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welche die fürstliche Landeshoheit des AbteS bedingten.

Mit der Würde eines Reichfürsten übernahm der zlbt zugleich aber auch die Pflichten desselben. Die Lebte von Fulda sind von jeher eine feste Stütze des Reiches gewesen und haben nach Kräften zur Unter­stützung der Kaiser und Könige beigetragen. Niemals während ihres elfhundertjährigen Bestehens hat sich die Abtei gegen das Reich aufgelehnt oder an Ver­schwörungen und Kriegen gegen den Kaiser irgendwie theilgenommen.

Ihr Banner, ein schwarzes Kreuz auf silbernem Felde, folgte den Königen auf ihren Heereszügen in alle Gauen Deutschlands. In Böhmen und Sachsen, in Friesland und Burgund, in Franken und im Slaven- lande haben die Mannen des Hochstiftes Fulda, vom Signifer (Fahnenträger) der Abtei, oft auch vom Abt selbst geführt, ihr Btut für die Ehre des Reiches ver­gossen. Auch über die Alpen haben die Fuldaischen Lebte ihre Waffen getragen und die Kaiser auf ihren Römerzügen regelmäßig begleitet.

Im ganzen Reiche war das Privilegium des AbteS von Fulda anerkannt, zur Rechten der Erzbischofs von Mainz, deS Reichserzkanzlers, zu sitzen.

Bei allen in Mainz selbst gehaltenen Hoflagern kam dem Abte der Ehrenplatz zur Linken deS Kaisers zu. Bald wurde der Abt auch Erzkanzler der Kaiserin und durfte als solcher gemeinsam mit dem Kurfürsten von Mainz bei der Krönung der Kaiserin die Krone auf'S Haupt setzen.

DaS in politischer Beziehung reichSunmittel- bare Kloster Fulda stand hierarchisch un­mittelbar unter dem päpstlichen Stuhle, blieb also von der Jurisdiktion der Bischöse befreit. Die Wahl deS AbteS war vollständig frei; der in kanonischer Weise erhobene Abt konnte nur nach päpst­lichem Verhör und Gericht abgesetzt werden und hatte daS Recht, direkt an den hl. Stuhl zu appelliren, wie die Bischöfe. Die vom Abte gesandten Priester hatten kraft päpstlicher Vollmacht die Befugniß, überall daS Evangelium zu predigen. Außer der sozusagen bischöflichen Jurisdiktion kam dem Fuldaer Abt daS Recht zu, die Pontifikalien zu halten, sowie die vier niederen Weihen und daS Subdiakonat zu er- theilen. Papst Johann XIII. verlieh dem Abte Werner Die Würde eines PrimaS aller Benediktiner- Aebte Galliens und Germaniens mit dem Rechte des Vorsitzes auf allen Ordensversammlungen. Papst Sylvester fügte daS Privilegium hinzu, bei geist­lichen Gerichtsversammlungen die erste Stimme abgeben und OrdenSkonzrlien abhalten zu dürfen. Die Beziehun­gen deS Klosters Fulda zum päpstlichen Stuhle waren so innig, daß Johann XIX. die Fuldaische Kirche als die „specialis filia“ der römischen bezeichnet.*)

DaS Kloster Fulda, welches schon zu SlurmmS Zeiten vierhundert Brüder zählte, war in seiner Blüthe ein Abbild der Einsiedler in der ägyptischen Wüste Thebais. In den ersten Jahrhunderten gingen Heilige auS ihm hervor, welche von der Kirche als solche an­erkannt werden, so Sturmius, Sigit, Rabanus MauruS und Bardo.

Der Stolz Fulda's war von jeher seine Schule, welche unter RabanuL Maurus (822— 842), dem nachmaligen Erzbischöfe von Mainz, euro­päischen Ruf erlangte. Eine stattliche Reihe berühmter Männer verdankten der Klosterschule zu Fulda ihre Ausbildung. Ich nenne nur einen Walafcied Strabo, Lupus Ferrariensis, Kandidus, MarianuS Skotus, Ochlo, Williram. Zu Anfang deS sechzehnten Jahr­hunderts war Ulrich von Hutten Zögling der damals bereits in Verfall gerathenen Klosterschule. ________________ (Forts, folgt.)

i) I. Rübsam, Heinrich V. von Weilnau, Fürstabt von Fulda (1288—1313) nebst einem Rückblick auf die kirchen- und staatsrechtliche Stellung der exemten und reichsunmütelbaren Abtei Fulda. Fulda, 1879.

MaM, Provinz und Nachbargeüiet.

Fulda, 15. November.

* Die mitteleuropäische Zeit wird vom 1. Avril n. I. ab auch im äußeren Dienst der preußischen Staatsbahnen eingeführt. Bei der Bedeutung, welche der Eisenbahnverkehr im wirthschaftlichen L.ben spielt, ergibt sich daraus die allgemeine Einführung der neuen Zeitrechnung wohl von selbst.

? Zur weltlichen Feier seines 37. Stiftungs­festes wird der hiesige katholische Gefellenverein nächsten Sonntag, den 20. November, in der städtischen Turnhalle eine musikalisch-theatralische Abendunierhal- tung veranstalten. Zum Vorträge gelangt ein historisch- vaterländisches Drama: „Die Schweden in Lands­berg", auS dem Jahre 1633. Im Winter 1632 hatten die tapferen Landsberger die Schweden in einer entscheidenden Schlacht am Lech (in Bayern) geschlagen und ihr Lager erobert. Um diese Schmach zu tilgen, zogen die Besiegten unter Anfübrunq des gefürchteten Feldherrn Torstensohn im Frühjahre 1633 abermals gegen die bay-rische Stadt. Die Drangsale ihrer Ein­wohner, ihr Mannesmuth auch inmitten der größten Gefahr, as schon die Stobt sich ergeben hatte, führt uns dar Drama in schönster Weise vor die Augen. Da aber unter den schwedischen Soldaten eine Meuterei gegen Torstensohn auSbrichr, zieht dieser unter dem

Schein von Milde gegen Stellung von Geißeln und Lösegeld wieder ab. Seit jenem Tage hatten die Landsberger nichts mehr von den nordischen Feinden zu erdulden. Zum Schluffe wird ein kurzer Soldaten­schwank gegeben werden. Da die Feier Präzis 7 Uhr beginnt und die beiden Stücke nicht viel Zeit in An­spruch nehmen, so wird das Programm spätestens 10 Uhr zum Abschlüsse gelangt sein. Wir wünschen dem Vereine ein recht volles Haus, und mögen Diejenigen, welche etwa vorziehen, sich einen genußreicheren Abend im Cäcilienvereins zu verschaffen, ihre bekannte wohl- thätige Gesinnung wenigstens in Abnahme von Ein­trittskarten bethätigen.

* Am Freitag und Sonnabend hielt Herr Konsistorial- Prästdent von Trott in den Künzeller Tannen und am Heimberg unter günstigen Witterungsverhältnissen Waldtreibjagdeu ab, woran viele auswärtige Herren theilnahmen und welche bemerkenswerthe Ergebnisse hatten. Am ersten Tage kamen 96 Hasen und am folgenden Tage 40 Hasen und 5 Füchse zur Strecke. Diese Zahlen werden nicht nur bei den Hubertus­jüngern mit Interesse gelesen werden, sondern sie werden ihnen auch dafür gelten, daß eine schonende Hege des Wildes allein zu solchem Resultate führen kann. (F. K.)

* Ueder die Schwurgerichtsverhandlung vom 12. ds. berichtet die ,Han. Ztg/; Am 24. Juni betraf der Waldwärter Blum den Fabrikarbeiter Jakob Kuhn von Herolz beim Waldfrevel. Aufgefordert, die beim Freveln gebrauchte Säge herauSzugeben, lief K. zu­nächst fort; entriß aber bald darauf dem B. dessen Stock und drang auf ihn ein. B. legte feen Gewehr an und drohte zu schießen. K. schlug mit dem Stock auf daS Gewehr und die linke Hand des B., wobei sich daS Gewehr entlud. K. schlug nun dem B. auf Kopf, Gesicht und Rücken und faßte ihn an der Kehle mit den Worten: „Wenn Du mir nicht versprichst, daß Du mich nicht anzeigst, schneide ich Dir den Hals ab." B. hatte blutunterlaufene Stellen am Rücken und Hautschrunden an Stirn, Nase und Wange. K. deshalb wegen Widerstands gegen einen Forstbeamten, thätlichen Angriffs, Körperverletzung und versuchter Nöthigung angeklagt, wurde durch den Spruch der Geschworenen des Widerstandes schuldig gesprochen unter Zubilligung mildernder Umstände. Das Urtheil lautete auf 3 Monate 2 Wochen Geföngnißstrafe, welche durch erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet und K. deshalb sofort aus der Haft entlassen wurde. Bertteter der Staatsanwaltschaft: Staatsan­walt Kitz. Berth.: Rechtsanwalt Dr. Bulle.

* ES kann nunmehr mit Sicherheit angenommen werden, daß die neue „Berkehrsoidnung für die Eisen­bahnen Deutschlands" am 1. Januar 1893 in Kraft treten wird. Von diesem Tage an können die Fracht­briefformulare, welche dermalen vorgeschlagen sind, keine Verwendung mehr finden; es muß daher em­pfohlen werden, bei Neuanschaffungen solcher Formulare auf obigen Termin Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig ist eine Aenderung der früher aufgestellten und bekannt gegebenen Bedingungen hinsichtlich der Qualität des zu den Frachtbrieformularen zu verwendenben Papiers in Aussicht genommen. Die neuen Bedingungen sind folgende: 1) Zu den Frachtbriefen ist Schreib­papier zu verwenden von beliebiger Stoffzusammen­setzung, jedoch ohne Zusatz von Holzschliff, mit nicht mehr als 15 pCt. Asche, einer mittleren Reißlänge von 3500 Meter, einer mittleren Dehnung von 2,75 pCt. und ziemlich großem Widerstande gegen Zer­knittern. Die Farbe des PapiereS muß entschieden weiß sein und das Gewicht bei der für Frachtbriese durch die BerkehrSordnung voraeschriebenen Bogengröße 76X60 Centimenter für je 100 Bogen (4000 Fracht­briefe) 39 Kilogr. betragen. Eine Abwechslung von diesem EmheitSgewicht um 2,5 pCt. nach oben und unten ist gestattet. Bei der GewichtSfesfftellung wird die Riesumhüllung (das zum Verpacken von 1000 Bogen verwendete Umschlagpapier) mitgewogen. 2) Das Papier der Frachtbriefe ist zum Zeichen dafür, daß es den vorstehenden Anforderungen entspricht, mit einem Wasserzeichen zu versehen, das im nassen Zustande auf dem Siebe in das Papier gebracht wer- den und die Firma des Erzeugers (Fabrikanten) in Buchstaben, sowie neben dem Worte „Normal" das Zeichen 4a enthalten muß Die Hinzufügung einer Jahreszahl ist dem Fabrikanten freigestellt. Eine Ab­kürzung der Firmenbezeichnung ist gestattet, jedoch nur soweit, daß man ohne Weiteres auf den Inhaber zu­rückgreifen kann. DaS Wasserzeichen muß so voll­ständig, wenn auch unterbrochen, in jedem Frachtbriefe vorhanden sein, daß aber die Herkunft und Beschaffen­heit deS Papiers kein Zweifel obwalten kann. 3) Die mit dem vorschriftsmäßigen Wasserzeichen versehenen Frachtbriefe dürfen von den unter 1 bezeichneten Eigen­schaften in ihrer Reißlänge um höchstens 10 pCt. und in ihrer Dehnbarkeit ebenfalls um höchstens 10 pCt. nach unten abweichen. Alle anderen Eigenschaften müssen ohne Einschränkung vorhanden sein.

* Kassel, 13. Nov. Die vom Kirchenvorstande er­wählte engere Kommission für die Vorarbeiten des Kirchenbaues, bestehend auS Dechant Stoff, Major a. D. v. Roques, Landesrath Dr. Knorz, hat, wie wer dem ,St. Elisabethblatt' enmehmen, am vergangenen Dienstag ihre erste Sitzung gehalten und Herrn Prof.

Knackfuß als weiteres Mitglied kooptirt. Die Kommission wird nunmehr mit aller Energie an die Lösung ihrer Aufgabe gehen, um dem Kirchenvorstande, wenn mög- ich, schon mit Ablauf dieses Jahres motivirte Anträge über Platz und Plan deL Baues sowie über Beschaffung )es Baukapitals unterbreiten zu können.

* Kassel, 12. Nov. Die Gemächer unserer Stadt beschäftigt gegenwärtig eine schaurige Familientragödie, über welcher noch ein mysteriöses Dunkel lagert, denn nur zum Theil ist in dieselbe einiges Licht gekommen. Gelegentlich der Abhaltung einer fiskalischen Jagd im Habichtswalde, in der Nähe des sog. Kuhberges (süd­lich vom Wilhelmshöher Schloßpark) wurde von einem Treiber unter einem Tannenbaum, mitten im dichtesten Tannenwalde, eine männliche Leiche, die schon stark verwest war, aufgefunden. Ehe sich die Jagdgesellschaft von ihrem Entsetzen hierüber erholt hatte, wurde im Laub verscharrt eine zweite Leiche, diejenige eines 10- jährigen Mädchens, aufgefunden, welche in eine gestickte wollene Decke eingehüllt war, gleichsam um sie vor den Einflüssen der Witterung zu schützen. Nach statt- gehabtrr Anzeige wurde durch amtliche Ermittelung alsbald festgestellt, daß es der seit 5 Wochen spurlos verschwundene Post-Assistent am hiesigen Hauptpostamt, Albert Probst und sein lOjähriges Töchterchen aus erster Ehe waren, die man im Walde erschossen aufge­sunden hait. Probst hatte sich mit seinem Kinde unter dem Vorwande, einen Spaziergang zu machen, am 7. Oktober aus seiner hiesigen Wohnung entfernt und beide waren seitdem spurlos verschwunden. Alle Nach­forschungen blieben erfolglos, obwohl Verwandte sich in eingehender Weise darum bemühten, den Aufenthalt zu ermitteln. Die Mutter des P. wohnt in Braun­schweig, woher derselbe stammt. Hier sowohl als in Hanau a. a. O. wo derselbe früher omtirte, wurden die umfassendsten Recherchen angestellt, allein vergeb­lich, so daß man schließlich glaubte, P. sei nach dem AuSlande, nach Amerika geflüchtet. Jetzt fand man nun die Leiche. Der grausame Vater hatte sein Kind, dem er zum Spielen, um es abzulenken, einen Thaler in die Hand gegeben, erschossen und daraus die mörde­rische Waffe gegen sich selbst gerichtet. P. war erst 28 Jahre alt und feit Jahresfrist zum zweiten Male mit einem hiesigen jungen Mädchen verheirathet. Obwohl die Frau kurz vorher Wöchnerin geworden, soll die Ehe nicht sehr glücklich gewesen sein

* Frankfurt a. M., 14. Nov. Prinz Friedrich Karl von Hessen ist von seiner.Reise ans Ober- Jtalien heute Morgen hier wieder eingetroffen. — DaS Reichsgericht hat im Prozeß Jäger sämmtliche Revi­sionen verworfen.

* Vom Hülfeusbergc, 11. Nov. Wie der,EichS- feldia' aus der Diözese Fulda geschrieben wird, ist die durch den Tod deS Pfarrers Henkel erledigte Pfarrei Dermbach im Großherzogthum Sachsen-Weimar auf Präsentation der Großherzoglichen Regierung dem seitherigen Psarrkuratus Wiegand zu Eschwege vom 27. November ab verliehen; an dessen Stelle tritt der Lokalkaplan Hillenbrand von Eckweisbach bei HilderS in der Rhön. Die Pfarrei Eschwege mit der Filiale Wanfried verliert in dem hochw. Herrn Wiegand einen tüchtigen Seelsorger, welcher sich in der kurzen Zeit seiner dortigen Wirksamkeit viele Verdienste erworben hat. Die Priester des der Stadt Eichwege benachbarten EichsfeldeS werden ihn ebenfalls ungern scheiden leben.

* Bei der heutigen Landtagsersatzwahl in Wies­baden wurde der Verbandsanwalt der deutschen Ge­nossenschaften, Schenck (freif.) mit 208 gegen 88 Stimmen gewählt.

* Bei der Landtagsersotzwahl im Wahlbezirk Biedenkopf wurde Landgerichtsrath Styberth (natl.) gewählt. __________________________________

Neueste Post.

Berlin, 14. Nov. In dem großen, mit Porträts und Büsten Marx'S, Laffalle's und mit Fahnen von rothem Tuche reich geschmückten Saale der „Concordia" in der Andreasstraße wurde heute Abend der sozial­demokratische Parteitag eröffnet. Ungefähr 250 Delegirte, darunter auch einige ausländische, sind erschienen. Die sozialdemokratischen Abgeordneten sind fast vollzählig anwesend. Die Tribünen sind von Partei­genossen überfüllt. Singer, der neben Redakteur Gottlieb-Bremen, zum Vorsitzenden gewählt wurde, be­grüßte die Versammlung. Nach Feststellung der Tages­ordnung, auf die auch die Stellung der Partei zum Staatssozialismus mit Liebknecht und Vollrnar als Referenten gestellt wurde, wurde die Sitzung ver- taqt. (FrkfZt«)

♦ Frankfurt, 14. Novbr. Der heutige Biehmarkt war mit 395 Ochsen, 25 Bullen, 604 Kühen, Rindern und Stieren, 297 Kälbern, 1271 Hammeln, 636 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen I. Qual. 65—68 Mk., II. Qual. 54—60 Mk., Bullen I. Qual. 46—48 Mk., II. Qual. 43-45 Mk. Kühe, Rinder und Stiere I. Qual. 51—53 Mk., II. Dual. 38 bis 42 Mk. Alles per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Kälber I. Qual. 65—70 Pfg., II. Qual. 55—60 Pfg., Hammel I. Qual. 54—56 Pfg., II. Qual. 34—38 Pfg., Schweine I. Qual. 61 bis 63 Pfg. II. Qual. 58—60 Pfg. Alles per 1 Pfund.

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