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JV 268 Dienstag den 22. November 1892. 19. Sunranvg

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* Das Kommunalsteuergesetz

nimmt von den drei neuen Steuergesetz-Emwürfen be­greiflicherweise das allgemeine Jnterefle am meisten in Anspruch; auch die,Nordd. Allgem. Ztg.' hält das» selbe für die Hauptsache und meint, daß man sich über dieses Gesetz zuerst ichlüssig machen müsse.

Dem Nachweis der Reformbedürftigkeit des bestehenden Kommunalsteuerrechts ist ein längeres Ka­pitel in der Begründung des Kommunalabgabe-GefetzeS gewidmet. Dasselbe stützt sich hauptsächlich auf die umfangreichen statistischen Beilagen zu den Entwürfen. Wir haben da eine Statistik über die Solleinnahmen und -Ausgaben sämmtlicher Stadtgemeinden mit mehr als 10,000 Einwohnern für 1892/93; dann eine solche von einzelnen Städten unter 10,000 Einwohnern, wo­bei meist eine typische Stadt aus jedem Kreise gewählt wurde; endlich eine Nachweisung für je 2 Landgemeinden aus jedem Kreise. Da erhaltm wir nun namentlich Aufschluß über das Verhältmß der Personalsteuern zu den Realsteuern im Gemeindehaushalte. Fast in jeder Stadtgememde ist der Bedarf an Gemeinde­abgaben vorzugsweise durch Heranziehung der Ein­kommensteuer gedeckt worden.

In 38 von den 205 Städten über 10,000 Ein­wohner wurden gar keine Realsteuern erhoben. Ja sämmtlichen 205 Städten wurden an Personal- Steuern 103,917,501 M., an Realsteuern nur 16,729,890 M., im ersteren also 81,25 pCt., im letzteren 13 08 pCt. erhoben; das Berhältniß ist 6,22 zu 1. Für BerkehrSanlagen wurden in diesen Städten 41.897,154 M. verausgabt; davon wurden mit 15,929,890 M. — 39,93 pCt. durch Realsteuern gedeckt. In den 421 aufgeführten Städten unter 10,000 Einwohnern wurde, wie aus der Statistik weiter ersichtlich ist, durchschnitt, lich die Gewerbesteuer mit 27,49 pCt., die Gebäude­steuer mit 66,51 pCt., die Grundsteuer mit 67,70 pCt., die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer dagegen mit 151,92 pCt. Zuschlägen belastet. Dazu kommen noch besondere Einkommensteuern im Be- trage von 1,647,719 M. gegenüber 8,493,648 M. Zuschlägen zu den staatlichen Personalsteuern, wogegen die besonderen Realsteuern mit nur 186,030 M. gar nicht in» Gewicht fallen. Von den gefammten Ge­meinde-Abgaben im Betrage von 13,544,171 M. wur- den 10,256.668 M. — 75,73 pCt. durch Personal- steuern, 2,612,864 M. = 19,22 pCt. durch Real- steuern gedeckt. WaS die Landgememdm angeht, so wurden hier von 6,604,847 M. durch Personalsteuern 4,705,388 M. — 71,88 pCt., durch Realftruern 2,668,115 M. — 35,09 pCt. gedeckt. Das sieht schon

Im Wetter geschüttelt.

Eine Erzählung aus dem Bergmannsleben von Paul v. Wildbach

(34. Fortsetzung.)

10. Kapitel. Die Aussöhnung.

„Sie will einen Tobten heirathen," sagten die Einen, als sie von der Verlobung zwischen Marie und Franz hörten.

Und die Anderen sagten: „Sein Verstand hat jedenfalls Noth gelitten, daß er bei seinem Siechthum an Hochzeit denkt."

Die Klügsten aber in Kohldorf und Umgegend stellten zugleich auch Nachforfchungen darüber an, in welchen Lebensjahren und an welchen Krankheiten die Eltern der Brautleute gestorben feien, und es fehlte nirgmdS an schwarzen Prophezeiungen und noch schwärzeren Nachreden. Sagt doch ein alteS Sprich­wort : wenn Einer gelobt sein will, dann braucht er nur zu sterben, und wenn er geschimpft sein will, so muß er heirathen. Zwei Waisen aber gar, wie Franz und Marie waren, pflegt das Böse auf der Welt immer in doppeltem Maße zugemessen zu werden, während ihnen des Guten um so kläglicher gespendet wird.

Alles Gerede der Leute beunruhigte aber unsere Neuverlobten sehr wenig, da diese Bedenken nur hinter ihrem Rücken geäußert unt ins Angesicht ihnen alle

besser aus. Durchschnittlich wurde die Gewerbesteuer mit 43,80 pCt., die Gebäudesteuer mit 80,82 pCt., die Grundsteuer mit 85,72 pCt., die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer mit 93 86 pCt. Zuschlägen belastet. Dazu kommen freilich 1,116,389 M. beson- sondere Einkommensteuer gegen nur 216,185 M. be­sondere Realsteuern.

In der Denkschrift wird ausgeführt, daß diese Art der Komwunalbesteuerung, die den Bedarf ausschließlich oder zum größten Theile durch Einkommensteuern deckt, ungerecht und unbillig fei, und die Interessen der Gemeinden selbst gefährde. Ungerecht und unbillig sei fie, weil die Aufwendungen vielfach in erster Reihe den Grund- und Hausbesitzern und den Gewerbe­treibenden zu Gute kommen. Gefährlich sei sie, weil baS Einkommen vielfachen Schwankungen unterworfen sei und zu Hobe Einkommensteuer-Zuschläge die leist­ungsfähigsten Steuerkräfte vertrieben. Bis jetzt hat nur die neue Landgemeindeordnung es zum Ausdruck gebracht, daß kommunale Einkommensteuern nicht ohne gleichzeitige Heranziehung der kommunalen Realsteuern erhoben werden dürfen.

An diesen Grundsatz knüpft das vorliegende Gesetz an: Durch den Verzicht deL Staates auf die Real­steuern kann er jedoch in weiterem Umfange zur An­wendung gelangen, als dies bei Erlaß der Landge­meindeordnung der Fall war. DaS Gesetz bezweckt deshalb zugleich, daß alle Objekte, welche sich zur kommunalen Besteuerung eignen, auch davon erfaßt werden, also auch diejenigen Liegenschaften, Gebäude und Gewerbebetriebe, die bisher von der Staatssteuer befreit waren.

Die Statistik erstreckt sich ferner über die indi­rekten Abgaben. In den 205 Städten über 10,000 Einwohner haben nur 54 indirekte Gemeinde­abgaben erhoben; von dem Sollaufkommen der 205 Städte im Betrage von 127,904 601 M. entfielen auf indirekte Abgaben 5,984,181 M. — 4,69 Prozent. Von den 421 Städten unter 10,000 Einwohnern er­hoben 102 indirekte Abgaben; es fielen von dem Ge- fammtauflommen von 13.544,171 M. auf diese nur 504,723 M. = 3,73 pCt. Von den 967 aufgeführten Land-Gemeinden mit einem Aufkommen von 7,603,847 M. erhoben 188 indirekte Abgaben im Betrage von nur 167,571 M. — 2,20 Prozent. Eine Bier- und Malzsteuer wurde in den östlichen Provinzen nur in je 2—3 (Posen 7) Städten, in Sachsen dagegen in 28, in Westfalen und Schleswig-Holstein gar nicht (nur auf Helgoland), in Hannover in 5, in der Rheinpro­vinz in 3, in Hessen-Nassau in zahlreichen Städten und Landgemeinden erhoben. Im ganzen Staate er­trug die Bierabgabe 1,196,325 M. oder 0,57 M. auf den Kopf der besteuerten Bevölkerung, die Malzabgabe 531,405 M. oder 0,66 auf den Kopf. In Königs­berg ergab die Bier- bezw. Malzsteuer 119,784 M., in Breslau 260,524 M., in Düsseldorf 126,814 M. Der Betrag der Weinsteuer, die übrigens nach dem ZollvereinSvertrage von 1864 nur in H essen-Naf- iau zulässig, betrug 129 551 M., der der Brannt-

möglichen Freundlichkeiten und Glückwünsche gejagt wurden.

Die schlimmen Prophezeiungen verstummten aber auch bald, als man das Brautpaar selbst erst einmal zu Gesichte bekam. — Wie war es nur möglich, daß ein Mensch in der kurzen Zeit sich so veränderte, wie Franz Normann binnen wenigen Tagen gethan! Wie traurig war er die langen Wochen umhergeschlichen — kaum daß er die Wegsteuer noch hatte — und jetzt schritt er wieder so stattlich einher, wie nur je ftüher in seiner besten Gesundheit. Auch die Wangen, welche freilich noch sehr mager und eingefallen waren, fingen schon wieder an, Farbe zu bekommen. Kurz und gut, man sah, daß wieder neues Leben in dem jungen Mann erwachte.

Wie andere Leute, so hatte auch der SanitätSrath Knauer diese Wahrnehmung gemacht und Franz eine Andeutung gegeben, daß er bald wieder seine BemfS- thätigkeit aufnehmen könne.

Nichts war dem Genesenden angenehmer, als diese Eröffnung. Er sah wieder neue Ziele vor sich, und daS unthätige Hinschlendern, welchem er sich seither hatte hingeben muffen, kam ihm hinfort ganz nnerttäg- lich vor.

Gleich that er auch die nöthigen Schritte, um in i feine alte Stelle auf Grube „Bergmannsglück" ein- I

toeinfteuer, deren Zulassung gleichfalls befchräntt ist, 590,629 M.

Die Begründung meint nun, die indirekten Stenern ließen sich für den Gemeindehaushalt noch erheblich besser ausnutzen. Bei Neuregelung des Kommunal- steuerwefenS müsse deshalb dem Gesichtspunkte Rechnung getragen werden, daß sich zur Verminderung des Druckes der direkten Steuern die Einführung angemessener Ver­brauchsabgaben empfehle. Die Gebühren und Bei­träge angebend, so habe wiederum nur die neue Landgemeindeordnung hier den Gemeinden den nöthigen Spielraum für die Erhebuna von Abgaben als Entgeld für dieBenntznng öffentlicher Einrichtungen und Leistungen gegeben. Gebühren und Beiträge seien Gegenleistungen für empfangene Leistungen. Dies System muffe mehr ausgebildet werden. Was z. B. die Ausbringung der Kosten für Kanalisationsanlagen betrifft, so haben neuerliche Ermittlungen ergeben, daß in der weit über­wiegenden Mehrzahl der Fälle Kanalgebührm von den die Anlage benutzenden Hausbesitzern überhaupt nicht oder nur in völlig unzureichendem Maße erhoben worden sind. Die Vorlage soll auch in diesem Punkte den Gemeinden größere Befugnisse verschaffen.

Deutsches Keich.

Berlin, 19. November.

* Der Kaiser hat bestimmt, daß das Modell, so­wie Zeichnungen der zum Gedächtniß der Kaiserin Augusta in Berlin zu erbauenden Gnadenkirche auf der Weltausstellung von Chicago ausgestellt werde.

* Es bleibt dabei, daß der Kaiser den Reichstag am Dienstag persönlich eröffnet. Die Sitzung des Ab­geordnetenhauses fällt am Dienstag aus.

* Der Buudesrath genehmigte gestern den Militär- und den Marineetat sowie die Etats des allgemeinen Pensionsfonds und der Reichsschuld, ferner die Gesetz­entwürfe betreffend Gewährung von Zollbegünstigungm an die nicht meistbegünstigten ©tauten und bett. Ab­änderung des Jnvalidenfondsgesetzes, das Etats- und Anleihegesetz, die Kolonialetats und Vorschriften über die steuerfreie Berwmdung von denatnrirtem Brannt­wein zu heilwissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken.

* Die Deckung des Mehrbedarfs an fort- dauernde» Ausgabe«, welcher als Folge der in Aussicht genommenen Heeresverstärkung erwartet werden muß, macht die Vermehrung der eigenen Ein­nahmen des Reichs nothwendiq. Die hierfür ausge- arbeiteten Gesetzentwürfe sind mit Genehmigung des Kaisers dem Bundesrath vorgelegt. Danach wird beabsichtigt, die erforderlichen Mittel aus einer ergiebigeren Besteuerung des Bieres, des Brannt­weins und der Börsengeschäfte zu gewinnen. Im .Reichsanzeiger' wird darüber Folgendes mit» getheilt: Die Bier st euer soll innerhalb der Brau­steuergemeinschaft verdoppelt werden. Um indeß einer Ueberbiirbung der kleineren Brauereien vorzubeugen, die in Folge ihrer unvollkommenen technischen Ein­richtungen einen relativ größeren Malzverbrauch zu haben pflegen, als die Großbetriebe, wird für die ersteren treten zu können. Schwierigkeiten hatte dies nicht, und zum Ersten des nächsten Monats sollte er bereits wieder anfahren.

Die Entlassung aus dem Lazarelh war bald be­werkstelligt, und bis zu der in Aussicht genommenen Verheirathung, welche nicht zu lange hinausgeschoben werden sollte, zog er einstweilen wieder in sein früheres Quartier.

Es war nicht mehr lange bis dahin, und da der Helle Frühlingshimmel gar verlockend lächelte, so schlug Franz eines Taaes nach dem Mittagessen, welches er seit seiner Entlassung aus dem Lazareth regelmäßig bei seiner Braut in der Familie des alten Köhler eiunahm, vor, einen Spaziergang, nach der Grube zu machen, wo er seit der Explosion nicht mehr gewesen war.

Der Plan wurde mit allgemeinem Beifall aufge­nommen , und so begaben sich denn Franz mit feiner Braut, sowie der alte Steiger mit Lisbeth auf den Weg, während Mutter Köhler daheim blieb um daS Haus zu hüten.

Man schlug den uns schon bekannten Fußpfad ein durch den herrlichen Hochwald, aus deffen Zweiglein überall unzählige grüne Knospen hervorbrachen und unter dem warmen Schein der Sonne mit einem ange­nehmen, kräftigen Dust die Lüfte würzten.

Anfang- war das Gespräch ziemlich lebhaft, bann