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20. Jahrgang

Sonntag, den 15. Januar 1893.

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Fulda, 14. Januar.

Wie vor Kurzem in diesem Blatte erwähnt wurde, haben unser Hochw Herr Bischos und daS hohe Dom­kapitel an unseren früheren Oberhirten, den Hochw. Herrn Fürstbischof Dr. Kopp zu BreSlau anläßlich seiner bevorstehenden Erhebung zum Kardinalate unter dem 7. d. M. eine Glückwunschadresse gerichtet. Wir sind nun heute in der angenehmen Lage, unseren verebrten Lesern und Leserinnen den Wortlaut dieser Adresse und gleichzeitig auchdaSAntwortschreiben mittheilen zu können, welches vorgestern von BreSlau hier eingetroffen ist. Die Gluckwunschadresse lautet wie folgt:

Hochwürdigster Herr Fürstbischof! Gnädiger Fürst und Herr!

I Indem Ew. Fürstliche Gnaden im Begriffe stehen, dem

Rufe des hl. Vaters Folge zu leisten und aus seiner Hand die hohe Auszeichnung entgegenzunehmen, welche Hochdiesclbe in den höchsten Rath der Kirche beruft, drängt es uns, die ergebenst Unterzeichneten, den Bischof und das Domkapitel von Fulda, Ew Fürstlichen Gnaden in aufrichtiger Freude die herzlichsten Glückwünsche ob Hochderen Erhebung zum Kardinalate auszu­sprechen. Wenn diese Erhebung die Kirche Deutschlands über- haupt ehrt, so fällt doch der glanzvolle Widerschein derselben in besonderer Weise noch auf die Diözese Fulda, der Ew. Fürstliche Gnaden nahezu 6 Jahre mit heiligen und übernatürlichen Ban­den vermählt wäre«, ja wo jene hohen Verdienste zu erglänzen begannen, welche zu der erhabenen Würde emporgeführt. Als Bischof von Fulda grade lenkten Ew. Fürstliche Gnaden zuerst die Augen der Welt auf Hochderen Vorzüge, als Bischof von Fulda erwarben Hochdieselbe zuerst das hohe Vertrauen und Wohlwollen der beiden höchsten Autoritäten in Kirche und Staat, als Bischof von Fulda wurden Ew. Fürstliche Gnaden das aus­erwählte Werkzeug der Vorsehung, den Verheerungen des un­seligen Kulturkampfes ein Ziel zu setzen und wieder regelmäßige geordnete Zustände im kirchlichen Leben unseres engern Vater­landes herbeizuführen, um freilich auch, wie alles Große für das Reich GotteS großer Opfer bedarf, so auch in dem hochverdienst­vollen Werke von Mühen und Prüfungen jeder Art nicht ver- fchont zu bleiben. Darum nehmen wir, nimmt die Diözese Fulda freudigen Antheil an dem Ehrenglanze ihres einstigen Ober­hirten, der nunmehr würdig den drei Kirchenfürsten der Diözese sich anreiht, welche seit der Gründung der Kirche Fulda's den Purpur getragen haben. Mögen denn Ew. Fürstliche Gnaden auch in der erhabenen neuen Stellung der engen Beziehungen, »eiche Hochdieseiben mit unserer Diözese verbanden, voll Wohl­wollen eingedenk bleiben! Möge Fulda in dem Kardinale sich eines einflußreichen Freundes und Gönners stets erfreuen können! Und so führe Gottes Schutz Ew. Fürstliche Gnaden unversehrt zur ewigen Stadt und wieder zurück zur Heimath, auf daß nicht blos die Hochderselben Hirtensorgfalt anvertraute eigne Diözese, sondern die Kirche Deutschlands überhaupt noch lange Jahre Hochihrer Weisheit und segensvollen Wirksamkeit sich rühmen könne!

DaS Antwortschreiben hat folgenden Wortlaut:

Breslau, den 9. Januar 1893.

Hochwürdigster Herr Bischof!

Ein angenehmeres und ermuthigenderes Geleite für meine Romreise hätte ich nicht finden können, als die warmen Wünsche, welche Euer Bischöfliche Gnaden mit dem Hochwürdigen Dom- kupitel mir zu derselben mitgeben. Ich schöpfe aus denselben den innigen Trost, daß die theuren Erinnerungen, die mich stets mit der fuldaifchen Kirche, ihrem würdigen Oberhirten und dem Hoch­würdigen Domkapitel verbinden werden, auch dort mit treuem Wohlwollen gepflegt werden.

Ihnen, Hochwürdigster Herr Amtsbruder, wie dem Hoch­würdigen Domkapitel danke ich gerührten Herzens und verharre in unwandelbarer Anhänglichkeit an Fulda

Ew. Bischöflichen Gnaden ergebenster t Georg, Fürstbischof von Breslau.

Werden die Fuldaer Diözesanen und insbesondere die Bewohner unserer altehrwürdigen Bischofsstadt zweifelsohne mit ebenso gespanntem Interesse als inniger Freude von diesen beiden Schriftstücken Kenntniß nehmen, so dürfte eS ihnen andererseits willkommen sein, über die mit der Kardinals - Ernennung verbundenen C re- monien bei diesem Anlaß Näheres zu erfahren. Wir haben es deshalb für zw.ckmäß'g erachtet, einen unlängst von der .Kölnischen Volkszeitung veröff ntlichren dies­bezüglichen Artikel auch in unserem Blatte zuw Ab­druck zu bringen. Weitere Mittheilungen aus Rom folgen im Laufe der kommenden Woche.

Deutsches Deich.

Berlin, 13. Januar.

* Abz. Richter hak in der Militär Kommission des R.ichstageS folgende Anträge an die Abrisse der Regierung auf Vervollständigung deS Ma^eriais unter­breitet: 1. Zur Klarstellung dis Unteischiedes zwischen dem jetzt geltenden Begriff von P üsenzstmke und der Durchschnittsstär e, welche künftig maßgebend sein soll, ist erforderlich die M ttheiluug einer Uebersicht über die thatsächlich vorhandene Stärke des Heeres — effektive Stärke — zum mindesten der Stärke des preußischen Kontingents, welche durchschnittlich in den einzelnen Monaten der Jahre 1891 und 1892 eff ktiv war. Eme solche Uebersicht ist d r Militär-Kommission der Reichstags tm Frühjahr 1874 über die Jahre 1872 und 1873 mitgetheilt worden. Es dürste zu­gleich anzugeben sein, in welchen ungefähren Summen der Unterschied zwischen Effektivstärke und gesetzlicher Stärke sich vertheilt auf tue verschiedenen Kategorien der Rekruten - Vakanz, der Beurlaubungen u. s. w. 2. Zur Klarstellung der Vorlage ist es erforderlich zu wiffen, tote die beabsichtigte Vermehrung der Re­kruten um jährlich 600 000 Mann sich vertheilt auf die einzelnen W ffengattungm und KadreS bezw. welche

Abänderungen in Bezug auf die jährliche R kruten- Vertherlung die Dm chführung der Militär - Vorlage deispielSwetse für das preußische Kontingent tn den Bestimmungen vom 20. Januar 1892 über Einstellung der R kruten für 1892 ergeben würde. 3. Wie st rk ist gegenwärtig that ächlich der dritte Jahrgang der Diensipflichligen bet den einzelnen Waffengalt mgen und Kadres der Faßtruppen? 4. Wie viel Mann­schaften werden gegenwä ttg bei den Infanterie- Bataillonen außerhalb der F ont ganz oder hauptsäch­lich verwandt zu Dienstleistungen als Burschen, Ocdon« nanzen, Aufwärter oder V'kauf er in Kasinos und Kantinen. Waldaufseder, Sureiber, Musiker, außer der etatsmäßigen Zahl Oekonomie-H mbwerker zu Kammer- Arbeiten, A'beuen für die An llerie, als Hilfskräfte in der Küche und für die Menage oder m ähnlicher Weise? Welchen Jahrgängen werden diese Mannschaften gegenwä tig entnommen?

* Betreffs der Lehrthätigkeit der weibliche« Orden der katholischen Kirche schreiben bie von dem österreichischen Jaden Schwejnbu g redigirten, aber noch immer o fficiö s benutzten .Berliner Pol. Nachr/: „Aus Anlaß mehrerer der Regierung zur Kenntniß gtkomm ner Emze.fäüe haben die Minister des Innern und deS Kultus die König!. Regierungen darauf auf» merksam gemacht, daß, wenn an Mitglieder von geist­lichen Orden oder o densädnlichen Ko porationen der katholischen Kirche, welche sich statutenmäßig dem Unter- richte und der Erziehung der weiblichen Jugend tn höheren Mädchenschulen und gleichartigen Erz-ebungs- anstalten widmen und auf Grund deS Artikels 5 § 1 c deS Gesetzes vom 29. April 1887, betr. die Abände­rung der kirchenpolitischen Gesetze, die Geirchmtgung zur Errichtung einer Niederlassung zu dem vorer­wähnten Zweck erhalten haben, die Konzession zur Leitung von höheren Mädchenschulen und gleichartigen Erziehung anstalten ertheilt ist (Also doch Cautelen genug!), iie letztere nicht die Berechtigung zur Ein­richtung von Lehrerinnenbildungsanstalten oder auch von Lehrkursen zur Vorbildung von Mädchen zum Zwecke der Ablegung des Lehre­rinnenexamens in sich schließt. Nach Sage der Gesetzgebung kann die Erlaubniß zur Leitung der­artiger Fachschulen den Mitgliedern der geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katho­lischen Kirche überhaupt nicht ertheilt werden." Andern Privatanstalten „kann" sie ertheilt werden und wird sie ertheilt, den genannten, doch besondere Bürgschaften bietenden Anstalten „kann" sie „überhaupt nicht" ertheilt werden. Ausnahmegesetze also auch auf diesem Gebiete, ferner strikteste Interpretation derselben und nicht die Spur von Neigung, endlich die Kulturkarrpf» fesseln weiter zu lösen. Zur Interpretation des von dem Juden mitgetheilten Obigen stellt die .Germania' an die Regierung folgende Frage: Sollen Schülerinnen

nach feiner eigenen Ernennung einen amtlichen Brief an den Kardinalandus, dem er das Birett bringen muß. Dieser Brief wird du ch den Foriere Straordinario befördert. Darauf hat der Ablegat die Verpflichtung, das gejammte in Rom befindliche heilige Kollegium in Gala-Kleidung zu besuchen, und nachdem er sich bei Sr. Heiligkeit verabschiedet hat, begibt er sich auf die Reise. Unterwegs hat er dem Kardinalandus genau die Zeit seiner Ankunft mitzuthetlen. Versehen mit seinem Beglaubigungs­schreiben und dem Ablegations-Breve, sowie dem rothen Birett begibt sich der Ablegat unmittelbar nach seiner Ankunft zum Kardinal — der inzwischen durch die Guardia Nobile von seiner Ernennung amtlich benachrichtigt worden ist — der ihn in vio­letter Soutane und Mozzetta, ohne jedes Kardinals-Abzeichen, empfängt. Nach Ueberreichung und Prüfung der Beglaubigungs­schreiben wird Tag und Stunde der feierlichen Birett-Uebergabe zwischen Beiden verabredet.

Am Tage vor der Feier leistet der Kardinal in Gegenwart des Ablegaten, Weihbischofs, Kapitels und einiger vornehmer Bürger der Stadt den Eid auf die Canones und unterschreibt die übliche Formel. Am folgenden Tage findet die Ueberreichung des Biretts statt. Entweder singt der Weivbischof oder der Kar­dinal selbst die hl. Messe Zu diesem Behufe begibt sich der Kardinal Morgens in violetter Soutane. Cingulum mit goldenen Quasten, Röchelte und Mozzetla in die Kathedrale. Zu seiner Rechten geht der Ablegat, und das Kapitel uns die sonstigen Eingeladenen ordnen sich nach ihrem Range. In der Kirche legt der "Kardinal die violeite Cappa an während der Ablegat seinen Purpurmantel mit der Hermelin-Mo zetta anzieht. Nach einem Besuche am Altäre, wo das Sanctissimum aufbewahrt wird, be­gibt sich der neue Kardinal in das Chor auf seinen Thron Der celebrirenbe Bischof nimmt auf dem Bischofs-Sefsel vor dem Altäre Platz, während zu gleicher Zeit der Ablegat Vortritt, dem Kardinal das päpstliche Breve überreicht und dabei eine lateinische Ansprache hält. Der biichöfliche Kanzler verliest darauf das Breve, worauf die eigentliche Ueberaabe des Biretts iu der Weise ftattfinbet, daß der Kardinal vom Throne vor den Bischof tritt, der in weißem Pluviale mit der Mitra auf dem Haupte das Birett von dem «blegaten in Empfang nimmt und es dem Kar­dinal aussetzt.tz Der Kardinal nimmt bann das Birett ab, um­

armt den Bischof, dieser stimmt das Te Deum an und die Sänger fügen das 'Benedicamus Patrem hinzu, an dessen Schluß der Celebrirenbe die Oration pro gratiarum actione singt. Nach Schluß dieser Feier beginnt das Hochamt, das entweder ein feierliches Botivamt, de Trinitate oder de beata Maria Virgine mit der O ation pro gratiarum actione sein muß.

Der Kaidinal geht unmittelbar vor Beginn des Hochamts in die Sakristec und legt die violetten Gewänder ab und kleidet sich in Roth mit der Cappa Magna und kehrt auf den Thron zurück, um dem Hochamt beizuwohnen. Nach Beendigung des- felben legt er die Cappa Magna ab, um sie mit der Mozzetta zu vertaufchen, und dann kehrt er mit dem Ablegaten, der auch feinen Purpur abgelegt hat, nach feiner Wohnung zurück.

Der Ablegat reift alsbald wieder nach Rom, um dem hl. Vater mündlich über den Verlauf feiner Sendung zu berichten: feine schriftlichen Aufzeichnungen werden im Archiv der aposto­lischen Ceremoniare nübergelegt.

An biefe in ber Heimath vorzunehmenden Ceremomen rechen sich jene an, welche in Gegenwart des Papstes in Rom tn einem öffentlichen Konsistorium statt finden. Darunter sind die wichtigsten jene der Ueberreichung des rothen Hutes und der Mundoffnung und Mundschließung. _ _ . .,

Der rothe Hut hat eine alte Ge,chichte. So weck bis letzt feststeht, hat Papst Jnnocenz IV., Fieschi, auf dem dreizehnten allgemeinen Konzil zu Lyon 1245 festgesetzt day die Kardinale der heiligen römischen Kirche einen rcckhenHut als 2lu3iei$nung tragen s°ll?-n Die rothe Farbe der Kopfbedeckung sollte sie er­mähnen daß sie stets bereit sein müßen, selbst ihr Blut für die Freiheit und Unabbängigjeit der Kirche zu vergießem Das rothe Birett stammt erst aus den Zeiten des venettanischen Papstes Paul II (1464 -1471). Das ist auch ber Grunb, warum bte Kardinale, bevor sie die Auszeichnung des rothen Biretts er­hielten in den öffentlichen Funktionen, den Konsistorien und bet andern feierlichen Gelegenheiten, stets im rothen Hel ei schienen, wie man aus zahlreichen alten Bildern ersehen kann. Hieraus leitet sich auch die Sitte her, daß die Kardinäle den rothen Hut mit der fünffachen Quasten-Ordnung über ihrem Wappen tragen

(Schluß folgt.)

♦ Jeder dte Eeremouien bei Kardinals» Ernenllllügen

schreibt man der .Kölnischen Volkszeitung^ ans Rom:

Wie das Institut der Kardinäle innerhalb der katholischen Kirche durch die Jahrhunderte eine langsame Ausbildung er­fahren hat, so haben sich auch die heute gebräuchlichen Ceremonien bei der Ernennung von Kardinälen bis in unter Jahrhundert hinein allmählig herausgebildet. Entsprechend dem Range der Fürsten von Geblüt, als welche die Kardinäle unbestritten an allen Höfen gelten (oergl. den Vertrag von Aachen vom Jahre 1816) ist auch das Zeremoniell ein sehr feierliches. Wegen des besondern Interesses für Preußen, das im nächsten Konsi­storium zwei fiaibinäle erhält, fei es gestattet, auf diese Vor­gänge näher einzugehen:

Gewöhnlich drei bis vier Wochen vor dem Konsistorium, in welchem ein Prälat (ober auch einfacher Priester ober Ordens­mann) zum Purpur befördert werden soll, erhält der Betreffende von der Hand des zur Zeit regierenden Kardinal-Staatssekretärs das biglietto, d. h. die amtliche Mittheilung, daß Se. Heiligkett : beschlossen habe, den Adressaten unter die Mitglieder des heiligen - Kollegiums aufzunehmen. Diese vorherige Mittheilung hat in ; der Hauptsache den Zweck, dem Prälaten die nöthige Zeit zu । gewähren, um die nicht unbedeutenden Vorbereitungen zu treffen. Kurz vor dem Konsistorium wird für die ausländischen Kardinäle ' erstens ein foriere straordinario, ein außerorde tiicher Fournier ernannt, der aus dem Korps der Nobelgarden genommen wird. I Bis zum Jahre 1848 waren es die geheimen Laien Kammer- ' Herren, welche dazu genommen wurden. Pius IX. verlieh jedoch den Nabelgaiden dieses Privileg. Dieser Foriere Straordinario überbringt unmittelbar nach Beendigung des geheimen Kon­sistoriums, in welchem der Papst die wirkliche Ernennung vor­nimmt, dem Ernannten die offizielle Nachricht hiervon und zu­gleich den zucchetto rosso, die rothe Calotte. Zweitens wird ein Ablegat ernannt, mit dem Titel ablegato apostolico, der das eigentliche Abzeichen der neuen Würde, das rothe Birett, zu Überbringen hat. Der apostolische Ablegat schreibt unmittelbar >