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J\£ 178

Samstag, den 6. August 1892.

MaerMZeililng

Erscheint täglich, Sonn« und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

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* Der Kochumer Stempelfiilschungs-Kro^ > Jjat, wie schon mitgetheilt, seinen Abschluß gefunden. Alle angeklagte Arbeiter wurden freigesprochen; den beiden mitangeklagten Ingenieuren ertheilte daS Gericht eine förmliche Ehrenerklärung. Ueber den Ausgang des Prozesses urtheilt die .Köln. Vztg.' in folgender Weise:

Dieses Ergebniß war nach dem Verlauf der Essener Ver­handlungen zu erwarten. Die Staats anwalt sch a ft selbst gab die Anklage bis auf einen Punkt preis und trat gewisser­maßen an die Seite der Bertheidigung. Es ist dies ein Vor­gang, wie er auch in einem jüngst verhandelten, nicht minder sensationellen Prozesse in die Erscheinung trat. In der Regel sieht man die Staatsanwaltschaft die Beschuldigung mit einem gewissen rücksichtslosen Eifer und einer gewissen Einseitigkeit ver­treten, indem dieselbe die Geltendmachung der entlastenden Mo­mente der Bertheidigung überläßt. In Cleve und Essen war's anders. Wenn wir das feststellen, so wollen wir damit in keiner Weise sagen, die Staatsanwaltschaft fehle ihrer Pflicht, indem sie je nach Umständen des Angeklagten sich annimmt. Die Staats­anwaltschaft soll zur Ermittelung der Wahrheit beitragen; es wäre gewissenlos, wenn sie auf Verurtheilung hinarbeitete, während sie von der Unschuld überzeugt bezw. von der Schuld nicht über­zeugt ist. Die Form des Auftretens der Anklagebehörde war allerdings auch in dem Bochumer Falle eine ungewöhnliche. In Essen wie in Cleve hatte die Staatsanwaltschaft den Antrag au? Eröffnung des Hauptverfahrens gestellt, sie muß also von der Haltbarkeit der Anklage überzeugt gewesen sein; daß man einen Lerartigen Prozeß durchführe, etwa lediglich zur Aufklärung bezw. Beruhigung der öffentlichen Meinung, erscheint doch ganz unhaltbar und ließe den Zweck der Strafrechtspflege vollständig verkennen. Daß in Bochum eine Menge — wie sollen wir sagen? — höchst bedenklichere Dinge vorgekommen sind, stellt das unten mitgetheilte Urtheil der Essener Strafkammer ausdrücklich fest. Bezüglich vieler Punkte liegt Verjährung vor, so daß dieselben aus diesem Grunde strafprozessualisch nicht mehr in Betracht kommen. Bei denen, welche noch nicht verjährt sind, fehlt, wie daS Urtheil er­wägt, das eine oder andere die Strafbarkeit bedingende Moment. Insbesondere ist, laut den Erwägungs-Gründen des Urtheils, „in vielen Fällen erwiesen", daß falsche Stempelung von noch nicht abgenommenem Material stattgefunden hat. Das Gericht nimmt in diesen Fällen eine Urkundenfälschung in strafrechtlichem Sinne an. Es sei aber nach dem 5. Juni 1886 — dem Beginn der Verjährungsfrist — nur ein Fall erwiesen, in welchem von einer solchen falschen Urkunde zum Zwecke der Täuschung Gebrauch gemacht worden; in diesem Falle sei es aber bei dem Versuch geblieben und ein Vermögens - Vortheil bei der Fälschung nicht nachgewiesen, daher sei — da es um eine Privat-Urkunde sich handele — der Versuch nicht strafbar. Auch bei den Fällen älteren Datums, welche die Anklage als schwere Urkundenfäl­schungen auffaffe, die nach § 268 des Strafgesetzbuches mit Zucht­haus bedroht werden, sei die Absicht der Erlangung eines Ver­mögens - Bortheils weder im Interesse der Arbeiter selbst, noch für das Werk erwiesen. Das Gericht mußte selbstverständlich bei seiner Feststellung, daß es an einem für die Strafbarkeit erfor- Lerlichen Requisit fehle, zu einer Freisprechung gelangen. Bezüg­lich anderer Vorkommnisse wird theils erwogen, daß Verjährung vorliege, theils, daß ein Nachweis betrügerischer Absicht nicht ge­führt sei, Der Laie wird sich fragen: warum denn alle diese mindestens verdächtigen Manipulationen vorgenommen worden seien. Daß die Arbeiter das aus Liebhaberei oder aus „Bequem­lichkeit", wie wohl in der Verhandlung gesagt worden ist, gethan haben sollten, leuchtet nicht ein. Man wird vielmehr dem Rechtsanwalt Dr. Wallach darin beizupflichten haben, daß das, was von den Arbeitern geschehen ist, nicht geschehen ist aus den Arbeitern heraus, sondern in Folge eines aus dem Werke bestehenden Systems. Als straftechtlich verfolgbar hat die Strafiammer die betreffenden Vorkommnisse nicht erachtet, mag man dieselben im Uebrigen beurtheilen, wie man will. Wahr­scheinlich werden die Blätter, welche von vorn herein versicherten, es sei in Bochum nichts Ungehöriges vorgefallen, einen lauten Triumphgesang anstimmen und über den Redakteur Fus angel

Das verhiwgnißvolle Testament.

Nach dem Englischen von H. v. Remagen.

(54. Fortsetzung.)

„Mick dünkt, daß der Schmerz über eine uner­widerte Liebe der tiefste sein muß", sagte Adelaide nachdenklich, „und doch kann Ihre melancholische An­schauung nicht unbedingt die rechte sein. Hören Sie nur, was Browning darüber sagt:

— „Der Herr dort oben,

Der reichlich gibt und mächtig wirkt.

Schuf Liebe selbst zum Lohn für Liebe,

Weil ich Dich liebte, ford're ich Dich von ihm."

„Auch hält der große Dichter die irdische Liebe nicht für vergänglich, denn er singt:

„Wohl mancher Wechsel harret meiner noch. Ich werde viele Welten noch durchwandern, Ich muß vergessen und muß Neues lernen, Eh' ich dereinst Dich droben wiederseh'."

„Sie sehen, Miß Ayenel, daß wir seiner Auffassung nach die irdische Liebe, die der Tod zerstört hat, nach vielen Zeitaltern wieder empfinden werden."

„Was werd' ich Dir, wenn dieses Leben schwand, Dort oben, in dem neuen Leben sein?"

citirte Adelaide und lachte dann hell auf. „In welchen Abgrund von Empfindungen sind wir gerakhen! Und daran ist Eveline Hope einzig und allein schuld. Brow-

herfallen, welcher zu diesem ergebnißlos verlaufenen Prozeß die Veranlassung gegeben hat. Unseres Erachtens unterbliebe daS besser. Wir haben es abgelehnt, für die Aktion in dieser Sache schlechtweg einzutreten, und manche dahingehende Zumuthungen zurückgewiesen; aber das muß anerkannt werden, daß der Redak­teur der ,Westfäl. Bolksztg." auf Grund der ihm gewordenen Mittheilungen und des der Anklage zu Grunde gelegten Materials sehr wohl der Ansicht sein konnte, alles von ihm Behauptete sei wahr und beweisbar. Die Staatsanwaltschaft, die Rathskammer des Essener Landgerichts und der Anklage-Senat des Oberlandes­gerichts zu Hamm waren ja auch zum guten Theil dieser An­sicht. Er mag dabei einzelnen Angaben mehr Vertrauen geschenkt haben, als sie verdienten; aber eine mala fides Fusangel's hat unseres Erachtens der Verlauf dieser Verhandlung in keiner Weise dargethan.

Die Serie der Bochumer Prozeffe ist damit noch nicht abgeschlossen. Es bleibt noch die B e l e id igun gs- klage Baare gegen Fußangel zu erledigen, wobei voraussichtlich manche der in der Essener Ver­handlung zur Sprache gekommenen Dinge auf'S Neue erörtert, aber möglicherweise auch weiteres Material unter Beweis gestellt werden wird. Bis dahin läßt ftd ein abschließendes Urtheil in der ganzen Angelegenhei nicht abgeben.

Deutsches Keich.

Berlin, 3. August.

* Der große Jahrmarkt in Nischuy-Nowgorod wird bekanntlich abgehalten trotz der Cholera. Russische Blätter verbreiten Beruhigungs-Telegramme. Die Zah der Cholera-Erkrankungen in der alten Messe-Stad „nehmen eher ab als zu; die Cholera sei überhaupt in schwacher Form aufgetreten und werde immer milder. — Deutscherseits wird nichts verabsäumt, um die Ein­schleppung der Cholera zu verhindern. Der Regierungs­präsident zu Danzig hat das Einlaufen von See­schiffen aus den russischen Häfen der Ostsee, den Häfen des Schwarzen Meeres, sowie denen des Persischen Meerbusens in die Weichselmündung von Neufähr ver­boten. DaS Vorkommen der Cholera nahe der preußi­schen Grenze ist russischerseits allerdings geleugnet worden aber sicher ist sicher und so hat der Regierungs­präsident in Oppeln nunmehr auch für den Land­verkehr mit Rußland sehr strenge Maßnahmen ange­ordnet und die Landräthe der Grenzkreise ersucht, die Ertheilung von Halbpässen auf das Nothwendigste zu beschränken, Pässe nach den Cholerogegenden unter keinen Umständen zu ertheilen, Personen, Sachen und Biehtransporte auf das Strengste bewachen und Wall­fahrer zurückweisen zu lassen. Der Zuzug russischer Arbeiter nach dem Jnlande behufs Beschäftigung soll verboten, den sanitären Verhältnissen in den Grenz­kreisen erhöhte Sorgfalt zugewendet und die Diagnose aller verdächtigen Krankheitsfälle durch mikroskopische und bakteriologische Untersuchungen auf Cholerabacillen seitens der Medizinalbeamten sicher gestellt werden. — Da auch die in und bei Paris herrschende Seuche unzweifelhaft als asiatische Cholera zu betrachten ist, so hat das Ministerium für Elsaß-Lothringen verfügt, daß der Personenverkehr in den Grenzstationen Alt- münsterol, Avricourt, Chambrey, Noveant, Aman- Weiler und Fentsch ärztlich überwacht und daß Jsolir- räume für Unterbringung erkrankter Reisender daselbst

nings Balladen üben auf mich die seltsame Wirkung aus, daß sie mich förmlich verfolgen. Heute Morgen nahm ich ein Buch, worin auch „Eveline Hope" ent­falten war, zur Hand und die Worte kamen mir immer wieder in den ©mit, bis ich sie nun schließlich aus­wendig weiß."

Diese Unterhaltung, welche die beiden jungen Damen -flogen, war die erste, aber keineswegs die letzte ihrer Art. Adelaide war von ihrer Gesellschafterin ganz entzückt.

„Madame weigerte sich stets, mit mir über Poesie zu sprechen," äußerte sie einmal; „sie meinte, ich besäße in mir einen solchen Ueberfluß davon, daß es nicht gut wäre, dem noch weiter Nahrung zu geben."

„Nach Madames Aeußerem zu urtheilen, hatte sie keine besondere Vorliebe für Poesie," bemerkte Mar­garita, und der Ton, in dem sie diese Worte sagte, war so kalt, daß Adelaide ganz erstaunt ausrief:

„Sie gefiel Ihnen also nickt? Wie seltsam! Auch Sie waren ihr ganz unsympathisch!" Sie hatte nicht überlegt, was sie sagte, und bereute es im nächsten Augenblicke.

„DaS wußte ich wohl," versetzte Margarita ruhig, „wir trauten einander nicht recht."

Trotzdem sie so gelassen sprach, war sie innerlich

errichtet werden. Ferner ist die Bildung von Ortsaus­schüssen in allen größeren Gemeinden angeordnet wor­den, denen die Aufgabe gestellt ist, in Verbindung mit den GesundheitSräthen, den Kommissionen für unge­sunde Wohnungen, den Medizinalbeamtm und ben Polizeibehörden für die allgemeinm Reinigungsmaß­regeln, die Schließung von verdächtigen Brunnen, die Herstellung und Einrichtung von Jsolirräumen u. s. w. Sorge zu tragen. DaS Ministerium hat endlich ange­ordnet, daß bis auf Weiteres gewiffe Frachtgüter über die deutsch-französische Grenze nicht eingeführt werden dürfen. Das Verbot erstreckt sich auf Lumpen, alte Kleider, gebrauchter Bettzeug und gebrauchte Leib- und Bettwäsche (ausgenommen Kleider und Wäsche, welche als Reisegepäck eingehen).

* DaS heute in Berlin verbreitete Gerücht, daß Fürst Bismarck Mittags auf der Durchreise nach Barzin auf dem Stettiner Bahnhofe eintreffen würde, bestätigte sich nicht. Es heißt jetzt, die Durchreise werde morgen oder übermorgen erfolgen. Der,Saale­zeitung' zufolge ist ein festlicher Empfang der Fürsten Bismarck in Halle bei dessen Durchreise Seitens der Eisenbahndirektion verhindert worden. AuS Privat­mitteln sei ein erheblicher Betrag zur festlichen Aus­schmückung deS Bahnsteiges aufgebracht worden, die Genehmigung hierzu fei aber von der Direktton nicht ertheilt worden. Auch habe dieselbe jede korporative Betheiligung beim Empfang verboten und mittheile» lassen, daß der Fürst gebeten werden würde, seinen Salonwagen sofort nach der Ankunft unter Benutzung deS abgesperrten PostperronS zu verlassen, sich in die sogenannten Fürstenzimmer zu begeben und daselbst bis zur Weiterfahrt zu verweilen. Trotz dieser und ähnlicher Anordnungen sei eS infolge unzureichender Kontrollmaßregeln vor der Ankunft des Zuges mehreren Hundert Personen gelungen, in die Korridore und von dort in dem Augenblicke der Ankunft des ZugeS auf den Perron zu gelangen.

* Der General der Kavallerie, General-Adjutant weiland Kaiser Wilhelm I., Graf Friedrich Bran­denburg ist gestern Abend in Schloß Domanze im Alter von 73 Jahren gestorben. Er war der älteste Sohn des vormaligen Ministerpräsidenten und General- der Kavallerie Grafen Friedrich Wilhelm Brandenburg und kommandirte während längerer Zeit die 11. Di­vision.

* Die katholische Bewegung, die in ben letzten Monaten einen so kräftigen Aufschwung genommen imb so herrliche Blüthen lebenbigen Glaubenslebens ge­zeitigt hat, zieht immer weitere Kreise. Wie nämlich das ,Neue Mannheimer Volksblatt' mittheilt, wird ein badisch-pfälzischer Katholikentag in der zweiten Hälfte des September in Mannheim stattfinden. Wer sich noch de- glänzenden Verlaufs der letzten in der Pfalz abgehältenen Katholikenversammlungen und deS über alle Erwartung starken Besuches derselben erinnert, wird nicht daran zweifeln, daß auch der Mannheimer Katholikentag auf eine sehr zahlreiche Betheiligung rechnen kann.

* Wie aus Hannover gemeldet wird, sind zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle an Stelle

doch sehr erregt. Sie hoffte, daß diese schlaue Fran­zösin Miß Cameron nicht etwa gegen sie eingenommen hätte — das würde ihr ihre Aufgabe sonst merklich erschwert haben, und sie sehnte sich von Tag zu Tag mehr darnach, daS Geheimniß des Testamentes zu er­gründen.

28. Kapitel.

Es vergingen noch einige Wochen, ehe die junge Erbin mit ihrer Gesellschafterin nach Waltoncourt kam, und Miß Cameron hatte in dieser Zeit eine herzliche Zuneigung für ihre schöne Freundin gefaßt. Sie ge­hörte durchaus nicht zu der Klaffe überschwänglicher ;imger Mädchen, obgleich sie lebhaft und warmherzig Dar, aber Margarita Ayenels träumerisches, leiden- chaftliches, poetisches Gemüth zog sie mächtig an, und ihre Unterhaltung fesselte sie ungemein. Es war ihr eine besondere Freude, auf ihren schönen Zügen ben ganzen Enthusiasmus, dessen sie fähig war, hervorzu­rufen, — die melodischen Worte, in die Margarita ihre Gedanken zu kleiden pflegte, entzückten sie, und sie ergötzte sich an ihren halb ernsten, heiteren, halb innigen, Taren, oft etwas beißenden Lebensanschauungen. Sie war entschieden der seltsamste und eigenthümlichste Charatter, der je in Miß Camerons Beodachtungskreiz gekommen war. Ihre Fähigkeit, zu lieben und gu