JV 285 Sonntag, den 11. Dezember 1892. 19. Jahrgang
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DM- Erstes Blatt.
Kterpaläste oder Kneipspelunken?')
Berlin, 7. Dezember.
Jetzt sollen die Bierwirt he die Zeche bezahlen! Der Bierausschank, sagt die amtliche Begründung der Biersteuer-Verdoppelung, werde mit so hohem Gewinn betrieben, daß eine bei weitem höhere Steuer Deckung finden könne. Und ein Offiziöser hat neulich schon darauf hingewiesen, daß in Norddeutschland ein viel größerer Luxus in der Ausstattung der Bierwirth- schaften getrieben werde, als in Süddeutschland. Warum soll man bei den Inhabern von pompösen Bierpalästen nicht die Steuerschraube anziehen?
Es wird ganz anders kommen! Hier wie überall bei solchen Eingriffen in das Erwerbsleben werden die Großen es verstehen, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, während die Kleinen den Schaden haben. Bei den Brauereien rc. wird sich das ebenso zeigen, wie bei den Wirthsch aften. Die wirklichen Bierpaläste in den größeren Städten gehen an dem Aufschlag von 8/i0 Pfg. für das Liter Bier nicht zu Grunde. Sie heben so große AusstattungS- und Verwaltungsspesen, daß sich dieser Minderertrag leicht an anderer Stelle wieder aussparen läßt. Wenn sie den Kronleuchter etwas einfacher, den Wandspiegel etwas kleiner und die Vorhänge etwas leichter machen, so behalten sie immer noch ein hübsches und luftiges Lokal, in dem sich die Gäste wohl fühlen. Anders steht es bei den Bierwirthen in den kleineren Orten, die sich redlich bemühen, ihr Lokal „auf die Höhe der Zeit" zu bringen. Da kann nicht ein Faß nach dem andern angeschlagen werden; da muß man mühsam mit Ausschankapparaten das angeschlagene Fuß srisch zu halten suchen; da ist das Risiko viel größer und die Einnahme zeitweise so knapp, daß jede weitere Beschneidung derselben zu einer Unterbilanz führen kann. Wird dem Mann der Profit geschmälert, so muß er entweder auf Verringerung der Mieths-, Beleuchtungs-, Ventilations-Kosten rc. sinnen oder sich auf besondere Zugmittel zur Verbesserung seiner Einnahme werfen, z. B. auf Tanzlustbarkeiten und Tingeltangkleien.
Eine besondere Sorte von Wirthschaften könnte man die „gemischten" nennen, weil dort der Schnaps noch eine Hauptrolle spielt. Wird der Gewinn am Bierausschank geschmälert, so werden solche Wirthe um so eifriger den Schnapsvertrieb pflegen. Daran ist immer noch ordentlich was zu verdienen. Auch bei einer neuen Erhöhung der Branntweinsteuer. Das Bier läßt sich nicht verdünnen (abgesehen von einzelnen überzähligen Sorten); aber der Schnaps ist hygroskopisch, d. h. bei wachsender Steuerlast zieht er Wasser an. Das ist an sich kein Unglück für die Trinker. Aber oft wird der Mangel an „Schärfe" durch sehr bedenkliche Stoffe ausgeglichen, und die Hauptgefahr besteht darin, daß der Fusel über den gut gereinigten Branntwein die Oberhand gewinnt. Wenn das Bier sÄlechter wird, so merkt es der Trinker mit einer gesunden Zunge sehr leicht, ober die Schnapsbrüder lassen verzweifelt viel gesundheitsschädliches Zeug in den Magen laufen, ehe sie sich des Schadens bewußt werden.
Eine Schnapshöhle kann jeder Mensch aufmachen, der eine Konzession b»sitzt; er braucht kein erhebliches Anlage-Kapital und gar keine Borkenntnisse. Eine gute Bierwirthschaft zu führen, ist viel schwieriger. DaS Lokal muß größer, die Ausstattung reicher, die Kellerund Schankeinrichtungen umständlicher und kostspieliger sein. Vor Allem muß der Wirth etwas von der Behandlung des Bieres und .seine Frau etwas von der Speisewirrhschaft verstehen. Der Kampf um's Dasein ist für dre Bierwirthe schwieriger. Das wäre nun an sich noch kein Grund für den Staat, um diese Leute besonders schonend zu behandeln. Aber bas Bier soll bekanntlich den Schnaps bekämpfen, und wer auf den Sieg des Bieres rechnet, der kann nichts Anderes wünschen, als das Wohlergehen der Bierwirthe. Im sittlichen Interesse liegt es, daß die Inhaber einer anständigen Bierwirthschaft einen möglichst guten Verdienst haben.
Geht es dem Wirthe gut, so hütet er sich in der Regel vor allem bedenklichen Treiben in seinem Lokal. Warum soll er sich der Gefahr aussetzen, wegen Glücksspiel, Unsittlichkeiten, Rohheiten usw. in Schwierigkeiten zu kommen? Er „hat es ja nicht nöthig".
*) Nachdruck nicht gestattet.
Andererseits kann der „verdienstvolle" Wirth auch ! etwas anlegen für die Verschönerung, für gesundheit- I liche Verbesserungen in seinem Lokal; er strebt dem Ziele des „Bierpalastes" zu, natürlich nach dem örtlichen Maßstabe. Jeder Fortschritt in dieser Richtung dient zum allgemeinen Besten. Denn je größer und hübscher ein Wirthschaftsraum ist, desto ordentlicher pflegt es darin zuzugehen.
Wenn die Reichsfinanzkünstler das nicht glauben, so brauchen sie sich blos bei der Polizei zu erkundigen. Die weiß ganz genau, daß sie dort die meiste Arbeit findet, wo die Kneipzimmer recht dumpfig, schmutzig und dunkel sind. Die Gründe liegen ja auch auf der Hand.
Was zunächst die Unmäßigkeit angeht, so kann sich ein professioneller Säufer, der mit der bösen Absicht hinkommt, natürlich überall seinen Affen kaufen. Aber die Gelegenheits-Unmäßigkeit stellt sich in einer engen, verräucherten Bude viel leichter ein, als in einem luftigen, hübschen Saal. Beim „Luftdichten" schmeckt bekanntlich das Bier am besten, d. h. in der schlechten und heißen Lust bekommt man einen krankhaften Durst und gießt zu dessen Löschung einen kalten Guß nach dem andern hinter die Binde, bis das vernünftige Maß überschritten ist. Im „richtigen Bierpalast" gibt es eine Ventilation oder wenigstens eine natürliche Lüftung, welche die Temperatur auf mäßiger Höhe und und die Luft leidlich rein erhält; man quält sich dort also keinen Durst an, sondern braucht bloß das normale Feuchtigkeitsbedürfniß zu befriedigen.
Ferner trägt zur Wahrung der Mäßigkeit die größere Oeffentlichkeit bei. Im Hellen Licht vor allen andern Gästen sich trunken zu zeigen, hat doch wenig Verlockendes. Man sucht den Anstand zu wahren. Wie im Trinken, so auch in dem ganzen übrigen Verhalten, besonders in der Unterhaltung. In einem ruppigen Lokale wird auch W Gespräch leicht ruppig.
Es bürgert sich, namentlich in den Städten immer mehr die Anwesenheit von Frauen in den „Bierpalästen" ein. In die dumpfen und engen Trinklokale kann natürlich Niemand seine weiblichen Angehörigen mitnehmen; aber wenn hübsche, große, luftige Lokale da sind, so gehen sie gerne mal mit Vatern in die Kneipe. Ist das gut oder schlecht? Es hat zwei Seiten. Das Weib gehört an den häuslichen Herd; der gemein» schafiliche Kneipenbesuch gefährdet die Häuslichkeit, wenn er zur Regel wird. Jedenfalls können die Frauen und Mädchen am Biertisch nichts prvfitiren. Und auf der andern Seite: Wenn der Mann allein in die Kneipe läuft und die alleinstehende Frau sich zu Hause langweilt, so ist daS auch kein gemüthliches Familienleben. Geht die Frau oder gar erwachsene Nachkommenschaft mit, so wird der Mann vor Trunkenheit, Spiel, Liederlichkeit und Nachtschwärmern behütet.
Da das Familienleben nicht zu unserem heutigen Thema gehört, so wollen wir Die Frage bloß auf den Kneipenwerth beschränken und sagen: Eine Wirthschaft, in die man weibliche Angehörige mitbringen kann, ist viel besser, als ein Wirthshaus „nur für Männer."
Endlich ist noch in Betracht zu ziehen, daß der vothleidende Wirth in der Regel gezwungen ist, seine Familie mit den Gästen in Berührung kommen zu lassen. Es fehlt ihm die ausreichende Wohnung und in Folge dessen treiben sich die Kinder zu ihrem Schaden tagsüber in den Wirthschaftsräumen herum. Oder es fehlt ihm daS bezahlte Dienstpersonal, und in Folge dessen müssen seine Frau oder seine erwachsenen Töchter dte Gäste bedienen. Manchmal geht's leidlich, aber oft ist das für beide Thetle und für die ganze Wirthschaft verderblich.
Gönnen wir doch ja den Bierwirthen einen tüchtigen Verdienst, damit sie im Stande sind, die Wirthschaft so zu führen, tote eS der Gesundheit und der Sittlichkeit zuträglich ist!
Nun rechnen die Reichsfinanzkünstler aus, daß der Wirth in Norddeutschland an einem Liter Bier 19,8 Pfg. (??) verdienen, dagegen in Bayern bloß 7.3, in Württemberg bloß 9,1 und in Baben bloß 9,4 Pfg. I Diese Zahlen beweisen aber im Grunde gar nichts. Der jährliche Bierverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung beträgt in Bayern 221 Liter, in Württemberg 173, in Baden 103, in der norddeutschen Btau- steuergemeinschast 87,8 Liter. Daraus sieht man schon, daß der Verdienst des Wirthes auf den einzelnen Liter um so größer wird, je weniger im Ganzen getrunken wird. Das ist naturgemäß. Wenn die übrigen Verhältnisse gleich bleiben, so verzopft ein bayerischer Wirth nahezu dreimal so viel Bier, al8 der norddeutsche.
Während der norddeutsche Wirth an einem Faß angeblich 19 bis 20 Mark (in Wirklichkeit aber weniger) herauSschlägt, hat der bayerische Wirth an nahezu drei Fässern wirklich 20 Mark herausgeschlagen; d. h. der Reinverdienst des bayerischen Wirthes ist größer. Denn sein Risiko wegen Bierverderbniß ist kleiner und, was sehr inS Gewicht fällt, seine Auslagen für Miethe, Ausstattung, Apparate, Bedienung rc. sind nach den dortigen Verhältnissen und Sitten viel geringer.
Bor Allem ist festzuhalten, daß in Süddeutschland Bier schon das vorherrschende Getränk ist, während eS in Norddeutschland noch gegen den Schnaps kämpfen muß. Der bayerische Bierwirth kommt nicht in Versuchung, ein Bundesgenosse des Schnapsteufels zu werden; aber wenn man dem norddeutschen Bierschänter den Profit beschneidet, so schlägt er sich zur Erholung ins Schnapslager. In Bayern trinken die Leute auch in der dürftigsten Kneipspelunke ihr Bier; in Norddeutschland aber gehört zur Dürftigkeit das Schnapsglas. In Bayern geht es auch bei weiblicher Bedienung zumeist anständig zu; was dagegen in Norddeutschland die weibliche Bedienung zu bedeuten hat, weiß wohl Jeder.
Man kann nicht die verschiedenen Länder über einen Leisten schlagen. In Norddeutschland brauchen wir Bierwirthe mit tüchtigem Verdienst und es wäre traurig, wenn die neuen Steuern uns die Entwickelung der großen und kleinen „Bierpaläste" stören würden.
Deutsches Keich.
Berlin, 9. Dezember.
* In dieBerathung der Militär-Vorlage wird der Reichstag voraussichtlich kommende Woche eintreten, woran sich unmittelbar dieBerathung der neuenReichS- steuer-Vorlagen schließen wird. Die Letzteren bezwecken Verdoppelung der Brausteuer, Erhöhung der Branntweinsteuer und Verdoppelung der Börsensteuer.
* Der Held des Tages ist gegenwärtig der frühere Berliner Gemeindeschul-Rektor Ahlwardt. Derselbe ist in dem Wahlkreise Arnswalde-Friedeberg, dem Wahlkreise des verstorbenen v. Meyer-Arnswalde, mit sehr großer Mehrheit zum Reichstags-Abgeordneten gewählt worden, während er in Berlin wegen seiner Broschüre „Judenflinten" vor Gericht stand, nachdem er bereits früher wegen einer anderen Broschüre, durch die sich der Berliner Magistrat und verschiedene Berliner Gemeindeschullehrer beleidigt kühlten, zu mehr- monatlicher Gefäugnißstrase verurtheilt worden war, die er z.Zt. verbüßt. Ahlwardt war bemüht, seinen Prozeß in die Länge zu ziehen in der Hoffnung, daß nach Feststellung seiner Wahl der Reichstag die Einstellung des wider ihn schwebenden Strafverfahrens für die Dauer der Session beschließen würde. Auch wenn dies geschähe, würde er, da er, wie gesagt, gegenwärtig bereüS eine ihm rechtskräftig zuerkannte Gefängnißstrafe verbüßt, nicht vor Ende Februar sein Mandat ausüben können. Nach dem bisherigen Verlaufe des ProzeffeS wegen der „Judenflinten" erscheint seine Bei- urtheilung kaum noch zweifelhaft.
— In der heutigen Verhandlung deS ProzeffeS Ahlwardt theilte Staatsanwalt Drescher mit, daß bei einer Untersuchung der Kleider Ahlwardts drei Pulver sowie Kassiber (heimlich zugeschobene Zettel) vorgefmt- ven worden seien. Letztere hätten Anweisungen enthalten, wie der Angeklagte die Pulver zu nehmen habe, um eine Täuschung der Aerzte über seinen Gesundheitszustand herbeizuführen. Ahlwardt meinte, die Gegenstände könnten ihm nur von einem Feinde zugesteckt worden sein. Dann folgten die PlaidoyerS. Der Staatsanwalt beantragte wegen verlänmderischer Beleidigung 1 Jahr 6 Monat Gefängniß. Darauf ver- theidigte sich Ahlwardt selbst.
* Das qmtliche Wahlresultat bei der Stichwahl in Arnswalde-Friedeberg verzeichnet für Rektor Ahlward 11206 und für Gutsbesitzer Drawe 3306 von 14512 abgegebenen gültigen Stimmen.
* Der Reichstag nahm heute den von den Abgeordneten Dr. Hirsch, Mirbach und Genossen eingebrachten Gesetzentwurf, betr. eine übergangsweise Erleichterung der eingeschriebenen Hülfskasien beim Inkrafttreten der Novelle zum Krankenkassengesetz in 3. Lesung debattelos an, und trat dann in die Berathung der vom Centrum eingebrachten Interpellation, welche folgende zwei Punkte behandelt : 1) welche gesetzgeberischen Maßregeln sind bezüglich der Regelung der Abzahlungsgeschäfte und des Gewerbebetriebes im Um-