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Freitag, den 4. November 1892.

19. HayrgM

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Deutsches Keich.

Berlin, 2. November.

* Dem Berliner Magistrat ist auf die an die Kaiserin gerichtete Geburtstags-Glückwunschadresse das folgende Dankschreiben zugegangen: „Dem Magistrat von Berlin danke Ich aufrichtig für den Mir zu Meinem Geburtstage erneut dargebrachten Ausdruck guter Wünsche und treuer Gesinnung. Es ist wahr, daß Ich auf ein reich gesegnetes Jahr in Meinem Hause zurückblicke. Mit freudigem Stolze konnte Ich die Entwickelung Meiner Söhne verfolgen, und die Geburt unserer Tochter erfüllte Mein Herz mit Dank gegen Gottes Güte. Wenn Ich auch in dem abgelaufenen Lebensjahre bestrebt war, leiblicher und sittlicher Noch durch Förderung und Anregung christlicher Liebes- thätigkeit entgegenzuwirken, so bleibt doch auf diesem Gebiete noch sehr Vieles zu thun übrig, und Ich ver­traue gern, daß es der Magistrat auch fernerhin an opferwilliger Mitarbeit nicht fehlen lassen wird. Auguste Victoria."

* Die Wittenberger Rede des Kaisers dürfte Manchem einige Enttäuschung bereiten. Die erwartete scharfe Kundgebung gegen Harnack und seine Gesinn­ungsgenossen ist ausgeblieben, ja, die Harnackianer und Ritschlianer können aus der Rede sogar eine gewisse Zustimmung herauslesen. Allerdings h:t der Kaiser sich selbst unzweideutig zum apostolischen Glau- bensbekenntniß bekannt. Wenn er sagt: „Wir haben unfern Glauben heute vor Gottes Angesicht aus's Neue bekannt und wir vergessen es nicht, daß dieses Brkenntniß uns auch heute noch mit der gesammten Christenheit verbindet," so ist dies Bekenntniß eben nur das Apostolikum und kein anderes. Genannt aber wird es nicht ausdrücklich. Es ist sonst nur die Rede von dem „gläubigen Festhalten an der ewigen Wahr­heit des Evangeliums" und dem „Bekenntnisse des Evangeliums bis in den Tod." Die negative Rich­tung wird sich auf das Wort des Kaisers gegen chre Widersacher berufen; denn dieser sagte: „Es gibt in Glaubenssachen keinen Zwang. Hier entscheidet allein die freie Ueberzeugung des Herzens ; und die Er- kenntniß, daß sie allein entscheidet, ist die gesegnete Frucht der Reformation. Wir Evangelischen befehden Niemanden um seines Glaubens willen." Es wäre aber eine große Mißdeutung, wollte man aus diesen Worten nur Toleranz gegen den liberalen Protestantismus herauslesen; sie beziehen sich auch, oder vielmehr ganz besonders auf den Katholizismus. Sie folgen unmittelbar auf die Bemerkung: „in dem (apostolischen) Glaubensbekenntniß liegt ein Band des Friedens, welches über die Trennung hinüberreicht." Die Gegner Harnack's werden sich auf das Bekenntniß des Kaisers zum Apostolikum berufen, seine Anhänger auf den Satz: „Es gibt in Glaubenssachen keinen Zwang . . . WirEoangelischenbefehden Niemanden um seines Glaubens willen." Es wird gewiß selbst nicht an Blättern fehlen, welche die Rede als Kundgebung gegen den Anti-Semitis- mus auslegen wollen. Wir Katholiken sind bei

Im Wetter geschüttelt.

Eine Erzählung aus dem Bergmannsleben von Paul v. Wildbach.

(19. Fortsetzung.)

Dann aber winkte ihnen der greise Hirte, daß sie ihm folgen sollten, und er führte sie zum Gotteshaus und hielt mit ihnen eine kurze Andacht für die Ster­benden und Vel storbenen und für alle Hinterbliebenen, die Witlwen und Waisen ; und es stieg ein Gebet em­por zum Himmel, so inbrünstig und eindringlich, wie es vorher in der Gemeinde noch nicht geschehen war.

Längst schon war die Andacht beendet, und die Beter hatten sich nach und nach wieder verlaufen, wunderbar gestärkt und getröstet; da kniete noch immer der greise Priester in stummer Betrachtung vor dem Altar.

Wie der Dieb in der Nacht, so war ja der Herr gekommen und hatte Ernte gehalten — große Ernte: stimmte das Ergebniß überein mit dem, was da sein sollte? — Wer konnte es sagen?

Zwar er selbst, der alte Pfarrer, hatte sich nichts vorzuwerfen, wie genau und wie oft er auch seine Amtsführung prüfen mochte — denn bei sich selbst hatte er angefangen, indem er sich sagte: ich bin der Hirte, mir sind sie anvertraut, und ich habe über sie Rechenschaft abzulegen.^

der Feier wider Erwarten gut weggekommen. Eine Reformationsfeier kann keine Huldigung für den Katholizismus sein; wir verlangen das auch gar nicht und nehmen es gar nicht übel, wenn man in der Begeisterung die „Segnungen der Refor­mation" etwas einseitig und übertrieben feiert. Wenn Hr. Vieregge meinte, das Haus habe ein anders An­sehen bekommen, „daß es vor „Möncherei und Nonnerei sich nicht mehr zu schämen brauchte", so war dies ziemlich die einzige Phrase, bei der das Herz der an­wesenden Bündler höher schlagen mochte. Je rücksichts­voller es in Wittenberg herging, um so kräftiger zieht em Theil der Presse gegen „Rom" und den „Uitra- montaniSmus" los; merkwürdiger Weise ist es gerade die liberale Presse, für die doch Luther ein längst überwundener Standpunkt ist, welche ihre gehobene Stimmung in dieser Weise äußert. Sie muß wohl nicht gewußt haben, was sie außer der Betonung ihres Gegensatzes gegen die Orthodoxie noch sagen sollte.

* Das preußische Staatsministerium genehmigte gestern den vom Finanzminister Dr. Miquel vorge­legten revidirten Entwurf eines Kommunal st euer- gesetzes.

* Der Reichstagsabgeordnete Dr. Peter Reichen­sperger in Köln erhielt das Großkreuz des päpstlichen St. Gregoriusordens.

* Wie dieMilitärvorlage die zweijährige Dienstzeit auffaßt, geht aus verschiedenen offiziösen Auslassungen hervor. Die ,Berl. Pol. Nachr.' schreiben:

Wenn verlangt wird, daß von Gesetzeswegen nach zwei Jahren jeder Mann der Fußtruppen aus dem stehenden Heere zur Reserve zu entlassen sei, so stehen dem zunächst formal­rechtliche Bedenken aus dem Grunde entgegen, weil eine solche Maßregel mit dem verfassungsmäßigen Grundsätze der drei­jährigen Dienstzeit im stehenden Heere unvereinbar sein würde. Unter der Herrschaft dieses Verfassungssatzes wird daher die Entlassung der Fußtruppen nach zweijähriger Präsenzzeit sich immer nur in der Form des Dispositionsurlaubes vollziehen können. Aber auch sachlich ist vom militärischen Standpunkt aus es keineswegs gleichgiltig, ob das dritte Dienst­jahr im Dispositionsurlaub oder in der Reserve verbracht wird. Die zur Disposition beurlaubten Mannschaften stehen in so un­gleich schärferer Kontrolle und bleiben in so viel engerer Verbindung mit ihren Truppentheilen, als die Reservisten, daß die Beurlaubung zur Disposition vom militärischen Standpunkt und insbesondere im Interesse der Kriegstüchtigkeit des Heeres der Ueberführung der Reserve weit vorzuziehen ist. Wenn gegen die Verkürzung der Dienstzeit ohnehin schon von militärischer Seite manche Bedenken erhoben worden sind, so Hürden sich diese letzteren wesentlich verstärken, wenn der Dispositionsurlaub für den 3. Jahrgang in die Entlassung zur Reserve verwandelt werden sollte.

Eine andere offiziöse Darlegung im ,Hamburger Korresp.' besagt:

Es ist schon vor ungefähr zwei Monaten auseinandergesetzt worden, daß die Regierung nicht beabsichtige, den in Art. 59 der Reichsversassung ausgesprochenen Grundsatz der dreijährigen Dienstzeit bei den Fahnen aufzuheben; sie wolle jedoch die zwei­jährige Dienstzeit der Fußtruppen nicht in das freie Belieben der Militärverwaltung stellen, sondern gewisse gesetzliche Bürg­schaften dafür bieten, daß die Fußtruppen, von bestimmten A u s- nahmen(Lazarethgehilfen,Oekonomiehandwerkern, Jägern der Klasse A., Bestraften) abgesehen, nach zwei Jahren entlassen würden. Einzelne Blätter behaupten, in dem Text des Gesetzentwurfs stehe kein Steibenswort von zweijähriger Dienstzeit, nur in der Begründung heiße es, daß sie für die

Und dann war er zu den Verunglückten überge­gangen, Einen nach dem Andern im Geist sich vor­stellend. Er kannte sie Alle ganz genau, die Meisten hatte er ja selbst getauft, und sie hatten so viele Jahre sich als seine treuen Kinder gezeigt.

Aber da war in der letzten Zeit ein Fremdling eingedrungen, wie der Wolf in die Heerde, und hatte vielfach einen andern Geist eingepflanzt, und viel Un­kraut gesäet unter den Weizen. Ach, da war Manches in Unordnung gekommen, wie sehr er sich auch be­müht« und dagegen auftrat — und heute sollte Plötzlich der Gerichtstag sein!

Jedoch der alte Pfarrer war kein Miethling; als wahrer Seelenhirte verließ er die Seinen nicht in der Stunde der Noth. Sie Alle begleitete er im Geiste vor den ewigen Richterstuhl, er warf sich als ihr Sach­walter auf, ja, er bot der ewigen Gerechtigkeit sein eigener, greises Haupt als Sühnopfer an — ein guter Hirte gibt ja sein Leben für feine Schafe. Er rang mit Gott, wie einst Jakob, und feilschte mit ihm, wie Abraham über die Gerechten von Sodoma und Go­morrha — es war ein heißes Ringen.

Endlich ward es ruhiger in seinem Innern: ja, er hatte seine Priesterpflicht gethan und wo noch etwas fehlte und nachzutragen war, da half gewiß auch die Barmherzigkeit Gottes, ohne die Keiner, auch der Ge­rechte nicht bestehen kann. —

Fußtruppen für durchführbar erachtet werde, und das sei keiner lei gesetzliche Garantie. Allein diese Behauptung beruht aus einem thatsächlichen Jrrthum. Es steht im Text des Ge­setzes, der festgesetzten Durchschnittsstärke des Friedensheeres liege die Voraussetzung zu Grunde, daß die Mannschaften der Fußtruppen im Allgemeinen zu einem zweijährigen aktiven Dienst bei der Fahne herangezogen werden. Immerhin bleibt nach dem Wortlaute der Vorlage die Frage offen, wie nach dem Ablaufe des Quinquennats die Dauer der aktiven Dienstzeit der Fußsoldaten bemessen werden soll. Daß indessen hieraus Schwierigkeiten in der parlamentarischen Berathung der Vorlage entstehen könnten, ist nur unter der Voraussetzung an­zunehmen, daß der rückhaltlose Ernst verkannt würde, mit dem die Militärverwaltung den Gedanken der zweijährigen Dienstzeit unter den im Gesetz enthaltenen Bedingungen zur finanziell billigeren Durchführung der allgemeinen Wehr­pflicht und zur Erleichterung der persönlichen Dienstlast adop- tirt hat.

Den „rückhaltlosen Ernst" der gegen­wärtigen Leiter der Militärverwaltung wollen wir keineswegs in Zweifel stellen, aber wir können darin keine ausreichenve Garantie für die Beibehaltung der zweijährigen Dienstzeit erblicken. Die leitenden Persönlichkeiten der gegenwärtigen Militärverwaltung können ihre Nachfolger nicht verpflichten, mit dem­selben rückhaltlosen Ernst an der zweijährigen Dienst­zeit festzuhalten, sie können auch keine Garantie über­nehmen, daß die Nachfolger nicht anders über die Frage der Dienstzeit denken und zu dem jetzigen System zurückkehren. Die einzig wirksame Garantie für die Durchführung der zweijährigen Dienstzeit ist die ge­setzliche Gewährleistung derselben, wie sie auch in den Windthorst'schen Resolutionen gefordert wor­den ist.

* Nach dem ursprünglichen Programme der Wit­tenberger Feier sollte der König von Württemberg auf die Ansprache des Kaisers beim Festmahle ant­worten. Da der König die Fahrt wegen Ablebens der Königin Olga unterbrechen mußte, unterblieb die Erwiderung aus der Mitte der evangelischen Fürsten.

* Die Beuroner Benediktiner rüsten sich, Besitz von dem anmuthig gelegenen, von Touristen vielbe­suchten Kloster Maria Laach zu nehmen. Graf Schaesberg hatte seinerzeit, als der Jesuiten-Orden Deutschland verlaffen mußte, die Gebäulichkeiten der Jesuiten durch Scheinkauf an sich gebracht. Die Beu­roner Kongregation hat sie den Jesuiten abgekauft. Die alte Abteikirche war fäcularisirt worden; die preußische Rechtsanschauung geht dahin, daß dieselbe grundsätzlich für den Gebrauch beider Konfessionen Vor­behalten werden müsse. Nunmehr hat das Kultus­ministerium den Benediktinern die Kirche übergeben unter der Bedingung, daß, falls eine protestantische Gemeinde in Laach sich bilden sollte, der Benediktiner- Orden der protestantischen Gemeinde eine protestantische Kirche beschaffen muß. Diese Bedingung ist praktisch belanglos, da in Maria-Laach an eine protestantische Gemeinde nicht zu denken ist; sie ist offenbar nur des­halb aufgestellt, um formell eine Durchbrechung der preußischen Rechtsanschauung zu vermeiden. Der Ver­kauf des Klosters von Seiten des Jesuiten-Ordens an die Benediktiner ist infolge dieser Entscheidung voll-

Damit waren aber auch die Kräfte des alten Körpers erschöpft. Schließlich mußte der Pfarrer von dem Küster unter Beihülfe eines kräftigen Mannes aus seinem Betstühle in das Pfarrhaus hinüber getragen werden.

Dort saß er jetzt in seinem Sessel und ließ sich von dem Lehrer des Dorfes die Namen aller Ver­mißten aufschreiben. Dann gab er Anweisung, die Frauen und Kinder und die alten, hülflosen Eltern, welche ihre Stütze verloren hatten, zu sich in das Pfarrhaus zu bestellen, daß er sie trösten und ihnen, so viel in seinen Kräften stand, helfen könne.

Vergebens mahnte man ihn, er müsfe sich Ruhe gönnen. Mit einer Entschlossenheit, die man in diesem Körper nicht vermuthete, sa^te er kurz: „Wenn meine Pfarrkinder auf der Wahlstatt liegen, wo soll ich bleiben, ich, ihr bestellter Hirte und Führer?"

So ließ man ihn denn gewähren, und sein edles Beispiel in der Stunde der furchtbaren Noth wirtte mehr, als manche lange Jahre kräftigsten Schaffens in Ruhe und Sicherheit.

Der Pfarrer war aber nicht der Einzige in der Kirche gewesen, welcher lange nach der allgemeinen An­dacht heiß nach der Hülfe des Himmels rief.

Zwei Gestalten knieten noch in einem verborgenen Winkel in dem rechten Seitenschiff. Die eine war Mutter Köhler, welche tief in sich gebeugt dasaß und