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Freitag, beit 6. Januar 1893.

20. Jahrgang

iMerMZeitilng

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W* Wegen des Festes der hl. 3 Könige gelangt die nächste Nnmmer ds. Bl. erst am Samstag znr Ausgabe.

4 Anträge zur Beschränkung des Dausir- handels, der Abzahlungsgeschäfts der Son- sumveretne u. der schwindelhaften Reklame.

(Schluß.)

Beschränkt so der Gesetzentwurf einerseits den Haufir« handel auf das Maß des anerkannten Bedürfnisses und die Grenzen, die durch die Interessen des stehenden Gewerbes gegeben sind, so sucht derselbe aber auch andererseits den berechtigten Interessen und Forde­rungen der legitimen Hausirer möglichst Schutz zu bieten. Zunächst muß den Angehörigen derjenigen Gemeinden, deren Bewohner zur Gewinnung ihres Lebensunter­haltes auf einen Gewerbebetrieb im Umherziehen ange­wiesen sind, der hergebrachte Gewerbebetrieb im bisherigen Umfange gestattet werden. Die näheren Bestimmungen der Regelung trifft der BundeS- rath. Ferner muß denjenigen, welche nachweislich in den letzten drei Jahren vor Erlaß des Gesetzes regelmäßig in einem Bezirke das Hausirgewerbe aus­geübt haben, der Hausirschein fernerhin für die Artikel, welche sie bisher geführt haben, auch weiterhin gewährt werden. Damit nicht politische Rücksichten für die Er- theilung der Hausirscheine maßgebend sein können, wird die höhere Berwalmngsbehörde verpflichtet, alljähr­lich im Voraus festzustellen, bezüglich welcher Waaren ein Hausirbedürfniß besteht und wie vielen Personen der bezügliche Hausirschein ausgestellt resp. ausgedehnt werden soll. Die Ausstellung resp. Aus­dehnung der Hausirscheine muß dann nach der Reihe der Anmeldung erfolgen; M gleichzeitiger Anmeldung hat derjenige den Vorzug, welcher bisher schon berech­tigt war. Die Liste muß Jedermann zur Einsicht offen liegen.

Der Gesetzentwurf ist das Resultat sorgfältigster Abwägung. Derselbe hält die richtige Mitte zwischen Radikalismus und Liberalismus. Vermieden ist der Uebereifer jener Weltstürmer, welche jeden Hausirer für einen Verbrecher halten, dem möglichst bald der Strick der Aushungerung um den Hals gelegt werden muß, anderseits aber würde mit Annahme desselben Seitens deS Reichstages und BundeSrathes eine bedeutsame, stetig fortschreitende Beschränkung deS Hausirhandels zum Schutze des stehenden kaufmännischen wie hand­werksmäßigen Gewerbes erreicht sein.

WaS die Abzahlungsgeschäfte betrifft, so ist bereits im Herbste d. I. e n Gesetzentwurf der preußischen Regierung veröffentlicht worden, gemäß dem die sog. Verfall-Klausel ungültig resp. ver- boten sein soll. Das Wesen der Abzahlungsgeschäfte liegt nämlich darin, daß der Verkäufer der Waaren sich da« EigenthumSrecht an denselben vorbehält, bis die letzte Abzahlung aeschehen ist. Kann nun der

Um den Lorbeer.

Roman von I. Sandhage.

(18. Fortsetzung.)

11. Kapitel.

Kurz noch Weihnachten war eS. Fußhoch lag der Schnee auf Weg und Steg. Eisige Nordostwinde feg­ten darüber hin, eS war ein strenger, , kalter Winter. Für die Bewohner der Villa Linda doppelt hart und ewpfindlich. Jubelnd flog der kleine Otto jeden Mor­gen an'S Fenster, um die schönen Eisblumen daran zu bewundern. Wenn sie dann allmählich aufzuthauen be­gannen, rieb er sich ein Guckloch und lugte hinaus, bis das Wasser in Streifen an den Scheiben herunterlief. Jeden Morgen um die bestimmte Zeit schritt ein jun­ger Mann in einem Havelock, mit breitrandigem Hute auf dem Kopfe, an der Villa vorüber.

Er schaute jedesmal im Gehen dem kleinen Schelm am Fenster zu. Einmal grüßte er, zog den Hut so- gar, und als der Kleine ganz gravitätisch dankte, setzte er den Gruß täglich fort. Otto blieb nun mit Fleiß am Fenster, bis der Herr vorüber war. Wenn er nur einmal näher kommen und mit ihm sprechen wollte. Aber eS war zu kalt dazu. Wie der Schnee knirschte unter seinen Füßen; selbst der Postwagen fuhr auf einem Schlitten. Wer nur Schlittschuh laufen könnte, wie die großen Schulbuben; oder Stuhlschlitten fahren dürfte wie sie. Immerfort sehnte sich daSKind hinaus.

Käufer einmal die Abzahlung nicht leisten, so ist der Verkäufer berechtigt, die Waare ohne Weiteres wieder an sich zu nehmen, ohne jede Entschädigungs- resp. RückzahlunqSpflicht an den Käufer für die bereits ge­schehenen Zahlungen. Nach dem Entwürfe soll der Verkäufer verpflichtet sein, wenn er wegen Nichtein­haltung der Abzahlungstermine Seiten- des Käufers den Gegenstand zurücknimmt, die empfangenen Anzah­lungen zurückzuerstatten und nur berechtigt fein, für die Benutzung resp. den Verschleiß des Gegenstandes eine entsprechende Vergütung resp. Entschädigung zu ; verlangen. Dieser Gesetzentwurf ist inzwischen schon im ! BundeSrathe berathen und genehmigt worden, und ist dem Reichstage bereits zugegangen. Die Antragsteller des Centrums Haben deshalb von Einbringung dieses Gesetzentwurfes abgesehen; wohl aber haben dieselben noch ergänzende Bestimmungen in der Gewerbeordnung vorgesehen. So soll der Hausirhandel mit Waaren auf Abzahlung verboten sein. Ferner ist nach dem Vorbilde deS bestehenden Wuchergesetzes eine scharfe Strafbestimmung bis zu 6 Monaten und zugleich eine Geldstrafe bis zu 2000 Mark gegen Diejenigen vorge­sehen, welche „bei der Veräußerung von Waaren gegen ratenweise Bezahlung den Leichtsinn oder die Un­erfahrenheit deS Erwerbers dadurch ausbeuten, daß sie diesen zu Anschaffungen bereden, welche den wirthschaftlichen Verhältnissen desselben effenbar nicht entsprechen, ober daß sie sich ober einem Dritten Gegen­leistungen versprechen ober gewähren lassen, welche zu dem Werthe der veräußerten Waare in auffälligem Mißverhältnisse stehen." — Eine ähnliche Bestimmung ist auch in dem inzwischen veröffentlichten neuen Wucher­gesetz-Entwurf ausgenommen.

Die Bestrafung der sch windelhaften Re­klame ist eine wertere dankenSwerthe Verschärfung der Gewerbeordnung — zum Schutze des Publikum- wie des ehrlichen Gewerbes. In dieser Beziehung bestimmt der Entwurf: „Wer bei seinem Gewerbebetrieb öffentlich, um den Absatz von Waaren oder gewerblichen Leist­ungen zu fördern, wider besseres Wessen unwahre That- sachen vorspiegelt oder wissentlich wahre Thatsachen entstellt, insbesondere wer zu diesem Zwecke über den Ursprung und Erwerb seiner oder eines anderen Ge­werbetreibenden Waaren, über besondere Eigenschaften ober Auszeichnungen dieser Waaren, über die Menge der Waarenvorräthe, den Anlaß zum Verkaufe ober bie Preisbemesiung auf Täuschung berechnete falsche An­gaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark und im UnvermögenSfalle mit Gefängniß bis zu 3 Monaten bestraft."

Eine Ergänzung des Genossenschafts-Ge­setzes beantragt endlich die Centrumrfraktwn und zwar nach einer doppelten Richtung. Zunächst sollen die Be­stimmungen der Gewerbeordnung bezüglich der Kon­zessionspflicht für Gast- und Schankwirthschaften und den Kleinhandel mit Branntwein und auch die Konsumvereine Anwendung finden. Ferner sollen Beamte und Angestellte der Konsumvereine, welche

Die Mutter war leidend, sie setzte keinen Fuß vor die Thür. Lucia sang mehr als sonst und verweilte stundenlang am Klavier. Der Maestro brummte und knurrte über den abscheulichen nordischen Winter und nannte die Stadt nur noch Sibirien. Es wäre hier kälter als am Nordpol, zankte er, wenn Brigitta ihm ganze Scheiterhaufen an Holzstößen in'S Zimmer trug. Otto lag stets mit ollen Sinnen auf der Lauer, ob nicht endlich eine Schlittenpartie, ein Eislauf von Lucia geplant wurde. Er wollte dann schon durchsetzen, daß man ihn mit hinausnahm. Seitdem der fremde Herr ihn so freundlich grüßte, stieg ein anderer Gedanke in ihm auf. Wie wäre eS, wenn er ihm einmal entgegen­lief und ihn bat, ihn ein wenig mit sich zu nehmen nach seinem Hause, das gewiß hinten bei den Eskimo- lag, wo es Eisbahn und Stuhlschlitten gab in Menge. Gedacht, gethan. Eines Morgens stahl sich das Kind leise aus dem Eßzimmer. Die Mutter schlief r.04; Lucia übte beim Maestro und Brigitta war in die Stadt gegangen.

Otto wanete in seinem Versteck draußen am Hühner­stall, bis der Fremde sichtbar wurde. Dann lief er ihm entgegen und trug ihm furchtlos sein Anliegen vor.

„Du gehst gewiß an ben Nordpol," rief er, ihm sein Händchen entgegenstreckend. „O, nimm mich ein bischen mit; ich komme nie hinaus und möchte gern die Eskimos sehen."

Der Herr, eS war Benno Walter, lachte mit dem

statutwidrig an Nichtmitglieder verkaufen, auch mit einer entsprechenden Strafe bedacht werden. Eine solche Strafbestimmung war bereits bei Berathung des Genossenschaflsgesetzes beantragt, aber merkwürdiger Weise — Dank der Verstimmung der Konservativen über eine Rede gegen die Osfizier-Kasinos — abgelehnt worden; hoffentlich werden die Konservativen jetzt das Versäumniß wieder gut machen.

Wir sind gespannt, welche Aufnahme die Gesetzent­würfe im Reichstage finden werden. Ein scharfer Kampf steht bevor, in welchem Sozialdemokratie und Liber alismus sich treu zusammen finden werden. Hiffent- lich werden Konservative und Centrum ebenso treu zu­sammenhalten, um die Regierung endlich zu drn Maß­nahmen zu drängen, die im Interesse der Erhaltung des gewerblichen Mittelstandes dringend erforderlich sind. Es hat schon allzu lang gedauert und doch gilt hier erst recht: doppelt gibt, wer schnell gibt.

Deutsches Keich.

Berlin, 4. Januar.

* Das Traueramt für Peter Reichensperger begann in der St. Hedwigskirche pünktlich um 10 Uhr. Der im Mittelschiff aufgebahrte Sarg war mit zahl­reichen Kränzen bedeckt, von denen diejenigen der beiden Centrums-Fraktionen und der polnischen Fraktionen durch besondern Schmuck hervorragten. Die Schwieger­söhne ReichenSperger'S, Professor Loersch und Ober­forstmeister Dauckelmann empfingen am Kircher portal die Minister, die Staatssekretäre sowie die Mitglieder des Reichstages und des Landtages, welche erschienen waren, um dem verstorbenen Centrumsführer die letzte Ehre zu erweisen. Von den Ministern wurden bemerkt M.quel, Bosse, Schelling, v. Berlepsch, dann Staats- fettetür v. Marschall, von ben Parlamentariern Gneist, Hammacher, Benda. Besonders stark war natürlich das Centrum vertreten durch die Abgg. Heereman, Balle- ftrem, Pötsch, Bachem, Kochann, Maluschka, Schalscha, Preysing, Spahn, v. Kehler, Rackowski, Nayhauß, Wendt, Lieber und viele Andere. Erzbischof v. Stab« lewski und der Armeebischof Aßmann wohnten an der Seite der nächsten Leidtragenden der Trauermesse an, welche Propst Jahnel unter Assistenz der Geistlichkeit der St. Hedwigskirche celebrirte. Weiter wurden bemerkt der General-Adjutant des Kaisers Fürst Radzinull und die Bureau-Direktoren des Reichstages und des Abge­ordnetenhauses, die Geheimräihe Knack und Klein­schmidt. — Bei dem Trauergottesdienst waren in St. Hedwig ferner anwesend die Minister Graf Eulenburg und von Bötticher, der Direktor des KolonialamtS, Geheimrath Kayser, der sächsische Militär-Bevollmäch­tigte General Schlieben, der bayerische Bundesbevoll­mächtigte, die Abgeordneten Stengel, v. Levetzow, Virchow, v. Cuny, Sombart, Gerlich, v. Buch, Knoch, v. Gerlach u. A. Nach der hl. Messe hielt Propst Jahnel die GeHächtnißrede. Er ging zunächst auf ben LebenSgang ReichenSperger'S ein, den maß­

ganzen Gesichte. Welch' ein hübscher, zutraulicher kleiner Bursche daS war. Zu ben Eskimos wollte er, ha, ha, ha!

„Wer hat Dir gesagt, daß ich zu ben Eskimos gehe," rief er, bie Wangen des Kleinen streichelnd.

„Der Maestro sagt immer zu Lucia: „Wir sinb zu ben Eskimos verschlagen; auf HauS LanbSbeck brühen haust auch so ein Eisbär, bet Dein- Mutter noch in bie Grube bringt. Sind auch Rennthiere auf Lands« beck? Der Maestro hat es gesagt."

Benno wurde nachdenklich, er stellte noch einige Fragen, wer Lucia sei und ob die Mama krank wäre, dann versprach er ihm ein Bildchen,für den ^nächsten Tag und daß er ihn später mal im Schlöten durch die Stadt fahren wolle und hieß ben Knaben in s HauS gehm.

„ES ist kalt, hu, wie kalt, kleiner Mann, wie heißt Du?" fragte Benno.

„Otto Wüllesen, bie Signora Tortoni ist meine Mutter," erroiberte daS Kinb. Dann eilte es, sich scheu urnblickenb, in's HauS zurück.

In Sebanken verloren schritt Benno weiter. Zu­fällig hatte sich ihm ein Geheimniß gelüftet, daS mit bem LanbSbecker Hausherrn enge zusammenhing. Also baS war eS. Er war verheirathet; die Leute munkelten eS lange. Aber Niemand ahnte, daß seine Familie hier in der Nähe lebte. Und die berühmte „Diva" seine Frau? — Seltsam! —

War es möglich, daß ein Charakter wie der Guts-