JV 248 Freitag, den 28. Oktober 1892. 19. IahrgavK
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Deutsches Keich.
Berlin, 26. Oktober.
* Der Kaiser ist vergangene Nacht aus Blankenburg wieder in Potsdam eingetroffen und empfing heute Vormittag den Reichskanzler zu dem erbetenen Jmmediatvortrage, der die vorzeitige Veröffentlichung dec Militärvorlage zum Gegenstand gehabt haben dürfte.
* In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß die Entscheidung über die Militärvorlage sich nicht sehr in die Länge ziehen, jedenfalls noch vor Weihnachten erfolgen werde. Keine Partei dürfte ein Interesse daran haben, die Berathungen unnöthig auszudehnen und die Erregung im Volke, welche sogar auf nationalliberaler Seite anerkannt wird, noch mehr anzufachen, als es ohnehin schon der Fall sein wird. Der Schwerpunkt der Berathung wird in einer Kommission liegen, in welcher eingehende, jedenfalls vertraulich zu behandelnde Mittheilungen des Reichskanzlers und des Kriegsministers zu erwarten sind. Allgemein aufgefallen ist die Dürftigkeit der „Begründung" des Gesetzentwurfs, soweit sie bis jetzl bekannt geworden ist.
* Ueber die trostlosen Aussichten des nächsten preußischen Etats wird der ,Voff. Ztg.' geschrieben: Die Mmheiluvgen, welche bisher über den preußischen Staatshaushaltsetat für das nächste Rechnungsjahr bekannt geworden sind, lauten so besorglich, daß man vielfach ihre Richtigkeit bezweifeln möchte. Indessen sind diese Zweifel nicht berechtigt. Die Angaben, welche einen Fehlbetrag von gegen 80 Millionen in Aussicht stellen, sind um so glaubwürdiger, als sie von sehr kundiger Seite herrühren. Am zutreffendsten dürften die Angaben über Erhöhung der Matrikularbeiträge für Preußen um 15 Millionen und die enormen Rückgänge der Eisenbahn-Einnahmen erscheinen, auf welche die Einnahmeverminderung durch die Cholera so schädigend gewirkt bat.
* Ueber den Inhalt der Novelle zum Wuchergesetz, welche dem Bundesrathe zugegangen ist, wird mitgetheilt: Die Abnahme von Zinsen für ein Darlehen unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen bei Ueberschrei- tung des üblichen Zinsfußes wird mit Gefängniß und gleichzeitiger Geldbuße bis zu 3000 Mark bestraft. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ist außerdem zulässig. Gewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Wucher wird gleichfalls unter eventueller Aberkennung der Ehrenrechte mit Gefängniß nicht unter 3 Monaten und gleichzeitiger Geldbuße von 150—1500 Mark bestraft. Gleiche Strafen treffen denjenigen, welcher mit Bezug auf ein Rechtsgeschäft Anderer als der eben beschriebenen Wuchergeschäfte sich oder einem Dritten Vermögensvortheile verschafft, welche in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen, und wer den polizeilichen Anordnungen über das Abhalten von öffentlichen Auktionen und das Verabfolgen geistiger Getränke während derselben zuwiderhandelt. In das
Im Wetter geschüttelt.
Eine Erzählung aus dem Bergmannsleben von Paul v. Wildbach.
(14. Fortsetzung.)
Daß die Elektrizität noch nicht allgemeiner in Benutzung ist, liegt nur noch an — dem Kostenpunkt. Wir wissen den flinken Knaben, der in wenig Sekunden um den ganzen Erdball rast, dessen Eindringen nicht Schloß, noch eiserne Riegel verhindert, noch nicht richtig zu behandeln, seine Kraft zu bezähmen und nach unfern Zwecken sparfam zu vertheilen.
Um ihn zu erzeugen, bedarf es ja nicht viel: das Wehen des Windes, das Strömen der Bäche und Flüsse, das Fluthen des Meeres, der heiße Schein der Sonne und die Abkühlung der Nacht — Alles dies lieferte schon reichlich, was wir brauchten. Aber: wie gewonnen — so zerronnen, so heißt es auch hier. Noch verstehen wir nicht die Kunst, die elektrische Kraft in großen Mengen aufzufangen, festzuhalten und je nach Bedarf, wo und wann wir wollen, zu entfesseln. Steinkohlen kann der Eisenbahnzug oder das Dampfschiff auf einmal zu sich packen für eine ganz lange Fahrt, auf Wochen und Monate: wenn dieses auch einmal mit der elektrischen Kraft möglich sein wird, ja dann wird ein neues, schöneres Zeitalter anbrechen. Dann verschwinden die garstigen, pesthauchenden Schornsteine, Stadt und Land erhält wieder ein freundliches Aus
bisherige Wuchergesetz werden folgende Bestimmungen eingefügt: Verträge, welche gegen diese vorgedachten Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, sind ungiltig. Alle von dem oder für den Schuldner geleisteten Vermögensvortheile müssen zurückgewährt und vom Empfangstage ab verzinst werden. Endlich sind Gelddarleiher verpflichtet, demjenigen, mit welchem sie Geschäfte treiben, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nach dessen Schluß einen vollständigen Rechnungsauszug über die noch schwebenden Geschäfte mit- zutheilen, andernfalls tritt Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder Hast ein und Verlust der Zinsen für die Geschäfte, welche in dem Rechnungsauszug aufzunehmen waren.
* Die deutschen Preßhefen-Fabrikanten treten Ende d. Mts. in Berlin zu einer Generalversammlung zusammen, um über der Regierung zu unterbreitende Vorschläge für die bevorstehende Veränderung der Branntweinfteuergesetzbung zu berathen.
* Der Kolonialrath berieth gestern die Etats für Kamerun, Togo und Südwestafrika. Beim Etat für Kamerun wurde die Frage wegen Einführung eines Eingangszolls für Gewebe, die Regelung des Grundbuchwesens und die Frage, ob und in welcher Weise die Rechtspflege in unseren Kolonien änderungsbedürftig sei, erörtert. Beim Etat für Südwestafrika wurde die Frage, ob bei Ertheilung der Damaraland-Konzession an die South-West-Afrika-Kompany den deutschen Interessen hinreichend Rechnung getragen sei, einer Kommission zur Berathung überwiesen. Heute berieth der Kolonialrath den Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet. Es wurde namentlich eine Vermehrung der Schutztruppe und die Inangriffnahme des Baues v?n Eisenbahnen und Straßen im Interesse der weiteren kulturellen und wirthschaftlichen Entwickelung des Schutzgebietes für dringend wünschenswertherklärt. Der Etat wurde schließlich einer Kommission zur r^orberathung überwiefen.
* Auf eine bezügliche Anfrage des General-Synodal- Vorstandes hat der evangelische Oberkirchenrath dem ,Reichsboten' zufolge erwidert, daß das Kirchenregiment beschlossen habe, den Fall Harnack den Generalsuperintendenten in einer für die erste Hälfte des November einzuberufenden Konferenz zur Berathung vorzulegen.
* Die Kollektiv-Ausstellung deutscher Weine in Chicago wird im Ganzen von 280 Ausstellern mit etwa 1600 Proben beschickt. Die Ausstellung der deutschen Weine erfolgt in einer eigenen Halle, welche an hervorragender Stelle des Ausstellungsterrains erbaut wird. Die Kosten der Ausstellung deutscher Weine belaufen fick auf rund 100,000 Mk., von welchen die Aussteller 62,000 Mk. aufbringen, während das deutsche Reich 25.000 Mk. und Baden und Württemberg je 2000 Mk. zuschießen. Die deutsche Weinhalle auf der Chicagoer Weltausstellung 1893 wird elektrische Beleuchtung erhalten und im Innern mit großen Wandgemälden, die deutschen Weinbaugegenden darstellend, ausgescbmückt.
* Trier, 25. Okt. Die ,Tr. Landesztg.' erklärt die Meldung, die Kgl. Bergwerksdirektion Saarbrücken
sehen, und die arme Menschenbrust kann wieder frei aufathmen in Gottes frischer reiner Himmelsluft. O wer das erleben möchte! — Aber wann wird es geschehen? —
Einstweilen muß der Bergknappe noch immer hinabsteigen in den dunklen Bauch der Erde, und wir begleiten ihn weiter bei seiner Arbeit.
Sobald der Schacht bis zu einer Stelle niedergetrieben ist, wo sich der Abbau der Kohlenschichten zu lohnen scheint, beginnt auch sofort das Werk. Zunächst wird an dem Schacht eine größere Halle hergerichtet, welche zur Aufhebung der Werkzeuge, der Aufstellung der Maschinen, Anlage von Ställen für die bei dem Betrieb benöthigten Pferde und zur bequemen Erledigung der Förderungsarbeiten den nöthigen Raum gewährt.
Von hier aus wird sodann auf dem kürzesten Wege ein sogenannter „Querschlag" nach der abzubauenden Lagerstätte getrieben und in dieser zunächst die „Grund- strccke" aufgefahren, d. h. ein Gang, welcher in wagerechter Richtung durch die Breite des Kohlenflötzes hinläuft und von" welchem aus der Abbau desselben betrieben wird.
Es gibt mannigfaltige Weisen des Abbaues. Dieselben sind alle darauf berechnet, möglichst viel von dem nutzbaren Material, und zwar bei möglichster Sicherheit, herauszuschaffen, und sie richten sich daher
habe ihren Strafantrag gegen die Herren Dasbach und Keil bereits zurückgezogen, für verfrüht. Es waren diesbezügliche Verhandlungen im Gange, und mit Bezug darauf wurde aus Antrag der Direktion der Termin aufgehoben. Tatsächlich ist der Strafantrag noch nicht zurückgezogen. Die Verhandlungen sind aber so weit gediehen, daß die Zurückziehung auf Grund einer Erklärung der Angeklagten jeden Augenblick zu erwarten ist.
* München, 25. Okt. Das Resultat der Kelheimer Wahl gibt jetzt den Centrumsblättern Stoff zu allerhand Betrachtungen. Man ist vollständig darüber einig, daß hauptsächlich dem Mangel an Organisation und Agitation der klägliche Ausgang zuzuschreiben ist. So hat man nur eine einzige Versammlung gehalten, in Siegenburg, und gerade diese resp. das Referat darüber in einem „parteilosen" Blatte wurde dazu benützt, um die Worte des Centrumskandi- daten zu verdrehen und gegen den „Reservelieutenant" zu Hetzen. Den Mangel an gedruckten Stimmzetteln habe» wir schon gerügt, halbe Ortschaften mußten ihre Zettel schreiben, viele Wähler aber wußten nicht einmal, wie der Centrumskandidat mit Vorname und Stand hieß. In Rechnung gebracht werden muß ferner auch die althergebrachte Eifersucht der drei zu einem Wahlkreis vereinigten Bezirksämter, von denen jedes einen Kandidaten aus seinem Kreise gewünscht hätte. Der Hauptgrund jedoch, warum Dr. S i g l es auf eine so hohe Stimmenzahl gebracht hat, liegt in der allgemeinen Unzufriedenheit des Volkes über die maßlosen Rüstungen und die dadurch nothwendig werdenden drückenden Steuern, und wir lassen es dahingestellt, ob diese durch eine regere Agitation theilweise zu beseitigen gewesen wäre. Diese Thatsache sollte aber von der gejammten CentrumSfraktion bei der Berathung der Militärvorlage in ernste Erwägung gezogen werden.
* Aus Württemberg, 24. Okt. wird der .Köln. Vlksztg.' berichtet: 6000 katholische Männer des 6., 7., 8. und 9. württembergischen Reichstags-Wahlkreises eilten gestern im Schwarzwaldstädtchen Horb zusammen zu einem Katholikentag, der sich durch die Stärke der Betheiligung und seinen glänzenden Verlauf allen früheren an die Seite stellen kann. Vorsitzender war Graf Bissingen, Stellvertreter Rechtsanwalt Steinhäuser. Begrüßt wurde die Versammlung im Namen der Stadt Horb vom Stadt-Schulheißen; im Namen der Sektion des Volksvereins, zu der Horb gehört, von Herrn Leeser. Der Landtagsabgeordnete für Horb, Lehrer Nußbaumer, erklärte, daß der größte Theil seiner Kollegen gegen eine Simultanschule, auch gegen eine fakultative seien. Bankdirektor Propst sprach über die Schulfrage. Redakteur Eckert besprach Zweck und Leistungen des Volksvereins. Den Glanzpunkt bildete Gröber's Erwiderung auf die Verhandlungen des oberschwäbischen Demokraten - Tages, auf die Stellungnahme bezw. Nichtftellungnahme der Demokratie zur württembergischen Ordensfrage. Einer scharfen Kritik voll feiner Ironie unterzog ' er den Eiertanz f je nach der Gestaltung und Festigkeit des umliegendm Gesteins. Bei unseren heutigen Steinkohlen-Bergwerken wird meistens der sogenannte „Pfeilerbau" angewendet, wslcher in zwei Abteilungen erfolgt. Zunächst werden von der Grundstrecke aus immer in gewissen Zwischenräumen Nebengänge, die sogenannten „Strecken", aufgefahren, welche daS ganze Flötz in regelmäßige Felder, „Pfeiler", theilen. Sind diese Gänge sodann bis zur äußersten Abbaugrenze getrieben, so werden nunmehr von hier aus wieder rückwärts auch die stehen gebliebenen Pfeiler abgebrochen, „verhauen."
Damit hierbei das „Hangende", d. i. das Gestein oberhalb des Flötzes, nicht vorzeitig hereinbricht, werden hier und da einzelne Theile der Lagerstätte stehen gelassen, ferner wird das bei dem Abbau gebrochene unbrauchbare Gestein „versetzt", d. h. zu stützenden Mauern zusammengeschichtet, und wo es nöthig ist, allerlei „Stempel" und Stützen von Holz, Eisen oder Mauerwerk angebracht.
Ist so endlich ein entsprechender Theil vollständig ausgenutzt, so werden die stehen gebliebenen Stützen, soweit es eben möglich ist, entfernt, bis das obere Gestein hereinbricht. Dieser muß geschehen, um die anstoßenden Theile zu entlasten. Der Bruch pflanzt sich nach oben oft bis zu Tage fort und bringt dort mancherlei Unannehmlichkeiten mit sich: Quellen und Brunnen versiegen, Bäche verlassen ihren Lauf, die