oyetfe hat, zu echter Frömmigkeit, Fleiß und Dienst» «eue anzueifern. Wir bitten die Herrschaften, ihren Dienstboten zu gestatten, regelmäßig beizuwohnen bezw. dieselben dazu anzuhalten. Auch Dienstmädchen, die noch nicht zur Kongregation gehören, find freundlich dazu eingeladen. X
* Der Finanzminister hat bestimmt, daß die Ein- kommensteuerklärungen für das Vcranlagungs- jahr 1893/94 in der Zeit vom 4. dis 20. Januar B. IS- abzugeben sind.
* Hinsichtlich der Regelung der Lehrergehälter jm Verwaltungswege ist nunmehr ein weiterer bedeutsamer Schritt gethan. Eine im September v. I. in Kassel unter dem Vorsitze des Oderpräsidenten statlgesttndene Konferenz hatte die Grundsätze aufgestellt, welche für die Provinz Hessen-Nassau bei der Neugestaltung der Lehrergehälter maßgebend sein sollten, und nachdem diese Grundsätze jetzt die Zustimmung des Herrn Ministers erhalten haben, ist die Verhandlung zunächst mit den Kreis au sschüssen der einzelnen Kreise Seitens der Königl. Regierungen eingeleitet. Nach Abgabe der Gutachten derselben werden die Verhandlungen mit den Gemeinden eingeleitet werden. Die Regelung der Gehälter ist in folgender Weise beabsichtigt : Das Mindestgehalt der endgiltig angestellten Lehrer auf dem Lande in billigeren Gegenden und in den kleineren Städten in gleicher Lage soll 1050 M, für Lehrerinnen 750 M. betragen, während auf dem Lande in theueren Gegenden und in den übrigen kleineren Städten den Lehrern 1200 M. und den Lehrerinnen 900 M. zugebilligt werden sollen. In ganz armen Gegenden können Ermäßigungen von 10 bis 12 pCt. eintreten. Neben dem baaren Gehalte wird den Lehrern und Lehrerinnen entweder freie Wohnung oder eine Miethsentschädigung gewährt, welche in den billigeren Gegenden 100 bis 150 M., in den theueren Gegenden 150 bis 250 M betragen soll. Noch nicht endgiltig angestellte Lehrer und Lehrerinnen erhalten die Hälfte der Miethsentschädigung; im Uebrigen ist das Gehalt dieser Lehrpersonen um 25 pCt. zu ermäßigen. Dem ersten Lehrer an drei- und mehrklassigen Schulen, gegebenen Falles auch dem an zweiklasstgen Schulen, sowie unter besonders schwierigen Verhältnissen auch alleinstehenden Lehrern soll eine Zulage von 100 M. gewährt werden. Die Einführung einer beweglichen Dienstaltersskala wird empfohlen, so daß nach gewissen Zeiträumen die Lehrer Zulagen erhalten. Weroen solche Skalen nicht gebildet, so sollen die Gehälter der Lehrer an mehrklassigen Schulen entsprechend abgestuft werden.
* Der Vorstand einer Bäckerinnung hatte sich an die zuständigen Minister mit dem Anträge gewendet, den Verkauf von Backwaaren für die Nachmittage der Sonntage freizugeben. Hierauf ist der ,Schles. Ztg.' zufolge ein Mmisterialbescheid ergangen, wonach die Königl. Regierungspräsidenten ermächtigt worden sind, für den Handel mit Back- und Konditorwaaren, außer den im Allgemeinen für den Verkauf zugelassenen fünf Stunden, gemäß § 105 e der Gewerbeordnung ferner noch freizugeden: 1) die frühen Morgenstunden von 5 Uhr ab; 2) eine weitere, nach den örtlichen Verhältnissen festzusetzende Nachmittagsstunde.
* ,Obstbaukunde' betitelt sich ein kleines Merkchen von SB. Schick, Lehrer zu Amöneburg. Dasselbe bringt in gedrängter Kürze das Wisienswerthe über Leben, Zucht und Pflege des ObstbaumeS, sowie desien Freunde und Feinde. Das Werk ist mit über 20 in den Dxt gedruckten Illustrationen versehen und dürste seines billigen Preises von 60 Pfg. wegen sich überall rasch Freunde erwerben. Zu beziehen ist dasselbe von jeder Buchhandlung.
* Zu den Vorkommnissen im Geschäftsleben, die man mit Recht als Unsitte bezeichnen darf, gehört das Abziehen des Porto's bei Eiufendung von Geldern. Diese Unsitte ist bereits derart eingebürgert, daß viele Geschäftsleute kaum mehr erwas Anstößiges darin zu finden vermögen. Es wird nun Mancher denken, was ist an den 20 Pfg. Porto gelegen, wenn ich nur den Bettag meines Guthabens in Händen habe. Allerdings werden im Geschäftsleben der „faulen Kunden" immer mehr, und der Geschäftsmann, welcher durch die drückender werdende Konkurrenz oft gezwungen wird, mit solchen zu arbeiten, ist all-mal froh, wenn eine Postanweisung anlangt, wenn auch das Porto in Abzug gebracht ist. Bei größeren Posten mag das auch weniger in Bezug auf die ganze Emnahme ausmachen. Bringt jedoch das Geschäft es mit sich, daß es sich um kleine Beträge handelt, so fällt das Abziehen des Porto's schon schwerer in's Gewicht, wie folgendes Beispiel zeigt. Vor einiger Zeit fand ich, so schreibt man der ,Köln. Volksztg.', daß ein Betrag von etwa 100 Mark sich auf 16 Postanweisungen vertheilte. Bei allen war das Portos in Abzug gebracht, also 16 X 20 Pfg. = Mark 3.20. Nun hatte ich die bett. 16 Rechnungen frankirt, waS Mk. 1.60 ausmachte. Auf 100 Mk. gingen also Mk. 4.80 an Porto verloren, sind annähernd 5 pCt. der Einnahme, em ^-rittst, den mancher Artikel in einem Geschäfte gar "lcht zu tragen vermag. Freilich gibt eS Mittel, um sich schadlos zu hallen. So erklärte mir neulich em Geschäftsmann, den Betrag des Porto's schlage er gleich beim PreiSmachen darauf. In diesem Falle bezahlt also der Kunde, welcher das Porte niclt abzieht, mir für die, welche dasselbe in Abzug bringen. Wie
tief das Uebel deS Porto-Abziehens eingewurzelt ist, möge man auS Folgendem entnehmen. Jm vorigen Jahre erinnerte eine Geschäftsfirma mich an die Zahlung eines kleinen Guthabens. Auf dem gedruckten Formular stand als Randbemerkung: „Das Abziehen von Porto bei Geldsendungen ist laut Erkenntniß deS Reichsgerichts als Betrugsversuch zu betrachten." Vor einiger Zeit sandte jene Firma nun einen kleinen Geldbetrag an mich und zog das Porto ab. Ich schrieb derselben, daß ich ein Formular vor mir hätte, worauf bemerkt sei, daß das Abziehen von Porto als Betrugsversuch zu betrachten sei und merkwürdiger Weise sei jenes Formular eine Anmahnung gerade ihrer Firma. Daß es da verblüffte Gesichter gegeben hat, glaube ich annehmen zu dürfen. Gelegentlich erhielt ich denn auch den Betrag des Porto's vergütet. Allo die betreffende Firma war schon derart von dem Uebel ergriffen, daß sie ihre eigene Bemerkung vergaß.. Man sollte allgemein und energisch Front machen gegen die Unsitte, dann würde sie aus dem Geschäftsleben mit der Zeit verschwinden.
* Jetzt, bei dem frühen Dunkelwerden, müssen bekanntlich alle auf öffentlichen Straßen fahrenden Wagen mit brennender Laterne versehen sein, sobald die Dunkelheit eintritt. Diese Bestimmung wird, wie in allen Jahren vorher, auch diesmal wieder vielfach unbeachtet gelassen. Weil nun aber dieses Nichtbeachteu der gesetzlichen Bestimmungen nicht allein den Passanten der Straßen gefährlich werden, sondern sich auch an den Besitzern der Geschirre schwer rächen kann, so wollen wir diese Beobachtung hiermit nochmals warm empfohlen haben. Der Geschirr-Inhaber, durch dessen nicht beleuchtetes Fuhrwerk irgend ein Unfall herbeigesührt wird, hat nämlich nicht nur Bestrafung zu erwarten, sondern ist auch zur völligen Schadloshaltung der Geschädigten verpflichtet.
* Billige Hasenbraten scheint man im Koburg'- schen zu haben. Es wird von dort geschrieben, daß das Ergebniß der heurigen Hasenjagd ein so reiches ist, daß auf dem letzten Wochenmarkte schöne Hasen schon für 2 Mark zu haben waren.
* Der Zeitpunkt, zu welchem auch das Gros der deutschen Aussteller in Chicago ihre Ausstellungsgüter nach Nordamerika wird schaffen müssen, rückt heran. Damit die Hinüberschaffung sich möglichst schnell und glatt vollzieht, werden in nächster Zeit fämmtlichen Ausstellern gedruckte Instruktionen über die Behandlung der Güter, die zu beobachtenden Formalitäten, Benutzung der Besörderungs- angelegenheiten u. s. w. zugestellt werden. Es geschieht dies schon jetzt, weil es sich empfiehlt, mit der Versendung der Güter möglichst bald, wenn thunlich schon im Dezember und jedenfalls nicht später als Mitte Januar, vorzugehen. SBenn selbstverständlich auch überall auf das Ausstellungsgut die größte Rücksicht bei der Beförderung genommen werden wird, so dürfte sich sonst doch in den letzten Monaten vor Eröffnung der Ausstellung eine Gitter stauung vollziehen, welche die schnelleExpedirung inAmerika unmöglich machen würde.
(Personal - Chronik.) Ernannt: der Privat- docent Dr. Wilhelm Roser zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg, der ForstmeistDr von Tensvolde in Marburg zum Forstamtsanwalt, der Kgl. Obersörster Voigt in Niederaula zum Forstamlsanwalt, der Rechtsanwalt Michel in Gelnhausen zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Kassel mit Anweisung seines Wohnsitzes in Gelnhausen, der Referendar Wessel zum GerichtSossessor, der Gerichtsschreiber, Amtsgerichts-Sekretär Bächstädt in Sontra zum Stellvertreter des Amtsanwalts, der Bürgermeister Sa hier in Hünfeld zum Amtsanwalt, der Bürgermeister Sahl er in Hünfeld an Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Hau daselbst zum Standesbeamten für den Bezirk Hünfeld, der frühere Vice-Wachtmeister Heinrich Kohl vom Feld-Artillerie-Regiment Nr. 33 zum Schutzmann bei der Kgl. Pokizei-Direktion in der Stadt Kassel. Uebertragen: dem Rentmeister Friedrichs in Grebenstein die Verwaltung der Forftkossen für die Obersörstereien Gahrenberg und Ehrsten. Versetzt: der AmtsgerichtSrath Seb old in Schmalkalden an das Amtsgericht in Kassel. Entlassen: der Referendar Pöllmann ans dem Bezirk des Oberlandes gerichts Kassel behufs Uebertritts in den in Frankfurt a. M.
* Jm Bezirke des Oberlaudesgerichts Frankfurt a. M. hat sich dem Decker'schen Terminkalender zufolge im letzten Jahre die Zahl der Rechtsanwälte von 157 auf 168 vermehrt ; im Jahre 1881 hatte dieselbe nur 81 betragen. Die Zahl der Referendare ist seit 1891 von 156 auf 146 zurückgegangen.
* Kassel, 26. Oft. Heute wurde im neuesten Preßprozeß gegen Wilhelm Hops, den verantwortlichen Redakteur und Herausgeber der Melsunger ,Hessischen Blätter', angestrengt aus § 184,2 des Strafgesetzbuchs, Seitens der Straskammer I des Landgerichts das Urtheil verkündet. Es lautet auf kostenlose Freisprechung des Angeklagten. Der Vertreter der Anklagebehörde hatte, wie bereits gemeldet wurde, 3 Monat« Gefängniß gegen Hopf beantragt.
* Kassel, 24. Ott. Die außerordentliche kurhessische Landes-Synode beschäftigte sich mit dem Antrag des Synodalen Heidel, „in Anbettacht der häufigen Mein
eids-Untersuchungen, die sehr viel mit der Berurthei- lung der Angeklagten geendet, bei hoher Regierung vorstellig zu werden, daß eine Anordnung getroffen werde, wonach vor der Eides-Abnahme in Parteifachen vor Gericht eine Eidesbelehrung durch den zuständigen Seelsorger stattzufinden hat". General-Superintendent Fuchs rherlte mit, daß das Konsistorium selbst auf Anregung des hiesigen Oberstaatsanwalts sich mit der Angelegenheit beschäftigt habe, indem es die Geistlichen aufforderte, überall da, wo ihnen bekannt würde, es habe Jemand einen Eid zu schwören, zu demselben zu gehen, um ihn auf die Heiligkeit und Wichtigkeit des EideS aufmerksam zu machen. Ferner wandte man sich an den Kultusminister mit einem Gesuche, er möchte den Justizminister veranlassen, daß eine Eidesbelehrung durch die Geistlichen, wie sie früher bestanden, wieder eingeführt werde. Die Synode beschloß, den Antrag dem großen Ausschuß der Synode zur weitern Erledigung zu überweisen.
* Frankfurt, 25. Okt. Vor einiger Zeit meldeten die Zeitungen, daß ein Konsortium von Amerikanern gegenüber dem Hauptbahnhof ein Hotel erbauen wollte. Die Sache ist perfekt. Der Bauplatz ist angekauft, er liegt an der Ecke der Gneisenau- und Lützowsttaße. Das Baumaterial ist bereits angefahren, doch mit dem Beginn des Baues hat es vorerst noch gute Weile, denn das nöthige Betriebskapital fehlt noch. Der Hotelbau sollte im nächsten Sommer vollendet sein, doch wird die Vollendung nunmehr um ein Jahr verschoben. Der Bau ist für Deutschland etwas ganz Neues. Er wird 106 Zimmer enthalten, wovon ein Theil für Herren, der andere für Damen bestimmt ist. Ein Zimmer gleicht dem andern, tote ein Ei dem andern. Die Zimmer sind klein. Jedes derselben enthält eine Feldbeitstelle mit Unterbett, zwei Koltern und einem Kopfkissen, einen kleinen Tisch, einen Stuhl, einen Kleiderhalter und ein Waschbecken. Jedes Zimmer kostet per Nacht eine Mark. Bedienung giebt es nicht. Wer sich Morgens waschen will, muß sein Handtuch m.tbringen. SBer die Stiefel geputzt und die Kleider ausgebürstet haben will, muß sich in einen Hofraum verfügen, woselbst amerikanische Stiefelputzer und Kleiderreiniger für 10 Pfennig die Reinigung vornehmen. Jm Parterreraum des Hotels befinden sich die ErfrischungS- hallen, in denen man weder einen Stuhl noch einen Tisch findet, ganz nach amerikanischem Muster. Auf dem Buffet dampft Morgens Kaffee, Thee, Chokolade, Milch rc.; ein Glas von irgend einem Getränk kostet 10 Pfge. Ein Stück Kuchen kostet 5 Pfennige. Ein zweites derartiges Lokal ist für die VolkSklasfen bestimmt, hauptsächlich für die mit brr Bahn ankommenden Arbeiter. Dieses Lokal wird Morgens um 3 Uhr bereits geöffnet. Eine Taffe Kaffee mit einem Brödchen kostet 5 Pfennige: Man hofft, mit dem Hotel hauptsächlich Touristen und geringeren Reisenden eine Wohlthat zu erweisen. Das Hotel wird nach Philadelphischern Muster gebaut. Man hätte es gerne siebenstöckig gebaut, doch wurde dies nicht genehmigt. Der Erbauer ist Herr Bauunternehmer Tauber, der lange Jahre in Amerika weilte und mit den Verhältnissen daselbst genau bekannt ist.
* Eisenach, 26. Okt. Unser Großherzog, der seit gestern wieder auf der Wartburg weilt, hält in diesen Tagen mehrere Hofjagden ab. Heute findet eine solche im Wilhelmsthaler Revier statt.
Vermischtes.
• * Koblenz, 27. Oktbr. Der Hochwasser-Nachrichtendienst ist hier eingerichtei. Die Mosel steigt bei Trier, wo sie ans 316 steht (gestern 112). Auch bis Koblenz steigt die Mosel stündlich 10 (Zentimeter.
* Mainz, 27. Oktbr. Nach offiziellen Mittheilungen auS Kehl, Maxau und Mannheim steigt der Rhein überall; der Neckar fällt.
* Baden-Baden, 26. Oktober. Ein wolkenbruchartiger Regen, welcher heute Nacht im Oosthal herrschte und gegen Morgen zu starken Schneefall überging, vermfachte in Lichtenthal und Oos Ueberschwemmung durch den Oosbach. In Lichtenthal wurde Nachts die Feuerwehr allarmirt, doch ging die Gefahr glücklich vorüber. Schlimmer erging es in Oos, wo das Hochwasser in der Roth'schen Ofenfabrik die Brennöfen und die Glasurwerkstätte vollständig zerstörte. Der Schaden wird auf ca 40,000 Mk. geschätzt.
Auszug aus den Registern des Standesamts Fulda vom 21. bis 27. Oktober 1892.
Aufgebote.
25. Oktober: Küfer Johann Damian Gatterdam von Horas und Karoline Müller von Gläserzell. 26. Schreiner Emil Herbert von Sickels und Adeline Schäfer von Oberbimbach.
Eheschließungen.
24. Oktober: Drechsler Damian Schuchcrt von Föhlritz und Josepha Therese Wenzel von Johannesberg. 26. Schneider Augustin Gärtner von Hainzell und Maria Möller von Schlüchtern. 26. Fabrikweber Friedrich Fröhlich von Marbach und Margaretha Bertha Häuser von hier. 26. Wittwer Dampfmaschinenwärter Heinrich Joseph Krämer von Großentast und Louise Therese Niedling von Horas.
Geburten.
20. Oktober: Maria, T. deS Taglöhners Johann Philipp Wagner. 2 J. Bertha Eva, T. des Holzspalters Johann Georg Schleichert. 20. Heinrich Nikolaus, S. des Bremsers Georg Schlosser. 22. Maria Sabina, T. des Schlofiers Quinibert Quell. 23. Johannes Alfred Adolph, S. des Metzgers und Gastwirths Johann Ignaz Adolph Beldung. 24. Johannes, S. des Taglöhners Friedrich Wilhelm Kreisch.
Sterbefälle.
22. Oktober: Wilhelm Heinrich Wiegard, Maurer, verh., 32 I. 7 M. 9 T. 22. Therese Augusta Maria, T. des Färbergehilfen Karl Schäfer, 3 I. 8 M. 26 T. 22. Theresia Krauß, Taglöhnerin, leb. St., von Dietershausen, 37 I. 21 T. 24. Katharina geb. Sollmann, Wittwe des Schuhmachers Johann Baptist Schönig, 74 I. 10 T.