun der Ausfall eines lieber - schusses aus dem Vorjahre von 4,147,232 M.; ferner kommt hinzu die Deckung eines Defizits aus dem laufenden Etatsjahre, welches auf 6 Millionen veranschlagt wird. Dies ergibt schon jetzt für dm nächstfolgenden Reichshaltsetat pro 1894/95 abgesehen von der Militärvorlage eine Verschlechterung der Finanzen im Ordinarium um 21,976,000 oder rund 22 Millionen Mk.

Für die darauffolgenden vier Jahre sind weitere AuSgabevermehrungen von ©eiten des Reichs­schatzamtes in Höhe von 26,847,000 Mk. zugegeben worden. Ob sich damit die Äusgabesteigerung der Jahre erschöpft, unterliegt noch der weiteren Prüfung der Militärkommission. Alle vorstehenden Mehraus-

Ascher-Mittwoch.

Des Todes Machtspruch herrscht aus Erden, „Was Staub ist, muß zu Staube werden." So währt der Sünde harte- Loos, Bis einst aus irdischer Verwesung Der Leib zu himmlischer Genesung Ersteht aus seines Grabes Schooß.

So möge denn mit Furcht und Zittern Dich das „Memento“ recht erschüttern! Gar ernste Predigt hält der Tod.

Rur wahre Buße und Bekehrung Führt aus dem Grab einst zur Verklärung. Aus Todesnacht zum Morgenroth!

Verbannt.

Nach dem Englischen von I. Rüttgers.

(6. Fortsetzung.)

„Herr Morkham," sagte sie mit vor Schluchzen erstickter Stimme. „Ich habe keine Gemeinschaft mit dieser Frau und ihre sterblichen Ueberreste können nicht unter meinem Dache verweilen. Geh'!" „O Herr," flehte die Frau in bittendem Tone. „Geh', sage ich,

gabm finden keinerlei Deckung in dm vorgelegten drei Steuergesetzen!

* Freiherr v. Fechenbach-Laudenbach, welcher in polnischen Dingen bekanntlich seine eigenen Wege geht, veröffentlicht in den nationalliberalen Münch. Neuesten Nachrichten' einen Artikel zu Gunstm der Militärvorlage. Der in Form eines offenen Briefes an die Centrumspartei gehaltene Artikel führt Klagen über die CentrumSpreffe, welche seinen Artikel für die Militärvorlage nicht aufnehme, und plaidirt dann eifrig für Annahme der Vorlage. Herr von Fechenbach hält die Nothwendigkeit der in der Vorlage erhobenen Forderungen für erwiesen, schildert ine politische Gesammtlage sehr düster, indem er die Kriegs­gefahren auSmalt, und meint zum Schluffe, der Staat müffe gegebmen Falls feine beffere Einsicht über den Unverstand der Verweigerer der Vorlage fetzen. Also Anffordemng zum Staatsstreich, wie neulich schon durch die,Post'. Sehnliche Gedanken finben sich übrigens schon in einer Broschüre des Herrn, die vor etwa 6 Jahren erschien. Herr v. Fechenbach scheint über die Stimmung des deutschen Volkes und nicht bloS des katholischen gegenüber der Vorlage ebenso wenig unter­richtet zu sein, wie gewisse Berliner Regierungskreise. Die nationalliberalen Großindustriellen und Kapitalisten und Leute in der Lage des Herrn Barons könnm sich leicht für das Militär begeistern, sie spüren ja die Lasten gar nicht oder nur wenig; der Kaufmann und Gewerbetreibende aber, lowie der Bauer und die Arbeiter haben die Folgen des Militarismus zu sehr am eigenen Körper erfahren, als daß sie durch die vorgeführtm Schreckgespmster des Herm Barons v. Fechmbach zu anderer Ansicht sich bekehren ließen.

* Im Abgeorduetenhause begann hmte die Be- rothung des KultuSetatS. Die Erwartung, daß die­selbe zu großen Debatten führen werde, hatte einen außergewöhnlich starken Besuch der Tribünen herbei­geführt, und auch das Plmum des HaufeS wies eine stärkere Besetzung auf, als an den Boraufgegangenen Tagen. Zunächst wurden die Einnahmen zur Verhand­lung gestellt. Bei dem Einnahmetitel „Evangelischer Kultus" brachte Abg. Frhr. von Minnigerode- Rositten die Frage der Bereinigung der Verwaltung des hannoverschm Klosterfonds mit der Domainen- verwaltung zur Sprache, worauf Kultusminister Dr. Bosse erwiderte, daß er diese Bereinigung nicht für wünschenSwerth halte, einmal, weil die Domainenver- waltnng nicht über die nöthigen technischen Kräfte für die Verwaltung des Klosterfonds verfüge, und sodann, weil die Verwaltung aus rechtlichen und historischm Gründen dem Kultusministerium und nicht dem land- wirthschaftlichen Ministerium unterstellt sein müsse. Auch sei zu befürchten, daß die Bereinigung der Ver­waltung Mißstimmung in der hannover'schm Bevölke­rung Hervorrufen werde. Abg. Dr. Sattler (natl.) bedauerte diese Stellungnahme des Ministers und bat denselben, die Sache nochmals in Erwägung zu ziehen. Abg. Brandenburg dagegen gab dem Wunsche Aus­druck, daß die Verwaltung des Klosterfonds beim Kultusministerium verbleibe. Beim Ausgabetitel für den

und gehorche." Schwankenden Schrittes kehrte die Frau in ihr Zimmer zurück. „John," flüsterte sie ihrem Manne leise ins Ohr, „er hat ein Herz härter wie Stein. Du mußt Lonemoor mit Deiner theuren Bürde sofort verlassen. Er will eS!" Der Mann wollte an eine derartige Härte nicht glauben und meinte: „O, der elende Greis! Möge der Himmel ihm verzeihen! Wir wollen menschlicher sein als er, und wollen sie passend beerdigen lassen, sollte eS uns auch einen Theil unserer Ersparnisse kosten."

Nachdem er seine Frau gebeten, nach dem Kinde zu sehen, verließ John trotz der schon vorgerückten Stunde in Begleitung eine? Dieners Lonemoor, seine traurige Last mit sich führend. Am folgenden Tage kehrte er zurück und theilte seiner Frau mit, daß die Unglückliche auf immer auf dem Fnedhose von Plim- stone ruhe, wo Alle sich in inbrünstigem Gebet für ihre Seelenruhe vereinigt hätten.

„Ihr Leben ist dahin geschwunden", fügte er bei, „und dasjenige ihres Kindes blüht kaum empor. Aber das arme Wesen ist so schwächlich, daß es aller Wahr­scheinlichkeit gemäß bald seiner Mutter nachfolgen wird und so dieses düstere Trauerspiel beschließt."

Am folgenden Morgen zog Herr Morkham heftig an der Klingel und forderte seine Haushälterin und deren Gatten aus, zu ihm zu kommen.

Kultusminister brachte Abg. Traeger, welcher nach dem Ergebniß der Verloosung der Rednerliste zuerst das Wort erhielt, die Frage des Religionsunterrichts der Dissidenteukinder zur Sprache. Der jetzige Kultusminister hat bekannttich die Verfügung seines Vorgängers Grafen Zedlitz-Trütschler betreffend den Religionsunterricht der Dissidentenkinder aufrecht er­halten. Abg. Traeger behauptete nun, daß diese Ver­fügung nicht mit der Beifassung in Einklang zu bringen sei, weil der Zwang zur Theilnahme am Religions­unterricht gegen die Glaubensfreiheit verstoße. Wenn die Verfassung Glaubensfreiheit garantire, so sei damit auch die Freiheit des Unglaubens garantirt worden. Kulturminister Dr. Bosse entgegnete, daß der Zwang für Dissidenteukinder zur Theilnahme am Religions­unterricht erst bann eintrete, wenn nicht ber Nachweis geführt werde, daß die Kinder im Hause ordentlichen Religionsunterricht erhalten. Dieser Zustand habe seit 1859 mit Ausnahme einiger Jahre während der Amts­führung des Kultusministers Dr. Falk zu Recht be- standen und verstoße auch keineswegs gegen die Ver­fassung und gegen daS Recht, denn schon das Land- recht verpflichte den Vater ausdrücklich, seinen Kindern Religionsunterricht ertheilen zu lassen. AlS ein ordent­licher Religionsunterricht könne aber nicht ein solcher angesehen werden, welcher auf dem Atheismus beruht, auf dem Grundsätze: ES gibt keinen Gott. Der Atheis­mus sei keine Religion, benn eine Religion ohne Gott sei nicht denkbar. Ein Gewissenszwang werde damit auf die Kinder keineswegs auSgeübt, benn ohne ben Einfluß ber Religion dürfe das Gewiss« des Kindes in ber Schule nicht gelassen werben. Abg. Wacker­bar th (kons.) frug an, waS aus seiner vorigjährigen Anregung geworben sei, eine Untersuchung über ben Inhalt ber israelitischen Religionsbücher unb besonders über die Sittenlehre deS Talmud anzustellen. ®en Israeliten gegenüber scheine ein Zwang zum Besuche deS Religionsunterrichts nicht zu existir«. Kultus­minister Dr. Bosse antwortete, daß der jüdische Re­ligionsunterricht ebenfalls der Schulaufsichtsbehörde unterstellt sei. Eine Untersuchung über die jüdisch« Religionsunterrichtsbücher sei angeordnet, aber noch nicht abgeschloffen; sehr viel werde dabei wohl nicht herauSkommm. Abg. Dr. Langer Hans war mit der Erklärung des Kultusministers in Betreff des Reli­gionsunterrichts ber Dissibentenkinber nicht einverstanden, wollte auch die Auffassung desselben nicht gelten lassen, daß ohne Gott keine Religion denkbar sei. Auch Atheisten fönnten religiös gesinnt sein, und auf Dissi­denten, welche dem Pantheismus huldigen und die Abhängigkeit deS Menschen von einer höheren Macht anerkennen, könne wiederum die Verfügung deS Kultus­ministers nicht angewendet werden. Es fei doch höchst ungerecht, die Dissidenten unter ihrer UeberzengungS- treue leiden zu lassen, man solle lieber zu dem Stand­punkt deS Ministers Dr. Falk zurückkehren. Kultus­minister Dr. Bosse wiederholte, daß er eine Religion ohne Gott sich nicht denken könne und daß dement­sprechend auch der Religionsunterricht zu bettachten sei. Im Uebrigen möge das Gericht entscheiden, wenn ein

Er theilte ihnen mit, daß er sie habe zu sich kommen lassen, um eine kurze Unterredung mit ihnen zu pflegen und fuhr dann fort: „Sie wissen um ein Geheirnniß, daS für mich von der höchsten Bedeutung ist, ein Geheimniß, das die Ehre dieses Hauses betrifft. Und Sie haben Niemanden davon gesprochen?" „Nie­mals!" versicherten die beiden Gatten zugleich.

Der Herr von Lonemoor sah Beide mit seinem forschenden Auge an, als ob er auf dem Grunde ihrer Seele lesen wolle.

„Gut," sagte er. „Jetzt schwöret mir, daß dieses Familiengeheimniß sowie die Herkunft dieses Kindes niemals von Einem von Euch Beiden verrathm wer­den wird.

„Wir schwören es!" erfolgte die Antwort in feier­lichem Tone.

„DaS heißt," fügte die Frau bei, „wofern Sie uns nicht etwa die Erlaubniß geben werden, zu sprechen." Herr Morkhsm lächelte spöttisch. „Ihr werbet dieses Geheimniß mit ins Grab nehmen ....

Jetzt merket wohl auf: Ihr habt mir Selbe mit Treue unb Ergebung gebient unb Ihr werbet bafür belohnt werben.

Ich will Lonemoor verlassen, ba ber Aufenthalt in diesen Räumen mir unerträglich geworben ist, unb eine lauge Reise unternehmen. Ich werbe also erst nach