zum GerichtSassissor, die Rech<Lkandidaten Gönner- mann und Krug zu Referendaren, der Landmesser Aempke zum technischen Sekretär bei der Kanali- firung der Fulda in Kassel, der V ce-Feldwebel Jvh. Heinrich Rahn vom Ins.-Regt. Nr. 97 zum Schutzmann bei der König!. Polizei-Verwaltung der Stadt Hanau. Versetzt: der Regierungs-Assessor Hippenstiel von der Regierung in Kassel an die in Koblenz, der Gerichtsdiener Melcher in Hessisch-Lichtenauan daS Amtsgericht in Carlshafen. Gestorben: der Rechtsanwalt und Notar Eigenbrodt in Ziegenhain.
* Rotenburg a. F., 22. Nov. Herr Bürgermeister Oes au auSLage, der hier in Rotenburg zum Bürgermeister gewählt worden war, hat die Bestätigung der König!. Regierung nicht erhalten. Unsere städtischen Behörden haben sich also aus'S Neue mit der Bürger- mersterwahl zu beschäftigen; hoffentlich wird sich unter den 44 Kandidaten, die sich gemeldet hatten, noch eine passende Persönlichkeit finden lassen. (C. A. Z.)
* Kassel, 23. Nov. Der fünfte Provinzial- Landtag ist, wie schon kurz mitgetheilt, gestern Nachmittag 3 Uhr in Anwesenheit sämmtlicher Mitglieder durch den Herrn Oberpräsidenten Exc. Magdeburg mit folgender Ansprache eröffnet worden:
„Geehrte Herren! Zur Erledigung wichtiger Angelegenheiten der Provinzial-Berwaltung und im Bereiche der von ihr vorzunehmenden Geschäftsführung für die landwirthfchaftlichen Berufs- genossenschaften und für die JnvaliditätS- und Altersversicherungs- Anstalt Hessen-Nassau, sowie zur Uebernahme einiger nicht aufschiebbarer Wahlen ist nach zweijähriger Unterbrechung Ihre Berufung nothwendig geworden. Außer den sich hieraus ergebenden Geschäften werden Sie über die aus Einführung der Städte-Ord- nung vom 8. Juni 1891 gerichteten Beschlüsse der Borstände und Vertretungen mehrerer Gemeinden des Regierungs-Bezirks Wiesbaden und über einzelne provinzielle Normal-Borschriften für die in der Ausführung begriffenen Gebäude-Steuer-Revisionen gutachtlich zu beschließen haben.
Durch die Gnade Sr. Majestät an diese Stelle berufen, nehme ich zum ersten Male an Ihren Arbeiten Theil; der Empfindung ehrfurchtsvollsten Dankes für diese Berufung und der Hoffnung auf gedeihliches, gemeinsames Zusammenwirken mit Ihnen darf ich, da ich als ein Sohn dieser Provinz und als ein Ihnen nicht Unbekannter hier vor Ihnen erscheine, in Ihrer Mitte freudigen Ausdruck geben. «
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung eröffne ich den fünften Provinzial-Landtag der Provinz Hessen-Nassau."
V Der Alterspräsident Bürgermeister Winter-Homberg eröffnete die Sitzung mit einem Hoch auf den Kaiser, welches brausenden Widerhall fand und ertheilte hierauf dem Abg. Dr. Lieber-Camberg das Wort zur Einbringung eines Antrages, bctrkffend: „Wahl eines Ausschusses zur Prüfung der Legitimationen der Mitglieder des Landtages." Der Antrag wird einer Kommission überwiesen und alsdann zur Wahl des Präsidiums geschritten. Auf Vorschlag des Herrn Abg. Westerburg-Hanau wurde zum Prästdenten Herr Justizrath Hilf-Limburg und zum Vizepräsidenten Herr Justizrath Hupfeld-Kassel per Akklamation gewählt. Zu Schliftführern wurden gewählt die Abgg. Oberbürgermeister Rang - Fulda und Kaufmann Flügel- Montabaur, sowie als Stellvertreter die Abgg. Stadtrath Flesch-Frankfurt a. M. und Bürgermeister Schöffer-Gelnhausen. Der Herr Präsident macht dem Landtage sodann Mittheilung von den eingegan- genen Vorlagen und Anträgen, worauf zur Wahl zweier Kommissionen geschritten wird, und zwar einer löglie- drigen Kommission für die Prüfung deS Geschäfts-Berichtes, bestehend aus den Abgg. Dr. Beckmann-Usingen, Bürgermeister Groos-Offenbach, Bürgermeister Höhn- Langenschwalbach, Bürgermeister Knobel-Ehlen, Landrath Fromme-Dillenburg, Gutsbesitzer Bierschenk-Wich- mannShausen, Stadtrath Heineken - Frankfurt a. M-, Rittergutsbesitzer und Kammerherr von Pappenheim- Liebenau, Bürgermeister Unverzagt-Biedenkopf, Landrath von Schenk-Witzenhausen, Rittergutsbesitzer Deichmann-Lembach, Bürgermeister Ruth-Bellnhausen, Gutsbesitzer Beinhauer-VollmarShausen, Bürgermeister Körner-Wehnen und Justizrath Rieß - Kassel. Die Kommission zur Prüfung des Antrages des Abgeordn. Dr. Lieber-Camberg besteht aus den Abgg. Justizrath Dr. Humser-Frankfurt a. M-, Rechtsanwalt Dr. Alberti- Wiesbaden, Justizrath Rieß-Kassel, Justizrath Hupfeld- Kassel, Oberbürgermeister Westerburg-Hanau, Oberbürgermeister Ran g-Fulda, Bürgermeister Dr.Heußen- stamm-Frankfurt a. M. und dem Antragsteller. Die Tagesordnung der ersten Sitzung ist hiermit erschöpft pnd wird dieselbe um 3/<5 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Donnerstag Vormittag 10 Uhr.
Ein Festmahl veranstaltet der Herr Oberpräsident Exc. Magdeburg heute Nachmittag 4 Uhr im Saale des Hotels „König von Preußen" zu Ehren der Abgeordneten des Provinzial-Landtages. (H. M.)
* Kassel, 24. Nov. Der Provinziallandtag beschloß in seiner h-utigen Sißung, dem in Kassel und Wiesbaden bestehenden Wunsch auf Erhaltung der Hoftheater als solcher sich anzuschließen und hiervon das Staatsministerium und das HauSministerium zu benachrichtigen. — Durch Verfügung des Bezirksausschusses ist der Schluß der Jagd auf Rebhühner auf den 25. d. M. Abends festgesetzt.
* Landwehrhagen, 22. Nov. In vergangener Nacht wurde hier ein Einvruchsdiebstahl verübt. Der Tischlermeister B. fand, als er Abends gegen 11 Uhr heimkam, seinen Sekretär erbrochen. 850 Mark in Gold und Silber waren daraus verschwunden. Ein Beutel mit 380 Mk. aber war noch unberührt. Jedenfalls war derselbe von dem Dieb übersehen worden.
Die Untersuchung zur Ermittelung des Thäters ist im Gange u"d wird hoffentlich von Erfolg sein. (K.A Z)
* Gießen, 23. Nov. Fünf Studenten der hiesigen Universität unternahmen am Sonnabend, weniger der jetzt so beliebten Nachahmung, als vielmehr des eigenen Vergnügens halber, einen D istanzm ars ch von Gießen nach Marburg. Es ist vielleicht für weitere Kreise interessant, die Resultate dieses Marsches kennen zu lernen. Den besten R.kkord erzielte ein Herr mit 3 Stunden 32 Minuten. D-e anderen Theilnehmer legten den Weg in 3 Stunden 33 Minuten bezw. 3 Stunden 36 Minuten, 3 Stunden 53 Minuten, 3 Stunden 57 Minuten zurück. Wenn man bedenkt, daß man im Allgemeinen für den 28 Kilometer betragenden Weg 6 Stunden rechnet, so sind die Leistungen immerhin recht schön zu nennen.
* Ein Telegramm des Depeschenbureau „Herold" meldet aus Mühlhausen: Der Oberpräsident telegra- phirte gestern Abend an den Kirchenbau-Verein, daß nach dem Bescheid des Ministers des Innern die Veröffentlichung der Gewir nlifie ohne Bedenken sei. Nunmehr wird Redakteur Dr. Schulze eine Petition an den Landtag vorbereiten. — Die Berliner AnschlagS- säulen tragen eine Veröfftr tlichung der betheiligten Lotterie-Kollektion, daß die Auszahlung der Gewinne aus der Mühlhäusener Lotterie heute (Donnerstag) beginne.
Ansprache an die Bevölkerung
über die Bedeutung und die Ausführung der Biehzählung am
1. Dezember 1892.
Am 1. Dezember d. I. wird die dritte Viehzählung im Deutschen Reiche stallfinden. Dieselbe ist ebenso wie die von Zeit zu Zeit wiederkehrende Aufnahme der Bodenbenutzung und die sich alljährlich wiederholenden Erhebungen der Ernteerträge dazu bestimmt, über die landwirthschaftlichen Verhältnisse unseres Vaterlandes und die in ihnen eingerrelenen Aenderungen Aufschluß zu geben. Eines solchen ist man namentlich in Betreff des Viehstandes aus mancherlei Gründen beröchigt.
Der Viehstand bildet einen hervorragenden Bestand- theil des gegenwärtigen und ist eine Quelle des künftigen Volksreichthums. Ohne einen genügenden Bestand an Spannvieh kann die Landwirthschaft nicht gedeihen, würde auch mancher Gewerbebetrieb kranken. Eine noch wichtigere Rolle spielen die meisten Bieh- gattungen bei der Ernährung des Menschen, dessen Wohlbefinden und ganze Lebenshaltung wesentlich von einer leichten und ausgiebigen Versorgung mit Fleisch, Fett, Schmalz, Milch, Butter und Käse abhängen, während Wolle, Leder u. s. w. unentbehrliche Stoffe für die Herstellung seiner Bekleidung sind. Ohne eine zureichende Aufzucht kriegsbrauchbarer Pferde vermag auch die Landesvertheidigung ihr: Aufgabe nicht erfolgreich zu erfüllen.
Gleich den bisherigen Aufnahmen des Viehstandes soll auch die bevorstehende unter Mitwirkung der Bewohner unseres Staates ausgeführt werden. Wer daS Ehrenamt eines Zählers übernimmt, in dessen Ausübung ihm die Eigenschaft eines öffentlichen Beamten beiwohnt, erwirbt sich durch diese freiwillige Mühewaltung Verdienste um die Gesammtheit. Möchten sich recht viele gemeinnützige und befähigte Männer für dieses Amt melden; mögen sie als Anerkennung für das von ihnen an Zeit und Arbeit gebrachte Opfer überall freundliches Entgegenkommen finden! Aber auch die Viehbesitzer können sehr viel zum Gelingen der Zählung beitragen, indem sie bemüht sind, die ihnen bis zum Abend des 30. November d. Js. behändigten Zählkarten mit zuverlässigen, deutlich geschriebenen Zahlen auszufüllen. Sollte Jemand dis zum Morgen des 1. Dezembers ds. Js. ohne Zählkarte geblieben sein, so steht zu befürchten, daß sein HauS übersehen worden, und er verlange daher sogleich eine Karte vom Zähler oder vom Gemeindevorstande. Desgleichen würde er seine Zählkarte, wenn sie b:s zum Abende des 3. Dezembers noch nicht abgeholt sein sollte, am 4. dem Zähler zu überbringen haben. Wegen etwa aufsteigender Zweifel bei Ausfüllung der Karte wende er sich an den Zähler und dieser, wofern auch er keine sichere Auskunft zu ertheilen weiß, an die Zählkommission deS Ortes.
Das Aufnahmeverfahren, welches sich an dasjenige bei der letzten Viehzählung vom 10. Januar 1883 anschließt, verlangt die Zählung nicht nach Haushaltungen oder Häusern, sondern nach Gehöften. Wir lenken auf diesen Punkt ganz besonders die Aufmerksamkeit der Behörden und Zähler. Das auch bei dieser Ermittelung deS Viehstandes als Zähleinheit geltende Gehöft (Anwesen) kann aus einem einzigen Hause bestehen, häufig jedoch Nebengebäude und sonstige Räumlichkeiten mitumfassen. Nicht so einfach gestaltet sich die Sache bei den GutSbezirken und manchen Landgemeinden. Dort ist einerseits der Gutshof nebst sämmt- lichen zugehörigen Baulichkeiten, anderseits jedes Vorwerk und jedes außerhalb des Hofes sowie der Vorwerke gelegene JnsthauS (Knechts- oder TaglöhnerhauS) u. bergt, als ein besonderes Gehöft zu betrachten. Für jede Gebäudegruppe bezw. für jedes derartige Gebäude ist, gleichwie für jedes in einer Stadt oder einem Dorfe befindliche Haus mit oder ohne Nebengebäude, eine Zählkarte auszufüllen. In diese Karte soll der
gesammte auf dem Gehöfte (im Hause) vorhandene Viehstand und die Zahl aller in ihm wohnenden vieh- besitzenden Haushaltungen (Hauswirthschaften) gemeinsam verzeichnet werden. Auch Häuser ohne Vieh erhalten eine Karte, auf welcher die Fehlanzeige durch Querstriche in der Spalte für die Anzahl Stücke der einzelnen Viehgattungen erstattet wird. Kein Vieh besitzende Haushaltungen werden überhaupt nicht verzeichnet. Dahingegen ist daraus zu achten, daß innerhalb der Städte zerstreut in den Häusern vorhandene vereinzelte Stücke Vieh sowie Pferde in Bergwerken nicht übergangen werden.
Die bevorstehende Aufnahme des Viehstandes nimmt die Ortsanwesenheit zur Grundlage. Alles in einem Gehöfte (Hause oder Anwesen) in Fütterung stehende Vieh wird dort eingetragen, wo es sich zur Zählungszeit befindet, ohne Rücksicht darauf, wer Eigenthümer der Viehstücke ist oder zu welcher Haushaltung sie gehören. In Uebereinstimmung hiermit sind Schafheerden stets in der Gemeinde- ober ber Gutsflur zu zählen, wo sie sich, wenn auch nur vorübergeheub, auf Weide oder in Fütterung befinden. Desgleichen haben Schlächter (Metzger) und Händler die bei ihnen stehenden, zum Schlachten ober Verkaufe bestimmten Thiere, sofern sie nicht etwa erst am 1. Dezember b. I. gekauft sinb, aufzuführen. Am Tage ber Zählung nur vorübergehend auf Reisen, Fuhren u. s. w. abwesendes Vieh ist bei dem Gehöfte (Hause), zu welchem es gehört, zu verzeichnen, da aber, wo es vorübergehend anwesend ist, z. B. in WirthShäusern, Ausspannungen, unberücksich- tigt zu lassen.
Endlich müssen wir einem noch immer nicht ganz geschwundenen Jrrthume entgegentreten, der dahin geht, daß die Viehzählung irgend welchen Maßnahmen ber Besteuerung zu bienen bestimmt sei. Dies ist keineswegs ber Fall. Die durch die Biehzählung erlangten Einzelangaben auf den Zählkarten werden weder Seitens ber Steuerverwaltung noch sooft zu fiskalischen Zwecken verwerthet, sondern lediglich zu Uebersichten zusammengestellt und veröffentlicht, aus welchen zwar der Vieh- stand der Gememde- und Gutsbezirke, nicht aber, derjenige des einzelnen Gehöftes, erkennbar ist. Das Er- gebniß der Viehzählungen ist, wie Eingangs schon angedeutet, an erster Stelle dazu bestimmt, die wvcth- schaftlich nothwendige Frage zu beantworten, ob daS vorhandene Vieh den verschiedenartigen Bedürfnissen des Volkes genüge. Es soll u. A. Fingerzeige dafür bieten, in welchen LandeLtheilen dem Viehstande aufzuhelfen sein wird, wie die von Auswärts an die ReichS- grenzen heranrückende Seuchengefahr abzuwehren oder ein derartiger im Innern auftretender verderbenbringender Feind erfolgreich zu bekämpfen, welche Viehgattung ober -Art für die verschiedenen LandeStheile und Gebiete
zn empfehlen ist u. a. m. .
Der weit über die Interessen der Landwirthschaft hinansreichende Nutzen der Viehzählung beschränkt sich nicht auf Reich und Staat, erstreckt sich vielmehr bt8 auf die Gemeinde und deren einzelne Glieder. Jede Zählungkkommission oder sonst betheiligte Behörde ist durch sorgfältig und rechtzeitig zu treffende Anorduun- gen, jeder Zäbler durch genaue Beachtung der erlassenen Vorschriften, jeder Besitzer durch vollständige und richtige Eintragung des auf seinem Gehöfte oder in seinem Hause gehaltenen VieheS in die Zählkarte dazu berufen, zum Gelingen des gemeinnützigen Werkes beizutragen. Mögen sie Alle erfolgreich zusammenwirken, damit wir am 1. Dezember 1892 ein wahrheitsgetreues Bild vom Vrebftande unseres Vaterlandes gewinnen!
Berlin, den 15. November 1892.
Königliches statistisches Bureau.
SB t end.
Vermischtes.
* München, 24. Nov. Der Prinzregent hat das vom Hof- theater-Jntendanten von Perfall aus Anlaß feines morgigen 25jährigen Jubiläums eingereichte Entlassungs-Gesuch nicht ge- "°^^LumPen-Logik. Aus'n Schub haben Sie mir jebracht, weil ick die Polizei zu Ville Arbeit jemacht habe — na, wer is nu arbeitsscheu? _ --
flusiun aus den Registern des Standesamts Fulda
vom 18. bis 24. November 1892.
Eheschließungen. t
21. Nov. Schreiner Emil Herbert von Sickels und Adelrna Schäfer von Oberbimbach. 21. Wittwer Schneider Anton Schäfer von hier und Maria Schad von Großenlüder.
Geburten.
18. Nov. Heinrich, S. einer Einheimischen. 19. Konrad Franz Oskar, S. des Metzgermeisters Franz Joseph Trost. 20. Maria Anna, T. des Güterbodenarbeiters Peter Franz Bogel. 21 Heribert Wilhelm, S. des ReallehrerS Christian August Scherer 22 JosZH Julius Gottlieb, S. des Maurers Wendelin Rüpel. 22. Theresia, T. des Eisengießers Franz Kaspar Bender. 23. Gregor Franz, S. des Bauers Augustm Herzig zu Neuen- 6er8" Sterbefälle.
18 Nov Theodor Curt Paul, S. des Kaufmanns Gustav Hermann Karl Lanz, 1 I. 2 M. 6 T. 18^ Katharina Henn, Kellnerin, led. St., von Gersfeld, 23 I. 6M. 2oT. 19 Fran- ziska Neidhardt, Haushälterin, led. St., 61 I. 4M. 13 T. 20 Apollonia Elisabeth, T. des Schlosiers a. B. Johann Colonat Schürger, 2 I. 8 M. 17 T. 21. Johanna geb. Schwert, Wwe. des Medizinal-Assessors Franz Bernhard Benedikt Rätter, 73 I. io M. 5 T. 24. Johanna Wilhelmine Antonie geb. Domies, Ehefrau des Kaufmanns Kaspar Höfling, 52 I. 2 M. 21 T.
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MtillMMmmt von Elten & Keussen, Crefeld, vVlVlU|lU||l °"° °u» ^-r A^in jedem Maaß ,n Man verlange Muster mit Angabe des Scwünschten.