JV 182 Donnerstag, den 11. August 1892. 19. Iahrg
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Der Dapst und die französischen Koyalisien.
Das Eingreifen des Papstes in die französischen Parteiverhältnisse hat vielen Staub aufgewirbelt. Der Papst hat von seiner apostolischen Autorität Gebrauch gemacht, erst durch Rathschläge, dann durch Bitten, hierauf durch Mahnungen, endlich durch förmliche Weisungen; allerdings bewegen sich diese Maßnahmen vornehmlich auf religiösem Gebiete, weil ihr Zweck ausschließlich ein religiöser ist, nämlich die Verhinderung des Untergangs der Kirche in Frankreich. Aber diese Maßnahmen sind kein Ausfluß der unfehlbaren Lehrgewalt des Papstes, sondern es sind Verwal- tungsmaßregeln. Nun ist zwar der Papst auf dem kirchlichen Berwaltungsgebiet nicht unfehlbar, ebensowenig wie der König von Preußen auf dem politischen Verwaltungsgebiet. Aber ebenso gut wie den Befehlen des Königs von Preußen, gebührt auch seinen Befehlen nicht bloß unbedingte Ehrfurcht in der Aufnahme, sondern auch wahrer Gehorsam in der Ausführung, auch dann, wenn das eigene vernünftige Ermessen des Untergebenen über die Zweckmäßigkeit der Weisung noch so sehr abweicht. Denn wenn auch der Vorgesetzte auf dem Berwaltungsgebiete keineswegs unfehlbar ist, also als Fehlbarer einem Fehlbaren gegenübertritt, so hat er doch das für sich, daß er als Vorgesetzter handelt, und dies gibt den Ausschlag, und zwar auf dem kirchlichen Verwaltungsgebiete um so mehr, als hier blos einzelne, wenn auch noch so sehr bedauerliche Mißgriffe des Papstes selbst von nur partikulärer, wenngleich noch so nachtheiliger Wirkung vorkommen können. Hingegen ist der Papst durch den Beistand Gottes absolut davor bewahrt, im Großen und Ganzen Maßregeln zu ergreifen, durch welche die Kirche als solche zu Grunde gerichtet würde; während kein Fürst, auch der bestgesinnte und weiseste, in Bezug auf sein Reich ohne eine besondere Begnadigung und Offenbarung Gottes wird sagen können: „Ich bin davor bewahrt."
Derjenige Theil der französischen Royalisten, der dem Papst noch immer opponirt, sagt nun: „Als Katholiken beugen wir uns achtungsvoll vor der unfehlbaren Autontät des Papstes in Glaubenssachen." Aber um eine päpstliche Entscheidung in Glaubenssachen handle es sich nicht in dem Streite zwischen ihnen und dem hl. Vater. Ferner sagen sie: „Als Bürger beanspruchen wir das Recht, uns frei über alle Fragen auszusprechen, welche für das Vaterland von Wichtigkeit sind; das Recht, nie unsere Treue gegen unser Königshaus zu vergessen, nie unsere Hoffnungen auf Zurückführung desselben fahren zu lassen; das Recht, nie zur Anerkennung der Republik gezwungen zu werden ; das Recht, den vollen Bestand unserer politischen Rechte zu wahren; speziell das Recht, in Ausübung der polittschen Mandate jederzeit auf Abänderung der Verfassung zu Gunsten des Königshauses zu dringen." Alle diese Ansprüche stützen sich aber auf eine Reihe irriger Grundsätze, welche in dem Sinne, in welchem sie das Wort „frei" gebrauchen, enthalten sind.
Das verhängnisvolle Testament.
Nach dem Englischen von H. v. Remagen.
(58. Fortsetzung.)
Miß Cameron hatte schon seit längerer Zeit jede förmlichere Anrede bei Seite gesetzt. Sie fragte ihre junge Gesellschafterin eines Abends plötzlich nach ihrem Vornamen, und Margarita hatte ihn ihr, ohne weiter nachzudenken, genannt.
„Margarita!" wiederholte Miß Cameron, „dann erlauben Sie mir, Sie so zu nennen. Ich sage nicht gern „Miß Ayenel", das klingt so steif und kalt." Seit dieser Zeit nannte sie sie nur bei ihrem Vornamen. Sie gingen zusammen hinaus, und die winterliche Pracht der Bäume war, wie sie gesagt hatte, wirklich be- wundernswerth, die zierlichen Verschlingungen der Zweige hoben sich wie ein prächtiges Relief gegen den strahlenden Himmel ab. Miß Cameron hatte aber einen Meinen Unfall. Sie sah einen schönen Laurustinus- zweig und streckte die Hand darnach aus. Entweder hatte sie die Höhe, in welcher der Zweig hing, nicht richtig berechnet, oder der Boden unter ihren Füßen war unsicher, kurz, sie glitt aus und fiel mit ihrer ganzen Wucht auf die ausgestreckte Hand, so daß diese völlig ausgerenkt wurde. Sie stieß einen leisen Schrei aus und erhob sich dann. Margarita eilte zu Hilfe.
Sie beanspruchen nämlich absolute Freiheit für ihre Bestrebungen, d. i. eine Freiheit, welche unter allen Umständen, in jedem Sinne und in jeder Hinsicht unabhängig ist von der obersten kirchlichen Verwaltung, wie von dem zeitweiligen weltlichen Regime. Sie behaupten: „In politischen Dingen hat die Kirche nichts zu sagen, weder direkt, noch indirekt." Aber nur das erste ist richtig, nämlich die Kirche hat keine direkte, keine unmittelbare Gewalt, in politischen Dingen maßgebend, bestimmend einzugreifen. Wohl aber hat sie eine indirekte Gewalt, in politischen Dingen mitzusprechen, und zwar gebietend, zwingend, nämlich bann, wenn die absoluten, höchsten religiösen Interessen dieses Eingreifen gebieterisch erfordern. So z. B. darf der Papst unmöglich zulassen, daß in einem Lande wie Frankreich durch politischen Hader die absoluten, religiösen Güter des Landes zu Grunde gehen. Das Ur» theil darüber, ob ein Fall vorliege, welcher ein solches seinem Zwecke gemäß rein religiöses Eingreifen fordert, kann nur dem zustehen, welcher diese absoluten Interessen der Menschheit zu wahren hat. Daß der Papst diese indirekte Gewalt über politische Dinge besitzt, ist zwar keine Glaubenswahrheit, aber doch eine Kirchenlehre, welche aus einer Glaubenswahrheit folgt, nämlich aus der von Christus dem Papste verliehenen Vollgewalt, die Kirche Gottes zu verwalten. Leiten viele Fürsten aus ihrem Rechte, die geringeren politischen Interessen ihres Volkes zu wahren, auch eine indirekte Gewalt über das Höhere, Geistliche her, und üben sie im größten Maßstabe, ohne doch für daS eine oder andere einen Rechtsgrund anführen zu können, so liegt die indirekte Gewalt der Kirche über das politische tief begründet in dem unbedingten Vorrang der religiösen Ziele der Menschheit vor den politischen. Handelt demnach der Papst auf dem Verwaltungsgebiete zwar nicht mit Unfehlbarkeit, so urtheilt er doch mit autoritativer Berechtigung, ob eine gewisse politische Haltung mit den religiösen Interessen vereinbar sei ober nicht, und gibt ba, wo es noth thut, biesem Urtheile gemäß eine autoritative Weisung.
Der hl. Vater hat nun bafür gehalten, daß ein solcher Fall, wo es noch thue, in Frankreich vorliege; baß nämlich bie verschiedenen eiuanber bekämpfenden politischen Bestrebungen durch die Zwietracht, welcher sie Nahrung geben, die wirksame Vertretung der r e l i- giösen Interessen unmöglich machen. Direkt ist's also eine religiöse Sache, welche der Papst auf Grund dieses seines Urtheils regulirt, indirekt eine politische. Von dieser indirekten Gewalt über die politischen Dinge macht die Kirche immer Gebrauch, wenn sie muß. Zwar sagen die opponirenden Royalisten: „Noch nie hat der hl. Stuhl den Anhängern eines früheren Regiments in Frankreich jene Bestrebungen gegen das zeitige Regime verwehrt, welche er jetzt uns verwehrt." Nun mag es ja so jein; heute aber thut's wahrhaftig noth. Der Papst sagt nicht, das jetzige Regime sei rechtlich entstanden; aber er sagt, es bestehe thatsächlich zu Recht; es sei dazu da, die bürgerliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Roya-
„ Hoffentlich haben Sie sich nicht verletzt?" fragte sie ängstlich.
„Ja, ich habe mir die Hand verletzt, entweder ist sie gebrochen oder verrenkt, und es ist gerade die rechte. Was soll ich nun anfangen ?"
„Wir wollen gleich nach Hause gehen und nach dem Arzte schicken", schlug Margarita vor. „Hoffentlich ist es nicht so schlimm."
„Jedenfalls ist es sehr fchmerzhaft", versetzte Adelaide, „und ich bin sehr feige, was das Ertragen von Schmerzen anlangt."
Sie eilten nach Hause, und obgleich Miß Cameron sich feige genannt hatte, ertrug sie ihre Schmerzen doch ganz tapfer. Sowie sie das Schloß erreicht hatten, schickte Margarita gleich nach Lutdale zu dem Arzte. Er kam und erklärte, daß Miß Cameron sich die Hand sehr ernstlich verrenkt habe.
„ Und es ist dazu die rechte Hand, Miß Cameron. Sie können sie tn der nächsten Wochen unbedingt nicht brauchen."
Als er wieder abgefahren und die nöthigen Mittel angewendet worden waren, blickte Adelaide nachdenklich nach der kleinen Uhr auf dem Kaminsims.
„Es ist beinahe fünf Uhr," sagte sie, „was ist das für ein verfehlter Tag für mich. Margarita, Sie müssen gütigst in meinem Namen an Lord Ryle- stone schreiben."
listen geben diese Erklärung für einen unrechtmäßigen Zwang und Druck aus, bekennen aber dadurch sich für eine revolutionäre Partei. Sie bestimmen, ob der Papst, wenn er ihnen eine Weisung gibt, auf kirchlichem Gebiete sich befindet, oder nicht; sie bestimmen die Grenzen des Gehorsams gegen ihn; sie bestimmen seine Kompetenz. Kein Wunder, daß sie stolz die „fremde Einmischung" ablehnen, wie sie die Bemühungen des Papstes nennen, die Katholiken Frankreichs dahin zu bringen, daß sie sämmtlich ihren sonder- heitlichen politischen Bestrebungen entsagen, damit sie sich fest an einander schließen zur Vertheidigung der Religion.
Zur Vertheidigung der jetzt noch opponirenden Royalisten führen etliche Blätter an: Die Weisung des Papstes fei nur ein politischer Rath. Darauf ist für’8 Erste zu entgegnen: Rathschläge, Mahnungen hatte der hl. Vater längst vorausgeschickt; dieses Mal gab er eine Weisung im eigentlichsten Sinne, einen förmlichen Befehl. Die Weisung ist auch kein politischer Rath; sie ist wesentlich gar nichts Politisches, sondern etwas wesentlich Kirchliches, und betrifft nur uneigentlich und indirekt die politischen Dinge. Dies ergibt sich aus der Mottvirung der Weisung: „Durch eure Agitationen leiden wesentlich die religiösen Interessen. Da aber die höheren die unbedingt zu wahrenden sind, so müßt ihr jene Agitationen einstellen, und, mögt ihr dies nun einsehen oder nicht, mögt ihr meine Maßregel für zweckmäßig halten oder nicht, ich weise euch dazu an." Woher sollte nun den Opponenten das Recht erblühm, der Weisung irgendwie entgegen zu handeln? Aus der Fehlbarkeit des Vorgesetzten? Aber ist denn die Fehlbarkeit eines Untergebenen eine bevorzugte? Oder befinden wir uns hier auf einem Gebiete, auf welchem das Gewissen befehlen kann, das Gebot des Vorgesetzten unbeachtet zu lassen, wie z. B. wenn der Vorgesetzte befiehlt, Gott zu lästern, die Ehe zu brechen, zu morden? Objektiv also oder an sich liegt eine im Gewissen verpflichtende Weisung vor, wie auch ein Vater, ein Hausherr, ein Fürst innerhalb seiner Kompetenz sie erläßt. Was aber vom Vater, vom Fürsten gilt, das gilt mindestens ebenso sehr vom Papste. SEBenn der Papst in einem für die Oeffentlichkeit bestimmten Schreiben in einer Angelegenheit, welche das Wohl und Wehe der Kirche in einem großen, wichtigen Lande betrifft, auch nur eine Meinung, geschweige einen Rath, eine Bitte, eine Mahnung oder gar einen Befehl ausspricht, so streitet schon von vornherein die Vermuthung dafür, daß man es mit einem Ausspruch von hoher kirchlicher, speziell hier administrativer, kirchenpolitischer Weisung zu thun hat, also mit einem Ausspruch, welchen, auch wenn er nur in der Form einer bloßen Meinung geäußert wird, doch nur der Befangene unbesehen von sich abwirft. Wenn ober der Papst in dieser Weife befehlend auftritt, zumal bann, nachdem er schon wiederholt Bitten vorgebracht und, unter Berücksichtigung der Gründe des Papstes, den Beifall einsichtsvoller Geister aller Nationen geerntet hatte: so gebührt ihm unzweifelhaft Gehorsam, allerdings nicht
Margarita fiel das Buch, indem sie soeben laS, aus der Hand.
„Ich soll an Lord Rylestone schreiben?" rief sie aus. „Ach nein, das ist unmöglich."
Miß Cameron bemerkte nicht, tote todesbleich das schöne Antlitz plötzlich wurde. Sie lachte über ihren tragischen Ton.
„Fürchten sie sich davor?" fragte sie. „Haben Sie denn noch nie im Leben an einen Herrn geschrieben?"
„Ja, aber für Sie kann ich nicht schreiben. Ich wüßte nicht, wie ich mich ausdrücken sollte. Ich habe in meinem Leben noch keinen Geschäftsbrief geschrieben. Es ist mir unmöglich."
Miß Cameron lachte wiederum.
„Meine liebe Magarita," sagte sie, „warum ver- schwenden Sie so viele ernsthafte Versicherungen? Welch, ein (Stürm' in einer Theetasse! Wofür fürchten Sie sich in aller Welt? Ich will ja den Brief dik- tiren, und sie sollen ihn nur niederschreiben."
Margarita zitterte so, daß sie kaum sprechen konnte. Freilich konnte Sie sich auch nicht leicht in einer peinlicheren Lage befinden. Auf ihrer Weigerung konnte sie natürlich nicht beharren, daS würde Miß Cameron nicht nur verdrossen, sondern auch in großes Staunen versetzt haben, und schließlich mußte sie sogar Verdacht daraus schöpfen. Andererseits wagte sie nicht zu