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JV 283

Freitag, den 9 Dezember 1892.

19. Jahrgang

FuIdaerMZeitling

Erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

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G. H. Kateuioos-Schwindel.

Eine soziale Pestbeule.

DaS Ratenloos ist der gefährlichste Schwindel, es ist daS Börsensprel der kleinen und kleinsten Leute. Die Warnungen vor dem Ankäufe von Ratenloosen können nicht oft und nicht nachdrücklich genug wieder­holt werden. Um sich einen Begriff davon zu machen, wie verbreitet bereits der Geschäftszweig der Agenten dieser Art Geschäfte ist, muß man jene Fälle kennen, die in letzter Zeit deutsche Gerichte beschäftigten. Bei einer Verhandlung am Landgerichte München wurde konstatirt, daß zwei Agenten in einem kleinen One inmrhalb wenigen Tagen Abschlüsse in der Höhe von 80,000 Mk zu Stande brachten. Im Kanton Zürich (Schweiz) hat eine amtliche Statistik zum Zwecke gesetz­licher Maßnahmen gegen die Ratenloosgeschäfle den Nachweis geliefert, daß ein einziges derartiges Geschäft in Zürich 16,000 Kunden besitzt. Die große Ver­breitung dieses Handels, der es auf die Groschen der kleinen und kleinsten Leute absi-ht, erhellt aus der Zu­nahme der betreffenden Geschäfte, die in letzter Zeit allerorts entstanden sind. Ihre Agenten suchen bereits die kleinsten Dörfer heim.

Wer sind nun die Kunden dieser RatenlooSgeschäfte? Kleine Leute, Axbriter, Gesellen, Kleinbürger, die vom Bankwesen nichts verstehen und die Vorspiegelungen der Agenten glauben. Bessergestellte kaufen keine Raten- loose, die sie mit 60—100 Prozent höher bezahlen müsfen, als sie im Kurse stehen. Die bisher gerichtlich bekannt gewordenen Fälle ergaben stets, daß Hand­werker, Arbeiter, Kleinbürger die Opfer waren. Mir bekannte Agenten haben diese Kreise als ihre besten Abnehmer bezeichnet.

Um uns die ganze Tragweite der sozialen Schäden vor Augen zu führen, welche dieser traurigste aller modernen Geschäftszweige verursacht, wollen wir zu­nächst die Frage beantworten: Wie werden diese Geschäfte gemacht? Die Antwort lautet: Im Vertrauen auf die Unwissenheit der Käufer im Loos- geschäfte und Bankgeschäfte überhaupt. So glauben die Leute, die Bezugscheine, die sie nach der ersten Ratenzahlung erhalten, seien das Loos selbst. Sie sind der Meinung, das Loo? müßte im Laufe der nächsten Monate gezogen werden, da sie den Unterschied zwischen Lotterieloosen und Serunloosen die 20, 30 und mehr Jahre spielen, nicht kennen. Verlockend ist für sie be­sonders die Versicherung des Agenten, daß sie ge­winnen müssen. Daß sie aber trotzdem mit einer bedeutenden Summe hängen bleiben können, das sagt ihnen der Agent nicht. Der größte Schwindel wird mit dem Kurs getrieben. Der Unterschied zwischen Nennwerth und Kurswerth ist dem kleinen Manne, der nie Veranlassung bat, die Geheimnisse des Kurs­zettels zu studiren, völlig unbekannt. Em TürkenlooS 400 FrkS. Nominal um 168 Mk., dazu noch Raten­zahlungen — wie gut meint es doch der Agent! Daß es nur 93 Mk. werth ist, sagt ihm der Mann nicht. Mit Vorliebe sind es fremdländische, zum Theil ent»

■H- Achtzigtausend Gulden.

(Schluß.)

Die Oktobersonne schien mild und klar, und ein sanfter Westwind umspielte leise und angenehm die Stirne, als ich in den Nachmittagsstunden des nächst­folgenden Sonntags auf eben derselben Landstraße hinwankte. Ich sah in der Ferne zwei Damen und glaubte in der einen Emilie zu erkennen. Was ich in diesem Augenblicke dachte und fühlte, und wie es meinen ganzen Körper durchzitterte, ist unbeschreiblich. Ein seltsames Gemisch von Ueberraschung, Freude, Neugier, Schrecken und Aden eaerlichkeit! Die beiden Damen gingen scherzend und tändelnd an mir vorüber, mich gleichgültig betrachtend. Es war Emilie. Ich hatte daS Wahnbild meiner Phantasie mit leiblichen Augen gesehen. DaS Luftschloß sank und schien greifbarer zu sein, aber die Illusion wollte noch immer nicht weichen.

Die beiden Damen begegneten mir eines Abends wieder, als ich aus dem Regierungsgebäude nach Hause ging. Sie traten in eine Musikalienhandlung. Ich konnte sie durch's hellbeleuchtete Schaufenster ungestört beobachten und heftete meinen Blick mit verdoppelter Anstrengung auf Emilie. Ich wollte den Heißhunger meiner Wahnbegierde sättigen — gründlich sättigen mit jedem meiner Blicke. Daß sie als häßlich gelten konnte, war leicht einzusehen.t jDaß vielleicht eine um so schönere

werthete Loose, welche die Agenten verschleißen. Der Käufer unterwirft sich mit der ersten Ratenzahlung den schwersten Bedingungen. Bleibt er einmal mit feinen Zahlungen zurück, so verliert er sein Recht auf die Loose und, was er bis dato gezahlt hat, ist verloren. Der Agent schwindelt allerdings dem Käufer vor, er könne sein Geld zurückerhalten, wenn er je vom Ge­schäft zurücktreten wolle. Aber das Bank(?)-Geschäft, für welches der Agent Kunden herbeischleppt, hat in dem Vertrage, den der Kunde unterzeichnet hat, folgen­den Paragraphen: „Falsche Vorspiegelungen rc. unserer Agenten sind für uns nicht bindend. Durch die lieber« nähme dieses Scheines erklärt sich der Käufer mit allen darin enthaltenen Bedingungen einverstanden und kann alsdann das Geschäft nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung der Zahltermine verliert der Inhaber das Mil spielrecht."

Ein einzelner Fall, der tn letzier Zeit durch einen Geistlichen zu meiner Kenntniß gelangt ist, soll hier gew ssermaßen als Muster angeführt werden. Tausende fallen Jahr aus Jahr ein in ganz gleicher Weise her­ein und werden um ihre Spargroschen gebracht. Der Agent einer Frankfurter Ratenbank, der nebenbei Ver­käufer von Cigarren und Papier ist, kommt zu einem Glasergesellen, der mit Frau und Kind eine Dach­wohnung bewohnt. Um seine Zudringlichkeit los zu werden, kauft man ihm etwas Briefpapier ab. Der Hausner aber zeigt den Leutchen einen Ratenloos- Lieferschein, preist ihnen den billigen Preis an und die Aussichten, Hunderttausende zu gewinnen. Er schlägt den Leutchen unaufgefordert die Karten (!), weiß ihnen manches Zutreffende aus der Vergangenheit zu sagen, und prophezeit ihrem ein Jahr alten Kinde großes Glück durch Gewinn in einer Lotterie. Die Leute fielen auf diesen rasfinirten Schwindel schließlich herein und wurden die glücklichen Besitzer eines Lieferungsscheines zu 48 Monatszahlungen zu 4 M- — 192 M., wofür sie nach Schluß der Zahlung ein TürkenlooS vom Jahre 1870 und ein Sachsen-MeiningerlooS im Gc- sammtwerlhe von 120 M. erhalten. Der Bankinhaber warnte alsbald seinen neuen Kunden, die Ratenzahlun­gen an den Agenten zu leisten, und verspricht, die Ziehungslisten regelmäßig zu schicken. Wer kontrolirt ihn hierbei? Wer verschafft dem Ratenzahler Garantie, daß das Loos wirklich in den Händen des Bank(?)- GeschäfteS ist? Oder daß in vier Jahren das Geschäft nicht bereits verkracht ist? Im günstigsten Falle hat der Loosbesitzer die Looie um 72 Mk. oder doch um 52 Mk zu lhener gekauft, wenn wir 6°/0 Verzinsung dem Verkäufer zu Gute rechnen. Dazu kommt noch, daß, wenn ein Loos in der Serie gezogen ist, der Käufer den ganzen Rest seiner Schuldsumme zu zahlen hat. Die meisten Loose bieten überdies so winzig geringe Gewinnaussichten, daß der Loosbesitzer stets froh sein darf, wenn er nach einer oder zwei Ratenzahlungen, auf feine eingezahlten Markstücklein verzichtend, los kommt. So z. B. wurden hei der Septemberziehung der Mailänder Loose unter 15,000 gezogenen Nummern nur 42 Treffer gezogen, allo auf 358 Loose ein Treffer

Seele m diesem häßlichen Körper wohne, war nicht anzunehmen. Ich fühlte aber, daß ihr Anblick etwas unbedingt Nolhwendlges für mich hatte, und faßte den Entschluß, sie bri.flich um eine Unterredung zu bitten. Der Bries wanderte in's Feuer statt in den Brief­kasten, weil ich an der Gewährung meiner Bitte zweifelte und wegen meiner Geständnisse nicht belächelt und bespöttelt fein wollte.

Ein auf Grund ärztlichen Zeugnisses für längere Zeit bewilligter Urlaub erlöste mich endlich von einem großen Theil meiner Qual, dem harten Druck der Be­rufspflichten. Diefe Erleichterung schien aus den ersten Blick die ganze Verwirrung zu lösen, und doch saß die Wurzel deS Uebels tiefer. Die ersten Tage der Ruhe ließen mich ihre Wohlthat so recht deutlich empfinden, und auch die „achzigtausend Gulden" quälten mich weniger, aber schon nach einigen Wochen kam eine andere traurige Seite meiner Lage in Sicht.

Es entstand nun die Frage: Wird meine Braut unter solchen Umständen nicht zurücktreten? Sie that es nicht, obgleich ihr von allen Seiten dringend geraden wurde, sich von einem so bedenklich kranken Menschen loSzu- sagen. Die Uneigennützigkeit ihrer Liebe siegte. „Laß die Leute reden, waS sie wollen, sie haben kein Ber- ständniß für derartige Dinge; ich hoffe ihm bald als Frau diejenige Aufmerksamkeit zuwenden zu dürfen, die der Braut nicht gestattet ist; ihn aufrichten und er»

Alle anderen Loose gewinnen 10 Franken — 8 Mk; der Zeitwerth der Loose ist 19 Mark, Der Racenloos- händler verrechnet sie zu 25, ja 30 Mk Es ist em Sündengeld, das durch Ralenloosagenten gerade jenen Leuten, die sich daS Geld am schwersten verdienen und die von der Hand zum Munde leben, aus der Talche gezogen wird. Gewissenlose Bank(?)-Gefchäfte, die nach gefchästs-jüdischen Grundsätzen mit allen Mitteln arbeiten, lassen ihren Agenten freie Hand. Sie wissen, wie un­reell jene ihre Geschäfte machen; Unwissenh it der Käufer und etn Gewebe von Lüge und Schwindel müssen zusammenwirken, um die Börse der armen Lewe j bedeutend leichter zu machen. E. Naes (Soz.-pol.

Centtalblatt, I, 13), Kantonsstaristiker, sagt: „Mau darf kühn behaupten, daß keine 50 Prozent der Käufer alle Ratenzahlungen leisten. Werden Die Zahlungen sistirt, ist Alles verloren, und die Tasche des schmun­zelnden Bankiers (?) wird gefüllt. Wie kann z. B ein Arbeiter in der Zeit schlechten Geschäftsganges mo at» lich 4—8 Mark leisten? Thatsächlich bei faßen die meisten Ratenlooskäufer den harten Bedingungen und verlieren ihr eingezahltes Geld. Es ist ein furchtbarer Schwindel, eine der gemeinsten Pestbeulen sogenannter Geschäftsverjudung." In der Schweiz (Aargau und Zürich) sucht man dieses unglaublich stark unter den kleinen Leuten verbreitete „Kümme'.blatteln" (in Form von Ratenloosen) gesetzlich zu bekämpfe».

Wir wollen aber darauf Hinweisen, daß bei unS in Deutschland das Hausiren mit Loosen strafbar ist. Wir lernen so vielerlei in unseren Schulen; aber die Ge­setze, die uns vor Schaden schütz-n und im täglichen Leben Anwendung finden, lernen wir erst kennen, wenn wir bereits geschädigt sind. Es ist die weiteste Ver­breitung der für den Ratenlooshandel einschlägigen ge­setzlichen Bestimmungen zu wünschen. Die Tagespresse würde gut daran thun, von Zeit zu Zeit ihre War­nungen zu wiederholen. Wir rathen unseren Lesern, jeden Ratenloosagenten sofort zur Anzeige zu bringen. Nach § 56 der Reichsgewerbeordnun g sind Staats- popiere, Loose, Antheilscheine rc. vom Ankäufe und Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen, und nach § 148 c ist strafbar, wer mit solchen vom Umherziehen ausgeschlossenen Artikeln Handel treibt. Das Kgl. Ober- landesgericht München erkannte am 17. Mai 1881, daß Bezugsscheine für Loiterieloose vom An- und Ver­kaufe im llmherziehen ausgeschlossen sind.

Jedenfalls müfsen unsere gesetzlichen Bestimmungen noch verschärft werden; das Wichtigste wäre daS Ver­bot von Wucherzinsen und Festsetzung eines Maximums deS erlaubten Gewinnes. Würden hier die gemeinen Wucherparagrophen ihre Anwendung finden und nur der gesetzliche Zins dem Ratenloosbanquier als Ge­winn zufallen, der Handel hätte bald ein Ende.

Deutsches ßeich.

Berlin, 7. Dezember.

* Bei der heutigen Verhandlunp über den Ahl- wardt-Prozeß kam es zu einer erregten Scene: Der muthigen macht mich glücklicher als ihn verlassen." So sprach und handelte em mit Vorzügen gesegnetes Mäd­chen, während sich gleichzeitig Freier nahten, deren einer, meine Lage ausnutzend, sogar „die Prächtigen Apfelschimmel" zur Spazierfahrt anschirren und Bril­lanten funkeln ließ. Seltene Handlungsweise eines Mädchens--selten zumal in unserer eigennützigen

Zeit! —

Gewann dieser Edelmuth in Verbindung mit dem Umstande, daß ich mich körperlich mehr und mehr er­holte, aömälig die Oberhand über das Trugbild der schönen Summe, so war es einer unscheinbaren Person Vorbehalten, die ^Befreiung von meiner Wahnidee zu einer vollständigen zu machen. Diese Person war bie alte Dienerin eines vornehmen StbiSbexger Hauses, das zu Emiliens Oheim in näherer Beziehung stand. S e war zum Besuch ihrer Schwester nach Hämmerlind g< - kommen und hatte sich auch bei meiner künftigen Schw e - germutter zu einer Tasse Kaffee eingefunden.

Die ölte Dienerin erzählte, nachdem die Unterhe I - tung absichtlich auf diese Familier Verhältnisse hin gelle > worden war, — natürlich im Vertrauen — daß Ennn Norweg von dunkler Herkunft sei — als Tochter eii -j Anverwandten des Braun'fchen Hauses. Sie erzähl . ohne irgend welche Kenntniß von meiner Wahnidee haben, wie das halbwilde, arme Wesen aus eir anderenj;Welttheil mitten in der Nacht angefomr