4 Donnerstag, den 5. Januar 1893. 20. Jahrgang
FuldlierMZeitiing
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❖ Anträge zur KeschränKmrg des Haufir- Handels, der Abzahlungsgeschäfts der Son- Mn.neretueuud der schwindelhaften Keklame find soeben von Seiten der Centrumsfraktion beim Reichstage eingebracht worden. Dieselben sind unterzeichnet von den Herren Abgeordneten Groeber, Hitze, Schaedler, von Gagern, Letocha, Marbe, Metzner und Spahn und von den meisten Mitgliedern des Centrums unterstützt; es sind vollständig ausgearbeitete Gesetz- entwüife zur Abänderung der Gewerbeordnung und des Genosienschastsgesetzes. Außerdem haben die Abgeordneten Rmtelen, Groeber, Spabn und Hitze, ebenfalls mit Unterstützung der meisten Centrumsmitglieder, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Konkurs- ordnung eingebracht. Die Anträge stellen einen neuen bedeutsamen sozialpolitischen Vorstoß der Centrumsfraktion zu Gunsten des gewerblichen Mittelstandes dar, welcher der freudigen Aufnahme im ganzen Lande, auch über die Kreise der Centrumspartei hinaus, sicher sein darf. Die Anträge bezeichnen zvgleich den Weg, wie praktisch die Fragen zu lösen find, welche der Antisemitismus durch einseitige Gewaltmaßregeln lösen möchte.
Die Beschränkung des HausirhandelS beschäftigt schon seit Jahrzehnten die öffentliche Meinung. Tausende von Petitionen liefen regelmäßig beim deutschen Reichstage ein. Die Mitglieder der Centrumsfraktion haben sich auch derselben in der PetitionSkommisston auf'S nachdrücklichste angenommen (cfr. Berichte der Petitionskommission von 1889 und 1890 vom Abg. Hitze, von 1891 vom Abg. Wattendorf); leider erging eS denselben wie den meisten Petitionen; sie kamen nicht im Plenum zur Schlußberathung; aber fruchtlos waren die Anregungen doch nicht, insofern sowohl die Parteien wie auch die verbündeten Regierungen zur ernsten Prüfung gemahnt wurden.
Die Durchführung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe erhöhte noch die Dringlichkeit der Beschränkung des HaufirgewerbeS. Die Mitglieder der CentrumSfraküon richteten deshalb gleich bei Beginn der Session die Anfrage an die verbündeten Regierungen: ob und bis wann eine bezügliche Gesetzesvorlage zu erwarten sei und welchen Inhalts? Die Form der Interpellation wurde gewählt, um die verbündeten Regierungen zu drängen, und falls dieselbm zögern sollten, selbst entsprechende Ge- fetzmtwürfe einzubringen.
Der Herr Staatssekretär v. Bötticher hielt sich sehr zugeknöpft. Er bestätigte nur, war längst bekannt war; daß Bayern einen Gesetzentwurf beim BundeS- rathe eingebracht habe; über die Aussichten desielben, über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Einbringung desielben beim Reichstage wurde nichts verrathm. Selbst über den Inhalt des baierischen Entwurfes würde der Reichstag nichts erfahren haben, wenn nicht derselbe schon auS den Mittheilungen der Zeitungen dekannt gewesen wäre.
Die selbstständigen Anträge sind nun die Quittung
M den Lorbeer.
Roman von I. Sandhage.
(17. Fortsetzung.)
And seitdem diese erste Liebe in's Grab gesunken, wie schnell war eS bergab mit ihm gegangen, bergab! Solche Gedankm verfolgten ihn förmlich, feitdem er Malve lernten gelernt hatte. War es Liebe, war es Egoismus —? Eine Lewenschaft war eS, die ihn an Kenten sesielte. Konnte sie ihm nicht zum Berhängniß werden? Ruhelose Tage und Nächte, so lange er seine Eremitage bewohnte. Gab es Ahnungen? — Verfolgte ihn ein Dämon? — Solchen inneren Stürmen zu entfliehen, suchte er tagtäglich Gesellschaft auf.
Cornelia zog ihn auf ihre Weise an; sie verstand zu plaudern. Ihre Unterhaltung vertrieb ihm die Zeit; es schmeichelte ihm, daß sie sich um ibn sorgte, um ihn mühte. Sie kleidete sich geschmackvoll und absichtlich ihm zu gefallen. Die Stadträthin war die Liebenswürdigkeit selbst. Allein Herr und Frau Meier stießen den vollendeten Weltmann stets ab, durch den ver- trauten Ton im Umgang mit ihm. „Wie schade, daß Cornelia die Tochter dieses unausstehlichen Ehepaares ist. Emporkömmlinge, und im höchsten Grade vulgär." brummte er, so oft er das gastfreie HauS im Rücken hatte.
auf die „Antwort" des Herrn Staatssekretärs. Ist es den verbündeten Regierungen Ernst mit der Einbringung eines Gesetzentwurfes, so können sie die Be- rathung im Bundesrathe beschleunigen und kann dann deren Entwurf zusammen mit dem der Centrumsfraktion im Plenum wie in der Kommission des Reichstages berathen werden. Blewen die verbündeten Regierungen zurück, so kann und soll wenigstens der Reichstag Stellung nehmen und sollen die verbünbeten Regierungen zur Entscheidung gedrängt werden: entweder den Beschlüssen des Reichstages beizutreten oder aber selbst Gesetzentwürfe zu bringen.
Der Gesetzentwurf der Ceuttumsmitglieder, in sehr eingehenden Berathungen festgestellt, geht einerseits weiter in der Beschränkung des Hausirhandels, als der bayerische Entwurf, sucht anderseits aber den berechtigten Interessen bestehenden legitimen Hausirhandels gerecht zu werden. Es ist bekannt, daß die Bewohner bestimmter Gegenden des deutschen Vaterlandes auf den Hausirhandel angewiesen sind, um überhaupt leben zu können. Solche Bezirke gibt es in Bayern, Nassau, Westfalen (z. B. Winterberg, Fredeburg rc) auf dem Eichsfelde rc. Die Bewohner hängen an der heimathlichen Scholle und zeigen schon durch diese Liebe zur Heimath und heimischen Sitte, daß es sich nicht um „Hausir-r" im landläufigen Sinne handelt. Es sind meistens fleißige, nüchterne, sparsame und strebsame Leute, die ihre ständigen Routen und bestimmte Kundschaft haben, bestimmte Artikel führen — meistens solche, welche sie auch Herstellen oder doch früher, vor der Entwickelung der Großindustrie, herstellten — die deshalb auch dasselbe Jntereffe haben, die Kundschaft gut zu bedienen und sich so dauernd zu erhalten wie das ständige Gewerbe. Selbstverständlich konnte es nicht die Absicht der Centtumsfraküon sein, über die historischen Rechte dieser Kreise sich rücksichtslos hinwegzusetzen, die Existenz dieser Leute einfach durch Gesetz zu vernichten.
Die Beschränkungen, welche der Gesetzentwurf der Centrumsmitglieder Vorsicht, sind wesentlich folgende:
1. Der Begriff des Hausirhandels ist verschärft, indem alle diejenigen, welche überhaupt „auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus Waaren feilbieten oder Waaren- bestellungen anfsuchen oder Waaren bei anderen Personen als bei Kaufleuten zum Wiederverkauf ankaufen, oder gewerbliche Leistungen anbieten," den Beschränkungen für den Hausirhandel unterworfen werden, während diese bisher nur für den Hausir- handel über den Bereich der Gemeinde hinaus galten. Diese Verschärfung ist namentlich für die großen Stadtgcmeinden von Bedeutung und gewiß berechtigt.
2. Bom Hausirhandel sollen absolut ausgeschlossen sein: Cigarren und Tabak (soweit nicht ausdrücklich von der Polizei anders bestimmt wird), Putzwaaren und Luxus-Artikel, Uhren aller Art und alleSchriften, welche inLieferungen ersckeinen; in der R egel sollen ausgeschlossen sein: Kolonial- u. Materialwaaren, Manufakturwaaren und Waaren, welche handwerksmäßig hergestellt werden, soweit sie nicht vom Verkäufer selbst angefertigt sind. Selbstverfertigte Waaren dürfen also nach wie vor verhausirt werden. Besonders wichtig ist das Verbot des HausirenS vonLieseru ngSwerken, weil hiermit die Kolportage der berüchtigten Schauerromane unmöglich gemacht wird. Für Handwerker und Kaufmannsstand ist vor Allem der Ausschluß der Handwerks- Erzeugnisse und der Kolonial- und Manufaktur-Waaren
Heute war er gereizt und übellaunig. Er hatte sich in Malve getäuscht. Einzig Mädchenlaune hatte ihr gestern Abend das liebenswürdige Benehmen gegen ihn bittirt. Ihr Herz gehörte ihm nicht, und er ahnte, wem eS in Liebe entgegenschlug. Wie er ihn haßte, dielen Wüllesen. Ob er ihn heute nicht bei StadtrathS treffen würde.
Satti fand die Familie Meier vollzählig vor. Der Stadtrath laS die Zeitung und legte sie befriedigt aus der Hand, als der vornehme Besuch über die Schwelle trat. Frau Meier winkle der Tochter mit den Augen. „Siehst Du," blickte sie. „Du bist der Magnet, der ihn anzieht." Cornelia's Wangen glühten."
„ES ist merkwürdig," hob der Stadttath an, „daß man nie mit Ruhe Politik studireu kann; immer diese Litanei von Gaunerberichten in den Blättern. Fatal, daß die Welt alle Tage schlechter wird. Glauben und Zreue ist rein heraus aus dem Volke."
Der Marckese strich seinen Schnurrbart. „WaS gibt es Neues?" fragte er, der Ton klang heiler: er räusperte sich, flog von seinem Sitz auf und stellte sich an's Fenster.
„Man ist einer Filschmünzerbande auf der Spur. Falsche Zwanziqmark-Stucke kurstren auch hier in der Stadt; ein Elend mit dem Dtebsgesindel; hangen sollte man sie."
von Bedeutung, um so mehr, als damit auch das Auf suchen von Bestellungen bei Privaten (sog. Detailreisen) getroffen wird.
3. Nicht blos bezüglich der Waaren, sondern auch bezüglich der Personen, welche einen Hausirschxin erhalten dürfen, sind weitere Beschränkungen vorgesehen. Vor dem 25.Leben sjahre soll in der Regel Keiner zum Hausirhandel zugelaffen werden. Ebenso sollen Frauenspersonen nur ganz ausnahmsweise einen Hausirschein erhalten. Wer sür den Unterhalt seiner Fran oder seiner Kinder oder für den Unterricht der letzteren nicht genügend forgt, soll ebenfalls keinen Hausirschein erhalten.
4. Während bisher der ausgestellte Hausirschein für das ganze deutsche Reich Geltung hatte, soll derselbe jetzt nur für den Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde gelten, für welchen er ausgestellt refp. ausgedehnt ist. Zudem soll die Ausstellung refp. Ausdehnung von dem Bedürfnisse abhängen. Die höhere Verwaltungsbehörde kann also, wenn ein Bedürfniß nicht anerkannt wird, die Ausstellung resp. die Ausdehnung der Geltung deS HausirscheineS für den Bezirk verweigern. Diese wichtige Bestimmung bildet neben der Verschärfung des Begriffes, wie sie oben sub 1 dargestellt ist, den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs, welchen Bayern beim Bundesrathe eingebracht hat.
5. Dem Hausirer ist es verboten, in Ausübung seine- Gewerbes ohne vorgängige Erlaubniß in fremde Wohnungen einzutreten.
6. Das Aufkäufen oder Aufsuchen von Bestellungen aus Waaren bei Privaten (Detaflreisen) gilt dem Hausirhandel gleich. .
(Schluß folgt.) t
Deutsches Keich.
Berlin, 3. Januar.
* Die Neujahrsgeschenke des Sultans an ben Kaiser bestehen in kostvaren türkischen Möbeln für ein Rauchzimmer, bar sich der Kaiser nach der Rückkehr von seiner Orientreife eingerichtet unb mit ben bamals vom Sultan erhaltenen Geschenken auSge- ftattet bat.
* Peter Reichensperger widmen auch solche Blätter, die ben religiösen und politischen Standpunkt des Verstorbenen nicht theilen, warme Nachrufe. DaS .Berliner Tageblatt' schreibt neben manchen schiefen Bemerkungen:
„Einer der Wenigen, die von Anfang unseres konstitutionellen Lebens an den thätigften Antheil au der Entwickelung unserer Verhältniffe genommen haben, ist mit Petrr Reichensperger in'S Grab gestiegen" Nicht bloß feine engeren Partei-Freunde, da» ganze Parlament wird den Verlust beklagen, den es durch den Tod diefeS hervorragenden Politikers erlitten. Für das Centrum freilich, zu desien Begründern der Dahingeschiedene gehörte, wird Peter Reichensperger unersetzlich sein. Mit ihm ist der dritte der groß?» Führer dieser Partei auS dem Leben geschieden. Jeder von diesen Parlamentariern des Centrums war ein scharf ausgeprägter Charakterkops. Mallinckrodt flößte dem Gegner durch die unerbittliche Folgerichtigkeit, mit welcher er seine Ideen vertrat, den höchsten Respekt ein. Windthorst erzwang sich durch seine unübertroffene taktische Geschicklichkeit diebeherrschende Stellung, welche er im Parlamente einnahm. ReichenSper- ger dagegen wußte bei aller seiner Entschiedenheit durch sein mildes Wesen, durch seinen ausgesprochenen, edeln Gerechtigkeitssinn für feine Persönlichkeit einzunehmen Er gehörte auf der Höhe seiner parlamentarischen Wirksamkeit zu den glänzendsten Rednern. In den fünfziger Jahren war es Reichensperger vor Allen, der, gegenüber den Zumuthungen der Landrathskammer, die staatsbürgerlichen Richte aller Preußen, ohne Unterschied des Bekenntnisses, mannhaft und mit glänzender Beredtsamkeit vertheidigte. Die Art, wie ReichenSperger seine parlamentarischen Borträge — denn das waren sie viel eher als eigentliche Reden — vorbereitete und durtdführte, hatte etwas Akademisches, etwaS
„Zuerst haben," fiel Corne ia lachenb ein. „Du weißt, Papa, bie Nürnberger hängen Keinen, ben fte nicht haben."
„He, he, he!" Satti lachte; Cornelia hatte sich neben ihn an'S Fenster gestellt. Sie schaute auf bie Straße. Es ging Jemand am Hause vorüber, blickte empor unb grüßte. Cornelia nickte, würbe feuerroch unb fchaute verlegen vor sich hin.
"Wer war baS? Kennen Sie ihn?" fragte Satti, mit einem fotfdjenben Blick auf sie.
„Ein junger Golbfchmieb au8 unterer Nachbarschaft," gab sie zurück. „Er war auch in Italien, unb ist ein geschickter Arbeiter."
„Wo wohnt er? Wie ist fein Name?
„Ernst Kerner; er wohnt Salzstraße 11."
Satti schaute sinnend vor sich nieber. Die Stabt« räkhin trat hinzu, brachte das Gespräch auf bie Abend- gesellschast bei Walter's.
„Wüllesen hat sich bald aus dem Staube gemacht," krähte der Stadtrath, sich eiumifchend. „Tin sonderbarer Kauz, der Typus eines eingefleischten Krautjunkers."
„Man muß bie Leute nehmen, wie sie sind," fiel bie Mutter ein. „Der Baron kann übrigens sehr galant unb ritterlich sein," bemerkte sie, nicht ohne Absicht. „Nicht wahr, Cornelchen, neulich hat er uns wohl eine