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Hierzu eine Beilage.-MDG
S-t. Zur Handwerkerfrage.
Regierungsseitig hat man den Handwerkerstand zu wiederholten Malen aller Sympathien versichert und thatkräfüge Unterstützung versprochen; eS ist ja auch Einiges geschehen, aber manche billige Forderungen, welche unseres Erachtens leicht zu erfüllen wären, hat man bis jetzt unberücksichtigt gelassen. Wir wollen heute nur eine einzige hervorheben, nämlich die der Regelung der Gefängnißarbeit in der Weise, daß dem Handwerkerstande nicht mehr durch jene Arbeit, so weit sie das Handwerk betrifft, eine Konkurrenz geboten wird, mit welcher er absolut nicht Schritt zu halten vermag, durch welche die Handwerksmeister, namentlich die kleineren, auf das Empfindlichste geschädigt werden. Die von den Handwerkern verlangte Regelung der Gefängnißarbeit kann Seitens der maßgebenden Faktoren leicht bewerkstelligt werden und wenn es bis heute noch nicht geschehen, so vermögen wir hierfür beim besten Willen keinen stichhaltigen Grund zu finden.
Wie die Handwerksmeister, die, wenn sie Gehülsm halten, hohe Löhne zahlen müssen, durch die Gefängnißarbeit geschädigt werden, das läßt sich aus einigen Beispielen ersehen. In der preußischen Industriestadt A. lieferten zwei Kartonagenarbeiter feit langer Zeit Kartons an ein bedeutendes Geschäft. Nachdem ihnen bereits wiederholt Abzüge gemacht worden, wurde eine neue Preisherabsetzung von den beiden Handwerkern verlangt, und als sie der Abnahmefirma erklärten, es sei ihnen unmöglich, noch billiger als bis dahin zu liefern, bedeutete man ihnen, dann müsse man auf ihre fernere Arbeit verzichten, denn in einer Strafanstalt erhalte die Firma dieselbe Arbeit zu einem noch bedeutend niedrigeren Preise als demjenigen, den sie jetzt den beiden Handwerkern zahlen wolle. Die Kartonagenarbeiter konnten aber zu dem ihnen angebotenen Preise nicht liefern und in Folge dessen verloren sie die Kundschaft, die nunmehr im Gefängnisse arbeiten ließ. Hieraus erhellt schon, daß die heutige Gefängnißarbeit ein ganz erheblicher Krebsschaden für gewisse Kategorien des Handwerkerstandes ist, aber wir wollen diese Thatsachen noch besser beweisen. Vor uns liegen Angaben über die Berechnung von Schuhwaaren, die in einer preußischen Strafanstalt hergestellt worden sind. Nach dieser Aufstellung wurde das zur Besohlung von einem Paar Schuhe erforderliche Leder mit 80 bis 100 Pf. berechnet und der Strafgefangene, welcher das Besohlen auSsührte, erhielt für die Stunde 3*/2 Pf. Als Arbeitszeit wurden dem Gefangenen für das Besohlen von einem Paar Herrettschuhe drei Stunden, für dasjenige von einem Paar Frauenschuhe zwei Stunden gewährt, bezw. bezahlt. Sonach kostete das Befohlen von einem Paar Schuhe im Gefängnisse 87 bis 110 Pf., währeno ein Schuhmacher dafür 2 M. bis 2 M. 50 Pf. beansprucht und auch dafür haben muß, wenn er seine Rechnung finden und nicht um Gotteslohn arbeiten soll. Die erwähnte Arbeit wurde aber in dem betreffenden Gefängnisse nicht etwa für ein sogen. Schuhwaarengeschäft ober für das Aufseherpersonal oder für Gefangene ausgeführt, sondern für „Privatkundschaft" u. A. sogar für einen in sehr guten Verhältnissen lebenden Arzt, der als Gesängniß- arzt fungirt. Es wird nun Jedem sofort einleuchten, daß eine derartige „Konkurrenz" nichts weniger als zur Hebung des Handwerkerstandes beiträgt und daß man in Handwerkerkreisen über ein derartig bewiesenes Wohlwollen Seitens der Gefängnißbehörde keine besondere Freude empfindet, sondern daß durch ein solches Verfahren der Handwerkerstand bedeutend geschädigt und unter den Mitgliedern des Handwerkerstandes allmählich Erbitterung hervorgerufen wird.
Wir halten es für dringend geboten, daß, wenn für den Handwerkerstand überhaupt etwas geschehen und die ihm oft in Worten ausgedrückte Sympathie bewiesen werden soll, in erster Lime eine Regelung der Gefängnißarbeit, insofern das freie Handwerk dadurch geschädigt wird, erfolgt. Doch nicht nur die Gefängnißarbeit bietet heutzutage vielen Handwerkern eine Konkurrenz, gegen dte sie nicht aufkommen können, auch in anderer Weise wird den Handwerkern oft das Einkommen erheblich geschmälert. Um nut eines herauszugreifen, wollen wir hier anführen, daß Arbeiter von Eisendahnwerkstätten in freien Stunden oder auch in der ihnen bewilligten Urlaubszeit bei Privaten Arbeiten
ausführen, welche sonst von freien Handwerkern besorgt werden. So kommt es z. B. vor, daß ein Arbeiter einer Eisenbahnwerkstätte Polfterwaaren nicht nur reparirt, sondern auch neu anfertigt und zwar in einem ziemlich großen Umfange. Die Preise, welche derselbe fordert, sind weit niedriger als diejenigen, welche von einem Polsterer- und Sattlermeister verlangt werden; der betreffende Arbeiter berechnet eben nur seine Arbeitszeit und begnügt sich mit einem geringen Profit an dem verwendeten Material, und er kann das auch, weil er keine Gewerbesteuer rc. zu zahlen hat, keine Gehilfen hält und überhaupt den durch feine Thätigkeit erzielten Gewinn gewissermaßen nur als Nebenverdienst betrachtet. Er hat auf alle Fälle Nutzen, aber auf Kosten des mit Abgaben rc. belasteten Handwerksmeisters. Auch in dieser Beziehung ist eine Abhilfe dringend nothwendig; dem Handwerkerstande darf von Arbeitern königlicher Institute keine Konkurrenz gemacht werden, am allerwenigsten eine solche wie die gekennzeichnete, zu deren Charakteristik wir zum Schluffe noch folgenden drastischen Fall anführen wollen. Der Arbeiter einer königlichen Eisenbahnwerkstätte in einer Stadt Westfalens besorgte in vielen Privathäusern die Anlage von Haustelegraphen und berechnete dieselbe sage und schreibe 50 Prozent billiger als Schlossermeister rc., welche sich speziell mit der Ausführung einer solchen Anlage beschäftigen. Daß Letzteren dadurch eine überaus empfindliche Konkurrenz erwuchs, brauchen wir wohl nicht zu betonen, aber das wollen wir recht scharf hervorheben, oaß es durchaus nicht in Einklang zu bringen ist mit dem Schlagworte „Hebung des Handwerkerstandes", wenn Seitens der maßgebenden Faktoren eine derartige Konkurrenz geduldet wird. Hier muß endlich einmal für eine gründliche Remedur gesorgt werden und wenn eS nicht anders möglich, durch energisches Eingreifen der Volksvertretung.
Deutsches Keich.
Berlin, 9. September.
* Die Berliner Stadtverordneten haben dem Magistrat den geforderten Kredit von 300,000 Mark für Maßregeln gegen die Cholera bewilligt.
* Die Cholera-Epidemie hat in der letzten Zeit alle übrigen Ereignisse zurückgedrängt. Unser deutsches Vaterland ist allerdings nur an einem Punkte von der Seuche heimgesucht worden; nämlich in Hamburg und Umgegend, aber hier hat sie um so schwerer getroffen. In anderen Theilen des Reiches, namentlich auch in Berlin, sind zwar auch vereinzelte Cholerafälle ausgetreten, aber dieselben betrafen durchweg Personen, die aus Hamburg gekommen oder welche mit Hamburgern in Berührung gekommen waren. Berlin, wo 6Cholera- Elkrankungen und 4 Todesfälle zu verzeichnen waren, kann deshalb noch nicht als verseucht gelten, ebenso wie Leipzig, Magdeburg und andere deutsche Städte, welche Einzel-Erkrankungen aufzuweisen haben. Auch in Hamburg ist die Seuche eingeschleppt, wie ja die Gefahr einer Einschleppung bei einer Metropole für den See - Verkehr, wie es Hamburg ist, immer nahe liegt. Darüber, ob die Einschleppung aus Frankreich ober aus Rußland erfolgte, gehen die Meinungen auseinander; Geyeimrath Dr. Koch, dessen Entdeckung des Komma-Bazillus die sichere Feststellung der asiatischen Cholera bei Erkrankten ermöglicht hat, ist überzeugt, daß die Einschleppung von Rußland ans geschah. Gingen doch über Hamburg Schaaren russischer Auswanderer. Die Fortpflanzung der Epidemie in Hamburg erfolgte durch Jnfizirung des Elbwaffers; die Hamburger Wasserwerke entnehmen das Wasser der Elbe. Ohne diese Jnfizirung des TriukwafferS würde die Seuche nicht die gewaltige Ausdehnung genommen haben, die leider zu verzeichnen ist. Die Statistik der Hamburger Cholera-Erkrankungen und TodcsMe war bisher eine recht unzuverlässige. Sie hat ja in den letzten Tagen erhebliche Korrekturen erfahren, aber man ist noch immer nicht m der Sage, aus den veröffentlichten Ziffern zu ersehen, ob die Seuche in der Abnahme ober noch im Zunehmen begriffen ist. Gerade in den letzten Tagen waren die Zffern erheblich angeschwollen, was indeß damit motivlrr wurde, daß in denselben Nachmeldungen von früheren Ta en einbegriffen feien. Bringt man aber die Nachmeldungen in Abzug, so gewinnt man noch immer kein sicheres Ergebmß, denn auch für die letzten Tage können späterhin noch Nachmeldungen kommen. Soviel steht fest, daß Hamburg, welches bereis einige Cholera-Epidemien durchzumachen hatte, von den- '
selben nie so schwer heimgesucht wurde, als von der diesjährigen. Der wirthschaftliche Schlag, den Hamburg durch dieselbe erfahren hat, wird erst nachträglich in seiner vollen Schwere zu Tage treten. Schon jetzt beginnen Noth und Elend in den unteren Klassen, ebenso ober regt sich schon jetzt in Hamburg die öffentliche Mildthätigkeit und reichlich fließen die Gelder zu den veranstalteten Sammlungen.
* Dem kaiserlichen Gesundheitsamte sind vom 7. bis 8. d. Mt. Mittags aus Hamburg 655 Choleraerkrankungen und 315 Choleratodesfälle (gegen 702 bezw. 333 vom 6. bis 7. d. Mt. gemeldet. Davon entfallen 394 Erkrankungen und 135 Todesfälle als nachträglich gemeldet auf frühere Tage.
* Allerwärts und namentlich im Westen unseres Vaterlandes hat es den besten Eindruck gemacht, daß der Kaiser aus eigener Initiative den Ausfall der Kaisermanöver im Rheinland und Elfaß-Lothringen verfügt hat. Man hegte im Westen Deutschlands ernste Besorgnisse anläßlich der Manöver, wie ja überhmcht in Zeiten von Epidemien die Ansammlung größerer Menschenmengen bedenklich ist. Möge sich die zuversichtliche Hoffnung des Kaisers erfüllen, daß seine Entschließung dazu beitragen werde, ein weiteres Umsichgreifen der verheerenden Seuche zu verhindern. Man darf diese Hoffnung um so mehr theilen, als es b.sher gelungen ist, die Epidemie in der Hauptsache auf Hamburg zu beschränken, und als die Jahreszeit und die eingetretene kühlere Witterung einer weiteren Verbreitung der Cholera nicht günstig sind.
* Der Staatssekretair des Reichsmarineamts hat angeordnet, daß solche Schiffe und Fahrzeuge der kaiserlichen Marine, welche aus einem als seuchenverdächtig erklärten Hafen kommen ober seuchenverdächtige Krankheitsfälle während der Reise an Bord gehabt haben, bei dem Einlaufen in einen anderen Hafen unter Heißen der Quarantäneflagge sich die in der Verordnung von 1883 (die sonst auf die kaiserliche Marine keine Anwendung findet) erwähnten Beschränkungen im Verkehr mit dem Lande und mit anderen Schiffen so lange auferlegen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit ausgeschlossen ist.
* Kultusminister Dr. Boffe hat, wie die ,Krenz- Ztg.' hört, seine Jv.formanonsreiie nach Oberschlesien und Westpreußen nicht aufgegeben, sondern nur aufgeschoben bis nach Beseitigung der Choleragefahr, die ihn als Minister für Medizinal - Angelegenheiten jetzt in Berlin festhält. Dr. Boffe will sich aus eigenen Beobachtungen von dem Stande des Unterrichtswesens in jenen Lmdestheilen unterrichten. Das loben wir. Der vom .Reichsanzeiger^ so schlecht übersetzte Artikel des ,Katoli? hatte nur den Zweck, ihm habet behilflich zu sein. Wenn die,Kreuz-Ztg.'meint, allerhand Wünsche und Beschwerden, die jetzt ans polnischen Bevölkerungskreisen zum Vorschein kämen, könnten für den Zweck bei Ministerreise nicht von Einfluß sein, ba bie Regierung die Wünsche der Polen hinreichend kenne, so würden wir darin ein Zeichen von Voreingenommenheit des Ministers sehen müssen, falls die,Kreuz-Ztg/ feine Ansicht miebergäbe. Wer schon von vornherein Wünsche und Beschwerden der Bethetligten zurückweist, weil er sie kenne, hat den Verdacht gegen sich, daß er bei eigener Beobachtung nicht unbefangen genug prüfen werde, ob sie begründet seien.
* S. K. H. Prinz Heinrich ist nach dem Schluß der Manöver vom Kommando des Panzerfahrzeuges „Beowulf" entbunden und zum Kommandanten des Panzerschiffes „Sachsen" ernannt worden.
* Die s. Zt. viel genannte Frau v. Kolemine, Gräfin von Romrod hat sich mit dem russischen Bot- schaftsiekretair von Bacheracht in Berlm vermählt.
* Der zum 24. September nach Berlin anberaumt gewesene Verbandstag des deutschen Seiler- und Recpschlägcr-Berbandes ist wegen der Choleragesahr auf unbestimmte Zeit vertagt worden.
* Amtlichen Angaben zufolge bestanden in den letzten zehn Jahren 5170 Kandidaten des höheren Lehramts die Prüfung pro facultate docendi in Preußen; in demselben Zeitraum sind rund 2000 Philologen definitiv angeftellt worden. Demnach ist ein Ueberschuß von mehr als 3000 geprüften Kandidaten vorhanden, die größtentheils auch auf eine Anstellung warten. Einige haben, weil ihnen ihre Mittel ein längeres Warten nicht gestatteten, Stellungen im Volksschuldienst ober Privatschulwesen ober in andern Berufen gesucht. Bemsrkenswerth iü noch, daß der sozialdemokratischen Arbeiter-Bildungsschule in Berlin eine